1. oder 2. Hand
Hallo. Ich habe meinen Smart EZ 07/2008 damals aus versicherungstechnischen Gründen auf meinen Vater als Zweitwagen zugelassen. Seit 09/11 habe ich das Fahrzeug auf mich als Halter angemeldet. Das Auto hat also praktisch nur einen Fahrer und nur einen "echten" Besitzer gehabt. Im Brief sind aber natürlich 2 Einträge: Vater und ich.
Was soll ich nun beim möglichen Verkauf angeben: Ein oder Zwei Vorbesitzer?
Beste Antwort im Thema
Moin pelmich,
2 natürlich - du kannst dem Käufer die Lage - wie hier auch geschehen- erklären. Ich würde nicht nur einen Besitzer angeben, dies führt nur zu Problemen beim oder nach dem Verkauf.
Gruß
Marc
13 Antworten
Moin pelmich,
2 natürlich - du kannst dem Käufer die Lage - wie hier auch geschehen- erklären. Ich würde nicht nur einen Besitzer angeben, dies führt nur zu Problemen beim oder nach dem Verkauf.
Gruß
Marc
sowas ist keine seltenheit, es kommt halt darauf an, wie es beschrieben ist, es gibt bei manchen börsen die auswahl "Vorbesitzer laut Brief" und manche schreiben nur "vorbesitzer". Bei ersterem musst du natürlich 2 angeben, wenn nichts dabei steht, ist es nicht klar geregelt. würde es beim schließen des Kaufvertrages trotzdem erwähnen...
Klingt logisch wie ihr es beschrieben habt. Trotzdem irgendlwie ärgerlich.
Bekommt der nächste Käufer eigentlich einen neuen Brief ausgestellt? In den neuen Briefen bzw. "Zulassungbescheinigung Teil II" (so heißen sie ja heutzutage) ist nur Platz für 2 Halter. Rück ich dann 1. Stelle und der neue Halter an die Zweite? Das war ja früher anders. Da hatte man immer komplette Ahnenreihe im Brief stehen.
bei deinem vater (linke seite) steht 0 als vorhalter, du stehst auf der rechten seite mit 1 als vorhalter, im neuen brief wird der neue halter an linker stelle stehen, und eine 2 als vorhalter. Der alte brief wird entwertet, und wieder ausgehändigt. Bei einer Umfirmirung (bei Firmen) oder Adressänderung, wird normalerweise dann trotzdem eine 0 als vorhalter eingetragen, obwohl im brief 2 einträge sind...
Der 3 Halter bekommt die Alte Zulassungsbescheinigung Teil 2 wieder mit. Wird nur für ungültig erklärt somit weiß man genau wer das Auto besäßen hat, solange man sie nicht wegwirft.
Und ich würde 1 Vorbesitzer rein schreiben und in der Beschreibung darauf verweißen das es laut Brief zwei sind da es zuerst über Vater versichert war aber nur von mir gefahren worden ist.
Zwei Vorbesitzer und ich schau mir das Angebot nämlich gar nicht weiter an
Ein Vorbesitzer oder 2. Hand!
Alles andere wäre ein Täuschungsversuch. Es ist doch völlig egal, wer den Wagen gefahren ist. Du bist eine andere Person als dein Vater, also gibt es hier zwei Besitzer und nichts zu diskutieren.
Ein durch bewusste Täuschung zur Besichtigung gelockter Gebrauchtwageninteressent kann von dir seine Anfahrtskosten einfordern und wird recht bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von 7406
Ein Vorbesitzer oder 2. Hand!Alles andere wäre ein Täuschungsversuch. Es ist doch völlig egal, wer den Wagen gefahren ist. Du bist eine andere Person als dein Vater, also gibt es hier zwei Besitzer und nichts zu diskutieren.
Ein durch bewusste Täuschung zur Besichtigung gelockter Gebrauchtwageninteressent kann von dir seine Anfahrtskosten einfordern und wird recht bekommen.
Einfach hinfahren macht ja keiner und er soll es ja auch in der Beschreibung sagen das im Brief zwei stehen
Sollte natürlich bei der Beschreibung als erstes Stehen
und das geht auch nur in dem Fall Vater gekauft und zugelassen und nur Sohn gefahren
Sonst gib ich dir recht alles andere ist betrug
was hat der BESITZ damit zu tun, auf wen das Fahrzeug ZUGELASSEN ist? Mein Smart befindet sich in meinem Besitz, und gehört mir, ist jedoch auf meinen Vater Zugelassen. lasse ich den Wagen auf mich zu, ändert sich nichts daran, dass er sich in meinem Besitz befindet. Ein Kaufvertrag entscheidet über den Besitz eines Fahrzeugs, nicht die zulassung.
Der ausdruck 1 vorbesitzer ist also nicht korrekt. Im Fahrzeugbrief steht deshalb auch vorhalter.
Wie man jetzt den Ausdruck "1. Hand" zu verstehen hat kann ich nicht genau sagen. Bezieht es sich auf den Besitzer ist er 1. Hand, bezieht es sich auf die halter, ist er 2. Hand.
Es ist in diesem Fall also eine Formulierungssache...
Oh man, es wird immer komplizierter. Danke für die Verwirrung! Ich behalte den Smarti einfach und kaufe den Dusti dann als Zweitwagen 🙂
🙂😎 Moin Pelmich,
also "Lange" Rede kurzer Sinn...
Ich würde schreiben aus Erster Hand (Ist er ja auch)
und 2 Einträge im Brief (evtl. wegen Halterwechsel)
Genaues kannst Du dann ja beim Verkaufsgespräch sagen!🙂
Unter "Händlern" wäre das eindeutig 2. Hand.
Wenn ich ein Fahrzeug auf die Firma zugelassen habe, nur von mir selber gefahren, anschliessend dieses Fahrzeug dann aus der Firma herauskaufe und auf mich privat zulasse...dann ist dieses Fahrzeug auch ein 2.Hand Fahrzeug.
🙁🙁😕 das heißt dann...
Ein Auto das im "schlimmsten" Fall sieben mal umgemeldet wurde wegen Umzug, Heirat, noch mal Umzug und so weiter wäre dann aus 7. Hand?! vom 1. Besitzer?! 😉 😁
Würde ich so nicht schreiben egal wie es ein Händler sieht --Wir sind keine Händler 😎😎😎
Wie schon geschrieben, kann man bei Umfirmierung (Namensänderung) als vorhalter die gleiche zahl wie vorher eintragen lassen. Bei umzug müsste dies auch möglich sein. Möglicherweise sollte man dem Sachbearbeiter vorher klar machen, das man darauf wert legt. Denn wie schon geschrieben, steht im Fahrzeugbrief "Vorhalter", und solange dies die gleiche Person bleibt, sollte sich hier auch die anzahl nicht ändern. Es kann gut sein, dass dies auch von Kreis zu Kreis anders gehandhabt wird, wir jedenfalls hatten schon Briefe, wo name, oder Adresse geändert wurde, und die zahl der vorhalter sich nicht ändert.
Falls im Brief Trotzdem stehen sollte, das es einen vorhalter gibt, so schreibt man einfach aus 1. Besitz, und schon hat sich die sache.
Wie das mit der Aussage 1. Hand rechtlich zu verstehen ist, dürfte wohl kaum zu klären sein, es sei denn jemand hat hier rechtliche grundlagen, oder ein Beispiel Urteil zur hand. Rein vom wortlaut her kann man das wort "Hand" wörtlich verstehen, und vom Eigentümer oder gar vom Fahrer ausgehen.