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19" oder 20" ohne Eintragung auf XC90?

Themenstarteram 27. Dezember 2004 um 11:22

Hi,

gibt es für den XC90 eigentlich 19" oder 20" Felgen, welche nicht Eintragungspflichtig sind (also eine ABE haben) ?

Gruss

Volkmar

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14 Antworten

Re: 19" oder 20" ohne Eintragung auf XC90?

 

Zitat:

Original geschrieben von vstegmann

gibt es für den XC90 eigentlich 19" oder 20" Felgen, welche nicht Eintragungspflichtig sind (also eine ABE haben)

Reifen zu montieren, die nicht in der Zulassung stehen, bedarf immer der Eintragung, bzw. Abnahme durch TÜV o.ä.

Die ABE erleichtert nur diesen Vorgang.

Man muss auch nicht sofort eintragen lassen, es genügt auch die Prüfbescheinigung mit sich zu führen.

 

Gruß

Martin

Themenstarteram 27. Dezember 2004 um 13:44

Hi,

danke für die Antwort. Aber ist die ABE (= Allgemeine Betriebs Erlaubnis) nicht gerade dafür gedacht, das man keine TüV Eintragung benötigt (z.B. bei Spoilern) !?

Bei einem TüV Gutachten muss dagegen eingetragen werden. Dieses ist nur zur Erleichterung der Eintragung gedacht.

Gruss

Volkmar

Zitat:

Original geschrieben von vstegmann

Aber ist die ABE (= Allgemeine Betriebs Erlaubnis) nicht gerade dafür gedacht, das man keine TüV Eintragung benötigt (z.B. bei Spoilern) !?

Wie mir ein TÜV-Prüfer das mal erklärt hat, kommt es wohl auf die Teile an!?

Spoiler muss wohl nicht eingetragen werden, andere Reifen z.B. immer.

 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Wie mir ein TÜV-Prüfer das mal erklärt hat, kommt es wohl auf die Teile an!?

Spoiler muss wohl nicht eingetragen werden, andere Reifen z.B. immer.

 

Gruß

Martin

Stimmt leider nicht ganz. Man muß alles aber auch wirklich alles eintragen lassen. Nur eben nicht sofort wie bei Gutachten, sondern eben erst, wenn man das nächste mal auf der Zulassungsstelle ist um den Wagen z.B. um zu melden. Gilt auch für Anhängekupplung etc.

Gruß

Volwow

dessen Freund einer Freundin einen Bekannten hat, der beim Tüv arbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von Volwow

Stimmt leider nicht ganz. Man muß alles aber auch wirklich alles eintragen lassen. Nur eben nicht sofort wie bei Gutachten, sondern eben erst, wenn man das nächste mal auf der Zulassungsstelle ist um den Wagen z.B. um zu melden. Gilt auch für Anhängekupplung etc.

dessen Freund einer Freundin einen Bekannten hat, der beim Tüv arbeitet.

Das stimmt so auch nicht!

Eine Anhängerkupplung ist ein sicherheitsrelevantes Teil, klar muss die eingetragen werden.

Grundsätzlich gilt, dass bei ABEs vermerkt ist, ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht!

Der Übertragungsweg war vielleicht zu lang ;)

 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Das stimmt so auch nicht!

Eine Anhängerkupplung ist ein sicherheitsrelevantes Teil, klar muss die eingetragen werden.

Grundsätzlich gilt, dass bei ABEs vermerkt ist, ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht!

Der Übertragungsweg war vielleicht zu lang ;)

 

Gruß

Martin

Hallo Martin,

Sicherheitsrelevante Teile müssen auch sofort eingetragen werden und wie gesagt alles andere bei nächster Gelegenheit, da bei einer Veräusserung nur der Brief und der Schein gilt.

Gruß

Volwow

Moin,

es muß definitiv nicht alles eingetragen werden, bei manchen Dingen genügt das Mitführen der Betriebserlaubnis. Wie Martin schon erwähnte, ist in der jeweiligen Betriebserlaubnis auf der ersten Seite angegeben, ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht. Ein Beispiel (volvofern, aber gerade zur Hand...):

Betriebserlaubnis Frontschutzbügel Typ 00800-83121

"Bei nachträglichem Anbau des Frontschutzbügels ist kein Eintrag sowohl in den Kfz-Schein als auch in den Kfz-Brief erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, daß Ihr Fahrzeug in der vom Kraftfahrt-Bundesamt genannten Typliste aufgeführt ist."

Zum Vergleich: Betriebserlaubnis Trittbrett Typ 00800-83141

"Durch Anbau der Trittbretter vergrößert sich die Fahrzeugbreite um 90 mm. [...] Eine technische Abnahme gem. § 19 Abs. 2 StVZO wird durch die Vorlage dieses Betriebserlaubnisheftes bei Ihrer Zulassungsstelle nicht mehr erforderlich. Bei nachträglichem Anbau sind die Eintragungen in Kfz-Schein und Kfz-Brief durch Ihre Zulassungsstelle entsprechend der größeren Fahrzeugbreite zu ändern."

Bei Felgen wird üblicherweise keine Betriebserlaubnis ausgestellt, sondern ein Gutachten, daher müssen sie grundsätzlich eingetragen werden.

Bei einer Veräußerung mitgelieferte ABEs verlieren ihre Gültigkeit nicht. Man sollte nur immer darauf achten, daß auch wirklich alle dabei sind, sonst beginnt die große Lauferei... ;)

Gruß

Derk

Zitat:

Original geschrieben von der_Derk

es muß definitiv nicht alles eingetragen werden, ...

Danke :)

 

Gruß

Martin

Themenstarteram 28. Dezember 2004 um 21:08

Hi,

nachdem das jetzt geklärt ist.... ;)

Aber welches wäre die grösste Felgengrösse, die ohne Sondereintragung auf dem XC90 montiert werden darf. Die 18" sehen mir zu klein aus und 19" wäre mir schon lieb. Da FW darf ich aber nichts eintragen lassen... :(

Gruss

Volkmar

Zitat:

Original geschrieben von vstegmann

Da FW darf ich aber nichts eintragen lassen... :(

Tja, dann schaut's schlecht aus. Unabhängig von der Wahl der Felge muß die Reifengröße auf jeden Fall eingetragen werden. Ich gehe mal davon aus, daß dein Kfz-Schein nur die Standard-Reifengröße hergibt, und die wirst Du nicht auf ein 19-Zoll-Rad stretchen können ;)

Hallo,

ich glaube nicht, dass es 19" Felgen gibt die eine ABE haben. Du wirst nicht umhin kommen, diese einem TÜVler vorzuführen.

In deine Fahrzeugpapiere (Brief, Schein) musst Du sie nicht eintragen lassen. Du musst nur die originale, unterschriebene Prüfbescheinigung mitführen. Darin steht dann, "bei nächster Gelegenheit eintragen lassen" (kannz.B. ein Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungskreis bedeuten) - es besteht also kein Zwang es zu machen!!! Weder dein Chef noch der nachfolgende Käufer wird also erfahren, dass für dieses Fahrzeug andere Kombinationen Rad/Reifen zugelassen sind.

Übrigens wird bei besonders extremen Rad/Reifenkombinationen keine ABE ausgestellt, da trotz Serienfertigung bei Fahrzeugen die Platzverhältnisse nicht immer gleich sind. Bei einem Auto kann es schon schleifen, beim anderen Auto gleichen Typs ist noch alles i.O. Etwas anderes ist es, wenn man z.B. 14"-Felgen für ein Komaktauto anschaffen will. Da kann dann nix schleifen, weil selbst im Extremfall noch Platz ist, also gibts eine ABE. ABE´s kosten den Hersteller der Felgen außerdem mehr Geld als nur ein Gutachten mit Wischiwaschiaussagen, wo nochmal ein TÜV´ler seinen Segen geben muss. Und da Volvos ziemlich selten sind lohnen sich die Kosten für eine ABE eh nicht.

Also: extrme Reifen/Räder + seltenes Auto = Gutachten + Vorführung

0815 Auto in 0815Größe + eventuell Reifen in Seriengröße = ABE

Nochwas: die meisten Felgenhersteller bieten auf ihren Websites die Möglichkeit, die fahrzeugspezifischen Gutachten zu downloaden. Da kannst Du dir schonmal anschauen, welche Auflagen es gibt (da steht dann z.B. EVENTUELL Kotflügelverbreiterungen, Lenkanschlagsbegrenzer, Distanzscheiben usw.) "Eventuell" deswegen, weil, wie schon oben geschrieben, jedes Auto doch unterschiedlich in seinen Maßen ausfällt. Nur der TÜV´ler kann bei angebauten Rädern/Reifen vor Ort entscheiden, was gemacht werden muss oder nicht.

Bei meinem S60 waren die Gutachten von BBS besonders freundlich geschrieben, es gab also wenige Auflagen, die auch noch alle nicht zutrafen. Bei anderen Felgenherstellern gleicher Größe/Breite/einpresstiefe sah das schon wieder ganz anders aus. Also nicht nur nach der Optik die Felgen aussuchen, sondern auch nach der Auflagen der Gutachten. Sorry für das lange post ;)

Ciao,

Eric,

der ganz viele Erfahrungen mit 18" bei S60 gesammelt hat

Moin,

Eric hat Recht. Ich habe auf meinem XC90 19" Azev mit 255er. Um die Tüv Vorführung kommt man nicht herum. Es reicht, die Prüfbescheinigung mit sich zu führen, bis die Zulassungsstelle sich das nächste Mal mit den Papieren beschäftigen muss. Also bei Umzug, Halterwechsel. Man kann, muss aber nicht direkt eintragen lassen in Schein und Brief.

Zu beachten ist bei vielen 19"und 20"-Felgen, dass teilweise Kotflügelverbreiterungen erforderlich sind.

Bei den 20"-Felgen ist die häufigste Reifengröße 265/45. Hier ist Pirelli mit dem Scorpion Zero der bisher einzigste Anbieter. Pirelli hatte und hat immer noch Lieferprobleme mit diesem Format. Das kann im Falle eines Reifenschadens Probleme aufwerfen.

Ich selbst habe über 2 Monate auf die Reifen gewartet. Nachdem es dann weitere 6 Wochen dauern sollte, bin ich auf 19" umgestiegen. Da gibt es mehrere Anbieter und keine Lieferprobleme.

Gruß Andi

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