100 km/h Zulassung zwingend in Papieren eingetragen?
Hallo,
es geht sich um einen Wohnanhänger. Dieser hat eine 100 km/h - Plakette mit entsprechendem Siegelaufkleber des Landes. Es ist jedoch kein Eintrag in dem Fahrzeugschein zu finden. Zum Vergleich: Bei einem anderen Anhänger, ebenfalls mit 100 km/H Zulassung steht es ebenfalls im Fahrzeugschein.
Meine Frage: muss eine 100 km/h Zulassung zwingend in den Papieren eingetragen sein, oder reicht auch der Aufkleber in Verbindung damit, dass die technischen Vorraussetzungen (Kupplung, Alter der Reifen, Gewichtsverhältnis) etc. alles stimmen?
Der Wohnanhänger ist jetzt ca. 15 Jahre alt. Ich habe mal gehört, dass früher die 100 km/h Zulassung nur an bestimmte Gespanne verliehen wurde. Kann es also sein, dass der Wohnwagen noch aus dieser Zeit stammt und es deswegen nicht in seinen Papieren steht? Oder ist da was faul? Oder wurde vielleicht einfach beim Strßenverkehrsamt ein Flüchtigkeitsfehler begangen?
Beste Antwort im Thema
Die 9.AusnVO zur StVO verlangt in §1 Nr.3 den Eintrag in den Fahrzeugschein.
19 Antworten
Die alte Zulassung war strenger als die jetzige. Wenn er es damals bekommen hat, bekommst Du die heute wahrscheinlich problemlos wieder.
Wichtig: achte auf das Reifenalter. diese dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Evtl. vorher wechseln.
Erkennen kannst Du es an der 4-stelligen Nummer hinter den Buchstaben "DOT" auf dem Reifen.
Sinnvoll wäre auch eine Antischlingerkupplung. Diese verbessert das Gewichtsverhältnis bei einen WoWa von 0,8 auf 1.
Das bedeutet Du darfst auch ein kleineres Zugfahrzeug nehmen.
Hallo,
die erste Fassung der StVOAusnV 9 galt bis 2005 und es kann sein, dass der Wowa damals gerade noch nach "altem Recht" für Tempo 100 zugelassen wurde. Damals wurden aber auch die Papiere berichtigt, sogar das alleinig nutzbare Zugfahrzeug genannt. Bei Ummeldung des Wowa und/oder Wegfall des zugeordneten Zugfahrzeugs entfällt diese Bindung/Eintragung und kann nicht einfach durch eine Eintragung nach Folgerecht ersetzt werden.
Der Sachbearbeiter kann/darf das nicht entscheiden, auch wenn es eigentlich schlüssig erscheint.
Um die Jahrtausendwende gab es noch einige Hersteller, die nicht werkseitig die 100km/h bestätigt haben.
Also wieder hin zur Abnahme.
Neue Reifen brauchst Du nur, wenn Du die 100er Regelung nutzt (oder die Pellen rissig/abgefahren sind).
Der Prüfer darf das Alter ggf. über 6 Jahre nur erwähnen, der Halter/Fahrer ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich.
Und immer daran denken:
100 nur auf Autobahnen und den seltenen Kraftfahrtstraßen (blaue Schilder)
Annäherndes Einhalten der Stüztlast beachten, das ist bei vielen Hänger nur mit Zusatzmaßnahmen möglich.
Unterm Strich ist das viel Aufwand für evtl. nur einen längere Urlaubsfahrt.
Zumal ich noch von niemandem gehört habe, der mit Tacho knapp 100 rausgewunken wurde und der Spritverbrauch geht dann auch massiv hoch...
Grüße
Thorsten
Zitat:
@thoritz schrieb am 6. März 2019 um 10:31:47 Uhr:
die erste Fassung der StVOAusnV 9 galt bis 2005 und es kann sein, dass der Wowa damals gerade noch nach "altem Recht" für Tempo 100 zugelassen wurde. Damals wurden aber auch die Papiere berichtigt, sogar das alleinig nutzbare Zugfahrzeug genannt. Bei Ummeldung des Wowa und/oder Wegfall des zugeordneten Zugfahrzeugs entfällt diese Bindung/Eintragung und kann nicht einfach durch eine Eintragung nach Folgerecht ersetzt werden.
Nein.
Bescheinigungen, die nach § 1 Nr. 5 in der bis zum 21. Oktober 2005 geltenden Fassung ausgestellt worden sind, behalten in Bezug auf die darin zum Anhänger der Kombination enthaltenen Angaben weiterhin ihre Gültigkeit. (§7 der 9. AusnVO StVO)
Hallo,
die Bescheinigungen behalten die Gültigkeit, wenn die beiden Fahrzeuge weiterhin betrieben werden.
Bei Verkauf des Hängers und oder des PKW wird der dann sinnlose Zusatz nicht weiter eingetragen, Das war bei einem Kumpel beim Pferdehänger und bei Camping-Nachbarn so.
§7 bedeutet nur, dass im Bestand nicht auf die neue Regelung umgeschrieben wird.
Grüße
Thorsten
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Auf jeden Fall muss was passieren, ob das Schild ab oder eintragen lassen, denn wenn man so nur mit dem 100 Schild rum fährt kann man mit Urkundenfälschung bestraft werden, da ein Siegel vom Land drauf ist und das kann teuer werden.
Also ab zu TÜV und dann eintragen lassen oder 100 Schild ab.