11-jähriger knallte in mein Auto auf dem Fahrrad in der 30er Zone

Hallo Zusammen,

wollte mal einkaufen und fuhr in Schritttempo in der 30er Zone und suchte nach einer Parklücke.
Dann kamm ein Kind auf dem Fahrrad von links, fuhr direkt auf die Straße und rempelte mir von vorne ins Auto.
Ich konnte sofort bremsen, da ich kaum Geschwindigkeit hatte, das Kind hat es nicht geschafft, da er ziemlich schnell war.

Das Geschehen wurde mit meiner Dash-Cam aufgezeichnet.
Ich gint sofort zur Polizei, habe das Video gezeigt - klar, das Kind hat Schuld.

Jetzt habe ich das Video, Unfallanzeige/Formular von der Polizei liegt auch vor.
Ich war bei BMW um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, aber es kostet 150 euro.
Da ich nicht wusste wer die Zahlung übernehmen soll, habe ich den Vater des Kindes angeschrieben und höfflich nach seiner Versicherung gefragt. Nun stellte sich heraus, dass die Eltern keine Haftpflichversicherung haben....

Und nun? Es sind viele Kratzer auf der Stoßstange und Spot-Repair ist laut BMW nicht möglich.
Den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen möchte ich auch nicht.

Wie gehe ich da vor?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Das der Vater keine HPf-Versicherung hat bedeutet ja nicht, dass er als Vater nicht
für den Schaden aufkommen muss!
Die 150,- € musst Du wohl vorstrecken und die werden dann in die Gesamt-Forderung
mit aufgenommen und dem Vater in Rechnung gestellt.
Leute, die keine Hpf-Vers. haben sind allerdings eher meist sozial problematische
Zeitgenossen, denn es gehört in D. eigentlich zur Allgemeinbildung, dass man wenigstens
eine solche Vers. haben sollte. Wer dennoch keine hat … gehört meist zu einem
schwieriges Klientel.

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Hier wird die Flinte schon ins Korn geworfen bevor überhaupt geschossen wurde. Komisch.

Wer wirft welche Flinte in welches Korn 😕

zurückgezogen

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 18. Juni 2020 um 18:33:44 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Juni 2020 um 17:35:52 Uhr:


PS:
Leider hat die HUK24 folgenden Passus in den Versicherungsbedingungen:
„ f. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;“

Das gilt aber nur für selbstverschuldete Schäden an Fahrzeugen, die man eigens gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt sind (1.6.2 https://www.huk24.de/.../husb316_05_16.pdf). Also ich Verursache mit einem Mietwagen einen Unfall, deckt das nicht die Privathaftpflicht. Aber wenn jemand drittes das Auto mit dem Fahrrad beschädigt, dann ist das ein Fall für seine Privathaftpflicht.

Nein, die HUK hat das in 1.8.3.f tatsächlich drin.

In meiner Police findet sich keine derartige Klausel.

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Hast wohl nicht alle Beiträge gelesen😉

Zitat:

wie ich es sagte...

die eigene PHV mit Forderungsausfalldeckug greift i.d.R. nicht, wenn es um KFZ-Schäden geht. Daher der Hinweis in die entsprechenden Bedingungen zu schauen 🙂

Habe es jetzt gesehen. Huk und Allianz schließen Kraftfahrzeuge bei Forderungsausfall aus, die HDI offenbar nicht.

Warum geht eigentlich fast jeder bei solchen Schadensfällen sofort davon aus, dass der Schädiger nicht zahlen kann? Nicht jeder ist Hartz 4 - Empfänger...

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. Juni 2020 um 18:41:02 Uhr:


Hast wohl nicht alle Beiträge gelesen😉

Solltest Du mich meinen: doch habe ich 🙂.

Abgesehen davon, dass die HUK Fahrzeuge aus der Forderungsausfallversicherung ausschließt, sollte man sich mal die Voraussetzungen durchlesen, unter welchen diese greifen würde, und das nicht nur bei der HUK sondern auch bei den anderen Versicherern.

Vielleicht nochmal mit den Eltern sprechen, wie es mit der Zahlung aussieht.

Ansonsten: Meine Flinte würde ins Korn fliegen und ich würde die Karre lassen wie sie ist, oder die Reparatur möglichst günstig selber zahlen, aber sicher nicht im BMW-Glaspalast.

Nach Zahlung der Rechnung evtl. nochmal mit dieser bei den Eltern des 11-jährigen aufschlagen und nachfragen, vielleicht sind sie ja auch überrascht, wie günstig der Schaden war 😁.

Klar meine ich dich. zwar vielleicht nicht mit meinem obigen Beitrag, aber doch für deine Frage des Unverständnisses.

Ich bin da bei RR..

Daher auch die meinige Aussage bzgl. Flinte und Korn.

Selber zahlen, Forderungen an den Vater, Mahnen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher beauftrage, usw.

Da wird schon was zu holen sein.

Hast wohl nicht alle Beiträge gelesen 😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Juni 2020 um 22:20:25 Uhr:


Selber zahlen, Forderungen an den Vater, Mahnen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher beauftrage, usw.

Da wird schon was zu holen sein.

Wenn man die Zeit, das Geld und die Nerven hat? OK. Kann man so machen wenn man so tickt.
Ich täts anders regeln.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 20. Juni 2020 um 11:32:21 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Juni 2020 um 22:20:25 Uhr:


Selber zahlen, Forderungen an den Vater, Mahnen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher beauftrage, usw.

Da wird schon was zu holen sein.

Wenn man die Zeit, das Geld und die Nerven hat? OK. Kann man so machen wenn man so tickt.
Ich täts anders regeln.

Ach das geht ganz einfach von zu Hause aus:

https://mahnbescheid24.online/ablauf/

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Juni 2020 um 22:20:25 Uhr:


Selber zahlen, Forderungen an den Vater, Mahnen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher beauftrage, usw.

Da wird schon was zu holen sein.

Die Forderung muss aber an das Kind gerichtet sein. Der Vater ist gesetzlicher Vertreter, haftet aber selbst nicht

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 20. Juni 2020 um 15:49:15 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Juni 2020 um 22:20:25 Uhr:


Selber zahlen, Forderungen an den Vater, Mahnen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher beauftrage, usw.

Da wird schon was zu holen sein.

Die Forderung muss aber an das Kind gerichtet sein. Der Vater ist gesetzlicher Vertreter, haftet aber selbst nicht

Stimmt nur bedingt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde haften auch Eltern.. Aber :

Zitat:

Ein fünfjähriges Kind auf dem Fahrrad fährt gegen ein Auto - Ein fünfjähriges Kind fuhr mit dem Fahrrad in einer Spielstraße gegen ein langsam fahrendes Auto und verursachte dadurch einen Schaden. Das Gericht verneinte die Haftung für die Eltern. Das Kind sei bereits im Fahrradfahren geübt und mit den Verkehrsregeln vertraut gewesen. Deshalb liege keine Aufsichtspflichtverletzung vor (Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 2. Februar 2012, Az. 11 C 106/11).

Viel Spass @eurosting das Geld beim Kind zu holen... Da wirste wahrscheinlich nichts bekommen. Wie auch bei nur paar Euro Taschengeld... Da kannste bis zu 30 Jahre warten lach

Ich würde das selber bezahlen dieses ganze Prozedere kostet nur Nerven und dein Geld..

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