1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 10 Tage Wiederbeschaffungsdauer

10 Tage Wiederbeschaffungsdauer

Hallo ich hatte noch eine Frage, konnte aber bei meinem alten Beitrag nicht mehr schreiben,
und zwar wie es ist mit der Wiederbeschaffungsdauer von 10 Tagen die im Gutachten der Dekra dokumentiert sind.
Kann ich die von der Versicherung verlangen? oder muss ich da irgendwas vorlegen? hab mir neue autos angeschaut aber das dauert schon etwas länger wie 10 Tage, da ich ja auch berufstätig bin und erst abends nach Hause komme.
Normal müsste die Versicherung die 10 Tage ausbezahlen oder ?
Vielen Dank Belugas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Aus dem Schreiben einer Versicherung, wörtlich zitiert:
"Den Nutzungsausfall für den Pkw lehnen wir ebenfalls ab. Offenbar war das Fahrzeug für den Mandanten entbehrlich, da sonst ein Mietfahrzeug in Anspruch genommen worden wäre."
Also, Nutzungsausfallentschädigung gibt's gar nicht.

Tja und jetzt hast du allen gezeigt dass du eben

nicht wörtlich

zitiert hast, sondern gerade die Begründung der Versicherung nicht geschrieben hast

:(

Es ist den wissenden Usern hier im Forum durchaus bekannt dass es zum geltend machen eines Nutzungsausfalles auch einen Nutzungswille des Geschädigten geben muss. Dieser wurde hier zumindest zuerst mal begründet bezweifelt. Ob es in der Endabrechnung dann aber doch gezahlt wurde weiß keiner hier im Forum.

Grüße

Steini

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Darum hat der es gerade nicht nötig, hier Märchenfiguren zu erfinden und diese aus ebenso erfundenen Briefen "zitieren" zu lassen.
:rolleyes:

Offensichtlich doch, mir fehlt die Kreativität, mir solch einen Schwachsinn auszudenken. Diese besitzen ausschließlich Mitarbeiter von Schadenabteilungen.:rolleyes:
Aber wahrscheinlich wirst DU jetzt behaupten, den Brief hätte ich gerade selbst gemalt.:)

und wo ist die zweite Seite des Schreibens?

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkostenerstattung sind analog. Wenn der Geschädigte erst geraume Zeit nach einem Unallereignis eine Ersatanschaffung vornimmt dokumentiert er erstmal nicht ausreichend seinen Nutzungswillen. Wo soll also ein Schaden einständen sein? VHS Kurs Schadenregulierung ist anscheinend nur ungenügend zu werten.

Versicherungen regulieren auf Basis von vergleichbaren Urteilen. Ebenso wie der Geschädigte seine Ansprüche nach vergleichbarem Urteilen geltend macht. So auch bei Haushaltsfuhrungsschäden. Was macht dieser Überhaupt? Hast Du schon die Villa in Hollywood gekauft?

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


und wo ist die zweite Seite des Schreibens?

Dort steht nur noch der Satz: Bitte nutzen Sie zur Kommunikation bevorzugt elektronische Medien, z. B. E-mail, Danke! MfG

Zitat:

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkostenerstattung sind analog. Wenn der Geschädigte erst geraume Zeit nach einem Unallereignis eine Ersatanschaffung vornimmt dokumentiert er erstmal nicht ausreichend seinen Nutzungswillen. Wo soll also ein Schaden einständen sein? VHS Kurs Schadenregulierung ist anscheinend nur ungenügend zu werten.

Dir sollte bekannt sein, daß die Rechtsprechung bei Privatfahrzeugen den Nutzungswillen des Halters als obligatorisch annimmt, er muss diesen nicht im Einzelnen beweisen.

Aber hier geht's doch um die bekloppte Begründung: Kein Nutzungsausfall, weil kein Leihwagen genommen!

Auf so was kommt doch kein Mensch mit Verstand.

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


und wo ist die zweite Seite des Schreibens?

Dort steht nur noch der Satz: Bitte nutzen Sie zur Kommunikation bevorzugt elektronische Medien, z. B. E-mail, Danke! MfG

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkostenerstattung sind analog. Wenn der Geschädigte erst geraume Zeit nach einem Unallereignis eine Ersatanschaffung vornimmt dokumentiert er erstmal nicht ausreichend seinen Nutzungswillen. Wo soll also ein Schaden einständen sein? VHS Kurs Schadenregulierung ist anscheinend nur ungenügend zu werten.


Dir sollte bekannt sein, daß die Rechtsprechung bei Privatfahrzeugen den Nutzungswillen des Halters als obligatorisch annimmt, er muss diesen nicht im Einzelnen beweisen.
Aber hier geht's doch um die bekloppte Begründung: Kein Nutzungsausfall, weil kein Leihwagen genommen!

Dann wäre es ein leichtes, die zweite Seite einzufügen.

Mit Deinem Halbwissen verbreitest Du hier eine Unruhe und fühlst Dich persönlich angegriffen. Nur weil Du mal in einen Unfall verwickelt warst, heißt es nicht Ahnung von der Materie zu haben.

Jeder Rechtsanwalt haftet grundsätzlich für Verstöße und Falschberatung gegenüber seinem Mandanten. Und Du, in einer Tour Ratscchläge mit Halbwissen. Tu' uns allen doch bitte den Gefäalen und sei stiller Zuhörer.

Auch wenn es manchmal lustig ist zu lesen was Du schreibst. Ein Tip: Mittwoch Pro Sieben, desperate Housewifes

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Aus dem Schreiben einer Versicherung, wörtlich zitiert:
"Den Nutzungsausfall für den Pkw lehnen wir ebenfalls ab. Offenbar war das Fahrzeug für den Mandanten entbehrlich, da sonst ein Mietfahrzeug in Anspruch genommen worden wäre."
Also, Nutzungsausfallentschädigung gibt's gar nicht.

Tja und jetzt hast du allen gezeigt dass du eben

nicht wörtlich

zitiert hast, sondern gerade die Begründung der Versicherung nicht geschrieben hast

:(

Es ist den wissenden Usern hier im Forum durchaus bekannt dass es zum geltend machen eines Nutzungsausfalles auch einen Nutzungswille des Geschädigten geben muss. Dieser wurde hier zumindest zuerst mal begründet bezweifelt. Ob es in der Endabrechnung dann aber doch gezahlt wurde weiß keiner hier im Forum.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


und wo ist die zweite Seite des Schreibens?

Dort steht nur noch der Satz: Bitte nutzen Sie zur Kommunikation bevorzugt elektronische Medien, z. B. E-mail, Danke! MfG


Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkostenerstattung sind analog. Wenn der Geschädigte erst geraume Zeit nach einem Unallereignis eine Ersatanschaffung vornimmt dokumentiert er erstmal nicht ausreichend seinen Nutzungswillen. Wo soll also ein Schaden einständen sein? VHS Kurs Schadenregulierung ist anscheinend nur ungenügend zu werten.

Dir sollte bekannt sein, daß die Rechtsprechung bei Privatfahrzeugen den Nutzungswillen des Halters als obligatorisch annimmt, er muss diesen nicht im Einzelnen beweisen.
Aber hier geht's doch um die bekloppte Begründung: Kein Nutzungsausfall, weil kein Leihwagen genommen!
Auf so was kommt doch kein Mensch mit Verstand.:confused:

Selbst mit diesem rudimenterären Auszug aus der Akte habe ich offenbar mehr von dem Sachverhalt verstanden als Du, sonst würdest Du hier nicht immer von "Schwachsinn" schreiben.
Erklär uns doch mal, warum hier Nutzungsausfall gefordert wurde.
Offenbar geht es doch um eine Garage, die nicht "geöffnet" werden konnte und ein Auto, das daher nicht genutzt werden konnte.
Richtig?

Also war das Fahrzeug doch offenbar fahrbereit und verkehrstüchtig.
Richtig?

Warum sollte also ein Anspruch auf Nutzungsausfall für ein Fahrzeug bestehen, das genutzt werden konnte, wenn man als Halter die Voraussetzungen geschaffen hätte?

Das einzige, was hier wirklich richtig schwachsinnig war, war die Forderung zu stellen.
Über Nutzungsausfall für eine Garage rede ich schon gar nicht...

Aber das ist doch immer das gleiche: da wird sich irgendein Blödsinn zusammengegeiert und wenn es dann nicht bezahlt wird, weil es völlig unbegründet ist, ist das Schwachsinn...

Manu, ich löse das Problem jetzt mit der Ignoreliste. Ich habe keinen Bock, mich von Dir hier verar**en zu lassen. Und bei deiner Vorgängerin war Ignore auch das beste Mittel.

Und tschüss.

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Tja und jetzt hast du allen gezeigt dass du eben nicht wörtlich zitiert hast, sondern gerade die Begründung der Versicherung nicht geschrieben hast :(

Entschuldigung, aber bin ich im falschen Film?

Neue Brille nötig? Bitte noch mal lesen...

Genau um die Begründung geht's doch!

Zitat:

Es ist den wissenden Usern hier im Forum durchaus bekannt dass es zum geltend machen eines Nutzungsausfalles auch einen Nutzungswille des Geschädigten geben muss. Dieser wurde hier zumindest zuerst mal begründet bezweifelt. Ob es in der Endabrechnung dann aber doch gezahlt wurde weiß keiner hier im Forum.
Grüße
Steini

Du widersprichst Dir selbst.

Der Nutzungswille wurde nicht bezweifelt, sondern bestritten und eben mit dieser bekloppten Begründung.

Bezahlt wurde übrigens nach erfolgreicher Klage.

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Bezahlt wurde übrigens nach erfolgreicher Klage.

Fragt sich nur was...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Selbst mit diesem rudimenterären Auszug aus der Akte habe ich offenbar mehr von dem Sachverhalt verstanden als Du, sonst würdest Du hier nicht immer von "Schwachsinn" schreiben.
Erklär uns doch mal, warum hier Nutzungsausfall gefordert wurde.
Offenbar geht es doch um eine Garage, die nicht "geöffnet" werden konnte und ein Auto, das daher nicht genutzt werden konnte.
Richtig?

Richtig. Jemand ist in ein Garagentor gefahren. Dieses hatte sich so verkeilt, daß es nicht mehr geöffnet werden konnte. Erst zwei Mann einer Fachfirma mit entsprechendem Werkzeug waren dazu in der Lage. Durch's Wochenende konnte dies erst nach 2 Tagen erfolgen.

Zitat:

Also war das Fahrzeug doch offenbar fahrbereit und verkehrstüchtig.
Richtig?

Richtig. Aber es war nicht zugänglich, es stand

in

der Garage.

Zitat:

Warum sollte also ein Anspruch auf Nutzungsausfall für ein Fahrzeug bestehen, das genutzt werden konnte, wenn man als Halter die Voraussetzungen geschaffen hätte?

s. o.

Zitat:

Das einzige, was hier wirklich richtig schwachsinnig war, war die Forderung zu stellen.
Über Nutzungsausfall für eine Garage rede ich schon gar nicht...
Aber das ist doch immer das gleiche: da wird sich irgendein Blödsinn zusammengegeiert und wenn es dann nicht bezahlt wird, weil es völlig unbegründet ist, ist das Schwachsinn...

Mal gut, daß das Gericht das völlig anders gesehen hat

:)

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Selbst mit diesem rudimenterären Auszug aus der Akte habe ich offenbar mehr von dem Sachverhalt verstanden als Du, sonst würdest Du hier nicht immer von "Schwachsinn" schreiben.
Erklär uns doch mal, warum hier Nutzungsausfall gefordert wurde.
Offenbar geht es doch um eine Garage, die nicht "geöffnet" werden konnte und ein Auto, das daher nicht genutzt werden konnte.
Richtig?

Richtig. Jemand ist in ein Garagentor gefahren. Dieses hatte sich so verkeilt, daß es nicht mehr geöffnet werden konnte. Erst zwei Mann einer Fachfirma mit entsprechendem Werkzeug waren dazu in der Lage. Durch Wochenende konnte dies erst nach 2 Tagen erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Also war das Fahrzeug doch offenbar fahrbereit und verkehrstüchtig.
Richtig?


Richtig. Aber es war nicht zugänglich, es stand in der Garage.
[/quote
Warum sollte also ein Anspruch auf Nutzungsausfall für ein Fahrzeug bestehen, das genutzt werden konnte, wenn man als Halter die Voraussetzungen geschaffen hätte?
[/quote
s. o.

Zitat:

Das einzige, was hier wirklich richtig schwachsinnig war, war die Forderung zu stellen.
Über Nutzungsausfall für eine Garage rede ich schon gar nicht...
Aber das ist doch immer das gleiche: da wird sich irgendein Blödsinn zusammengegeiert und wenn es dann nicht bezahlt wird, weil es völlig unbegründet ist, ist das Schwachsinn...


Mal gut, daß das Gericht das völlig anders gesehen hat:)

Oh man.... jetzt geht es also tatsächlich um einen Schaden an einem Haus......

Ich mach jetzt dem Spuk ein Ende....

Grüße

Steini

Es ist ein Kfz-Haftpflichtschaden...

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Es ist ein Kfz-Haftpflichtschaden...

Aber doch wohl ganz anders zu bewerten wenn man erst die Fakten zum Schluss genannt bekommt. Jeder hier dachte nach deinem ersten Beitrag zu dem Nutzungsausfall sicher nicht an ein unbeschädigtes KFZ welches in einer Garage feststeckt dessen Tor von einem anderen KFZ beschädigt wurde

:rolleyes:

Im übrigen ist das der 2. Thread den du dem gleichen User kaputt machst

:mad:

Grüße

Steini

l.iebes fräulein .......ne ich sags nicht, sonst bekomme ich ne ne ermahnung,
wie aus deinem NICHT wörtlich zitiertem anhag zu ersehen ist,
wird der nutzungsausfall deshalb nicht gezahlt, weil ein nutzungswillen OFFENTSICHTLICH nicht bestand, da das kfz wohl mehrere tage in der verschlossenen garage stand
ZITAT:

Offenbar war das Fahrzeug für den mandanten entbehrlich, da eine Öffnung ( der Garage) ? sonst früher erfolg,oder ein mietfahrzeug in anspruch genommen worden wäre
ZITAT ENDE
wenn DU also hier schon andere für doof und unfähig hinstellen willst, kehre erstmal vor deiner türe.
denn das, was du als zitat geschrieben hast, ist durch das weglassen dieser passage in einem völlig anderem licht erschienen, und ich behaupte mal dass das von dir bewusst gemacht wurde.
und wenn dich nicht endlich jemand vom team in deine schranken weist mit dem blödsinn den du hier verzappst....................

Deine Antwort
Ähnliche Themen