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120 auf Bundesstraße

Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

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Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


😕😕😕
Moin.
Hab ich irgendwo was von unbegrenzt geschrieben?

Gruss TAlFUN

ja, hier:

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Egal,
wenn baulich getrennt, kann eine höhere zHG festgelegt werden.

Mehrere Fahrspuren mit baulicher Trennung bedeutet eine zHG von "unbegrenzt", eine Limitierung auf einen Wert oberhalb von "unbegrenzt" wird schwer.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


😕😕😕
Moin.
Hab ich irgendwo was von unbegrenzt geschrieben?

Gruss TAlFUN

ja, hier:

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Egal,
wenn baulich getrennt, kann eine höhere zHG festgelegt werden.
Mehrere Fahrspuren mit baulicher Trennung bedeutet eine zHG von "unbegrenzt", eine Limitierung auf einen Wert oberhalb von "unbegrenzt" wird schwer.

😕

Sorry,

aber eine höhere zHG hat mit unbegrenzt nichts zu tun!

Gruss TAlFUN

Ich befürchte, Du hast es nicht verstanden, worauf er hinaus wollte.

Wenn bauartbedingt abgegrenzt, gilt zunächst kein Limit. Und das kann man nicht "höher" imitieren.
Ist sehr spitzfindig 😁

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Wenn bauartbedingt abgegrenzt, gilt zunächst kein Limit. Und das kann man nicht "höher" imitieren.
Ist sehr spitzfindig 😁

😕

Selbst wenn bauartbedingt abgegrenzt gilt erstmal die zHG, Innerorts 50km/h und Ausserorts, Ausnahme AB, 100km/h, alles andere nur mit entsprechenden Verkehrszeichen 😉

Gruss TAlFUN

p.s.
Die Regelung ist eindeutig und hat mit "spitzfindig" nichts zu tun.

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Nö, ich glaube, Du irrst:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

StVO §3 Abs 3

Ich habe allerdings noch keine derart "unbegrenzte" Landstraße gesehen, da standen bisher immer entsprechend Schilder, die das Tempo reglementiert haben. Hier in der Näher ist so eine vierspurige Straße (Landstraße, keine Autobahn oder Kraftfahrstraße) mit Wall dazwischen, Limit auch hier 120.

Nach o.a. Paragraphen müsste die Straße nichtmal mehrere Spuren pro Richtung haben, die Spuren müssen nur baulich voneinander abgegrenzt sein.

Hmmmmmm,

guter Einwand, fragt sich ob dies auch innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Bundesstrassen gilt?

Zitat:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Allerdings sind mir keine Strassen, egal ob Innerorts oder Ausserorts bekannt die mit baulicher Trennung keine zHG haben 🙄

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Hmmmmmm,
guter Einwand, fragt sich ob dies auch innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Bundesstrassen gilt?

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Allerdings sind mir keine Strassen, egal ob Innerorts oder Ausserorts bekannt die mit baulicher Trennung keine zHG haben 🙄

Gruss TAlFUN

Das habe ich ja auch geschrieben, dass ich keine gesehen habe, die unlimiiert daher kam.

Eigentlich müsste es auch innerorts gelten, aber das dürfte eher eine theoretische Frage sein.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das habe ich ja auch geschrieben, dass ich keine gesehen habe, die unlimiiert daher kam.

Eigentlich müsste es auch innerorts gelten, aber das dürfte eher eine theoretische Frage sein.

Jep,

hier im Rhein-Neckar Kreis gibt es mehrere Strassen die auf 60 bzw. 70 oder sogar auf 90km/h innerorts limitiert sind.

Die B9 ausserorts z.B. auf 80, 100, 120 oder 130Km/h je nach Abschnitt warum und wieso auch immer 🙄

Gruss TAlFUN

@kerberos:
Sorry aber da bist du gerade auf dem Holzweg.

Was du da hast ist 2c

Es gibt aber:

Zitat:

1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

Da wir eh schon dabei sind:

Ein Kraftfahrstraßenschild sagt innerorts nichts über Geschwindigkeit aus! Egal wieviel Fahrstreifen.

Und außerorts sagt es allein auch noch nichts aus. Braucht man noch mehr dazu.

Innerörtliche Autobahnen gibt es auch. Macht aber nix. Denn für die gilt eben extra was.

Gibt es nur in Berlin. Alle anderen Autobahnen sind nicht Teil von Orten.

Relikt aus der guten alten Zeit...

Das "schöne" folgende daran ist - es gelten die Bußgeldsätze für innerorts. Auf der Autobahn. 😁

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Die B9 ausserorts z.B. auf 80, 100, 120 oder 130Km/h je nach Abschnitt warum und wieso auch immer 🙄

Gruss TAlFUN

Was für eine Frage... 🙄

Damit man dort besser blitzen kann !! 😁

Irgendwie muss ja auch die zusätzliche Spur finanziert werden 😁

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Wie wir ja in einem anderen Thread hier mittlerweile gehört haben, muss ein Tempolimit aufgehoben werden, auch wenn man früher in der Fahrschule was anderes gelernt hat.

Falsch gelernt oder falsch geschult

Zitat:

Zumindest früher hat eine Seitenstraße ein bestehendes Tempolimit regelmäßig aufgehoben.

Das war noch nie anders, auch wenn ~98% der Autofahrer hier etwas anderes "wissen".

(Früher in der DDR kann ich nicht sagen, im "Westen" war das nie)

Zitat:

Offensichtlich sehen das einige Gerichte anders,

Zu diesen Einigen gehört zB. seit 1974 auch das BGH.

Eventuell auch schon früher, ich habe nicht sonderlich gesucht.

Zitat:

Entspricht leider unserem in Deuntschland vorherrschenden Regulierungswahn, wo man den Autofahrern immer öfter die Entschheidungen abnimmt

Man könnte es auch als eine Regulierungsnotwendigkeit ansehen, wenn es eine Situation gibt, in der jeder im Volk etwas anderes weiß, aber jeder seine Version für "so ist es auch" hält.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Gibt es nur in Berlin. Alle anderen Autobahnen sind nicht Teil von Orten.

Relikt aus der guten alten Zeit...

Das hat nichts mit der guten alten Zeit zu tun, sondern einfach nur mit der Größe von Berlin. Die Berliner Stadtautobahn (A100, "Berliner Stadtring"😉 ist keine Autobahn, die quer durch die Lande geht und dabei zufällig auch mitten durch eine Stadt, sondern eine derzeit 21 km lange Autobahn, die sich ausschließlich innerhalb der Stadt befindet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_100

Liegt wohl daran,
das sie teilweise zur Avus gehört 😉

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Nelte


Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Das lernt man eigentlich, wenn man die Fahrerlaubnis erwirbt.

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