130% Regel bei Unfall

Hallo,

hat einen Unfall und seit eben liegen die ersten Zahlen vor:

Unfallschaden /Reperatur) 4872 Euro inklusiv Steuern
Restwert 600 Euro
Wiederbeschaffungswert 4000 Euro

Kann mir jemand anhand der Zahlen erklären wie die 130% Regelung funktioniert. Laut Gutachten ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden aber dürfte ich reparieren lassen da ich an dem Fahrzeug hänge

Danke für eure Hilfe
Norbert

Beste Antwort im Thema

Hallo Nobert,

du kannst im Rahmen der Opfergrenze (130%) dein Fahrzeug reparieren lassen.

Das geht bis zu einem Betrag von 5.200 Euro.

Wichtig ist aber, dass dein SV das Reparatur- Risiko abgeschätzt hat und das im Gutachten ausgeführt wurde, dass sich die Reparaturkosten auch in diesem Rahmen bewegen.

Weiterhin ist hier zu beachten, dass eine evtl. Wertminderung zu den Reparaturkosten addiert werden müsste.

Also Brutto- Reparaturkosten plus Wertminderung dürfen im Vorfeld nicht über 130% liegen.

Alles klar soweit?

Gruß

Delle

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von quali



Habe ich das richtig verstanden: Die 5200 Euro werden nur bei durchgeführter Reparatur an die Werkstatt bezahlt.
Wenn der TE, also der Geschädigte, die Reparatur nicht durchführen lässt, dann erhält er als Schadensausgleich den Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Also 4000 Euro - 600 Euro= 3600 Euro. Setzen, 6  🙄

Über eine Bestätigung würde ich mich freuen.

Viele Grüße

quali

Und wir wundern uns über die Pizza- Studie.....

Vielen Dank für den Hinweis! So kann es einem passieren, wenn man überwiegend mit höherer Mathematik zu tun hat.🙂🙄

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Also 4000 Euro - 600 Euro= 3600 Euro. Setzen, 6  🙄

Über eine Bestätigung würde ich mich freuen.

quali

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Und wir wundern uns über die Pizza- Studie.....

Wer hier ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.........

http://www.motor-talk.de/.../...geblich-totalschaden-t3042753.html?...

Jetzt wird`s kirchlich ..................😁

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Also 4000 Euro - 600 Euro= 3600 Euro. Setzen, 6  🙄

Über eine Bestätigung würde ich mich freuen.

quali

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Und wir wundern uns über die Pizza- Studie.....
Wer hier ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.........
http://www.motor-talk.de/.../...geblich-totalschaden-t3042753.html?...

Damit wirst Du mich nicht aus der Reserve locken 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von quali



Habe ich das richtig verstanden: Die 5200 Euro werden nur bei durchgeführter Reparatur an die Werkstatt bezahlt.
Wenn der TE, also der Geschädigte, die Reparatur nicht durchführen lässt, dann erhält er als Schadensausgleich den Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Also 4000 Euro - 600 Euro= 3600 Euro. Setzen, 6  🙄

Über eine Bestätigung würde ich mich freuen.

Viele Grüße

quali

Und wir wundern uns über die Pizza- Studie.....

Ich versinke ganz tief im Boden. Ein Glück, daß es zu meiner Studienzeit keine Pisastudie gab. Wir kannten damals nur den schiefen Turm.😉😛🙄

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali
Ich versinke ganz tief im Boden. Ein Glück, daß es zu meiner Studienzeit keine Pisastudie gab. Wir kannten damals nur den schiefen Turm.😉😛🙄
 
Viele Grüße
 
quali

Ja, aber nun überlege doh mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben....🙁

Dann hätte der jetzt aber ein richtiges Problem...........😁

Obwohl, man könnte ja so als Politiker mal eben schnell das Einmaleins per Gesetz neu ordnen.....😎

Gruß

Delle 😛

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Ja, aber nun überlege doh mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben

die fussnoten nicht richtig gesetzt.... :>

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von quali
Ich versinke ganz tief im Boden. Ein Glück, daß es zu meiner Studienzeit keine Pisastudie gab. Wir kannten damals nur den schiefen Turm.😉😛🙄
 
Viele Grüße
 
quali

Ja, aber nun überlege doch mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben....🙁

Dann hätte der jetzt aber ein richtiges Problem...........😁

Obwohl, man könnte ja so als Politiker mal eben schnell das Einmaleins per Gesetz neu ordnen.....😎

Gruß

Delle 😛

Vielleicht war ich ja mit dem Guttenberg tatsächlich in der Schule in derselben Klasse und er saß neben mir.😕🙄 Wer von wem abgeschrieben hat?????

Wie heißt es so schön: " Das Leben besteht aus einem gegenseitigen Geben u. Nehmen!"

Solange man sich beim Abschreiben nicht erwischen läßt, darf man es ja auch.

Übrigens, wenn der zu Guttenberg bei mir abgeschrieben hätte, würde ich das heute der Bildzeitung berichten u. ein schönes Honorar kassieren.

Viele Grüße

quali

Zitat:

Ja, aber nun überlege doh mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben....🙁

Dann hätte der jetzt aber ein richtiges Problem...........😁

Obwohl, man könnte ja so als Politiker mal eben schnell das Einmaleins per Gesetz neu ordnen.....😎

lachmich kaputt, der war gut -dellenzaehler- 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von quali
Ich versinke ganz tief im Boden. Ein Glück, daß es zu meiner Studienzeit keine Pisastudie gab. Wir kannten damals nur den schiefen Turm.😉😛🙄
 
Viele Grüße
 
quali

Ja, aber nun überlege doh mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben....🙁

Dann hätte der jetzt aber ein richtiges Problem...........😁

Obwohl, man könnte ja so als Politiker mal eben schnell das Einmaleins per Gesetz neu ordnen.....😎

Gruß

Delle 😛

Hallo,

wo wir gerade beim Thema abschreiben sind.
Ich kenne auch Sachverständige die abschreiben oder besser gesagt abtippen - das sind die Kostenvoranschläge die durch die Werkstatt erstellt wurden😁
Nur dumm wenn hier Sicherheitsrelevante Bauteile nicht berücksichtigt wurden und aufgrund dessen später ein weiteres Unfallereignis eintritt.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Ja, aber nun überlege doh mal, der zu Guttenberg hätte bei dir abgeschrieben
die fussnoten nicht richtig gesetzt.... :>

Das mit dem Setzen der Fußnoten ist gar nicht so einfach. Siehe hier:

http://doktorandenforum.de/word/fussnoten.htm

Deine Antwort
Ähnliche Themen