100 km/h Leergewicht Zugfahrzeug COC

VW Tiguan 2 (AD)

Es geht in allen Beiträgen immer um Auflastung und Zulassung Wohnwagen für 100 km/h
Unser Fendt Topas hat zgGG von 1700 kg
unser neuer Tiguan ein in der Zulassung eingetragenes Leergewicht (13) von 1673 kg
also keine 100 km/h berechtigt und jetzt
In der COC steht unter tatsächlicher Masse (13.2) 1787 kg, also wiegt das Fz leer 1787 kg und keine 1673!!!

Jetzt habe ich VW angeschrieben, warum das falsche Leergewicht eingetragen ist?
Antwort:
Zu den Angaben im Fahrzeugschein koennen wir leider keine Aussage treffen, da dieser von Ihrer Zulassungsstelle ausgefuellt wird.
Ob hier eine Aenderung der Angabe im Fahrzeugschein moeglich ist, koennen wir leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu am besten an die Zulassungsstelle.

Dann habe ich den ADAC angeschrieben, bin ja schließlich schon 40 Jahre Mitglied und die kümmern sich
Antwort:
Dies ist letztlich die alleinige Entscheidung des Gesetzgebers (Verkehrsminiserium) gewesen. Es ist aber leider auch nicht erkennbar, dass es einen Anspruch des Fahrzeughalters auf Eintragung der tatsächlichen Masse gibt. Eine entsprechende Klage hätte kaum Erfolgsaussichten.

Ich habe dann geantwortet und wieder angefragt, kann schließlich ganz gut nerven:
Könnten Sie mir bitte noch schreiben, wo dieser alleinige Wille des Gesetzgebers festgelegt ist?
Das Verkehrsministerium ist doch kein Gesetzgeber?
Und was ich auch nicht weiß, für wen oder was ist dieser falsche und immer zu niedrige Wert von Vorteil?
Ist es nicht auch eine Sache des ADAC hier seine Mitglieder zu vertreten, dass zumindest die Zulassungsstelle auf Antrag die Daten des COC eintragen muss, ohne die nicht unerheblichen Kosten für Wiegen und TÜV etc.?

Da warte ich jetzt auf eine Antwort, ob da noch eine kommt weiß ich nicht.
Wenn Ihnen das zu schwierig wird ignorieren sie einfach ihre Mitglieder.

Irgendwo habe ich schon mal gelesen, dass ein Camper die Zulassung aufgrund der COC geändert bekommen hat, anderen wurde es verweigert.
Weiß da jemand näheres???
Grüße vom Jürgen

Beste Antwort im Thema

Hallo Jürgen,

Bei mir schon ein paar Tage her, aber habe den Weg mit meinem a6 2,5 TDI mit Allrad und Tipptronic anders beschritten:
- kompetenten amtl anerk. Sachverständigen beim TÜV gesucht und Rücksprache gehalten
- AHK und vollwertiges Reserverad nachgerüstet
- Fahrzeug verwogen und Wiegekarte ausstellen lassen
- Wiegekarte a. Sachverständigen vorgelegt und Fahrzeug vorgestellt
- Änderungsabnahme durchführenlassen
- Abnehmebescheinigung mit erhöhter Leermasse bei Zulassungsstelle eintragen lassen
Fertig

Mfg

Und freu mich über jeden Daumen ....

49 weitere Antworten
49 Antworten

@situ:

Zitat:

Das hat auch Konsequenzen für die max. Anhängelast. Denn die max. Gespannmasse ist bei meinem Fahrzeug Summe aus 13. und Anhängelast und nicht 13.2 und Anhängelast. Hat aber keine Konsequenzen.

Was der Hersteller an max. Gespannmasse einträgt ist generell weitgehend unabhängig von der Angabe der Leermasse, der realen Masse und der Zuladung.

Die max. Gespannmasse ist eine feste obere Grenze, die der Hersteller dem Fz im Gespannbetrieb max. (manchmal auch noch aufgeteilt nach Steigung) zutraut und die muss er garantiert nicht zwingend ändern, wenn die Leermasse nach anderen Regeln ermittelt wird.

Üblicherweise/glücklicherweise ist die max Gespannmasse bei vielen Autos die Summe aus max. Anhängelast und zul.GG.
Ein Auto, wo die max. Gespannmasse nur so groß ist, wie die Summe aus max. Anhängelast plus Leermasse, ist ja in der Praxis (also mit Zuladung) bereits erheblich eingeschränkt, was die Anhängelast betrifft.

Da hat er Recht. War ein Kurzschluss bei mir (Blödsinn).

Leergewicht spielt schon eine Rolle bei der Ermittlung des CO2 Gehaltes. Geht mal spaßeshalber im MB Konfigurator und bastelt euch ein GLC zusammen. Bei zunehmender Ausstattung ändert sich auch der CO2 Wert nach oben. So auch bei mir. Laut CoC 2110 kg tatsächliches Leergewicht gegenüber 1845 im Schein eingetragenes ergibt mehr CO2 als ein in Standardausführung konfigurierter GLC. Zu allem Überfluss hat es auch Konsequenzen beim Gesamtzuggewicht. Mein Grande Puccini mit 2800 kg max (GLC aufgelastet auf 2800kg dafür wurde Zuglast von 5100 auf 5000kg herabgesetzt) und GLC mit 2110kg leer (Gott sei dank ist der Fahrer mit 75kg und Betriebsstoffe hier inkludiert) ergibt 4910 kg. Zu den max 5000kg Zuggewicht bleibt nicht mehr viel übrig und die Frau samt 3 Hunde wollen ja auch noch im Urlaub mitfahren. Aktuell so gelöst, dass ich die max 2800 vom WoWa nicht voll ausnutze. Werde wohl oder übel demnächst einen anderen Zugwagen bestellen müssen.

@ZSaleh:

Zitat:

Leergewicht spielt schon eine Rolle bei der Ermittlung des CO2 Gehaltes.

Welches Leergewicht bei der Ermittlung des CO2-Austoßes zugrunde gelegt wird, ist vermutlich in den Unterlagen zum NEFZ genau beschrieben.

Ähnliche Themen

Jetzt musste ich mal die Frau Google fragen, was NEFZ ist.
Das ist denn auch wohl alt, und ab September kommt dann das WLTP und das teilt die Fz in Klassen ein.
Einteilung in Leistungsklassen:, auf die schnelle gefunden
aus 2015
Für den WLTP werden die Fahrzeuge in drei Gewichts- und Leistungsklassen eingeteilt: bis 22 Watt pro Kilogramm, bis 34 Watt pro Kilogramm und ab 35 Watt pro Kilogramm

welches Gewicht da genommen wird, habe ich nicht gefunden

Vergleich................................NEFZ ----------WLTP
Leistungsklassen.........................keine--------drei
Dynamische Fahrdaten................ keine--------ja
Individuelle Schaltpunkte..............keine--------ja
Fahrtdauer..................................20 min-----30 min
VMin..........................................11 km------23 km
VMax.........................................120 km/h--130 km/h

und dann noch aus Februar 2017

Und wie sich das auswirkt, steht noch in den Sternen. Die Autokonzerne werden oder haben sich da sicherlich was einfallen lassen zur Gewinnmaximierung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen