1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 120 auf Bundesstraße

120 auf Bundesstraße

Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

70 weitere Antworten
Ähnliche Themen
70 Antworten

Ein Google-Earth od. Streetview-Bild wäre hilfreich zur Beurteilung der Sachlage.

Dann könnte Bootsmann mit der zuständigen Behörde telefonieren und die Sache schnell klären.

😉

Also, vielleicht verrät uns der TE endlich mal, wo genau das ominöse Schild steht...?

Oh Mann... Tante Google weiß ja mal wieder echt über beinahe alles Bescheid:

Ich zitiere nur den wesentlichen Teil

Fernstraßen, 2+1-System

Seit Mitte 2013 werden diese Straßen als Fernstraßen bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt werden neugebaute Straßen dieses Systems mit einem grün gefärbten Streifen zwischen den Richtungsfahrbahnen gekennzeichnet, um so die Fahrbahnen optisch besser abzugrenzen.

Im Falle einer fehlenden baulichen Trennung (z. B. durchgezogene Linie anstelle von Mittelleitplanke oder Grünstreifen) können Fahrzeuge leicht in den Gegenverkehr geraten, insbesondere wenn sich zwei Spuren wieder zu einer Spur verengen. Für solche Straßen ohne bauliche Trennung gelten daher auch im 2+1-System die üblichen Vorschriften (nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO) zur Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerorts, d. h. in der Regel Tempo 100. Teilweise sind jedoch bei übersichtlichen Strecken höhere Geschwindigkeiten zugelassen; so ist zum Beispiel auf der B 31n nach Stockach sowohl in den zweispurigen als auch in den einspurigen Bereichen Tempo 120 erlaubt.

Das wäre dann mal geklärt!

🙂

Danke! Ach die grünen Linien.
Querschnitt RASQ 15,5?

(ich hab aber immer noch keine Vorschrift wo das abgesegnet ist - meine aber da mal was gelesen zu haben)

Allerdings würde ich bei bei dem Teil mit 1 Fahrstreifen keine 120 zulassen - das führt doch nur zu Frust da es keinerlei Überholmöglichkeit gibt. 🙄

Für den normalen Fahrer ist das aber eine akademische Diskussion da Verkehrszeichen den allgemeinen Vorschriften vorgehen nach StVO.
Woher die Behörde dann die 120 aufstellen darf ist für den normalen Autofahrer egal.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Dann könnte Bootsmann mit der zuständigen Behörde telefonieren und die Sache schnell klären.

😁 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Also, vielleicht verrät uns der TE endlich mal, wo genau das ominöse Schild steht...?

Wie Du bereits herausgefunden hast, Richtung Stockach. Fahre die Strecke auch öfter. Gute Idee wie das dort gehandhabt wird.

ah ich hab hier ne Ergänzungsfrage:
(vor allem an kerberos)

wie hebe ich die (120) auf? 😕

Mit (100) oder mit (120) ?

Denn wie würdet ihr (70) auf einer nicht Richtgeschwindigkeitsstrecke aufheben...
Mit (100) oder (70) ?

@TE:

Ohne lange zu diskutieren, wende dich an die zutändige Behörde und lass es dir erklären (kannst uns danach auch informieren) bzw. bei einem Fehler seitens der Behörde den Abschnitt auf 100 km/h beschränken. Scheint wohl in deinem Sinne zu sein, sonst hättest du nicht gefragt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


@TE:

Ohne lange zu diskutieren, wende dich an die zutändige Behörde und lass es dir erklären (kannst uns danach auch informieren) bzw. bei einem Fehler seitens der Behörde den Abschnitt auf 100 km/h beschränken. Scheint wohl in deinem Sinne zu sein, sonst hättest du nicht gefragt. 😉

Die Alternative ist, den Führerschein nochmal zu machen. Sozusagen als freiwillige Übung. Manches lernt sich erst im zweiten Anlauf.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Egal,
wenn baulich getrennt, kann eine höhere zHG festgelegt werden.
😕

Höher als unbegrenzt, welche sollte das sein?

(Besondere Regelungen für Richtgeschwindigkeit 130 km/h sind zu beachten)

😕😕😕

Moin.

Hab ich irgendwo was von unbegrenzt geschrieben?

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


wie hebe ich die (120) auf? 😕

Moin.

Die 120km/h werden durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch durch ein Ortsschild aufgehoben 😉

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


@TE:

Ohne lange zu diskutieren, wende dich an die zutändige Behörde und lass es dir erklären (kannst uns danach auch informieren) bzw. bei einem Fehler seitens der Behörde den Abschnitt auf 100 km/h beschränken. Scheint wohl in deinem Sinne zu sein, sonst hättest du nicht gefragt. 😉

Liest Du auch hin und wieder mal vorherige Beiträge, bevor Du etwas postest?

Und wieso sollte sich TE an die Behörde wenden um das aufheben zu lassen?

Er dachte eben es ist ein Fehler. Jetzt weiß er es ist keiner.

Das einzige was man mit solchen Beiträgen erreicht ist, daß sich hier kein normaler Fragesteller mehr blicken lässt.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


wie hebe ich die (120) auf? 😕

Moin.
Die 120km/h werden durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch durch ein Ortsschild aufgehoben 😉

Gruss TAlFUN

Rein formal spricht aber nichts dagegen extra erlaubte 120 mit

120

aufzuheben.

Weder in der StVO noch in der VwV StVO.

(spricht auch nichts dagegen innerorts 30 mit

30

aufzuheben)

Dann würde man wieder auf die allgemeinen Regeln zurückfallen.

Gibt natürlich ein Problem dabei...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Gibt natürlich ein Problem dabei...

Moin.

Welches 😕

Gruss TAlFUN

Manche wissen dann nicht was sie fahren sollen.....

Wie wir ja in einem anderen Thread hier mittlerweile gehört haben, muss ein Tempolimit aufgehoben werden, auch wenn man früher in der Fahrschule was anderes gelernt hat.

Zumindest früher hat eine Seitenstraße ein bestehendes Tempolimit regelmäßig aufgehoben.. Offensichtlich sehen das einige Gerichte anders, Daraus würde ich ableiten, dass ein Limit auch wieder aufgehoben werden muss.

Entspricht leider unserem in Deuntschland vorherrschenden Regulierungswahn, wo man den Autofahrern immer öfter die Entschheidungen abnimmt (und sich dann wundert, wenns schief geht, weil er doch noch was entscheiden muss)

Deine Antwort
Ähnliche Themen