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130 % Regelung und Inanspruchname Vollkasko bei 60 % zu 40 % Quote

Hallo,

ich hatte einen Unfall und der Wagen hat einen Restwert von 7.700,- €. Die Reparatur hat nun etwa 9.950,- € gekostet und ist im Rahmen der 130 % Regelung durchgeführt worden. Ich hatte vor der Reparatur einen Termin bei meiner Versicherung und die haben mitgeteilt das bei Inanspruchnahme der Vollkasko nur 7.700,- € bezahlt werden und wenn es eine Quote gibt mit entsprechender Aufteilung ist das ja im Rahmen und dann zahlen wir !!

!!! Nun gab es eine Quote 40 % Gegner und 60 % ich (eine Face !!). Nun will ich die Vollkasko für den Restbetrag (ca. 5.970,- €) in
!!! Anspruch nehmen und meine Versicherung teilt meinem Anwalt nun mit das diese von Totalschaden ausgeht.

!!! Leider konnte ich niemanden erreichen und kann mir jemand sagen was das bedeuten soll ?

Eigentlich ist es ja klar das meine Vollkasko doch die 5.970,- € übernimmt, zumal mir dies auch persönlich vor Ort zugesichert wurde als wir bei der Überlegung neues Auto oder Reparatur alle Varianten durchgegangen sind und somit gesagt haben wir haben kein Risiko bei der Reparatur.

Aber nun dies ?? Kann mir jemand sagen was dies bedeutet ? Bleibe ich auf den Kosten sitzen und werde hier von der eigenen Versicherung ver... ?

Beste Antwort im Thema

Wie MIndscape schon richtig mitgeteilt hat, kommt hier das Quotenvorrecht zum tragen. Das du auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben wirst, ergibt sich aus dem Umstand, das hier (mal ausnahmsweise) der KH-Versicherer von einer höheren Ersatzleistung auszugehen hat (130%-Regelung) als der Kaskoversicherer (Wiederbeschaffungswert abzgl. SB).

Wenn dein Anwalt deinen Kaskoanspruch nicht ausrechnen kann (! - wozu hast du ihn aber beauftragt?) teil hier doch folgende Zahlen mit:

Wiederbeschaffungswert, Selbstbeteiligung, Reparaturkosten, Sachverständigengebühren, Nutzungsausfall, sonstige Erstattungen

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Zitat:

Original geschrieben von MB0472


@mindscape:

Arbeitest Du bei einer Versicherung und soll ich die HUK mit "Deiner" Berechnung konfrontieren ???

Ich bin bei einer Versicherung und regulier seit über 10 Jahren Schäden.

Kannst die HUK mit meinen Zahlen konfrontieren oder einfach, wie xAKBx schrieb, um Prüfung der Abrechnung hinsichtlich der Quotenvorrechts bitten.

Danke für die Info !!!

Sind bei Deiner Summe von 6.465,76 € nicht noch die 500,- € SB abzuziehen ?

Nein, die SB wird nur bei der Berechnung der Höchstleistung berücksichtigt und wird bei einer Regulierung im Rahmen der Quotenvorrechts nicht abgezogen.

Super, vielen Dank !! Dann schauen wir mal wie es weiter geht.

Mein Anwalt hat mir angeboten das der HUK zuschreiben und dann mal warten was passiert. Selbst der Sachbearbeiter der Versicherung hat gesagt das der Anwalt sehr gut ist. Ich hoffe das bringt dann was.

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@Mindscape:

Ich habe Dir eine Nachricht geschickt. Kannst Du Dir die bitte mal anschauen und sagen was Du davon hältst wie die Versicherung reguliert hat ?

Danke !!

@Mindscape, oder anderen Fachkundigen :-):

Die Versicherung hat nun wie folgt geregelt: 7.700,- € WBW plus Gutachter und davon 60 %

Hältst Du das für korrekt, oder sollte ich das beim Ombudsmann reklamieren ? Du hattest ja gesagt das die 60 % vom Reparaturbetrag zahlen müssten und das bis maximal 7.700,- €.

Ich bitte Dich um eine kurze Info. Vielen Dank

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