120 auf Bundesstraße

Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

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Richtig.

Jetzt noch bitte die Herleitung des "Warum!?" . 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Richtig.

Jetzt noch bitte die Herleitung des "Warum!?" . 😉

Öhm ohne tante google.... Weil jedes KFZ mit über 7,5t zGG auf einer Landstraße die nicht so ausgebaut ist wie eine AB nur 60 fahren darf.

Wenigstens halbwegs richtig?

Richtig.

Bleibt noch die Frage warum darf der dann innerorts die 70 fahren?

Denn wenn außerorts 70 steht darf er auch nicht 70 fahren!

Das ist doch krank? Der darf innerorts schneller und muß am Ortsausgangsschild bremsen?
Wer rechnet denn mit sowas als Hintermann? 😰

Das findet sich dann in der

StVO

Anlage 2

Erläuterung zum Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbeschränkung)

Zitat:

2.
Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.
3.
Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.

Das ist Deutschland!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Das ist Deutschland!

Jawohl das ist Deutschland. Dumm aber auch irgendwie Lustig 😁

Wer auf die Idee kam möchte ich dennoch gerne wissen. 😁

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M.E darf er da gar keine 70 fahren.

Auf der Autobahn darf auch ein LKW nicht über die für diese Fahrzeugklasse vorgeschriebene VMax hinaus fahren, nur weil da z.B. 130 steht.

EDIT: OK, hat sich erledigt Willkommen in Deutschland.

Ist doch echt mal ein nettes Thema hier zu Fragen der StVO in Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Eventuell wird mein Blickwinkel auf den Straßenverkehr dadurch etwas verständlicher? 😉
Wenn man eben mal tiefer in die Materie reingeht wird es echt interessant. 🙂

Das Spiel kann man übrigens weitertreiben mit der angesprochenen Frage was
"Kraftfahrstraßen"
wie und
wann und
für wen und
wann nicht (wenn man es eigentlich glauben würde)
über Geschwindigkeiten aussagen. 😉

Und mal sehen vielleicht mach im Laufe der Woche mal ne Aufstellung welche Verkehrsschilder alles Aussagen über Parken und Halten treffen... 😁
(wobei ich glaube das hatte ich schonmal, gab aber wenig Resonanz)

Kraftfahrstraßen sind Landstraßen, die nur von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Damit will man Traktoren und sonstiges fernhalten

Ein durchtrainierter Radsportler dürfte da eigentlich fahren, da es ja kein Kraftfahrzeug ist (auch wenn der Fahrer dann viel Kraft hat )

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ein durchtrainierter Radsportler dürfte da eigentlich fahren, da es ja kein Kraftfahrzeug ist ...

Da fehlt ein "nicht".

Der darf da nicht fahren weil es ja eben kein Kraftfahrzeug ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Kraftfahrstraßen sind Landstraßen,...

Hallo,

nicht nur Landstraßen, auch Bundesstraßen können Kraftfahrstraßen sein. Kreisstraßen weiß ich jetzt nicht, mir ist noch keine untergekommen.

Grüße,

diezge

Auf Fahrradfahrer wollte ich eigentlich nicht hinaus.
Wenn man aber Traktoren nicht behindern will macht man statt Kraftfahrstraße auch oft Verbot für Fahrräder und Fußgänger. Problem nur falls man das mal vergißt.
Da fährt dann der Radfahrer über ne Auffahrt auf nen 2+2 System unbegrenzt unter Umständen. 😁
Auf nem 2+1 war ich schonmal mit dem Fahrrad. Aus Versehen - bzw. blöder Streckenführung.

Ok Kraftfahrstraße.

Jetzt lautet der §18 ja Autobahn und Kraftfahrstraße.

Aber innerorts sagt ein Kraftfahrstraßenschild nichts aus über Geschwindigkeit!
Auch nicht bei 2+2.
Denn bei innerorts steht nur Autobahn...

Dann sagt ein Kraftfahrstraßenschild zwar etwas aus für LKW über 7,5t. bzw. über 3,5t. aber nur wenn zusätzlich

Zitat:

mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind,

Wer im §18 die PKW vermisst die sind im §3 und da ist auch die Ausnahme definiert die weder Kraftfahrstraße, Autobahn noch bauliche Trennung braucht... 😁

Hach Deutschland eben.

Die "mehr als 60".
Nun ja Kraftfahrzeuge. Und eben mehr als 60.

Allerdings muß man die nicht fahren, das muß nur so eingetragen sein.

Ich hab z. B. nix dagegen wenn ein kultivierter Schnellfahrer an nem Kranwagen mit (61) Schild zerschellt (der hält das aus, bissl gelbe Farbe drauf und fertig) aber es gibt da die 125er (teilweise noch gedrosselt?), die Ape, Unimog, Traktoren (Fast Truck), die Elektrofahrzeuge die knapp drüber schaffen usw...

Außerdem!
Gibt es ein paar Kraftfahrzeuge/Kombinationen die zwar wie alle anderen auch mit mehr als 60 eingetragen sein müssen.

Aber die nur 60 fahren dürfen auf Kraftfahrstraßen und Autobahn.

Deutschland...

"unbegrenzt" mit potentiell unter 60 Fahrzeuge?
Da ist man schnell "begrenzt" bzw. sollte sich selbst begrenzen.

Denn es ist immer mit langsameren Fahrzeugen zu rechnen.
Aber eigentlich Binsenweisheit.
(das ist natürlich keine Forderung nach einem Tempolimit - das ist eine Forderung nach Hirn!)

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ein durchtrainierter Radsportler dürfte da eigentlich fahren, da es ja kein Kraftfahrzeug ist ...
Da fehlt ein "nicht".
Der darf da nicht fahren weil es ja eben kein Kraftfahrzeug ist.

Gruß Metalhead

Deswegen das "dürfte", es war nur hypotetisch zur Verdeutlichung gedacht.

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