1,5m Abstand bei Tempo 217 auf der BAB
Ein Bekannter fährt an einem Samstag mit seinem Kfz auf der BAB und erleidet einen Defekt am Motor so das er nicht weiterfahren kann. Er ruft seinen Kumpel Bernd an und bittet Bernd um Hilfe.
Bernd läßt nicht lange auf sich warten, er taucht mit einem Pickup + Abschleppstange auf. Das defekte Auto aus bis zur nächsten Abfahrt zu fahren und anschließend eine Werkstadt zu suchen (ca 16 km bis zur nächsten Abfahrt).
Während der Fahrt gibt Bernd mit seinem Pickup vollgas. An einer Autobahnbrücke kommen die beiden unbemerkt in eine Abstandsmessung.
Zwei Wochen später bekommt mein Bekannter Post von der Polizei, in dieser befindet sich ein Anhörungsbogen mit den Vorwurf: "...weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit von über 150...", Messergebnis: 217 km/h, Abstand ca. 1,5m, Messstrecke 57m, Bild mit Auto + Kennzeichen von A hängt dem Anhörungsbogen an. Video liegt der Autobahn PI vor.
Die Abschleppstange ist durch die Höhe des Pickups und den Winkel der Aufnahme nicht erkennbar.
Frage:
1. Was soll mein Bekannter in den Anhörungsbogen schreiben?
2.Mit was kommt man günstiger weg? Also sollte mein Bekannter zugeben das er den Abstand nicht eingehalten hat oder ist es besser wenn Bernd zugibt das eine Abschleppstange zwischen den Fahrzeugen war?
3. Bewegt man sich hier schon im Straftatbreich?
4. Das Kfz von meinem Bekannten ist mit 167 km/h im Kfz-Schein eingetragen. Könnte mn über die Schiene "Dekra-Gutachten" komplett aus der Sache raus kommen?
(PS: bevor Fragen diesbezüglich auftauchen: Es wird "angenommen das mein Bekannter einen Seat Ibiza und Bernd einen Dodge SRT10 fährt)
Beste Antwort im Thema
Kommt ein Ossi in den Sommerferien mit seinem Trabi in die Schweiz.
Er hält an einer Autobahntankstelle um aufzutanken. Suchend irrt er nach 2-Takt-Most umher und sieht einen gelben Porsche.
Mit offenem Mund bleibt er davor stehen.
Kommt der Porsche-Besitzer (Jungmanager) mit locker über die Schulter gehängter Jacke und fragt:
"Toller Wagen nicht?"
Der Trabi-Fahrer:
"Oh ja! Die Kiste läuft sicher schneller wie 80. Wissen Sie, mir gehört der Trabi dort drüben, er läuft nur 80. Ich träume davon, mal mit 100 Stundenkilometern über die Schweizer Autobahn zu brausen."
Porsche-Fahrer:
"Kein Problem! Ich habe ein bisschen Zeit und ein Abschleppseil hinten im Wagen. Ich hänge Sie hinten an und dann fahren wir ein bisschen 100 oder gar mehr. Wenn's Ihnen zu schnell geht, müssen Sie einfach Signal mit der Lichthupe geben!"
Trabi-Fahrer:
"Das ist ja wie Geburtstag!"
Okay, die Zwei hängen den Trabi hinten an und fahren los.
Der Trabi-Fahrer geniesst's in vollen Zügen, hält sogar den Ellenbogen locker zum Fensterchen raus.
Plötzlich braust ein roter Ferrari daher und überholt die 2 mit über 200 Sachen.
In dem Moment kennt der Porsche-Fahrer nichts mehr und drückt voll auf's Pedal.
In der selben Zeit, an der nächsten Autobahntankstelle bedient gerade Giovanni, der italienische Tankwart einen Kunden. Er schaut auf die Autobahn raus und erstarrt, lässt alles liegen und eilt zu seinem Chef rein:
"Scheffe, scheffe, igge Welt nigge mehr versten. Igge saffe draussen an Tanggestelle, da gumme di rote Ferrari, fahre über ssweihunddred, daintten gelbe Porssse und ganze dahinnten graue Trabi, Lichthupe, Hupe wie wilde!
Un die Saukerle lasse Fahrer von Trabbi nix übberholen..."
Sorry, konnts mir net verkneiffen ^^
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Ich pers. halte auf Bundesstr. 60 und auf BAB 80 für angemessen
80 auf der autobahn würde bedeuten, dass man von praktisch jedem lkw überholt wird - ich würde mich persönlich dann doch eher dem tempo der lkws anpassen
In der Praxis wäre es sogar sinnvoll, sich einem LKW "anzuschließen", egal wie schnell der fährt, und dann die nächste Abfahrt runter - hast Recht, da ist die Situation am ungefährlichsten.
mfg. Matt
ich durfte auch mal das Auto meiner Mutter abschleppen. Ich fuhr in Vaddas Passat und er saß in Mudders Auto. Wir hatten ein Abschleppseil. Ich bin ziemlich aufmerksam und vorsichtig gefahren. ca 15km. Auf der Landstraße bin ich ca 70 gefahren. Ist auch meiner Meinung nach ok gewesen, es war nicht zu schnell, und übermäßig aufgehalten hab ich den Verkehr auch nicht. Mein Vater sprach mich später noch drauf an, ich hätte auch 90 fahren können, aber das wäre mir dann für so eine Aktion doch zu schnell gewesen...
Kann nur zustimmen, auf der BAB sich an die Geschwindigkeit der LKWs halten und gut.
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Angaben über zul. Höchstgeschw. beim Abschleppen gibts nicht, nur Empfehlungen.
mfg. Matt
Hallo Matt,
es gibt also tatsächlich noch solche Lücken im Regelwerk. Bei mir ist die Fahrschulzeit schon etwas länger her. Ich hatte in dieser Beziehung keinen blassen Schimmer mehr. Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul
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Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
80 auf der autobahn würde bedeuten, dass man von praktisch jedem lkw überholt wird - ich würde mich persönlich dann doch eher dem tempo der lkws anpassenZitat:
Original geschrieben von matt13
Ich pers. halte auf Bundesstr. 60 und auf BAB 80 für angemessen
Schon mal das Wort Standstreifen gehört??
Ich würde als Polizist jeden Pannenfahrer von der Fahrbahn holen,der NICHT auf dem Pannenstreifen bis zur nächsten Abfahrt fährt.
Martin
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Schon mal das Wort Standstreifen gehört??
Ich würde als Polizist jeden Pannenfahrer von der Fahrbahn holen,der NICHT auf dem Pannenstreifen bis zur nächsten Abfahrt fährt.Martin
Martin, solltest Du Polizist sein, ist hier Bedarf für eine Nachschulung angesagt - wenn nicht, mach Dich bitte schlau über den Gebrauch des Standstreifens.
mfg. Matt
Fiktiver Fall hin oder her, Schwatzmaul hat es schon recht früh geschrieben dass das "auffahrende" Fahrzeug keine 217km/h fahren kann. Ihr würdet da was mit Abschleppen schreiben? Tja, das will ich mal lieber nicht werten.
Nicht vergessen: es steht da dass man die Stange nicht sieht. Ich schreibe das nicht um damit auszudrücken dass man euch nicht glaubt.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der besagte Vorwurf ist gegenstandslos da das betreffende Fahrzeug die vorgeworfene Geschwindigkeit nicht erreichen kann und somit nicht bei der Geschwindigkeit so dicht auffahren kann.
Falls Sie gegenteiliger Meinung sind steht es Ihnen frei auf Kosten der Staatskasse unter Zahlung meiner Auslagen, Gegenteiliges als Gutachten im Hauptverfahren versuchen zu belegen.
Hochachtungsvoll
xyz
"
So in der Art und fertig.
So leicht wird man ein Meßprotokoll mit Foto nicht widerlegen können. Wenn man keine Fehlmessung nachweisen kann, sehe ich da wenig Chancen, aus der Sache 'rauszukommen.
Angenommen man sieht die Abschleppstange sowie das Kennzeichen nicht, wie will man den Fahrer des Abgeschleppten Fahrzeuges dingfest machen? Dem Vorausfahrenden kann man ja schlecht ans Bein pissen - nur weil sich da einer in den Windschatten gesaugt hat?!
Macht nichts, dann erkläre ich es Dir.
Wenn das Auto nicht über 150km/h fahren KANN, dann KANN es nicht KORREKT bei 217 geblitzt worden sein. Das Foto ist wertlos und wie deutlich gemacht, wird kein Abschleppen vorgeworfen und auch kein Hinweis darauf im Bild. Erklärungen solange suchen bis was passt wird nicht gehen, der Anfangvorwurf ist zu bewiesen, was nicht geht.
Fertig.
Gegen die eindeutigste Logik kann kein Gericht was machen, spätestens in der nächsten Instanz wird einer auf die Idee kommen dass man Autos die max. 150 fahren können, schlecht 217 vorwerfen kann... Immerhin will der Richter auch nicht sagen dass die die Sonne um die Erde dreht 😉
Hallo? Auf welchem Trip seit Ihr denn?
"Wenn man das Kennzeichen nicht hat, wird's natürlich echt problematisch."
1.) Wenn der "Bekannte" Post bekommen hat, wie wird die Polizei denn auf Ihn gekommen sein, wenn Sie nicht das Kennzeichen gesehen haben wollen? Im übrigen hatten wir weiter oben schon geklärt, dass bei zu dichten Auffahren, die Autos meist zusätzlich von hinten geblitzt werden - eben wegen des Kennzeichens!
"Gegen die eindeutigste Logik kann kein Gericht was machen, spätestens in der nächsten Instanz wird einer auf die Idee kommen dass man Autos die max. 150 fahren können, schlecht 217 vorwerfen kann..."
2.) Doch das Gericht wird nämlich sagen, dass die Messung amtlich war und somit zutreffend und wenn das Auto nur mit 150 eingetragen ist und mit 217 geblitzt wurde, dann war es zu dem Zeitpubkt manipuliert und beweis da mal das Gegenteil 🙂 Die haben mich mal mit einem Videoverfolger rausgeholt, ich soll 207 in einer 130er Zone gefahren sein obwohl mein Auto nur mit 193 eingetragen war - das hat den Richter nicht interessiert ... viel besser noch, ich verlor (neben meinem Führerschein) auch noch die ABE für mein Auto, bis das TÜV-Gutachten keine unzulässige Manipulation aufwies.
Ich wünsche den Beiden viel Glück... (wenn das mit den Gerichten bloß so einfach wäre, wie sich das manche hier vorstellen) 🙄
Nur dass die Differenz zw. 193 und 207 ja noch mit Toleranzen in der Fertigung, negativen Steigungen der Strasse etc. erklärbar ist, beim Wartburg und 300 würde er nicht sagen dass ihn das nicht interessiert. Sonst kann er mir auch verhalten dass ich zu Fuss mit 400 km/h auf der Autobahn geblitzt wurde 😉
Wie gesagt, nächste Instanz versuchen, aber sicher nicht bei 193vs.207.
p.s. Die Manipulation müssten sie eigentlich belegen, ansonsten Unterstellung und nicht bewiesen -> in dubio pro reo.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Macht nichts, dann erkläre ich es Dir.Wenn das Auto nicht über 150km/h fahren KANN, dann KANN es nicht KORREKT bei 217 geblitzt worden sein. Das Foto ist wertlos und wie deutlich gemacht, wird kein Abschleppen vorgeworfen und auch kein Hinweis darauf im Bild. Erklärungen solange suchen bis was passt wird nicht gehen, der Anfangvorwurf ist zu bewiesen, was nicht geht.
Fertig.Gegen die eindeutigste Logik kann kein Gericht was machen, spätestens in der nächsten Instanz wird einer auf die Idee kommen dass man Autos die max. 150 fahren können, schlecht 217 vorwerfen kann... Immerhin will der Richter auch nicht sagen dass die die Sonne um die Erde dreht 😉
in dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Seat Ibiza welcher mit einer V max von 167 km/h eingetragen ist. Möglich wäre doch auch das der Halter des Seats einen Ibiza Cupra Motor ( 180 PS) eingebaut hat........ weiterer Raum für spekulationen🙂
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
in dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Seat Ibiza welcher mit einer V max von 167 km/h eingetragen ist. Möglich wäre doch auch das der Halter des Seats einen Ibiza Cupra Motor ( 180 PS) eingebaut hat........ weiterer Raum für spekulationen🙂
Also willst Du damit die Diskussion nur weiter anheizen?