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1000km service

Themenstarteram 21. August 2010 um 14:55

hallo,

hab mich am montag fürs 1000km service meines pro's angemeldet :)

nun zu meiner frage:

kia macht wohl keine faxen wenn ca 1200km drauf sind oder?

was wird genau beim 1000km service gemacht? sollte man das öl wechseln lassen, schon oder?

ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

mfg, Hansn

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11 Antworten

Nach 1000 km Service beim Auto ?

am 21. August 2010 um 15:22

Soweit ich weiß ist der Ölwechsel nach 1000 Km freiwillig, früher mußte man das machen, das heute verwendete Öl macht es nicht zwingend notwendig.

Themenstarteram 21. August 2010 um 15:49

ok denke das öl wird wohl so um die 60euronen ausmachen, oder? also im leistbaren bereich :D

zu den kilometern, wisst ihr da was?

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Nach 1000 km Service beim Auto ?

ist freiwillig, wird aber von kia bezahlt ;)

am 22. August 2010 um 22:00

Kleiner Tipp für zukünftige ÖLWECHSEL, egal bei wieviel km:

Lasst Euch nicht von Werkstätten für Ölwechsel Euer sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen. In vielen großstädtischen Bereichen bieten kombinierte Tankstellen und Autowaschanlagen auch einen sehr professionellen ÖLWECHSEL-SERVICE an (z.B. Mr.Wash). Egal, wieviel Liter Öl (alles von Shell/Helix), der Preis ist gleich (einschließlich neuem Filter). Jetzt gerade in Hamburg gesehen: 10W40: 29,90 € - 5W30: 49,90 € - 0W30: 59,90 €.

Und auf die Hersteller-/Importeur-Garantie hat es keinerlei Einfluß, ob der im Inspektionsplan vorgesehene Ölwechsel in der Markenwerkstatt (KIA) oder sonst irgendwo erfolgt ist. Aber: Rechnung über den Ölwechsel aufbewahren als Nachweis, weil dies ja nicht ins Inspektionsheft eingetragen wird.

Gruß - Carham

am 22. August 2010 um 23:58

Hallo,

kommt jetzt zwar aus dem österreichischen Raum, aber ich hab bei meinem ceed Diesel alleine fürs Öl knappe 120,- € gezahlt.... deswegen muß ich auch herzlich darüber lachen, wenn KIA großmütig die Arbeit für den Ölwechsel nicht verrechnet.

Und auf den Eintrag von Carham.... ich wäre mir da jetzt nicht so sicher, ob das nicht doch einen Einfluß auf die Garantie hat, wenn ich Service, und Wartungsarbeiten nicht in einem KIA-Betrieb durchführen lasse. Sobald irgendein Problem zB am Motor aufkommt, und dir fehlt ein Eintrag im Servicebuch.... viel Erfolg beim Geltendmachen der Garantie.

lg

am 23. August 2010 um 12:10

Zu Dende77: Ist schon ganz schön traurig, wenn Autofahrer überhaupt keine Ahnung davon haben, welche Rechte ihnen als Endverbraucher zustehen - in Österreich genauso wie in Deutschland. Dazu näheres weiter unten. Doch zunächst mal der Hinweis auf eine Aussage von Mr.Wash auf dessen "Ölwechsel-Seite" (http://www.mrwash.de/OElwechsel.92.0.html):

Zitat:

"Durch den Einsatz unserer Marken-Motoröle und Marken-Ölfilterelemente erlischt in keinem Fall die Garantie des Fahrzeugherstellers."

Nun soll man ja auch nicht unbesehen alles glauben, was einem als Verbraucher so erzählt wird, aber in diesem Falle hat Mr.Wash nun vollkommen recht! Wie die bisherige Rechtslage vorher war, habe ich nicht weiter nachgesehen - aber zumindest seit dem 1. Juni 2010 gilt in der EU die neue GVO (Gruppen- freistellungsverordnung im Kraftfahrzeugsektor) Nr. 461/2010 der Kommission vom 27.5.2010 mit ihren ergänzenden Leitlinien. Alles auch im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.5.2010 nachzulesen (L 127/52 und C 138/16). Ist allerdings eine recht komplizierte Materie und keine wirkliche Lesefreude!

Sehr viel verständlicher ist jedoch folgender sehr eindeutiger Satz aus einer begleitenden Mitteilung der EU Kommission vom 27.5.2010, der sich erfreulicherweise direkt auf unser Thema hier bezieht:

Zitat:

"Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden."

(Anm.: Mit "Gewährleistungspflicht" ist auch die Hersteller- bzw. Importeur-Garantie gemeint)

Im übrigen können Hersteller/Importeur ihre Garantieleistungen grundsätzlich auch für sonstige Arbeiten nicht mehr an die Inanspruchnahme ihrer Vertragswerkstätten knüpfen. Ausnahme: Nur noch dann, wenn es um die Durchführung solcher Arbeiten geht, deren Kosten auf dem Garantiewege von Hersteller/Importeur getragen werden sollen.

Nachtrag: Bei Mr.Wash gibt es nach dem Ölwechsel übrigens eine Rechnung, aus der Name, Kennzeichen, Km-Stand, Autotyp, Ölwechsel-Sorte und Filtertyp ersichtlich sind. Damit kann man dann jederzeit nachweisen, wann und wie der Ölwechsel durchgeführt wurde.

Mit freundlichen Grüßen - Carham

Hallo,

@Carham: Natürlich hast Du Recht, was die gesetzliche Gewährleistung betrifft. Die dauert ja auch nur zwei Jahre. Alles Andere wie z. B. 7 Jahre Garantie bei KIA und oder Kulanz sind ja außen vor, da diese eine freiwillige Verpflichtung/ Zusage des Automobilherstellers sind...

Könnte ja auch passieren, dass wenn unser einer dem Ölwechsel sonst wo macht, und nach vier Jahren der Motor den Geist aufgibt, KIA dann die nicht gesetzliche Garantieleistung verweigert...

Gruß, Roman

am 23. August 2010 um 14:09

Hallo Eisbär,

ich muß Dich aber ziemlich korrigieren, da Du etwas Falsches äußerst:

1. Die gesetzliche "Gewährleistung" nach BGB ist unstreitig und hat mit der Frage des Ölwechsels nichts zu tun. Sie richtet sich ja auch gegen den Händler/Verkäufer des Wagens und nicht gegen den hier angesprochenen Hersteller/Importeur als Garantiegeber.

2. Meine Darstellung im vorigen Posting bezieht sich gerade auf die darüber hinausgehende GARANTIE-Zeit, bei den neuen KIAs also bis zu sieben Jahre! Und die Garantie ist keinesfalls eine "freiwillige" Leistung. Sobald der Kaufvertrag über den Neuwagen zustande gekommen ist, kommt dann auch ein Vertrag mit dem Importeur über die Garantie zustande. Das ist dann rechtlich verbindlich. Über die tatsächlich freiwillige Kulanz hat hier niemand gesprochen und darauf kann man sich auch in keiner Weise verlassen.

Die EU Kommission spricht in ihrer deutschsprachigen Bekanntmachung über Ergänzende Leitlinien (Nr.69) zwar nicht ausdrücklich von "Garantie", sondern von "erweiterte Gewährleistungspflicht des Herstellers". Gemeint ist aber selbstverständlich die Hersteller- bzw. Importeur-Garantie (letzteres auch bei KIA, wo der Importeur KIA Motors Deutschland die Garantie gibt und nicht der Hersteller KIA in Korea). Leider kann man sich auf die Qualität der Übersetzungen nicht immer verlassen. Der englische Originaltext lautet: "the manufacturer's warranty vis-à-vis the buyer, whether legal or extended". Alles klar?

Fazit: Du darfst auch in den ersten sieben Jahren der KIA-Garantiefrist den Ölwechsel (und viele andere Inspektions- und Wartungsarbeiten) wo immer Du willst in Nicht-KIA-Fachwerkstätten und freien Werkstätten durchführen lassen, sofern es rechtzeitig und sachgemäß erfolgt. Und KIA darf deswegen keine Abstriche an seinen Garantieverpflichtungen machen - volle sieben Jahre!

Und wer es immer noch nicht glaubt - der soll es doch einfach lassen und seine neuen EU-Verbraucherrechte pfeifen!

MfG - Carham

Zitat:

Original geschrieben von Carham

Hallo Eisbär,

ich muß Dich aber ziemlich korrigieren, da Du etwas Falsches äußerst:

1. Die gesetzliche "Gewährleistung" nach BGB ist unstreitig und hat mit der Frage des Ölwechsels nichts zu tun. Sie richtet sich ja auch gegen den Händler/Verkäufer des Wagens und nicht gegen den hier angesprochenen Hersteller/Importeur als Garantiegeber.

2. Meine Darstellung im vorigen Posting bezieht sich gerade auf die darüber hinausgehende GARANTIE-Zeit, bei den neuen KIAs also bis zu sieben Jahre! Und die Garantie ist keinesfalls eine "freiwillige" Leistung. Sobald der Kaufvertrag über den Neuwagen zustande gekommen ist, kommt dann auch ein Vertrag mit dem Importeur über die Garantie zustande. Das ist dann rechtlich verbindlich. Über die tatsächlich freiwillige Kulanz hat hier niemand gesprochen und darauf kann man sich auch in keiner Weise verlassen.

Die EU Kommission spricht in ihrer deutschsprachigen Bekanntmachung über Ergänzende Leitlinien (Nr.69) zwar nicht ausdrücklich von "Garantie", sondern von "erweiterte Gewährleistungspflicht des Herstellers". Gemeint ist aber selbstverständlich die Hersteller- bzw. Importeur-Garantie (letzteres auch bei KIA, wo der Importeur KIA Motors Deutschland die Garantie gibt und nicht der Hersteller KIA in Korea). Leider kann man sich auf die Qualität der Übersetzungen nicht immer verlassen. Der englische Originaltext lautet: "the manufacturer's warranty vis-à-vis the buyer, whether legal or extended". Alles klar?

Fazit: Du darfst auch in den ersten sieben Jahren der KIA-Garantiefrist den Ölwechsel (und viele andere Inspektions- und Wartungsarbeiten) wo immer Du willst in Nicht-KIA-Fachwerkstätten und freien Werkstätten durchführen lassen, sofern es rechtzeitig und sachgemäß erfolgt. Und KIA darf deswegen keine Abstriche an seinen Garantieverpflichtungen machen - volle sieben Jahre!

Und wer es immer noch nicht glaubt - der soll es doch einfach lassen und seine neuen EU-Verbraucherrechte pfeifen!

MfG - Carham

Hallo Carham,

leider hast Du nur teilweise Recht.

Hier zum Nachlesen: http://www.kfz-vertriebsrecht.at/news/sonstiges/?full=129

Gruß, Roman.

P.S.: Es wäre allerdings schön, wenn diese Richtlinie immer greifen würde... Die VOLVO Inspektionen sind doch etwas teuerer als KIA's.

am 23. August 2010 um 17:53

Die österreichische "Vertriebsrechts"-Seite kannte ich zwar noch nicht, aber ich freue mich, daß die Rechtslage dort genauso wie von mir gesehen wird.

MfG - Carham

Themenstarteram 24. August 2010 um 17:47

ohne in eure diskussion groß eingreifen zu wollen poste ich noch was rausgekommen ist:

hat nichts ausgemacht, aber der händler hat 965 statt 1200 ins service heft eingetragen^^

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