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120 auf Bundesstraße

Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

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Zitat:

Original geschrieben von Nelte


Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Moin.

Ist kein Fehler 😉

Zitat:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Quelle

Gruss TAlFUN

Hallo TAIFUN. Bitte lies dein Quelle vollständig. Ich habe es dir durch Hervorheben in Fettschrift etwas erleichtert. 😉

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Naja,
unter 3-spurig verstehe ich 3 Spuren in eine Richtung oder?

Gruss TAlFUN

p.s.
Es gibt auch innerhalb geschlossener Ortschaften zHG 50km/h 2-spurige Strassen mit zHG 60, 70 und 80km/h.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Naja,
unter 3-spurig verstehe ich 3 Spuren in eine Richtung oder?

Ob DU das tust weiß ich nicht. 😉 ICH meinte die gesamte Straße.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


p.s.
Es gibt auch innerhalb geschlossener Ortschaften zHG 50km/h 2-spurige Strassen mit zHG 60, 70 und 80km/h.

Ein weiteres schönes Beispiel, das mich zu Verwunderung veranlasst.

Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

Ich sehe die Sache ganz entspannt.
Die generelle HzG für die Bundesstraße = 100 ohne Verkehrzeichen.
Es kann aber trotzdem eine andere, in diesem Falle höhere Geschwindikeit erlaubt werden. HzG = 120 ausgeschildert.

Zitat:

Original geschrieben von Nelte


ICH meinte die gesamte Straße.

Egal,

wenn baulich getrennt, kann eine höhere zHG festgelegt werden.

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ich sehe die Sache ganz entspannt.
Die generelle HzG für die Bundesstraße = 100 ohne Verkehrzeichen.
Es kann aber trotzdem eine andere, in diesem Falle höhere Geschwindikeit erlaubt werden. HzG = 120 ausgeschildert.

Inwiefern ist das mit dem einleitenden Nebensatz: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen" (z.B. jenem, dass die Kreisverwaltung irrtümlicherweise ein Tempo 120 Schild aufgestellt hat 😛) vereinbar?

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Es wäre dann doch das nächste mal Nett wenn man im Eröffnungsbeitrag erwähnt wieviele Spuren pro Richtung sind. Denn nicht jeder weiß/kennt sofort die B31 die du meinst.

Also ihr Lieben, bitte geht doch davon aus, dass ich (die StVO) lesen kann. Natürlich meinte ich eine Straße mit INSGESAMT 3 Fahrstreifen, die NICHT baulich getrennt sind, egal ob B31 oder sonstwo.

Und über die von TAIFUN zu Recht erwähnten Tempo > 50 Fälle i.g.O. (die KEINE BAB sind) wundere ich mich genauso..

Wer sagt denn, daß es baulich getrennt ist? 😉

TE:
bauliche Trennung?

Falls nein wirklich nur 3 markierte Fahrstreifen?

wie sehen die Striche/Markierungen aus?

Wobei (120) erstmal nix ausmacht. Denn Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. 😁

§39 StVO

Zitat:

(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Dann schauen wir in welchem Abschnitt die allgemeinen Temporegeln stehen - im Allgemeinen Teil!

Für den normalen Autofahrer ist der Tag gerettet! 😉

Der abnormale macht nach den ------ weiter. 😁

------------
bah ich bin mir nicht sicher ich find grad nix in der VwV ob in so nem Fall die Straßenverkehrsbehörde von der Regel abweichen kann.

Findet einer was? Mir war so als würde es da was geben. Evtl. war es auch nicht in der VwV sondern woanders...

@Taifun:
also (80) innerorts wäre nach VwV nicht zulässig.

Gibt es, ich weiß. 😉
Aber die StVO kennt dafür kein Verbot.

Zitat:

Original geschrieben von Nelte


Also ihr Lieben, bitte geht doch davon aus, dass ich (die StVO) lesen kann.

Das ist schön 🙂

Zitat:

Natürlich meinte ich eine Straße mit INSGESAMT 3 Fahrstreifen, die NICHT baulich getrennt sind.

Das sollen WIR woher wissen?

Zitat:

Und über die von TAIFUN zu Recht erwähnten Tempo > 50 Fälle i.g.O. (die KEINE BAB sind) wundere ich mich genauso..

Ist ebend so 🙂

Frage mich allerdings weswegen man sich über einen, eventuellen, Fehler aufregt. 120 ist doch besser wie 100 Km/h oder gibt es gründe weswegen 120 in diesem Streckabschnitt gefährliche folgen haben könnte?

Ist doch nicht "ebend" so.

Und gibt auch nix zu wundern.

StVO

Erläuterungen zu Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit)

Zitat:

2.
Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.

Ist also durchaus vorgesehen.

Aber die 80 sind eigentlich nicht vorgesehen:

Zitat:

VIII. Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

Allerdings interessiert dich die VwV nicht wirklich als normaler Autofahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Nelte


Hallo Leute,

auf der B31 gibt es einen 3-spurigen Teilabschnitt mit Tempolimit 120 km/h; laut STVO eigentlich nicht erlaubt. Wie kann es zu so einem "Fehler" kommen?

Wo in der STVO steht das Verbot keine Höchstgeschwindigkeit größer als 100Km/h auf Bundesstrassen zu erlauben?

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Egal,
wenn baulich getrennt, kann eine höhere zHG festgelegt werden.

😕

Höher als unbegrenzt, welche sollte das sein?

(Besondere Regelungen für Richtgeschwindigkeit 130 km/h sind zu beachten)

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