100 km/h-Zulassung -> Antischlingerkupplung?

Hallo,

ich war mit dem wohni beim TÜV.
Wo ich schonmal da war habe ich gefragt wie das ist
mit der 100er Zulassung.
Der Prüfer meinte, ich bräcuhte eine Antischlingerkupplung dafür.
Aber der Vorbesitzer hat den Wohni auch ohne diese
Kupplung mit 100-Zulassung gefahren. Der Aufkleber
hinten am Wohnwagen mit Plakette ist doch drauf.
Für so einen kleinen Wohnwagen braucht man doch keine
Antischlingerkupplung?
---
eriba Triton BSA Bj. 1994

Beste Antwort im Thema

Die 0,8er-Regel gilt immer noch, jetzt sogar ohne Fahrzeug-Wowa-Kombi!
Nur wer die 1,0er-Regel in Anspruch nehmen will/muss, braucht ne ASK!
Genau so steht das auch in dem o.a. TÜV-Link (man beachte das Sternchen, welches sich nur auf die 1,0 bezieht) und auch in der amtlichen Verordnung.

Aber es ist schon aus Umsatzgründen logisch, dass ALKO gerne diese Tatsache verschweigt. 😉
Und auch die Presse, die darüber berichtete, hat da einiges falsch wiedergegeben.

Gruß,
Holger

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@ Loeti

Mein 3er ist jetzt praktisch 3 Jahre alt, bei mir ist das Anhänger-ESP vorhanden. Habe die AHK ab Werk bestellt. Erfahren hatte ich es aus den Verkaufsunterlagen. Sonst stand es an keiner anderen Stelle. Habe dann BMW angefunkt und binnen 3 Tagen hatte ich die Bescheinigung für den TÜV. dann noch zum Straßenverkehrsamt. Warum die Hersteller hier keine Werbung machen, tja das ist mir schleierhaft. Ich habe aber auch noch die ASK 2004 (war serienmäßig verbaut am WW).

Hallo Urmel,

nur weil es bei deinem BMW so war, muss es ja nicht bei allen anderen Herstellern genauso sein, oder?

Hallo Urmel,

deine Aussage:
"Aber...wenn Du ein neues Auto hast mit ab Werk montierter (!) Anhängevorrichtung hast Du die Antischlingerkupplung im PKW"

stimmt definitiv nur für ein paar Autos aber niemals allgemein!

Ich habe z.B. eine serienmässige AHK und mein Auto hat keine elektronische ASK.

Hallo Loeti:
@"**Zugfz.m.AVB u.Mindest-Leergewicht von 1875kg, bei Zugfaz.m.fahrdyn.Stabilitätssystem u.Mindest-Leergewicht von 1500kg geeignet für 100km/h auf Kraftfahrtstraßen und BAB, sofern die sonstigen Voraussertungen der 9.Ausnah.VO zur StVZO vom 22.05.05 erfüllt sind**"

Dann hast du ja tatsächlich noch eine weitere Kategorie:

-- bedingte 100km/h-Freigabe bei Faktor 1,0, nur wenn das Zugfahrzeug das elektronische Stabilitätssystem hat.

Es wird ja immer besser!

Ich gehe mal davon aus, das dein WW grundsätzlich sowieso eine ASK hat.

Der WW muss ja ziemlich schlingeranfällig zu sein, wenn der Hersteller eine ASK plus eine elektronisches Stabilitätssystem am Zugfahrzeug verlangt, um mit Faktor 1,0 die 100km/h fahren zu dürfen.

Normalerweise (gesetzlich) reicht es ja die (wahrscheinlich) vorhandene ASK, um deinen WW mit einem Zugfahrzeug von 1500kg Leergewicht mit 100km/h ziehen zu können.

Hallo,

das fahrdynamische Stabilitätssystem kann auch die ASK darstellen 😉
Siehe: Voraussetzungen der 9.Ausnah.VO zur StVZO vom 22.05.05 .

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Hallo Navec !

Meines Wissens haben seit 2008 alle nahmhaften deutschen Hersteller bei anhängertauglichen Zugwagen bei Bestellungeiner AHK ab Werk das Anhängerstabilitäts-System drin. Es kostet den Herstellern kaum etwas, es ist nur eine verfeinerte Software. Das teuerste an der Sache ist, über die Anhängersteckdose elektrisch den Anhängerbetrieb festzustellen und das System dann zu aktivieren.

urmel331

Hallo Urmel,

dann wird das wohl der Grund sein, weswegen "namhafte" Autohersteller für "billigere" Autos die AHK nicht mehr serienmässig ab Werk einbauen, sondern nur noch als sogenanntes Zubehör (zum Einbau beim Händler) beistellen.

Z.B. der namhafte Hersteller Opel bei seinen kleineren Autos.
Die Kosten für so eine Anpassung der Elektronik sind dann wohl doch nicht irrelevant.

Ab Astra (also dem Massenmodell, das auch öfters zum Ziehen für WW verwendet wird) ist dann das elektr. Stabilisierungsprogramm bei Bestellung der AHK enthalten.

Vielen Dank für die Info. Somit ist das auch mal geklärt.

Hallo Loeti,
natürlich kann auch die klassische ASK ein fahrdynamisches Stabilitätssystem darstellen.

Nur sagt der Text, den du hier eingestellt hast, definitiv etwas anderes aus:

"bei Zugfaz.m.fahrdyn.Stabilitätssystem u.Mindest-Leergewicht von 1500kg geeignet für 100km/h"

Hier werden also zwei Eigenschaften des Z u g f a h r z e u g s (e. Stab.System und Mindestgewicht) aufgeführt!

Eine klassische ASK gehört nun ziemlich eindeutig nicht zum Zugfahrzeug oder wo ist deine ASK verschraubt?

Und warum sollte so etwas auch in den Fz-Papieren stehen, wo der WW doch schon serienmässig eine ASK hat? Das wäre Unsinn.

Somit dürfte der Hersteller m.E. eindeutig und ausschließlich ein fahrdynamisches Stabilitätssystem meinen, dass zum Zugfahrzeug gehört. Eine andere Möglichkeit sehe ich zumindest nicht.

Und wenn jemand die 100km/h-Fahrt bei Faktor 1,0 nur mit Gürtel plus Hosenträger ( also klassische ASK plus Stabi-System des Zugfahrzeugs) zulässt, traut der seinem Anhänger m.E. fahrdynamisch wohl nicht so sehr viel zu.

Gesetzlich wäre das ja absolut nicht notwendig, aber da es jetzt nun mal (leider) in den Fz-Papieren steht, dürfen sehr viele Autos zwischen 1500 und 1875kg Leergewicht diesen WW, trotzdem der eine ASK hat, nicht mehr mit 100km/h fahren.

Gruß
navec

Hallo Navec,

der Hersteller des Wowa wusste 1995 noch nichts von einer 100km/h Zulassung und auch nichts davon das der Händler bei Auslieferung des Caravans eine ASK montiert.
Von einem elektronischen Stabilitässystem steht da nichts und wenn die bei der Eintragung durch den TÜV schon die allgemeinen Versicherungs Bedingungen AVB mit eintragen werden, dann weiss man wie ernst das ganze zu nehmen ist.
Das Gespann erfüllt die Bedingungen für die 100km/h Zulassung und das wurde eingetragen.
Ich wollte mit meinem Beitrag in erster Linie darauf hinweisen das jeder mit einer 100km/h Zulassung doch etwas Text dazu in seiner Zulassungsbescheinigung Teil I stehen haben sollte.

Hallo Loeti,

ich bin mir ziemlich sicher, dass da jetzt was falsch läuft.

Wenn du einen alten WW von 1995 hast (ich war von einem Neueren ausgegangen), stand bei dem ursprünglich wohl auch nichts über die Leergewichtsangaben des Zugfahrzeugs!

1995 galt m.E. (gab es erst 1998, weiß ich aber nicht genau) noch nicht mal die alte 100er-Regelung, wo nur eine feste Kombination aus WW und PKW 100km/h fahren durfte.

Die neue Regelung (und darauf zielen die Angaben in deinen FZ-Papieren ja offenbar ab, gab es erst ab Ende 2005, so dass der Hersteller deines WW davon 1995 noch überhaupt nichts wissen und keine diesbezüglichen Angaben machen konnte.

Jetzt ist die Frage, wer hat den besagten Text, in deinen WW-Papieren, verfasst bzw. später geändert?

Der Text ist für dich nämlich verbindlich!

Und da steht unmissverständlich drin, dass das Z u g f a h r z e u g ein fahrdynamisches Stabilitätssystem haben muss!
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das hat derjenige zu verantworten, der das da reingeschrieben hat.

Und bitte, informiere dich unbedingt besser:

Es gibt vom TÜV-Nord eine Info-Schrift zu diesem Thema, die bei Einführung der neuen 100er-Regelung erschien.

Da stehen u.a. auch die richtigen techn. Ausdrücke drin:

Ein fahrdynamisches Stabilitätssystem gibt es demnach nur beim Zugfahrzeug!
(und in deinen Papieren steht ja auch deutlich drin, dass sich das auf das ZugFz bezieht.)

Wenn der TÜV bei den Eintragungen in deinen WW-Papieren eine klassische ASK (des WW) gemeint hätte, würde er die wohl auch korrekt benennen:
Gem TÜV-Info-Blatt: "Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung"
Und die müsste dann auch noch die ISO 11555-1 einhalten.

Zu AVB (wohl eher ABV):
@"wenn die bei der Eintragung durch den TÜV schon die allgemeinen Versicherungs Bedingungen AVB mit eintragen werden, dann weiss man wie ernst das ganze zu nehmen ist"

Nun wirds richtig interessant und ganz ernst:
Der TÜV hat dir nichts von Versicherungsbedingungen in deine Papiere geschrieben! Wie kommst du denn da drauf?

Der Ausdruck "ABV" bezieht sich ebenfalls, laut deinen Papieren, nur auf das Zugfahrzeug.

Laut TÜV-Infoblatt über die 100er-Regelung heißt ABV:
"automatischer Blockierverhinderer", also landläufig ABS!

ABV/ABS muss der Zugwagen immer haben, wenn die 100er-Regelung in Anspruch genommen wird.

Damit ist alles genauso, wie ich es vorher schon beschrieben hatte.
Einzige Änderung:
Offenbar hat der TÜV bei der Eintragung des Textes Unsinn gemacht!

Wenn du Wert darauf legen solltest, dass der WW auch von Zugfahrzeugen ohne "fahrdynamisches Stabilitätssystem" mit 100km/h bewegt werden darf, die weniger als 1875kg Leergewicht haben, solltest du diesen Text unbedingt ändern lassen.

Es soll nämlich auch Polizisten geben, die lesen können.

gruß
navec

Hallo Navec,

ich bin des lesens mächtig und sogar des Abschreibens....

Wenn ich dir mehrfach schreibe das in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I AVB steht, dann kannst du mir das ruhig glauben. Das mir die Fehler in den Papieren beim abschreiben auch aufgefallen sind darfst du ebenfalls annehmen.
Das auch mir klar ist das die wahrscheinlich etwas anderes nämlich das ABS oder ABV meinen hatte ich weiter vorne bereits erwähnt.
Wie ebenfalls weiter oben bemerkt ging es mir hier nicht darum belehrt zu werden, sondern darauf hinzuweisen das jeder der sich Fragen zu seiner Zulassung stellt vielleicht mal in seine Papiere schauen soll, da dort oft schon einiges (wenn auch nicht immer richtiges) zu lesen ist.
Wie du auf die Idee gekommen bist das ich einen fast neuen Wowa fahre kann ich leider auch nicht nachvollziehen.

Wenn ich das richtig lese, ist das so zu verstehen:

Von Loeti: "**Zugfz. m. AVB (=ABS gemeint!?) u. Mindest-Leergewicht von 1875kg, bei Zugfz .m. fahrdyn. Stabilitätssystem u. Mindest-Leergewicht von 1500kg geeignet für 100km/h auf Kraftfahrtstraßen und BAB, sofern die sonstigen Voraussetzungen der 9.Ausnah.VO zur StVZO vom 22.05.05 erfüllt sind**"

  • Laut Papieren darf er 100 fahren mit einem Zugfahrzeug mit mind. 1875 kg ohne dass er eine ASK hat! Hier greift der Gewichtsfaktor 0,8.

Nach den 1875 kg steht ein Komma! Dem folgt ein weiterer Teil einer Aufzählung. Die lautet:

  • Hat das Zugfahrzeug nur 1500 kg (bis unter 1875 kg) und ein fahrdynamisches Stabilitätssystem (nämlich Anhänger-ESP) und eine AKS (= sonst. Voraussetzungen), darf ebenfalls 100 gefahren werden. Hier greift wegen des fahrdyn. Systems im Auto und der AKS die 1,0 Gewichtsregelung.

Aber, und da stimmen deine Papier nicht: Um mit einem Auto unter 1875 kg diesen WW zu ziehen, musst du neben allen anderen Dingen eine AKS und ein fahrdyn. System im Auto haben! Im Normalfall würde die AKS (+ Bremse + Stossdämpfer + Reifen) für den Gewichtsfaktor 1,0 ausreichen.

Da hat navec recht. Ich würde das bei der Eintragung ändern lassen! Das Gesetz schreibt das fahrdyn. System nicht vor.

Gruß
Günter
 

Hallo Loeti,
@"Das auch mir klar ist das die wahrscheinlich etwas anderes nämlich das ABS oder ABV meinen hatte ich weiter vorne bereits erwähnt."

Richtig, das hattest du am 08.08. geschrieben.

Wenn dir das aber wirklich so klar wäre, hättest du einen Tag später (09.08.) wohl kaum geschrieben, dass dir der TÜV die
"allgemeinen Versicherungsbedingungen"
in die Papiere eingetragen hätte!

Und wenn du deine Papiere aufmerksam gelesen hättest, wäre dir auch klar, dass sich die Bedingungen, die in der Zul.Besch. des WW stehen (Mindestgewichte, "AVB" u n d das fahrdynamische Stabilitätssystem,) ausschließlich auf das Zugfahrzeug beziehen!

Somit ist auch dein Rückschluss, dass das fahrdynamische Stabilitätssystem in diesem Zusammenhang eine normale ASK sein soll, definitiv falsch. (von den richtigen techn. Begriffen, laut TÜV-Info, mal ganz abgesehen)

@Loeti:
"Wie ebenfalls weiter oben bemerkt ging es mir hier nicht darum belehrt zu werden, sondern darauf hinzuweisen das jeder der sich Fragen zu seiner Zulassung stellt vielleicht mal in seine Papiere schauen soll, da dort oft schon einiges (wenn auch nicht immer richtiges) zu lesen ist"

Ich wollte dich nicht belehren, aber du hast den Text in deiner eigenen Zul.Besch. offensichtlich mehrfach falsch interpretiert, so dass man dazu einfach etwas schreiben musste.

Dein Fall ist ein Paradebeispiel dafür, dass in den Papieren, sogar wenn der Text vom TÜV kommt, falsche Dinge drinstehen können.
An dem Beispiel wird sehr deutlich, dass der Fahrer diesen Text ganz genau lesen und verstehen muss, sonst kann das bei einer Überprüfung nach hinten losgehen.

Wie auch Günter schon geschrieben hat:
(Das soll wirklich keine Belehrung sein, sondern ein ernstgemeinter Tipp)
Lass deine Papiere ändern, denn die sagen eindeutig etwas anderes aus, als das, was höchstwahrscheinlich gemeint und gewollt war.
(Auch die Tatsache, dass der TÜV (oder später die Zulassungsstelle)AVB anstatt ABV geschrieben hat, darf eigentlich nicht passieren)

Hallo Günter,
deine Ansicht, dass er mit einem Zugfahrzeug von 1500 - 1875kg eine fahrdynamisches Stabilitätssystem p l u s eine normale ASK braucht, wenn er 100km/h fahren will, teile ich nicht:

Das Infoblatt des TÜV's sagt eindeutig aus, dass es sich dabei grundsätzlich um eine "ODER"-Regellung handelt.
Um den Faktor 1,0 (also in diesem Fall ab 1500kg Leergewicht) in Anspruch nehmen zu können, ist

eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger Schlingerkupplung, (ASK)...nötig.

oder

das Zugfahrzeug hat ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem.

In der besagten Zulassungsbescheinigung wird diese generelle Regelung (sinnloserweise, wie schon beschrieben) auf den 2. Punkt (Stabilitätssystem am Zugfahrzeug) eingeschränkt.

Damit benötigt dieser WW definitiv keine klassische ASK, aber bei 1500kg bis 1875kg ZugFzLeergew. immer ein zugelassenes Stabilitätssystem im ZugFz.
Durch eine ASK erweitern sich die Möglichkeiten mit diesem WW nicht.

Gruß
navec

Zitat:

Original geschrieben von navec



Damit benötigt dieser WW definitiv keine klassische ASK, aber bei 1500kg bis 1875kg ZugFzLeergew. immer ein zugelassenes Stabilitätssystem im ZugFz.
Durch eine ASK erweitern sich die Möglichkeiten mit diesem WW nicht.

Nach nochmaliger Prüfung muss ich dir recht geben. Im Gesetz heißt es deutlich

oder

. Damit muss ich in meinem Beitrag in der Sparte 1500 - 1875 kg die AKS rausnehmen.

Was bleibt ist der (m. E. unsinnige) Eintrag bei Loeti's WW, den er mit leichterem Auto nur mit im Auto integriertem fahrdyn. System mit 100 ziehen darf. Eine AKS, die ja sonst dies auch erlauben würde hilft ihm da nicht weiter.

Gruß
Günter

Hallo Leute,

ok, ok ich bin der Volltrottel und zu dumm meine Zulassungsbescheinigung zu lesen und habe es wie ihr glaubt nicht schnell genug begriffen das da Handlungsbedarf besteht....

Ihr habt mich aber wieder daran erinnert warum ich bei MT nur noch so ungern poste.... Danke auch dafür! Ich werde mich wieder auf andere Foren zurückziehen 😁

PS: Keine Angst, da ich mit dem Wowa eh zum Tüv muss wird der Eintrag kurzfristig geändert, denn mein Zugfahrzeug hat nur 1785kg Leergewicht.

Immerhin hast du es dem MT-Forum jetzt zu verdanken, dass du nach einer Änderung deiner Zulassungsbescheinigung nicht mehr illegal 100km/h fährst. Von allein wärst du da ganz sicher nicht drauf gekommen.
Das ist doch eigentlich positiv.
Worüber beschwerst du dich? Über die Art und Weise?

Das die Überzeugungsarbeit bei dir nicht ohne klare Worte geht, ist zum großen Teil dein eigenes Problem.

Anderen macht es vielleicht auch nicht unbedingt Spaß, wenn sich jemand absolut beratungsresistent zeigt und es nicht nötig hat, auf viele Dinge die geschrieben wurden, überhaupt einzugehen.

Da hast du m.E. keinen Anlass, jetzt auch noch die beleidigte Leberwurst zu spielen.

Hallo Navec,

wo ich alles von alleine drauf komme, dürftest du dir nicht ansatzweise vorstellen können, oder kennen wir uns persönlich? (Was ich mir nicht vorstellen kann)
Das da was im argen liegt ist mir aufgefallen als ich für diesen Beitrag die Zulassungsbescheinigung abgeschrieben habe. Aber auch wenn du es nicht glaubst, oder nicht verstehst, ich habe es trotzdem 1:1 abgeschrieben, da es mir einzig darum ging den Threadstarter darauf aufmerksam zu machen das u.U. seine Fragen schon mit dem Lesen seiner Zulassungsbescheinigung erledigt sein könnte.

Die Nachfolgenden Belehrungen die ich mir hier im teils Oberschullehrerton bieten lassen musste, die muss ich mir in meiner Freizeit echt nicht antun. Das Problem bei MT ist, das einfach zu viele diesen Ton drauf haben, aber auch keine Ruhe geben, selbst dann nicht, wenn der Gegenüber einräumt man habe recht und sei der gesuchte Trottel vom Dienst.

Das ist es was ich mir nicht geben muss.... aber ich werde ja immer wieder mal rückfällig weil ich meine einem Frager ein wenig helfen zu können. Aber ich opfere soviele Stunden täglich den diversen Foren, das ich hoffe auch mit dem Mitlesen hier klarzukommen....

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