100 km/h Leergewicht Zugfahrzeug COC

VW Tiguan 2 (AD)

Es geht in allen Beiträgen immer um Auflastung und Zulassung Wohnwagen für 100 km/h
Unser Fendt Topas hat zgGG von 1700 kg
unser neuer Tiguan ein in der Zulassung eingetragenes Leergewicht (13) von 1673 kg
also keine 100 km/h berechtigt und jetzt
In der COC steht unter tatsächlicher Masse (13.2) 1787 kg, also wiegt das Fz leer 1787 kg und keine 1673!!!

Jetzt habe ich VW angeschrieben, warum das falsche Leergewicht eingetragen ist?
Antwort:
Zu den Angaben im Fahrzeugschein koennen wir leider keine Aussage treffen, da dieser von Ihrer Zulassungsstelle ausgefuellt wird.
Ob hier eine Aenderung der Angabe im Fahrzeugschein moeglich ist, koennen wir leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu am besten an die Zulassungsstelle.

Dann habe ich den ADAC angeschrieben, bin ja schließlich schon 40 Jahre Mitglied und die kümmern sich
Antwort:
Dies ist letztlich die alleinige Entscheidung des Gesetzgebers (Verkehrsminiserium) gewesen. Es ist aber leider auch nicht erkennbar, dass es einen Anspruch des Fahrzeughalters auf Eintragung der tatsächlichen Masse gibt. Eine entsprechende Klage hätte kaum Erfolgsaussichten.

Ich habe dann geantwortet und wieder angefragt, kann schließlich ganz gut nerven:
Könnten Sie mir bitte noch schreiben, wo dieser alleinige Wille des Gesetzgebers festgelegt ist?
Das Verkehrsministerium ist doch kein Gesetzgeber?
Und was ich auch nicht weiß, für wen oder was ist dieser falsche und immer zu niedrige Wert von Vorteil?
Ist es nicht auch eine Sache des ADAC hier seine Mitglieder zu vertreten, dass zumindest die Zulassungsstelle auf Antrag die Daten des COC eintragen muss, ohne die nicht unerheblichen Kosten für Wiegen und TÜV etc.?

Da warte ich jetzt auf eine Antwort, ob da noch eine kommt weiß ich nicht.
Wenn Ihnen das zu schwierig wird ignorieren sie einfach ihre Mitglieder.

Irgendwo habe ich schon mal gelesen, dass ein Camper die Zulassung aufgrund der COC geändert bekommen hat, anderen wurde es verweigert.
Weiß da jemand näheres???
Grüße vom Jürgen

Beste Antwort im Thema

Hallo Jürgen,

Bei mir schon ein paar Tage her, aber habe den Weg mit meinem a6 2,5 TDI mit Allrad und Tipptronic anders beschritten:
- kompetenten amtl anerk. Sachverständigen beim TÜV gesucht und Rücksprache gehalten
- AHK und vollwertiges Reserverad nachgerüstet
- Fahrzeug verwogen und Wiegekarte ausstellen lassen
- Wiegekarte a. Sachverständigen vorgelegt und Fahrzeug vorgestellt
- Änderungsabnahme durchführenlassen
- Abnehmebescheinigung mit erhöhter Leermasse bei Zulassungsstelle eintragen lassen
Fertig

Mfg

Und freu mich über jeden Daumen ....

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Es wäre ggf. gleich bei der Zulassung zu klären gewesen. Da wurde es offensichtlich nicht bedacht.

Die Zulassung interessiert eigentlich das COC selten, die wollen ein TÜV Gutachten sehen. Ausnahmen bestätigen die Regel 🙂

Ja - aber dort hätte man es dem TE sicher gleich auseinander gelegt und erklärt.
Gehe nun auch aus dem Thread schlauer als zuvor heraus: Was in Verordnungen zu regeln ist, befindet ein Gesetz. Das "Hohe Haus" soll sich nicht damit beschäftigen müssen, wie ein detaillierter Vorgang zu bearbeiten oder eine bestimmte mechanische Vorrichtung beschaffen zu sein hat. Die Verordnung nennt man dann auch "Gesetz im materiellen Sinne". Das hätte der ADAC vielleicht noch präziser schreiben können.

Ich habe meinen Wohnwagen aus gleichem Grund um 50 kg ablasten lassen - ob die COC oder die tatsächliche Gesamtmasse das anders herum ermöglicht hätten, habe ich nicht geprüft. Ich brauche die 50 kg nicht.

Werde mal versuchen bei der Zulassungsstelle das COC Gewicht eintragen zu lassen wenn mein Tiguan kommt. Vielleicht habe ich ja Glück, auch wenn ich nur 1.5t ziehe.

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Zitat:

@scoty81 schrieb am 9. August 2017 um 22:07:35 Uhr:


Und um was geht es dir genau? Um das Grundsätzliche? Im Fahrzeugschein steht das Grundgewicht welches auch zur Versteuerung herangezogen wird (CO2). Ansonsten hätte jedes Fahrzeug einen unterschiedlichen Steuersatz. Das reale Gewicht wird am Ende der Produktion ermittelt und kommt ins COC.

Das ist doch mal ne Aussage, die ich halbwegs verstehe!

Die Fahrzeugmasse geht in die Steuer ein?
Der Steuerrechner des BM Verkehr interessiert sich nicht dafür (Motorenprinzip/Hubraum/CO2/Erstzulassung)
http://...bundesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html
Was übersehen?

Hallo,
das Reale Gewicht des PKW`s ist nur durch wiegen zu ermitteln. Bei der Vielzahl der Ausstattungsmöglichkeiten ist das nur so möglich.
Noch schlimmer ist es bei den WW. Da ist die Ausstattung noch umfangreicher und auch verschiedene Achsen und Räder können verbaut sein.

Wenn so ein WW nur zum Dauercamping benutz wird, ist das ja auch egal.

Klar, es müsste so sein, dass das, was in den Papieren steht korrekt ist. Tut es aber nicht !!!!!!!!

Gruss Axel R

PS. mein alter Mazda ist auch wegen Automatik, Standheizung und AHK schwerer.

Zitat:

@situ schrieb am 9. August 2017 um 22:48:14 Uhr:


Die Fahrzeugmasse geht in die Steuer ein?
Der Steuerrechner des BM Verkehr interessiert sich nicht dafür (Motorenprinzip/Hubraum/CO2/Erstzulassung)
http://...bundesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html
Was übersehen?

Das ist auch richtig, aber dann schaue auch wie der CO2 Ausstoß berechnet wird. Da spielt das Gewicht eine Rolle. Mehr Gewicht = mehr CO2 = mehr Steuern.

Grüße Scoty81

Danke - macht Sinn.

Das tatsächliche Gewicht bei Vollausstattung kann man nur wiegen. Es steht ja auch im Papier G= von bis.

Das tatsächliche Gewicht auf den KG genau steht im COC Papier und umfasst genau das Fahrzeug mit der individuellen Ausstattung. Oft akzeptiert der TÜV das aber nicht (zur Eintragung) und fodert ein neues Wiegeprotokoll.

Zitat:

@scoty81 schrieb am 10. August 2017 um 07:17:50 Uhr:



Zitat:

Das ist auch richtig, aber dann schaue auch wie der CO2 Ausstoß berechnet wird. Da spielt das Gewicht eine Rolle. Mehr Gewicht = mehr CO2 = mehr Steuern.
Grüße Scoty81

Womit wir so weit sind, wie ich das unterstelle:
Auch mit diesem Punkt wird gelogen oder gepfuscht!

Aber logisch weiter gedacht:
Läßt du jetzt das reale Leergewicht des COC oder meinetwegen mit Wiegen, TÜV und tralala eintragen, müsste ja auch die Steuer geândert werden.

Irgendwie passt das alles nicht

Hey ich bin unschuldig 😁

Klar passt das nicht, fragt euch mal wo die Laborverbauchswerte der Fahrzeughersteller herkommen. 😉
Jedes Fahrzeug hat einen individuellen Verbrauch, das wäre aber gerade für die Versteuerung sehr kompliziert.

Die Steuer wird nicht geändert wenn das Fahrzeuggewicht angepasst wird.

Die nachgerüstete AHK steht nicht drin und da sieht mancher vielleicht die Chance wenn nur paar kg fehlen !!

Zitat:

@scoty81 schrieb am 10. August 2017 um 07:17:50 Uhr:


Das ist auch richtig, aber dann schaue auch wie der CO2 Ausstoß berechnet wird. Da spielt das Gewicht eine Rolle. Mehr Gewicht = mehr CO2 = mehr Steuern.

Der CO2 Ausstoß ist proportional zum Spritverbrauch, das Gewicht hat darauf kein Einfluss und da die Verbrauchswerte nur pro Motorenvariante und nicht für jede Ausstattung (das heißt nach Gewicht) einzeln ermittelt werden bleibt der CO2 Ausstoß gleich.

Also bei Fahrzeug X mit 2.0 Diesel, wird immer mit dem gleichen Verbrauch und damit auch CO2 Ausstoß angegeben, egal ob der Wagen null Ausstattung hat (leicht) oder Vollausstattung hat (schwer)

Auch wenn das Fahrzeug natürlich mehr verbraucht wenn es schwerer ist

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