100 km/h Leergewicht Zugfahrzeug COC

VW Tiguan 2 (AD)

Es geht in allen Beiträgen immer um Auflastung und Zulassung Wohnwagen für 100 km/h
Unser Fendt Topas hat zgGG von 1700 kg
unser neuer Tiguan ein in der Zulassung eingetragenes Leergewicht (13) von 1673 kg
also keine 100 km/h berechtigt und jetzt
In der COC steht unter tatsächlicher Masse (13.2) 1787 kg, also wiegt das Fz leer 1787 kg und keine 1673!!!

Jetzt habe ich VW angeschrieben, warum das falsche Leergewicht eingetragen ist?
Antwort:
Zu den Angaben im Fahrzeugschein koennen wir leider keine Aussage treffen, da dieser von Ihrer Zulassungsstelle ausgefuellt wird.
Ob hier eine Aenderung der Angabe im Fahrzeugschein moeglich ist, koennen wir leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu am besten an die Zulassungsstelle.

Dann habe ich den ADAC angeschrieben, bin ja schließlich schon 40 Jahre Mitglied und die kümmern sich
Antwort:
Dies ist letztlich die alleinige Entscheidung des Gesetzgebers (Verkehrsminiserium) gewesen. Es ist aber leider auch nicht erkennbar, dass es einen Anspruch des Fahrzeughalters auf Eintragung der tatsächlichen Masse gibt. Eine entsprechende Klage hätte kaum Erfolgsaussichten.

Ich habe dann geantwortet und wieder angefragt, kann schließlich ganz gut nerven:
Könnten Sie mir bitte noch schreiben, wo dieser alleinige Wille des Gesetzgebers festgelegt ist?
Das Verkehrsministerium ist doch kein Gesetzgeber?
Und was ich auch nicht weiß, für wen oder was ist dieser falsche und immer zu niedrige Wert von Vorteil?
Ist es nicht auch eine Sache des ADAC hier seine Mitglieder zu vertreten, dass zumindest die Zulassungsstelle auf Antrag die Daten des COC eintragen muss, ohne die nicht unerheblichen Kosten für Wiegen und TÜV etc.?

Da warte ich jetzt auf eine Antwort, ob da noch eine kommt weiß ich nicht.
Wenn Ihnen das zu schwierig wird ignorieren sie einfach ihre Mitglieder.

Irgendwo habe ich schon mal gelesen, dass ein Camper die Zulassung aufgrund der COC geändert bekommen hat, anderen wurde es verweigert.
Weiß da jemand näheres???
Grüße vom Jürgen

Beste Antwort im Thema

Hallo Jürgen,

Bei mir schon ein paar Tage her, aber habe den Weg mit meinem a6 2,5 TDI mit Allrad und Tipptronic anders beschritten:
- kompetenten amtl anerk. Sachverständigen beim TÜV gesucht und Rücksprache gehalten
- AHK und vollwertiges Reserverad nachgerüstet
- Fahrzeug verwogen und Wiegekarte ausstellen lassen
- Wiegekarte a. Sachverständigen vorgelegt und Fahrzeug vorgestellt
- Änderungsabnahme durchführenlassen
- Abnehmebescheinigung mit erhöhter Leermasse bei Zulassungsstelle eintragen lassen
Fertig

Mfg

Und freu mich über jeden Daumen ....

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Der für die Besteuerung zugrunde gelegte CO2 Ausstoß ist proportional zum nach den entsprechenden Normen gemessenen Spritverbrauch, das tatsächliche Gewicht der Ausstattungsvarianten hat darauf keinen Einfluss und da die Verbrauchswerte nur pro Motorenvariante und nicht für jede Ausstattung (das heißt nach Gewicht) einzeln ermittelt werden bleibt der für die Steuer relevante Vergleichs-CO2 Ausstoß gleich.

So ist es wohl, oder? Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn die Leermasse laut COC eingetragen würde. Tatsächlich ändert sich ja auch die Besteuerung nicht, wenn die tatsächliche Leermasse nach TÜV-Gutachten eingetragen wird.

Nichts anderes habe ich behauptet 😉

Für die Steuer wird nur der CO2 Ausstoß des Motors herangezogen. Das geschießt initial in der Fahrzeug Homologation, das ist aber immer in der Grundausstattung.

Die Realität sieht anders aus, Fahrzeuge sind schwerer als in der urspünglichen Homologation und stoßen damit auch mehr CO2 aus. Für die Steuer ist das dann aber irrelevant.

@situ

Richtig 🙂

Ich habe auch nicht behauptet, dass du was anderes behauptest hättest. Ich habe es nur so - unnötig detailliert - formuliert, dass ICH es unmissverständlich verstehe.

Dann fällt das Argument von Scoty eigentlich weg?
Dann kommt wieder meine nervende Frage:
Warum wird nicht das reale Gewicht aus COC eingetragen?
Zumindest auf Wunsch?

Wem oder was nützt es, das falsche, zu niedrige Gewicht einzutragen?

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Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2017 um 08:51:17 Uhr:


Ich habe auch nicht behauptet, dass du was anderes behauptest hättest. Ich habe es nur so - unnötig detailliert - dass ICH es unmissverständlich verstehe.

Du warst schneller als ich, mein Beitrag bezog sich nicht auf dich 😁

Zitat:

@juebau schrieb am 10. August 2017 um 08:51:24 Uhr:


Dann fällt das Argument von Scoty eigentlich weg?
Dann kommt wieder meine nervende Frage:
Warum wird nicht das reale Gewicht aus COC eingetragen?
Zumindest auf Wunsch?

Wem oder was nützt es, das falsche, zu niedrige Gewicht einzutragen?

Das war kein Argument von mir 😉 Ich kann nur sagen das es der Wert der Homologation des Fahrzeuges ist. Ich vermute mal, dass die Zulassung einfach auf einen Datensatz zurückgreift, dieser ist halt nicht individuell.

Wie gesagt, ich werde bei meiner Neuzulassung mal versuchen gleich den COC Wert eintragen zu lassen, ich befürchte ich kenne aber die Antwort der netten Dame schon 😁

Zitat:

@scoty81 schrieb am 10. August 2017 um 07:17:50 Uhr:



Das ist auch richtig, aber dann schaue auch wie der CO2 Ausstoß berechnet wird. Da spielt das Gewicht eine Rolle. Mehr Gewicht = mehr CO2 = mehr Steuern.

Grüße Scoty81

Nö hat er nicht gesagt

Deine Antwort auf "100 km/h Leergewicht Zugfahrzeug COC" ??

Zitat:

@juebau schrieb am 10. August 2017 um 07:51:24 Uhr:


Wem oder was nützt es, das falsche, zu niedrige Gewicht einzutragen?

Ich denke das trägt niemand von Hand ein, das ist für das Automodell mit dem Motor pauschal im System hinterlegt.

So, etwas schlauer gemacht. Die Typendaten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt der Zulassungsstelle bereitgestellt.

Alles sehr genau geregelt im Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II:

https://www.kba.de/.../...sungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf.pdf?...

*edit

Interessant auch die Beschreibung zu Punkt G Leermasse:

Es ist die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs mit Aufbau, bei Zugfahrzeugen anderer Klas-
sen als M1 auch mit Anhängevorrichtung einzutragen. Die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs mit Aufbau in kg bzw. Leermasse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand in kg ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen.

Gruß Scoty81

Das wäre - wörtlich - 13. Gewünscht aber 13.2 "tatsächliche ....".

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2017 um 12:21:33 Uhr:


Das wäre - wörtlich - 13. Gewünscht aber 13.2 "tatsächliche ....".

Gratuliere, deinen 4000. Post verstehe ich nicht 😁

COC 13. sagt " Leermasse des Fahrzeuges im fahrbereiten Zustand", bei mir 1305 kg und so eingetragen, deswegen Anh. 50 kg abgelastet. So steht es in der Verfahrensvorschrift.

COC 13.2.sagt "tatsächliche ...", bei mir 1382 kg, das hätte gelangt. Hatte ich mich aber damals nicht mit beschäftigt.

Das hat auch Konsequenzen für die max. Anhängelast. Denn die max. Gespannmasse ist bei meinem Fahrzeug Summe aus 13. und Anhängelast und nicht 13.2 und Anhängelast. Hat aber keine Konsequenzen.

Ok, bewegt sich alles im Minimalbereich der Überschreitungen.

hey scoty,
das ist doch der Treffer!

Leermasse ist aus der COC zu übernehmen!
das wäre die 13.2, also das tatsächliche Leergewicht, nicht das theoretische aus 13.

Ich bin gespannt auf deine Zulassung!

Im übrigen werde ich diesen deinen Beitrag dem ADAC hinterher schicken und fragen, wann ich eine Antwort bekomme.

Und dank situ und scoty bin ich nun schlauer, weiß aber immer noch nicht,

warum die das falsche eintragen!
Vielleicht reine Gewohnheit

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