100 km/h-Zulassung -> Antischlingerkupplung?

Hallo,

ich war mit dem wohni beim TÜV.
Wo ich schonmal da war habe ich gefragt wie das ist
mit der 100er Zulassung.
Der Prüfer meinte, ich bräcuhte eine Antischlingerkupplung dafür.
Aber der Vorbesitzer hat den Wohni auch ohne diese
Kupplung mit 100-Zulassung gefahren. Der Aufkleber
hinten am Wohnwagen mit Plakette ist doch drauf.
Für so einen kleinen Wohnwagen braucht man doch keine
Antischlingerkupplung?
---
eriba Triton BSA Bj. 1994

Beste Antwort im Thema

Die 0,8er-Regel gilt immer noch, jetzt sogar ohne Fahrzeug-Wowa-Kombi!
Nur wer die 1,0er-Regel in Anspruch nehmen will/muss, braucht ne ASK!
Genau so steht das auch in dem o.a. TÜV-Link (man beachte das Sternchen, welches sich nur auf die 1,0 bezieht) und auch in der amtlichen Verordnung.

Aber es ist schon aus Umsatzgründen logisch, dass ALKO gerne diese Tatsache verschweigt. 😉
Und auch die Presse, die darüber berichtete, hat da einiges falsch wiedergegeben.

Gruß,
Holger

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ist kein echt konstruktiver beitrag (der von mir)...

man man man - muss das so sein???

Zitat:

Original geschrieben von wno158



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


...
Bedeutet aber auch, dass beim Hänger der Vermerk mit dem Hänger-Esp vorhanden sein muss.
Hmm - da wäre ich nun wieder skeptisch; der Hänger weiß ja nicht, von welchem Zugfahrzeug er gezogen werden wird.

@Gazol: Steht in den Papieren Deines Knaus jetzt drin, dass das Zugfahrzeug Anhänger-ESP haben muß damit er 100 fahren darf?

Sorry, das ich erst jetzt antworte.

In den Papieren des Knaus steht drin, das das Zugfahrzeug bei der 100km/h Zulassung ein Leergewicht von 1500 kg haben muss.

Und außerdem muss noch eine ABV vorhanden sein.(ABS).

Zum Glück erfüllt mein Caddy 1.9 TDI Maxi diese Voraussetzungen. Andernfalls dürfte ich nur 80km/h fahren, obwohl auf dem Hänger die 100km/h Plakette pappt.
Gruß Gazol

Hallo zusammen,

bin neu hier und die Suche nach verständlichen Infos zu diesem Thema hat mich zu einem guten Merkblatt geführt:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_02-2006.pdf

Alles einfach und übersichtlich dargestellt.

Besten Gruß

Hallo allerseits,
wie ich schon schrieb, haben wir einen Knaus 440 z.gg. 1200kg. Dieser hat keine Schlingerkupplung.
Für die 100km/h Zulassung waren lediglich Stoßdämpfer und Reifen die nicht älter als 6 Jahre sind erforderlich.
Außerdem steht in den Wohnwagen Papieren das das Zugfahrzeug ABS haben muss und mindestens 1500 kg Leergewicht wiegen muss.

Da unser Zugwagen über diese Voraussetzungen verfügt darf ich 100km/h mit dem Gespann fahren.

Würde unser Auto nur "1400kg" wiegen, dürfte ich trotz 100 km/h Plakette auf dem Wohnwagen nur 80km/h fahren.

Gruß Gazol

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Ich würde mir gar keine Gedanken machen. Wenn ich mit dem Gespann 100 km/h fahren möchte, brauche ich keine Vorschriften, denn ich würde sowieso nur nur mit AKS oder ähnlichen fahren. Selbst wenn man es vom Gesetz her nicht bräuchte, käme es für mich nicht in Frage ohne irgendeiner Einrichtung 100 km/h zu fahren. Schon mal mit Gespann ins Schleudern geraten ? Ist nicht lustig, wenn man die ganze Familie im Auto hat !! Aber das ist eine andere Geschichte

MfG car-runner.de

@ car runner
mit deinem Post hast Du sicherlich recht. Wenn es um die Sicherheit geht, sollte man ein Hilfsmittel wie eine Schlingerkupplung unbedingt nachrüsten.

Da wir Caravan Neulinge sind und unseren gebrauchten WW erst wenige Monate besitzen, war uns das Thema Schlingerkupplung nicht bewusst.

Wir sind bisher ca. 2000 km als Gespann gefahren und es gab zum Glück noch keine brenzelige Situation und auch kein Schlingern. Das einzige was mir Auffiel, das bei schlechter Straße Nickbewegungen auftraten.

Aber bis zum Beginn der neuen Saison werde ich eine Schlingerkupplung nachrüsten.
Gruß Gazol

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