17" Felgen auf W211 E220 CDI Elegance
Hallo Leute,
meine Frage bezieht sich auf eine Reifen/Radkombi für einen W211 E220 CDI Elegance (Vormopf) von ´03. Habe mir das Auto vor einiger Zeit gekauft und möchte die aktuellen Felgen (16" 225/55 R 16 - 7,5 J x 16 ET 42) durch 17-Zöller (245/45 R 17 - 8,0 J x 17 ET 38 - A2114011802) ersetzten.
Habe mir dazu auch schon die PDF bei Mercedes durchgelesen mit den zugelassenen Kombinationen und etliche Foren durchforstet. Aber bin nirgends schlau geworden. Leider habe ich auch nicht so richtig die Ahnung was Umbauten am Fahrwerk angeht.
Mercedes schreibt, dass man Einfederbegrenzer einbauen muss, sofern man kein Sportfahrwerk oder Airmatik hat. Was kosten diese Teile? Die einen schreiben viel Geld, die anderen wenig...einige schreiben es gibt sie gar nicht mehr. Beim TÜV war ich auch, die wollten mir eine Vollabnahme für 500€ verkaufen.
Muss ich danach eine Abnahme beim TÜV machen lassen inkl. Vermessung?
No idea...sorry :'(
Schon mal im Vorraus DANKE und Grüße
Marcel
37 Antworten
Die Au wird im stand gemacht😁
Die AU gibt es nicht mehr 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
In deinem Fall würden dich Felgen aus dem Zubehör wohl auch nicht retten, "wenn" Du nur 16" fahren darfst🙂
Doch!
Denn die Reifenfreigabe gilt nur für orig. MB-Felgen. Bei keiner aftermarket-Felge steht diese Einschränkung, so dass man diese ohne Probleme beim Tüv eingetragen bekommt.
Habe es an anderer Stelle schon mal geschrieben.
Bei einer Typprüfung eines Fahrzeugs wird Abgas und Verbrauch ermittelt.
Wenn da heraus kommt, dass mit 17" die Norm nit eingehalten wird ist es eifach nur legitim von MB, dass Sie das einschränken (müssen).
Das gilt dann auch für nachtrglich rangeschraubte Original-Räder.
Bei Nachrüstfelgen ist keine Typprüfung des Fahrzeugs nötig und auch keine Abgas- und Verbrauchsmessung.
Also entfällt das da.
Beschwert Euch bei der EU - MB wird sich wohl nur an die Vorschriften gehalten haben.
H.
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Also wäre es eine Alternative einen Nachbau zu kaufen und dann eine TÜV-Eintragung machen zu lassen, right? Dann fällt ja auch der Umbau der Federbegrenzer weg?
Sieht so aus das der umbau wegfällt.
Das bei größeren Felgen ne Achsvermessung ansteht hör ich auf zum erstenmal,bei tieferlegung oder höher legung ja aber bei Felgen?
Wird keine Au mehr gemacht?
Das die Plakette weg ist das hab ich mitbekommen aber das keine Au mehr gemacht wird das nicht.
So entstehen Legenden!
Alle 2-3 Tage kommt die gleiche Frage hier im Forum hoch und bringt nur noch mehr Verunsicherung.
Bei anderen Felgen muss natürlich keine Achsvermessung / Spureinstellung vorgenommen werden. Absoluter Quark.
Nochmal für alle: Alle aftermarket Felgen mit entsprechender ABE / Gutachten für den W211 lassen sich anbauen, wenn das Gutachten das hergibt und das tut es i.d.R auch für die kleinen Diesel, da keine Unterscheidung zu anderen Motorisierungen gemacht wird. Ich fahre ja selber mit meinem 220 cdi 18-Zöller. Im Gutachten zu den jeweiligen Felgen stehen die Voraussetzungen, die für die Eintragung erfüllt werden müssen. Der Prüfer prüft alles und auch die Freigängigkeit der Reifen im Kotflügel und gibt einem dann grünes Licht.
Also wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Vic Firth
Also wäre es eine Alternative einen Nachbau zu kaufen und dann eine TÜV-Eintragung machen zu lassen, right? Dann fällt ja auch der Umbau der Federbegrenzer weg?
Für Felgen aus dem Zubehör mit ABE brauchst Du keine TüV Eintragung.
Zitat:
Original geschrieben von krotzn
So entstehen Legenden!Alle 2-3 Tage kommt die gleiche Frage hier im Forum hoch und bringt nur noch mehr Verunsicherung.
Bei anderen Felgen muss natürlich keine Achsvermessung / Spureinstellung vorgenommen werden. Absoluter Quark.
Genau diese Info habe ich auch von MB bekommen😉
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Ich habe von 2 MB Werkstätten die Info bekommen, dass wenn nur die Einfederpuffer gegen die
Anschlaggummis gewechselt werden ein Vermessen des Fahrzeugs nicht notwendig wird😕😕
Wahrscheinlich bauen diese Werkstätten die Federwegsbegrenzer bei eingebauten Federbeinen ein?
Wer sich 18" auf's Auto schraubt mit einem Gesmtumfang von 1500 Euro sollte ruhig ein paar uro extra spendieren damit die teuren Breitreifen nicht nach 1000km versaut sind. Das ist deutlich teurer.
Und wenn Original-Begrenzer eingebaut werden (Ausbau Federbein nötig) sollte nachher vermessen werden. Schaden tuts jedenfalls nicht.
Und alles was hier steht findet man schätzungsweise einfach durch "Suchen", "eine Seite weiterblättern" oder durch das "Lesen" der Unterlagen von MB oder einem Felgenhersteller. Gefühlt "tausendmal" hier geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Für Felgen aus dem Zubehör mit ABE brauchst Du keine TüV Eintragung.
Nur wenn die ABE explizit von der Eintragung in die Papiere entbindet. Es gibt durchaus auch Felgen bei denen dieser Zusatz in der ABE fehlt. Dann sind die Felgen von einem Prüfer abzunehmen und bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren auch einzutragen.
Gruß
Achim
Neue Erkenntnis: War heute mal wieder bei einer Niederlassung. Die sagt, dass ich 17" oder größer auf meinem E 220 CDI Vormopf fahren kann, da meiner die EURO 4 nicht erfüllt! EURO 3 ist mit > 16" OK.
Das ist das Schlupfloch bei all den Ausnahmen 😉
Moin!
So sehen die 17" Yilduz aus....
Die Einfederpuffer wurden bei mir damals als die eine Feder gebrochen war eingebaut, eine Eintragung war laut Mercedes dann nicht notwendig.
Hab mal ne vielleicht blöde Frage.
Habe mich nie wirklich mit speziellen Felgen und Radgrößen beschäftigt. Quasi, immer nur die vorgeschriebenen Gummis ersetzt.
Habe jetzt auch die orig. 16 Zoll mit 225er Breite auf dem 220 T. Größere sind ja nicht zugelassen.
Wenn ich nun aber 17 Zoll und flachere Reifen (Querschnitt) nehme, ändert sich doch der Außendurchmesser des Rades nicht, oder?
Das sollte sich doch vermeiden lassen und ist doch eigentlich auch sinnvoll. Tacho, Radkasten usw.
Und es gibt doch auch 225 er für 17 Zoll.
Wo ist dann das Problem mit der Eurogeschichte?
Hab z.B. so ein Angebot gefunden. Nur als Beispiel !!!!
http://www.onlineraeder.de/detailseite.asp?T=K&K=9687506
Ist das Gutachten so gültig oder muss man trotzdem zum TÜV?
Gruß Rudy
Nachtrag: Das passt doch in dem Beispiel.
Habe jetzt einen Rechner gefunden:
http://www.reifensuchmaschine.at/reifen_rechner/reifenrechner.htm
Die 17 Zoll Kombi ist nur 0,5% größer. Dann ist der Tacho doch eher genauer, oder???