100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen
Hallo,
welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.
Kommst du mit 2,51 m durch?
(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
231 Antworten
Auch zu Zeiten der Papierkopien war es wahrscheinlich mit einigem Aufwand verbunden, zu prüfen, ob ich tatsächlich mit dem verheirateten Anhänger unterwegs war.
Vielleicht zu Gunsten des Angeklagten nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip. Oder doch auch Kennzeichen von hinten?
Zum Glück ist mir das völlig egal.
Es gibt sehr wohl Passbildautomaten, die von vorne und hinten Bilder machen.
Irgendwie muss man Motorradfahrer und die "Schlauen" ohne vorderes Kennzeichen auch geben.
Die aktuellen Blitzer werden immer so versetzt aufgestellt, dass sie nicht nur beide Straßenseite je Richtung erwischen, sondern auch gleichzeitig den gegenüberliegenden auslösen, wenn jemand in due "Falle" tappt. Das gilt sowohl für mobile, als auch für stationäre Anlagen.
Zusätzlich bleibt den "Fotographen" immer noch die manuelle Auslösung für bspw. Gurt oder Händy am Ohr.
Auch von Brücken runter wird nicht immer nur der ankommende sondern auch der wegfahrende Verkehr gefilmt.
Wenn schon OT dann schon richtig :
zum Blitzer von hinten:
Dabei reicht es nicht aus, wenn allein das Fahrzeug identifiziert wurde. Denn grundsätzlich haften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Fahrzeughalter, sondern die Fahrzeugführer. Daher dienen die Blitzer-Fotos auch als Beweismaterial. Ein Blitzer von hinten, das heißt Blitzer-Fotos, die den Fahrzeugführer nicht erkennen lassen (Heckfoto), sind daher in Frage zu stellen und nicht mehr üblich, da sie den Fahrzeugführer nicht eindeutig identifizieren
Deshalb wird beidseitig geblitzt. Der Blitzer, der eigentlich den Gegenverkehr aufnimmt, nimmt auch den Verkehr der anderen Seite auf. Somit gibt es 2 Bilder: eins von vorne, eins von hinten (über die Straße -> bei mehrspurigen Fahrbahnen wird vom Fahrbahnrand auch schon über 2-3 Fahrspuren hinweg geblitzt).....oder bei Autobahnbrücken sind es eben Videos: einmal frontal auf den ankommenden, einmal von hinten für den sich entfernenden Verkehr.....jeweils für die gleiche Fahrtrichtung. Da auf den Fotos die Uhrzeiten stehen, sind die Bilder entsprechend EINDEUTIG zuzuordnen.
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Zitat:
@situ schrieb am 20. März 2012 um 08:50:04 Uhr:
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Kommst du mit 2,51 m durch?(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
Im von Dir genannten Beispiel steht ein Sxhild vor der Durchfahrt welches das Passieren mit über 2.5m Breite VERBIETET.
Auf keinem Verkehrszeichen dieser Art ist eine bauliche Höhe, Breite oder sonstiges angegeben.
Die Deutung der Verkehrszeichen ist klar definiert:"VERBOT für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als..."
Kurz um da steht nicht "Du PASST nicht" da steht "Du DARFST nicht!
Abgesehen davon gibt's bei baulicher Breite eines Torbigens z.B. vin 2.5m und einer Fahrzeugbreite von 2.51m keinen Diskusionsbedarf. Das kracht.
Zum Reifenalter: bereits einen Tag nach Vollendung seines sechsten Lebensjahres ist ein Kind sechs Jahre UND EINEN TAG alt.
Also zweifellos älter als 6!
Das war nicht der Sinn der Aussage.
Der Sinn der Aussage war - soweit ich mich an 2012 erinnere - dass eine Grenze dann überschritten ist, wenn man sie überschreitet. Basta.
Gerade bin ich dabei meine 6-Jährigen auszutauschen und muss feststellen, es ist gar nicht so einfach eine aktuelle DOT zu bekommen. Im Internethandel sagen sie, alle Reifen befinden sich in unterschiedlichen Lagern und man könne nicht garantieren, dass man auch eine aktuelle DOT bekommt.
Im stationären Handel hat kaum, bisher eigentlich niemand absolut neue Reifen zumindest in meiner Größe da, man könnte die bestellen, aber auch nicht garantiert neu.
Die einhellige Aussage aller Händler ist, Zitat:
Wir bieten ausschließlich Neureifen aus laufender Produktion. Anhand der DOT-Kennzeichnung an der Reifenflanke können Sie sowohl die Kalenderwoche als auch das Jahr der Produktion erkennen. Beachten Sie jedoch bitte, dass sich durch eine ordnungsgemäße Lagerung im Laufe der Zeit die spezifischen Eigenschaften des Materials verbessern können, da die Reifengummimischung nicht sofort den Belastungen des Straßenverkehrs ausgesetzt wird und weiter aushärten kann. Laut BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) gelten bei sachgemäßer Lagerung Reifen bis zu 3 Jahren als fabrikneu und bis zu 5 Jahren als neu. Lagerware, die älter als 2 Jahre ist, weisen wir grundsätzlich als DOT-Ware mit dem Produktionsjahr aus.
Zitat Ende.
Das bedeutet genau genommen sind absolut neue Reifen eigentlich unsicherer als Solche die eine Zeit gelagert sind, interessiert jedoch Bürokraten kaum.
Uralter Hut.
Ich habe beim lokalen Händler (auch Filialen von Online-Händlern wir reifen.com) noch immer unter der Bedingung bestellen können, dass ich nicht nehmen muss, wenn älter als 6 Mobate. Waren sie aber nie (immer so ca. 3 Monate alt).
Werbesprüche der Reicenhersteller sind auch bekannt.
Ob das ein „alter Hut” ist oder nicht, Tatsache ist mir konnte am Telefon weder Reifen.com, noch Reifen.de, noch sonstwer garantieren, dass ich Reifen aus 2015 bekomme.
Klar kann ich sie zurückgeben, aber das ist mir zu umständlich.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nicht immer ganz einfach ist, mehr nicht.
Nicht zurück geben, sondern gar nicht abnehmen (bei der lokalen Filiale, nicht online, schrieb ich deutlich) oder eben beim lokalen Händler.
Nachdem das bisher immer absolut und problemlos geklappt hat, musste ich über Umständlichkeit bisher nicht nachdenken. Darauf wollte ich hinweisen, wie einfach das sin kann.
Der "alte Hut" bezieht sich auf die Definition der Hersteller hinsichtlich "Neuware", welche regelmäßig durch alle Fach- und auch Nichtfachzeitschriften und Zeitungen geht. Deren Lobby hat ja auch ihre PR-Leute.
Unser Händler hat beim Kauf nagelneue Reifen aufgezogen. Keine 3 Monate alt.
Hatte mir vorher aber auch das "Leid" geklagt. Waren dann Vredestein und nix LingLongChinaKrams.
@Taxler: wenn dir die evtl. Rückgabe zu umständlich ist, bestelle beim lokalen Händler, definiere deinen Auftag. Preislich incl. Montage wird es auch kaum ein Unterschied machen, ob du sie günstiger online kaufst und dann später relativ teuer montieren läßt.
Es kann so einfach sein.😛
Unter "Reifen vor Ort" findet man lokale Händler, die jede Online-Bestellung sinnlos machen. Und die auf solche Bedingungen eingehen (taten bei mir jedenfalls bisher alle).
So einfach und ohne alle Umstände.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 21. Juni 2015 um 04:31:33 Uhr:
Gerade bin ich dabei meine 6-Jährigen auszutauschen und muss feststellen, es ist gar nicht so einfach eine aktuelle DOT zu bekommen. Im Internethandel sagen sie, alle Reifen befinden sich in unterschiedlichen Lagern und man könne nicht garantieren, dass man auch eine aktuelle DOT bekommt.Im stationären Handel hat kaum, bisher eigentlich niemand absolut neue Reifen zumindest in meiner Größe da, man könnte die bestellen, aber auch nicht garantiert neu.
Die einhellige Aussage aller Händler ist, Zitat:
Wir bieten ausschließlich Neureifen aus laufender Produktion. Anhand der DOT-Kennzeichnung an der Reifenflanke können Sie sowohl die Kalenderwoche als auch das Jahr der Produktion erkennen. Beachten Sie jedoch bitte, dass sich durch eine ordnungsgemäße Lagerung im Laufe der Zeit die spezifischen Eigenschaften des Materials verbessern können, da die Reifengummimischung nicht sofort den Belastungen des Straßenverkehrs ausgesetzt wird und weiter aushärten kann. Laut BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) gelten bei sachgemäßer Lagerung Reifen bis zu 3 Jahren als fabrikneu und bis zu 5 Jahren als neu. Lagerware, die älter als 2 Jahre ist, weisen wir grundsätzlich als DOT-Ware mit dem Produktionsjahr aus.
Zitat Ende.Das bedeutet genau genommen sind absolut neue Reifen eigentlich unsicherer als Solche die eine Zeit gelagert sind, interessiert jedoch Bürokraten kaum.
Moin!
Mein Reifenhändler,ein Renault Händler,kauft die von mir benötigten Reifen in meinem Beisein im Internet.
Da bekommt er Verbindlich die DOT Nr. zugesagt.
Die Reifen waren bislang immer günstig,ich brauch sie nicht transportieren und er montiert sie auch gleich,nach Termin Absprache.
Ihr „Glücklichen”, bei mir scheint das nicht die „Norm” zu sein, egal ob stationär, oder Internet, keiner will zumindest am Telefon verbindlich eine aktuelle DOT zusagen.
Mir ist schon klar, dass ich die nicht annehmen muss, nur will ich einfach nicht auf`s Gradewohl kaufen, oder bestellen. Es ist wurscht, ob ich dann 1 - 2 Stunden investiere um beim Hädler vorbeizufahren um dann festzustellen, hoppla zu alt, oder ob ich im Web kaufe und die „falschen” bekomme die ich dann zurückschicken kann.
Beim Auto kein Problem, da spielt die DOT auch keine Rolle, aber den WW muss ich erst am Stellplatz holen und wenn es dann doch nicht passt auch wieder ohne Änderung zurückbringen. (Hatte ich schon mal)
Es ist ja weniger das Geld, die tun sich inkl. Montage nicht viel, aber meine Zeit und wenn`s blöd läuft auch mehrmals meine Zeit.
Hallo,
ich habe persönlich bei "Matthies" gefragt unter Angabe von Reifengröße, Tragfähigkeit und min. Geschwindigkeitsindex nach möglichst aktueller DOT. Die hatten welche auf Lager dei 3 Wochen alt waren. Der Geschwindigkeitsindex war zwar HR oder sogar VR aber egal der Preis war auch gut und deshalb habe ich die Gummis dort gekauft.
Gruß Volker