13 Tage stolzer Roadster Besitzer und jetzt ein Totalschaden....
Hey,
am Sonntag habe ich ja meinen neuen TT Roadster mit 20" Felgen und H&R Federn vorgestellt, welchen ich mir am 29.06. Neu gekauft hatte. Keine 24h später wurde er auch schon vom LKW abgeschossen!!
Bin in eine Baustelle (60km/h) gefahren, der LKW fuhr mit über 80km/H ungebremst von hinten in mich rein, dabei wurde mein TT rechts in die Leitplanke geschleudert und kam nach einer Drehung zum stehen! Der LKW schleuderte eine Fahrbahnabtrennung aus Beton hoch und kam auf der Betonabtrennung 150km weiter zum stehen.
Am Donnerstag bekomme ich das Gutachten, aber wird wohl ein Totalschaden.....
Gruß OG-YY-220
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ravenblack
Hey, auch mein Beileid!!!
Zu was ?? Zur Hochzeit ?? 😛😛
83 Antworten
auch von mir mein Beileid. Aber zum Glück ist dir nichts passiert ein guter Kollege von mir ist bei solch einer Situation fast drauf gegangen und kämpft 4Jahre später immer noch mit den Spätfolgen. Also solange nur Belch kaputt ist ist alles ertragbar.
Ich wünsch dir viel Glück bei der Abwicklung und das du schnell einen neuen bekommst.
Gruß
Dennis
So de Anwalt hat alles geklärt. Jetzt warten wir auf die Antwort der gegnerischen Versicherung, ob ich einen Neuwagen bekomme oder ob er Repariert wird. Da er 1.100km hat und Neuwagen wäre max. bis 1000km.
Gruß OG-YY-220
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
So de Anwalt hat alles geklärt. Jetzt warten wir auf die Antwort der gegnerischen Versicherung, ob ich einen Neuwagen bekomme oder ob er Repariert wird. Da er 1.100km hat und Neuwagen wäre max. bis 1000km.Gruß OG-YY-220
Also ich würde auf Neuwagen bestehen.. so eine geschrottete Kiste ist doch bestimmt Totalschaden?!
Auch repariert hätte ICH keine Freude mehr dran........
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
So de Anwalt hat alles geklärt. Jetzt warten wir auf die Antwort der gegnerischen Versicherung ob ich einen Neuwagen bekomme oder ob er Repariert wird. Da er 1.100km hat und Neuwagen wäre max. bis 1000km.Gruß OG-YY-220
Selbst, wenn die gegnerische Versicherung entscheidet, dass der Wagen zu reparieren ist, kann ich dir nur eindringlich empfehlen, davon Abstand zu nehmen, da Du erstens mit dem Unfallwagen nie wirklich glücklich werden würdest, und du ausserdem über folgendes Prozedere zu einem Neuwagen kommen solltest ohne draufzulegen:
1. Gutachten beim Gutachter Deiner Wahl erstellen lassen.
2. Bei der gegnerischen Versicherung Abrechnung über Gutachten beantragen.
3. den beschädigten Wagen (weit) über dem im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen (via mobile oder autoscout24). Dabei musst Du sehr schnell handeln, da die gegnerische Versicherung dir rasch mitteilen wird, dass sie einen Käufer gefunden hat, der natürlich nur exakt den festgelegten Restwert laut Gutachen zu zahlen bereit ist.
4. Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagen für die Reparaturdauer laut Gutachten beantragen. Diese Option steht dir zu, obwohl du nicht reparieren lässt. Einzig die Wertminderung laut Gutachten bekommst du nicht, da du keine Reparaturbestätigung (Voraussetzung für die Auszahlung der Wertminderung) beibringen kannst, da der Wagen ja nicht zur Reparatur gelangt.
5. Neuwagen bestellen/kaufen und gut ist's (wenn alles normal läuft, hast du gar einen Überschuss)...
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Und die MWST wird nicht erstattet bei Abrechnung auf Gutachten!!!
Und das ist bei einem Schaden von Euro 30000,-- immerhin knapp Euro 5000,--!
Und Leihwagen gibt es bei Gutachten - Abrechnung auch nicht, sondern nur Nutzungsausfall von ca. Euro 40,-- pro Tag für die im Gutachten festgelegte Reparaturdauer!!
Zitat:
Original geschrieben von Bono67
Und die MWST wird nicht erstattet bei Abrechnung auf Gutachten!!!
Und das ist bei einem Schaden von Euro 30000,-- immerhin knapp Euro 5000,--!
das ist egal.. kann er im gleichen monat als vorsteuer wieder von seiner zu zahlenden umsatzsteuerlast absetzen! 😁
ich wünsche dem TE erst mal alles gute, und das die 100km nicht dazu führen, dass du den längeren, und umständlichen weg (wie beschrieben) gehen musst.
anmerkung: der restwert von unfallfahrzeugen wird auch durch den gutachter über sog. online-restwertbörsen ermittelt (ebay für unfallwagen, mit registrierten händlern), in welchen das fahrzeug (ich glaube 3 tage) eingestellt sein muss. der betrag des höchsten bieters wird als restwert angesetzt, und dieser dann bei abrechnung per gutachten von dem zu erstattenden betrag abgezogen. also wenn du den langen weg beschreiten musst versuchen einen käufer zu finden, der dir MEHR als den im gutachten angegebenen betrag bietet (also mehr als den ermittelten restwert). dann würde durchaus auch der lange weg einen sinn machen/haben.
ich hatte bei meinem TTS nach 3 monaten auch nen unverschuldeten unfall, welcher nicht sooo schlimm wie deiner war... aber ich bin froh, im august nen neuen TT zu bekommen, und dieses mal hoffentlich unfallfrei davon zu kommen.
daumen hoch für dich, und alles gute für deine bevorstehende hochzeit!!!
Zitat:
Original geschrieben von ToppA75
das ist egal.. kann er im gleichen monat als vorsteuer wieder von seiner zu zahlenden umsatzsteuerlast absetzen! 😁Zitat:
Original geschrieben von Bono67
Und die MWST wird nicht erstattet bei Abrechnung auf Gutachten!!!
Und das ist bei einem Schaden von Euro 30000,-- immerhin knapp Euro 5000,--!
Nur wenn er Unternehmer ist. 😉 Und natürlich auch nur, wenn er dann tatsächlich eine Rechnung über die Reparatur bekommt, die er dann ja auch bezahlen müsste. Aus dem bloßen Gutachten gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Ansonsten Vorsteuerabzug nur auf die Anschaffung des neuen Fahrzeuges in Höhe der in dieser Rechnung dann ausgewiesenen Umsatzsteuer.
aaalso, wenn der wagen von privat ist wird natürlich auch die UST bei abrechnung über ein gutachten erstattet. wenn es ein firmenwagen ist gilt das, was ich geschrieben habe. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ToppA75
aaalso, wenn der wagen von privat ist wird natürlich auch die UST bei abrechnung über ein gutachten erstattet. wenn es ein firmenwagen ist gilt das, was ich geschrieben habe. 😁
Nee, nee, auch bei Privatleuten wird die Umsatzsteuer nicht erstattet, wenn Du nicht reparieren lässt.
Ist so, echt! 😉
Und wenn es ein Firmenwagen ein unternehmerisch genutztes Fahrzeug ist, gilt das, was ich geschrieben habe. Vorsteuererstattung nur mit Rechnung. Ist auch so, echt! 😁
hmmm, ich glaube dir erst mal... 🙂
daran merkt man, wie lange ich schon keinen verunfallten privatwagen hatte! 😉
PS: muss morgen gleich mal bei "meinem" DEKRA-typen nachfragen... sicher ist sicher! 😎
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Und wenn es einZitat:
Original geschrieben von ToppA75
aaalso, wenn der wagen von privat ist wird natürlich auch die UST bei abrechnung über ein gutachten erstattet. wenn es ein firmenwagen ist gilt das, was ich geschrieben habe. 😁Firmenwagenein unternehmerisch genutztes Fahrzeug ist, gilt das, was ich geschrieben habe. Vorsteuererstattung nur mit Rechnung. Ist auch so, echt! 😁
NEIN, habe gerade nen fall der ähnlich war, aber auch schon mal vorher gehabt, wo OHNE rechnung für eine reparatur nach gutachten abgerechnet werden kann (netto)!!! ist echt so! 🙂 man kann es ja auch selbst reparieren in eigenleistung (oder auch gar nicht!). bei dienst- bzw. firmenwagen, wie auch lkw, wird hierbei NIE UST erstattet - egal obs nen steinschlag ist, den carglass o.a., reparieren, noch bei anderen unfallschäden, da vorsteuerabzugsberechtigt. dies jedoch ist grundvoraussetzung, also die vorsteuerabzugsberechtigung. 😎
aber mal zurück zum TE - gibts news, ob NEUWAGEN - JA oder NEIN?
Zitat:
Original geschrieben von ToppA75
NEIN, habe gerade nen fall der ähnlich war, aber auch schon mal vorher gehabt, wo OHNE rechnung für eine reparatur nach gutachten abgerechnet werden kann (netto)!!! ist echt so! 🙂 man kann es ja auch selbst reparieren in eigenleistung. bei dienstwagen, oder auch lkw wird hierbei NIE UST erstattet - egal obs nen steinschlag ist, den carglass o.a., reparieren, noch bei anderen unfallschäden, da vorsteuerabzugsberechtigt. dies jedoch ist grundvoraussetzung, also die vorsteuerabzugsberechtigung. 😎Zitat:
Original geschrieben von maody66
Und wenn es einFirmenwagenein unternehmerisch genutztes Fahrzeug ist, gilt das, was ich geschrieben habe. Vorsteuererstattung nur mit Rechnung. Ist auch so, echt! 😁aber mal zurück zum TE - gibts news, ob NEUWAGEN - JA oder NEIN?
Ich habs mal markiert. Genau DAS habe ich nämlich auch gesagt. Egal wie, ob privat oder geschäftlich gilt: Erstattung auf Gutachtenbasis erfolgt IMMER netto (d. h. ohne Umatzsteuer). Von der Versicherung erhält der Privatmann aber die Umsatzsteuer im Nachhinein erstattet, wenn er Rechnungen (s. u.) vorlegen kann.
Der Unternehmer hingegen bekommt in der Tat NIE Umsatzsteuer von der Versicherung, er kann aber beim Finanzamt Vorsteuerabzug geltend machen. Den Vorsteuerabzug gibt es aber NUR, wenn Du entweder reparieren lässt (aus der Rechnung des 🙂 über die Reparatur), oder wenn Du selbst reparierst (nur aus der Rechnung über die gekauften Teile) oder wenn Du ein neues Auto kaufst (aus der Rechnung des 🙂 für das Auto).
Glaub es mir einfach, ich hab so eine grobe Kenne von den Dingen. 😉😁
Grüße
Markus
EDITH sagt: Das soll jetzt keine bloße Haarspalterei oder Klugscheißerei sein, es hat einen Zweck. Das ist nämlich für denjenigen, der vor der Entscheidung steht, wirklich wichtig. Denn im Ernstfall verliert er halt die Umsatzsteuer. Wenn er das vorher nicht weiß, tappt er in die Falle und steht mit 19% Verlust da. Und das wollen wir doch nicht, gell?! 😉
Es ist genau so wie maody66 schreibt!
Ich habe das erst vor 6 monaten alles mitgemacht u deshalb ja auch drauf hln gewiesen!
Leider bisher noch keine Antwort.....denke mal morgen wird sie kommen.
Ich hoffe natürlich auf ein Neuwagen, da mein Händler ja das gleiche Fahrzeug nochmals auf Lager hat, somit wäre die Abwicklung natürlich super einfach. Aber noch wichtiger ist, dass ich wenigstens die Hochzeitsreise im hoffentlich "neuen" TT machen kann, wenn ich zur Hochzeit schon keinen TT habe.
Gruß OG-YY-220