100 km/h-Zulassung -> Antischlingerkupplung?

Hallo,

ich war mit dem wohni beim TÜV.
Wo ich schonmal da war habe ich gefragt wie das ist
mit der 100er Zulassung.
Der Prüfer meinte, ich bräcuhte eine Antischlingerkupplung dafür.
Aber der Vorbesitzer hat den Wohni auch ohne diese
Kupplung mit 100-Zulassung gefahren. Der Aufkleber
hinten am Wohnwagen mit Plakette ist doch drauf.
Für so einen kleinen Wohnwagen braucht man doch keine
Antischlingerkupplung?
---
eriba Triton BSA Bj. 1994

Beste Antwort im Thema

Die 0,8er-Regel gilt immer noch, jetzt sogar ohne Fahrzeug-Wowa-Kombi!
Nur wer die 1,0er-Regel in Anspruch nehmen will/muss, braucht ne ASK!
Genau so steht das auch in dem o.a. TÜV-Link (man beachte das Sternchen, welches sich nur auf die 1,0 bezieht) und auch in der amtlichen Verordnung.

Aber es ist schon aus Umsatzgründen logisch, dass ALKO gerne diese Tatsache verschweigt. 😉
Und auch die Presse, die darüber berichtete, hat da einiges falsch wiedergegeben.

Gruß,
Holger

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Also Folgendes:

Habe eben beim TÜV angerufen;
in meinem KfZ-Schein ist eine 100-kmh-Zulassung eingetragen,
noch vom Vorgänger.

Der Typ meint, wenn die Reifen nicht zu alt sind geht das
mit der 100er Zulassung mit der 0,8er-Regelung.

Aber weil die 100 km/H schon im Schein eingetragen sind
ist er sich nicht sicher, ob ich mit einem neuen Prüfgutachten
nochmal zur Zulassungstelle muss.

Warum sollte ich denn auch nochmal zur Zulassungsstelle.
wenn das schon eingetragen ist.

Wo steht denn das jetzt AMTLICH mit der 0,8er Regelung?

ach ja und Stossdämpfer muss der Wohnwagen auch haben
für 100 kmh...

Hallo eric.bruno,

in meinem letzten Beitrag steht es meiner Meinung nach sehr deutlich, Zitat:
In dem Gestzesblatt des Bundes, wird unter "§1 Absatz 1. d)" darauf hingewiesen dass nur für die Faktoranhebung eine ASK benötigt wird.

Unter §1 Absatz 1. b) werden die grundlagen für Faktor 0,8 definiert.
Unter §1 Absatz 1. d) werden die weiteren notwendigkeiten für Faktor 1,0 festgelegt.

Druck das ding doch aus und lege es dem Prüfer vor. Das sollte eigentlich die Gesetzliche Grundlage sein nach der geprüft wird. Mal schauen was er sagt.

Gruß Manfred

das reicht doch wenn ich das ausdrucke und bei einer
evtl. kontrolle vorlege.
die 100/km/h sind doch im schein schon eingetragen

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Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno


das reicht doch wenn ich das ausdrucke und bei einer
evtl. kontrolle vorlege.
die 100/km/h sind doch im schein schon eingetragen

Ist jetzt der Wohnwagen umgeschrieben, oder noch auf dem Vorbesitzer gemeldet und was steht genau im Fahrzeugschein, im Fahrzeugbrief und in der Prüfbescheinigung vom TÜV zum Thema 100km/h?

War da mal eine ASK im Brief eingetragen?

Hast Du überhaupt eine TÜV-Prüfbescheinigung?

Von wann ist die 100km/h Zulassung?

Du solltest jedenfalls nicht glauben, dass das bloße mitführen eines Gesetzblattes Dich vor Ärger und Rennerreien bewahrt.

Wiso willst Du eigentlich keine ASK, die gibts doch auch gebraucht?

Gruß Manfred

hallo,

also den Wohni habe ich letzten August gekauft
und dann auf meinen namen neu angemeldet.
Eine 100-Plakette hat er ja auch hinten drauf.
Im Schein steht
... ZIFF 21 u. 23 AUCH M. KENNZEICHN. MAX. 100 KM/H ZUL * ...

Werde das wohl die Tage nochmal vorführen, dann bin ich sicher.
Steht ja auch so in diesem Gesetzblatt, dass ein Prüfer das bestätigen soll.
Andererseits ist es ja in den Papieren schon eingetragen.
Das doofe ist nur dass der meint ich muss damit nochmal zur Zulassungsstelle.

achso der Wohni hat gerade TÜV bekommen,
aber den alten TÜV-Bericht kann ich nicht mehr finden
Muss npochgmal im Brief gucken ob da diese Schlingerkupplung drin stand
Und eine 100er Prüfbescheinigung kann ich auch nicht mehr finden
muss wohl mal den Vorbesitzer nochmal anrufen

Das mit der ASK im Brief solltest Du dringend prüfen, nicht das die einfach demontiert und nicht ausgetragen wurde.

Den Prüfbericht muss man glaube ich sogar mitführen, auch wenn alles eingetragen ist. Bin mir aber nicht ganz sicher.

Gib doch auch mal einen Bericht zu der Gasprüfung ab, Deine Erkenntnisse fehlen noch in Deinem anderen Thread , um diesen abzurunden.

Gruß Manfred

die Gasprüfung war o.k.
die haben auch die geräte kontrolliert

heute abend scanne ich mal den kfz-Brief
dann kannst dir das mal angucken ist ja echt
verwirrend das alles

Aber wenn ich jetzt immer nur 80 fahre bin ich doch auf der sicheren seite oder
egal was da aus- und eingetragen wurde?

Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno


...Aber wenn ich jetzt immer nur 80 fahre bin ich doch auf der sicheren seite oder
egal was da aus- und eingetragen wurde?

NEIN,

kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn eingetragene Sicherheitseinrichtungen entfernt werden und Brief und Zulassung nicht angepasst werden erischt die Betriebserlaubnis mit Versicherungsschutz und allem was dazu gehört. Genau wie beim montieren eintragungspflichtiger Anbauten die nicht eingetragen werden.

Du mußt zunächst sicher stelle, dass das Fahrzeug den Papieren entspricht. Sollte eine ASK eingetragen sein aber nicht vorhanden, so hätte das dem Prüfer vom TÜV aber auffallen sollen. Wenn es ihm nicht auffällt enthebt es Dich aber nicht von Pflicht und Schuld.

Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug so Ausgestattet ist wie zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung für 100km/h beim Vorbesitzer war. Sollte das so sein fehlt Dir eigentlich nur die Beurkundung vom TÜV. Unter Vorlage der Papiere, Hinweis auf das Gesetzblatt in Zusammenhang mit dem Faktor 0,8 sollte es doch machbar sein die Bescheinigung erneuern zu lassen. Vieleicht kann der Vorbesitzer ja noch etwas finden.

Ich frage mich auch, ob die Eintragung in den Papieren je nach Faktor anders aussieht oder ob das auch vom Fahrzeugführer selbst ermittelt werden muss. Eigenverantwortlich wie man so schön sagt.
Bei mir ist noch nach der alten Regel der ganze Zug geprüft und zur Benutzung festgelegt worden.

Gruß Manfred

Hallo,

Da die Eintragung des Vorbesitzers aus dem letzten Jahr war, hatte er eine gespanngebundende 100km/h-Zulassung, es kann sein das der Vorbesitzer ein elektronisches Sschlingersystem am Zugfahrzeug hatte, dann wäre es erlaubt gewesen auch ohne Schlingerkupplung am WoWa diese mit genau diesem Gespann zu fahren.
Da die neue Regelung erst in diesem Jahr begonnen hat, man somit nicht mehr die gespannbezogene Erlauibnis mehr bekommt, muß nach den neuen Kriterien beim Besitzerwechsel oder Zugwagenwechsel dieses beantragt werden.

Nordjoe

Hallo zusammen.

Habe nun auch eine 100km/h Zulassung für den Wohnwagen. Einen 100 Aufkleber für den WW habe ich bereits, der auch gesiegelt ist. Allerdings bin ich noch am rätseln welche Anforderungen (Größe, Platz, gesiegelt ja/nein usw.) an die 100 Plakette im Zugfahrzeug gestellt werden.

Bitte mal um kurze Rückmeldung wie ihr dies gelöst habt.

Besten Dank schon mal im Voraus.

Gruß
Pumba

Hallo,

wenn du die 100km/h Zulassung nach der neuen Regelung eingetragen hast, gibt es keine Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug mehr und somit auch keine Plakette im Zugfahrzeug!

Die gesiegelte Plakette gehört gut sichtbar an das Heck des Wowa und eine weitere Plakette ist nicht erforderlich!

Ich grüsse Euch!🙂

Pauschal einfach mal den TÜV belästigen...oder auch die DEKRA.🙂

Diese Kameraden sind auf diese Fragen geschult...und können garantiert die 100%ig richtige Antwort liefern!

Meine Weisheiten habe ich auch nur aus Zeitschriften.
Sind zwar Fach-Zeitungen...aber Schreiber können sich auch mal verschreiben, oder?

Hallo der Kater,

als ich unsere 100-Zulassung beantragt habe wusste der TÜV-Prüfer überhaupt nicht worum es geht, da war es gut, das ich den Text der Verordnung dabie hatte, was ihn dann animierte in seinen neuen Infoblättern zu schauen wie er vorgehen muß 😁

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