100 km/h Schild(er) anbringen
Für mein Gespann Smart 453 forfour und den Anhänger Saris Speedy habe ich seit heute eine 100 km/h-Zulassung. Das freut mich sehr, denn es fährt sich ganz prima und mit nur 80 km/h ist es schon ein spürbar langsameres Gejuckel.
Damit nun alles seine Ordnung hat, muss ich den gesiegelten Aufkleber am Anhänger anbringen. Das ist nicht so einfach, weil er mit 20 cm Durchmesser sehr groß ist und keine so große Fläche am Heck des Anhängers vorhanden ist. Ich habe deshalb nachgelesen, was § 58 StVZO eigentlich genau verlangt, um eine Lösung zu finden.
Gefunden habe ich noch keine Lösung. Aber in Absatz 5 bin ich darüber gestolpert, dass auch an den Seiten ein Aufkleber angebracht werden soll. Was verstehe ich denn da falsch? So etwas habe ich ja noch nie gesehen: an beiden Längsseiten weitere Aufkleber?
Und außerdem: wie würdet ihr denn Pizza-großen Aufkleber am Heck des Anhängers unterbringen?
73 Antworten
Dann soll "jemand" doch einfach die Vorschrift nennen, gegen die du seiner Meinung nach verstoßen würdest 😉
Ich sehe das so:
§58 StVZO regelt, welche Fahrzeuge Geschwindigkeitsschilder haben müssen und wie die dann aussehen müssen. Er enthält kein Verbot, Schilder an andere Fahrzeuge anzubringen. Auch mag vielleicht ein "falsches" Schild unvorschriftsmäßg gemäß §58(1) sein, aber als Ordnungswidrigkeit wird das in §69a nicht aufgeführt.
Auch die 9. AusnVO zur StVO regelt nichts über die (nicht-) Anbringung von Geschwindigkeitsschildern an Fahrzeugen, die nicht in ihren Regelungsbereich fallen. Vor allem definiert sie keinerlei Ordnungswidrigkeiten.
Dementsprechend bemängele ich auch bei der HU kein Tempo-100-Schilder an Anhängern, die keinen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein haben.
Man mag das als Regelungslücke betrachten, aber die ist dann halt so.
Fahre ja auch immer brav 80 kmh. Nur mal beim Lkw überholen kann es mehr werden. ?? Da sieht meine 100 kmh beim nachfolgenden Verkehr nicht allzu regelwidrig aus.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. Januar 2021 um 14:53:42 Uhr:
Zitat:
@Thilo1971 schrieb am 08. Jan. 2021 um 13:29:54 Uhr:
entweder mit MontagekleberToll! Und an Dienstagen fällt es ab? 😁
Nein, die Montage muss an Montagen erfolgen...! :-D
@harzmazda: sehe ich auch wie hk_do. Grundsätzlich kann man sich aufkleben was man will. Es gibt nur wenige Einschränkungen, z.B. retroreflektierende Aufkleber oder einen Polizei-Schriftzug.
Insbesondere ist es keine Urkundenfälschung, wie man vielleicht denken könnte. Weil der Aussteller der "Urkunde" nicht erkennbar ist, wird kein Erklärungsinhalt verändert. Anders wäre das folglich bei einer gestempelten Plakette, die in Wahrheit nicht zum Fahrzeug gehört.
Ich bin bis vor kurzem auch nur mit einer kleinen und ungestempelten Plakette herumgefahren und musste mir dieselben Gedanken machen.
Heftig wird es nur, falls man im Anhängerbetrieb mit mehr als 19 km/h zu schnell geblitzt wird UND die Behörde den zutreffenden Tatbestand findet. Das Bußgeld ist nämlich viel höher und es gibt dann schon Punkte! Auf gewöhnlichen Landstraßen ist man schnell fällig, wenn man die für viele gewohnten 100 + fährt, weil dort für Gespanne stets max. 80 km/h gelten.
Einmal bin ich bereits mit Gespann geblitzt worden. Dabei ist mir zum Glück nur der "normale" Satz abgefordert worden. (Das ist meine Hauptaussage: ich glaube, es wird selten der richtige Satz angewendet, weil das ein atypischer Fall ist, der nicht automatisch erkannt wird.)
Jetzt noch bissel Schmankerl 🙂 Ich konnte einen Richter überzeugen, dieses Verfahren einzustellen. Vorgeworfen wurde mir eine Überschreitung von mehr als 30 km/h, also schon etwas schmerzlich. Das war auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn (regelwidrig nach RSA), auf der wegen einer (auch noch inaktiven) Tagesbaustelle 30 angeordnet waren. Glücklicherweise hatte ich zufällig ein weiteres fest installierte Schild passiert, auf dem "30 für Rechtsabbieger bei Nässe" angeordnet waren. Ich argumentierte, dass dieses Schild meine Anordnung aufgehoben hat. Auf dem Blitzerbild war dieses Schild von hinten zu sehen, dass ich bereits daran vorbeigefahren war und zudem mein Blinker gesetzt war. Ich bin kurz nach dem Blitz mit Beifahrer dieselbe Stelle (300 km von meinem Wohnort entfernt) abgefahren, der ein Video von allen Schildern aufgenommen hat. Das zeigte ich in der Verhandlung. Erfolgreich.
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Hallo. Hier im Anhänger Forum bin ich das erste mal . Aber schon lange bei Motortalk.
Ich habe auch ein Problem mit dem 100er Schild . Ich kann es nur aufkleben wenn an 2 Stellen was rausschneide.
Einmal fur das Scharnier und einmal für die Halterung wo die Hecktür befestigt wird . Und mitten auf dem Schild sitzt dann noch der runde Knopf wo das Gummiband von der Plane eingeharkt wird.
Darf ich das? Gruß Michael
nein.
Ob das zu Problemen führen wird?
vermutlich eher nicht
Früher hatte ich man einen Humbaur-Anhänger, auf dessen Rückwand die Plakette auch nicht in einem Stück vollständig draufpasste. Damals habe ich geschickt ein paar Stellen abgeschnitten und diese Teile des Aufklebers auf anderem Untergrund aufgeklebt. In der Draufsicht von hinten ergab sich ein völlig rundes Bild - allerdings ohne "optische Störung" wie der Knopf, von dem du schreibst.
Angehalten wurde ich nie. Ich denke auch nicht, dass ein Bußgeldtatbestand erfüllt war.
Praktisch halte ich das auch in diesem Fall nahezu ausgeschlossen, denn es wird ja nichts verfälscht. Erforderlich ist, wie ich früher schon schrieb, ja nur, dass die Plakette an der Rückwand befestigt wird. Wenn die 100 noch irgendwie erkennbar ist, sollte es eigentlich kein Problem geben.
@Michael T zeig doch mal ein Foto vom Anhänger.
Viele nieten ein rundes Blechschild auf den Anhänger worauf dann der Aufkleber kommt.
Hier ist ein Bildausschnitt von meinem Anhänger, wie ich es beschrieben habe. Sind nur kleine Ecken angeschnitten, aber das Prinzip läßt sich ja auch anders anwenden.
Zitat:
@NOMON schrieb am 27. Februar 2021 um 13:28:29 Uhr:
Hier ist ein Bildausschnitt von meinem Anhänger, wie ich es beschrieben habe. Sind nur kleine Ecken angeschnitten, aber das Prinzip läßt sich ja auch anders anwenden.
Da wird kein Polizist was sagen.
Bei mir sind oben und unten die kanten um 90 Grad ungeknickt weil ich den Aufkleber in der Lichtleiste habe, das hat auch noch keiner muckiert. Generell sind Polizisten was das angeht sehr kulant, solange man den Aufkleber hat und er grundsätzlich erkennbar ist, juckt es keinen.
Hallo. Ich habe das genietete Humbaur Schild ausgebohrt und nach rechts versetzt . Und da wo das Schild war passt die 100 in einem Stück hin .
Sieht auch ordentlich aus . Habe ich nicht gerne gemacht weil der Anhänger neu ist .
Habe aber schon wieder ein Problem . Ich habe mir für hinten 2 Stützen gekauft . Kann sie aber nicht weit genug hinten festschrauben weil die Scharniere für die Hecktür dann nicht mehr aufzumachen sind .
Es ist ein 750kg Anhänger . Ich habe mir die Stützen gekauft um auch bei nicht angehangenem Anhänger auf ihm laufen zu können.
Und ohne diese Stützen geht der Hänger vorne hoch wenn man hinten draufsteigt . Ich kann die Stützen ca 40-50cm von hinten gesehen befestigen . Ich hoffe da bringen die Stützen noch was . Ich habe die Stützen Kreuz und quer drangehalten um zu sehen wie ich sie montiere . Ist irgendwie schwierig . Ich werde mir 2 Dachlatten zurecht sägen und dies an den möglichen Montagepunkten drunter halten und dann testen ob der Hänger vorne hoch geht.
Brauche ich natürlich 3 Leute für . 2 die die Dachlatten halten und einer der sich hinten auf den Hänger stellt.
Müsste so klappen...................
So ähnlich wie bei Nomon hätte es bei mir auch ausgesehen. Nur das die Scharniere tiefer ins 100er Schild reichen und
der Knopf für des Planen Gummi auch noch genau auf dem Schild wäre . Gruß Michael
Hier ein Bild vom Anhänger
Zitat:
@Michael T schrieb am 13. März 2021 um 17:21:04 Uhr:
Hier ein Bild vom Anhänger
Wozu braucht man das 100er Schild an einem 750kg Anhänger?
Ist der Anhänger gebremst?
Wenn nicht, dann muss das Zugfahrzeug ein LEERGEWICHT von 2500kg eingetragen haben um 100 fahren zu dürfen.
Meine Erfahrung ist, viele Gespannfahrer (oft auch mit Wowa) gehen um ihren Anhänger und denken "da ist das 100er Schild, also fahre ich auch so" und kennen die restlichen Voraussetzungen für die Tempo 100 Regelung (Link) nicht.
Das fängt schon damit an, 100km/h nur auf Autobahnen und Kraftstraßen! Mir persöhnlich gehen die Sprinter-Fahrer auf den Senkel, die mir den Vogel zeigen, weil ich auf der Bundesstraße nur 85-90 km/h fahre. mfg.