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1%-Regelung - Firmenfahrzeug

Themenstarteram 28. August 2008 um 9:53

Mein Mann hat ein Firmenfahrzeug mit 1%-Regelung.

Er zahlt Brutto die 1 % und sie werden ihm Netto wieder zugerechnet.

Jetzt die Frage:

Darf der Chef mal so eben 60,00 EUR im Monat zusätzlich vom Lohn einbehalten, nur weil die Spritkosten so in die Höhe gegangen sind und er das damit rechtfertigt?

Ich gehe eigentlich davon aus, dass man mit dieser Regelung auch die Privatnutzung hat, da er auch nicht jeden Tag in die Firma fährt, sondern direkt zu den Baustellen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Nora!

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11 Antworten

hallo Nora,

da rufst Du am besten euer Finanzamt an.

In Hessen gibt's dafür eine spezialisierte, landesweite Dienststelle beim Finanzamt Frankfurt 1.

Jedes Finanzamt ist zur objektiven Beratung verpflichtet und macht das auch.

Ich glaube zu erinnern, dass mit der 1% Regelung eine Abgeltung der Betriebskosten im privaten Bereich eingeschlossen ist.

ABER....: In den meisten Firmen gibt es --unabhängig von der Steuerlichen Handhabung-- eine Firmenwagen-Policy, die jeder begünstigte Mitarbeiter unterschreiben muss.

Das wird dann Teil des Arbeitsvertrages. Da müsste sowas schon drinstehen ...Kostenbeteiligung, oder so !

P.s. In etwas grösseren Firmen kann man meist vom Betriebsrat diskrete Info erhalten.

Gruss flortep

M.E. deckt die 1% Regel lediglich die steuerliche Seite bzw. den durch den Firmenwagen entstehenden "geldwerten Vorteil" ab. In welcher Form Teile des Gehalts für die Finanzierung des Fahrzeugs und dessen Betriebskosten umgewandelt werden, obliegt den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hallo,ein Einbehalt wird normalerweise auf den geldwerten Vorteil angerechnet und mindert diesen. Übrigens sind KFZ-Kosten die während einer Urlaubsfahrt entstehen und vom AG ersetzt werden (Maut, Sprit...) , dem Lohn zuzurechnen und nicht über die 1%-Regel abgegolten.Für die Fahrten Wohnung-Arbeit muss normalerweise 0,03% vom BLP x Entfernungskilometer gerechnet werden....Schönen Abend

Zitat:

obliegt den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zitat:

...der Fahrzeugnutzer hat bei einer vom Arbeitgeber bestimmten Tankstelle bzw. Tankstellenkette zu Tanken. Quittungen müssen unmittelbar eingereicht bzw. mit der nächsten Spesenabrechnung verbucht werden. Bei Tankungen mit einer Tankkarte sind die jeweiligen Qittungskopien einzureichen.

Für Privatfahrten ist der Fahrzeugnutzer selber verantwortlich das Fahrzeug auf eigene Rechnung zu betanken.

Längere, private Fahrten oder Fahrten in den Urlaub sind vorher beim Arbeitgeber anzumelden....

Hi, nach meinem Wissen sollte dieser Lohneinbehalt als Zuzahlung gewertet werden. Zu prüfen ist ob dieser Netto erfolgt, oder Brutto. Sofern er Netto erfolgt muss er hoch (auf's Brutto) gerechnet werden. Dieser Einbehalt muss dann auf die als Sonstiger Bezug geltende Kfz-Nutzung angegerechnet werden. Euer Steuerberater oder die Personalabteilung sollten wissen, dass dies möglich ist bzw. wie dies abzurechnen ist.

Allerdings, sollte eines auch noch klar sein ... Ohne vorherige Rücksprache von seiten des Arbeitgebers ist eine Kürzung einfach mal so, nicht gerade fair ... !!?!

Google doch einfach mal mit den Stichworten "Zuzahlung Kfz-Nutzung" u.ä.

Bis dann LG ... SR

Die 1% Regelung (bei sog. "Einsatzwechseltätigkeit") bzw. 1% BLP + 0,3% pro Entfernungskilometer Arbeit<->Privat (z.B. 1,3% BLP pro Monat bei 10 Kilometern) decken _ausschliesslich_ den steuerlichen Aspekt eines Dienstfahrzeuges ab, der auch privat genutzt werden darf. Natürlich (!) darf der Arbeitgebeber 60 Euro brutto pro Monat darüberhinaus einbehalten, wenn (und nur dann) dies Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.

So wird das bei uns auch gemacht. Jeder hat Anspruch auf einen Basis Golf V o.ä. Wer was dickeres will (und das will jeder) bekommt Abzüge vom brutto (bei unverhältnismässig steigenden Benizinkosten kann der AG den AN darn beiteiligen - weil es im Arbeitsvertrag steht).

am 15. September 2008 um 16:11

Hallo,

ich fahre auch einen Firmenwagen über die 1%-regelung mit einem zusätzlichen Firmenwagennutzungsvertrag zwischen meinem AG und mir.

Die 1% sind bei mir auch nur die abgeltung des Geldwerten vorteils in Sachen des Firmenwagen als Sachbezug durch meinen AG.

Alles andere wie Tanken, Unfälle, Reparaturen etc. regelt der gesonderte Vertrag.

Dieser sagt im kurzen folgendes aus:

1. Der AG überlässt dem AN das Fahrzeug für ALLE Beruflichen und Privaten Fahrten.

2. Der AG darf das Fahrzeug nur nüchtern und ausgeschlafen führen . ( Text gekürzt )

3. Der AG übernimmt alle Kosten für den Unterhalt, die Instandhaltung und Instandsetzung sowie den betrrieb des Fahrzeugs.

4. Für Fahrten während eines Urlaubs gilt die 1.ter und letzter Tag regelung, d.H. am letzten Arbeitstag vor Urlaubsbeginn und am letzten Urlaubstag vor Urlaubsende darf der AN auf kosten des AG Tanken, alle Tankfüllungen im ziwischenzeitraum müssen vom AN bezahlt werden.

Dies ist das wichtigste aus dem Vertrag. Ich weiß ja nicht wie das in eurem Fall ist, ggf. mal beim AG nachfragen und evtl. eine Zukünftige Schriftliche regelung diesbezüglich verlangen !!

Themenstarteram 16. September 2008 um 12:33

Ich danke Euch recht herzlich für die vielen Info's.

Liebe Grüße Nora

Guten Morgen,

also, Arbeitgeber, die einfach mal Geld einbehalten für fadenscheinige Dinge, sollte man schleunigst hinter sich lassen. Einfach Suchen und wechseln. Man muss dass ja keinem auf die Nase binden. Dieser Arbeitgeber wird wohl sonst auch nicht besonders zuverlässig sein.

Gruß

TS

am 23. September 2008 um 13:27

Zitat:

Original geschrieben von pummi1

 

also, Arbeitgeber, die einfach mal Geld einbehalten für fadenscheinige Dinge, sollte man schleunigst hinter sich lassen. Einfach Suchen und wechseln. Man muss dass ja keinem auf die Nase binden. Dieser Arbeitgeber wird wohl sonst auch nicht besonders zuverlässig sein.

...buhhh, also das einfach so zuschreiebn ohne alle Hintergründe zukennen ist einwenig vorschnell.

1. sind es ja "nur" 60€

2. vieleicht hat es ja alles seine Richtigkeit. wieviel Privatnutzung dran hängt steht ja nicht da und Fahrzeugtyp und so...

 

aller dings einfach aus dem Bauch raus eine Gehaltskürzung wäre gegen die Spielregeln;)

Nein, das ist ncht vorschnell, sondern Erfahrung.

Hier sind es 60,- €, da sind dann plötzlich Reisezeiten von und zum Kunden Freizeit (also im Consulting Bereich) oder Du wartest 8 Wochen auf vorgestreckte Spesen, oder oder oder.

Sicher kann eine Gehaltskürzung auch Gründe haben, nur über die wird man dann sicher vernünftig informiert und der Grund passt auch. Hier war der Grund:

Zitat:

Darf der Chef mal so eben 60,00 EUR im Monat zusätzlich vom Lohn einbehalten, nur weil die Spritkosten so in die Höhe gegangen sind und er das damit rechtfertigt?

Und das ist kein vernünftiger Grund. Entweder ist die Firma quasi Pleite oder den Chef nervt, wer alles Firmenwagen fährt auf "seine" Kosten oder das ist der Beginn des "wann gehst Du endlich Spielchen".

Letztlich beurteilen kann das eh nur der TE.

Gruß

TS

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