1,5m Abstand bei Tempo 217 auf der BAB

Ein Bekannter fährt an einem Samstag mit seinem Kfz auf der BAB und erleidet einen Defekt am Motor so das er nicht weiterfahren kann. Er ruft seinen Kumpel Bernd an und bittet Bernd um Hilfe.
Bernd läßt nicht lange auf sich warten, er taucht mit einem Pickup + Abschleppstange auf. Das defekte Auto aus bis zur nächsten Abfahrt zu fahren und anschließend eine Werkstadt zu suchen (ca 16 km bis zur nächsten Abfahrt).
Während der Fahrt gibt Bernd mit seinem Pickup vollgas. An einer Autobahnbrücke kommen die beiden unbemerkt in eine Abstandsmessung.

Zwei Wochen später bekommt mein Bekannter Post von der Polizei, in dieser befindet sich ein Anhörungsbogen mit den Vorwurf: "...weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit von über 150...", Messergebnis: 217 km/h, Abstand ca. 1,5m, Messstrecke 57m, Bild mit Auto + Kennzeichen von A hängt dem Anhörungsbogen an. Video liegt der Autobahn PI vor.
Die Abschleppstange ist durch die Höhe des Pickups und den Winkel der Aufnahme nicht erkennbar. 
Frage:
1. Was soll mein Bekannter in den Anhörungsbogen schreiben?
2.Mit was kommt man günstiger weg? Also sollte mein Bekannter zugeben das er den Abstand nicht eingehalten hat oder ist es besser wenn Bernd zugibt das eine Abschleppstange zwischen den Fahrzeugen war?
3. Bewegt man sich hier schon im Straftatbreich?
4. Das Kfz von meinem Bekannten ist mit 167 km/h im Kfz-Schein eingetragen. Könnte mn über die Schiene "Dekra-Gutachten" komplett aus der Sache raus kommen?

(PS: bevor Fragen diesbezüglich auftauchen: Es wird "angenommen das mein Bekannter einen Seat Ibiza und Bernd einen Dodge SRT10 fährt)

Beste Antwort im Thema

Kommt ein Ossi in den Sommerferien mit seinem Trabi in die Schweiz.

Er hält an einer Autobahntankstelle um aufzutanken. Suchend irrt er nach 2-Takt-Most umher und sieht einen gelben Porsche.

Mit offenem Mund bleibt er davor stehen.

Kommt der Porsche-Besitzer (Jungmanager) mit locker über die Schulter gehängter Jacke und fragt:
"Toller Wagen nicht?"

Der Trabi-Fahrer:
"Oh ja! Die Kiste läuft sicher schneller wie 80. Wissen Sie, mir gehört der Trabi dort drüben, er läuft nur 80. Ich träume davon, mal mit 100 Stundenkilometern über die Schweizer Autobahn zu brausen."

Porsche-Fahrer:
"Kein Problem! Ich habe ein bisschen Zeit und ein Abschleppseil hinten im Wagen. Ich hänge Sie hinten an und dann fahren wir ein bisschen 100 oder gar mehr. Wenn's Ihnen zu schnell geht, müssen Sie einfach Signal mit der Lichthupe geben!"

Trabi-Fahrer:
"Das ist ja wie Geburtstag!"

Okay, die Zwei hängen den Trabi hinten an und fahren los.

Der Trabi-Fahrer geniesst's in vollen Zügen, hält sogar den Ellenbogen locker zum Fensterchen raus.

Plötzlich braust ein roter Ferrari daher und überholt die 2 mit über 200 Sachen.

In dem Moment kennt der Porsche-Fahrer nichts mehr und drückt voll auf's Pedal.

In der selben Zeit, an der nächsten Autobahntankstelle bedient gerade Giovanni, der italienische Tankwart einen Kunden. Er schaut auf die Autobahn raus und erstarrt, lässt alles liegen und eilt zu seinem Chef rein:

"Scheffe, scheffe, igge Welt nigge mehr versten. Igge saffe draussen an Tanggestelle, da gumme di rote Ferrari, fahre über ssweihunddred, daintten gelbe Porssse und ganze dahinnten graue Trabi, Lichthupe, Hupe wie wilde!

Un die Saukerle lasse Fahrer von Trabbi nix übberholen..."

Sorry, konnts mir net verkneiffen ^^

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Kluger Text

Und hier Abs. 1 Nr. 3.

Bei dieser Geschwindigkeit und den technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge ist mindestens der Fahrer im gezogenen Fahrzeug gefährdet.

Also: Teuer Geld und lange laufen in Zukunft!

2. Alternative wäre, den Abstand zuzugeben. Aber das würde wohl auch eine DEUTLICHE Erhöhung des Regelsatzes zur Folge haben!

Sollte der Sachverhalt real sein, nix wie ab zum Anwalt!

Ah ok danke das mit den 750 kg wusste ich nicht

Wenn ich mir die Beiträge so anschaue, dann fehlt ein Kommentar des Autors des Urpsrungbeitrages zu den Beschuldigungen, dass er sich die Story nur ausgedacht hat.

Finde ich ziemlich seltsam und daraus schließe ich auch, dass das alles nur erfunden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Autofreaks95


Wenn ich mir die Beiträge so anschaue, dann fehlt ein Kommentar des Autors des Urpsrungbeitrages zu den Beschuldigungen, dass er sich die Story nur ausgedacht hat.

Finde ich ziemlich seltsam und daraus schließe ich auch, dass das alles nur erfunden ist.

Dem schließe ich mich an,

Leute, überlegt doch mal:

mit 217 abschleppen - die kleinste Bewegung am Lenkrad, egal von welchem Fahrzeug, endet unwillkürlich im Chaos, wenn die Stange gleich reißt, hat der Vordermann noch eine kleine Chance zu überleben, wenn nicht, sind beide Fahrzeuge in unzähligen Teilen über die Fahrbahn verstreut . . . nebst den Insassen.

mfg. Matt

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Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Ich bin einmal abgeschleppt worden. Mit Seil über 30km. Das ist kein Zuckerschlecken, mit 60 3 Meter hinter dem Vordermann zu fahren und immer bereit zu sein, brutalstmöglich beim geringsten Aufflackern der Bremslichter des Zugfahrzeugs auf das nicht mehr servounterstützte Bremspedal zu latschen.

Wenn der Vordermann zu schnell wird, in Intervallen heftig Bremsen, damit er vorne überhaupt was merkt.

Jepp, bin auch mal etwa 30 km in einem abgeschleppten Auto mitgefahren von der Berufsschule / Fahrgemeinschaft. War als Hintermann echt nicht angenehm. Unser Vordermann hat das Seil straffgezogen und selbst mit der Automatik (war ein Audi 100) vorsichtigst angefahren, hats noch ziemlich im Nacken gedehnt. Und dann der Krampf mit Lenkung und Bremse.

Da erscheinen 217 relativ unglaubwürdig, das stimmt.

cheerio

Hallo,

das ist wahrlich ein schönes Thema für Spekulationen, wenn es nicht so todernst wäre. Hat die Aktion stattgefunden, war es ein Himmelfahrtskommando in Kamikaze-Manier. Die entsprechende Anerkennung für die besondere Leistung wird von den Behörden folgen. Das Verhalten ist eigentlich selbsterklärend.

Ich bin mit einem Auto an der Abschleppstange auf der Landstraße schätzungsweise noch nicht schneller als 60-65 km/h gewesen. Auf der Autobahn (kam zum Glück noch nicht vor) wäre ich unter guten Bedingungen vielleicht 80 km/h gefahren, um so gut wie möglich mitzuschwimmen.

Wenn der Bernd aus der Eingangsfrage es wirklich gemacht hat, war es vermutlich auch nur sehr kurz. Nach dem Motto: "Mal sehen, was die Karre als Zugfahrzeug drauf hat". Ansonsten kann man vielleicht auch Murphys Gesetz in etwas abgewandelter Version auf den Straßenverkehr anwenden. Alles was theoretisch möglich ist, wird irgendwann auch praktisch ausprobiert. Das Ergebnis ist nicht kalkulierbar.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Ich dachte das Gespann stabilisiert sich selbst mit steigender Geschwindigkeit? 😁

Musste ich hier schonmal lesen.. 😁

Ich glaube die Story nicht, sorry....

Was macht ihr euch hier für ein Kopf und diskutiert darüber ? Das ist es doch nur, was der TE will !

Kurz drüber gelächelt und gut

Also den Orginaltread habe ich im Forum  deutsches-Recht.de gefunden ein wenig geändert und ihn hier reingestellt um mal zu sehen welche Meinung  und welche Rechtsvorschäge Ihr zu dem Thema habt. Bin dort im übrigen auch User nur den Namen sag ich mal nich😁

ORGINALTREAD

Hallo Pepperduster,

jetzt mußt Du aber einen Bernd kennenlernen, der einen Dodge und eine Abschleppstange besitzt. Und mit ihm das Experiment am eigenen Leib durchführen, damit wir erfahren wie es in der Praxis ausgeht. Natürlich auf einem stillgelegten Flugplatz. (😁😁)

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Ich habe auch noch ne Story zum Thema abschleppen: Mein Vater hat mich vor 2 Jahren mal ueber eine Strecke von 60 km geschleppt. Mit einem Seil, was bei etwas Uebung viel besser ist als eine Stange... Nach einigen km kam ich gut mit der Situation klar und da wenig bis gar kein Verkehr auf der Strasse war sind wir immer schneller gefahren. Ich hatte damals einen Vento, der sich trotz nicht vorhandener Servo und Bremskraftverstaerker gut fahren liess.
Das beste war aber ein 3er Golf GTI Fahrer, der an einer Ampel neben uns stand und nen dicken machen wollte. Mein Vater ist losgestuermt und hat dabei den GTI stehen gelassen. Das Gesicht von dem vergess ich nie, als er gesehen hat, dass ich am Seil hinten dran haenge. 🙂

Hi,

die Story ist fast genau so gut wie die des TE😁

Wann begreifen es endlich alle hier: Der TE hat eine nette Geschichte erzählt und dabei sollten wir es belassen. Schade. Ich hatte Pepperduster bisher eigentlich als integeren User eingeschätzt🙁

Außerdem ist es sehr komisch, dass der TE sich nicht mehr um diesen Thread kümmert, obwohl er sein letzter Login am 02.02. 21:25 und sein letzter Beitrag am 02.02. 21:39 war. Da ist eine große Verarsche.

Ich fordere den TE dazu auf eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Grüße

globalwalker

hat er ja indirekt schon gegeben:

Zitat von Pepperduster:
Also den Orginaltread habe ich im Forum deutsches-Recht.de gefunden ein wenig geändert und ihn hier reingestellt um mal zu sehen welche Meinung und welche Rechtsvorschäge Ihr zu dem Thema habt. Bin dort im übrigen auch User nur den Namen sag ich mal nich😁

Ich hätte das n bisschen anders aussehen lassen, wenn ich wirklich auf die gewünschten Informationen bestanden hätte, nur ob pepperduster das wirklich beabsichtigt hat,..... weiß ich nicht.

@ Ventorenner:
Genauuuuu, packt alle eure Geschichten aus.... lol. Ich meine ein 3er GTI hat 115 PS, das ist für das Gewicht nicht sonderlich viel, aber was hatte dein Vater bitte für ein Auto, dass er den GTI hat stehen lassen ?
Die Geschichte ist zwar realitätsnäher, als die vom pepperduster, aber immernoch unglaubwürdig......

Sag mal, was für ein Auto dein Vater hatte......

Hallo,

bei solchen extremen Eckdaten muß man doch immer einkalkulieren, daß Münchhausen als Co-Autor beschäftigt wurde. Es ist natürlich andererseits auch erlaubt trotzdem nach dem Sinn zu fragen. Ich fand die gesamte Konstellation aber interessant (und erschreckend). Bei den ganzen Eseleien, die auf den Straßen stattfinden, halte ich die Nummer auch weiterhin für denkbar.

Die Sache ist geklärt, da muß man keinen Streit mehr anfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

PS. Die Angaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit waren sehr unterschiedlich. Was ist richtig? Nur interessehalber, ein Rekordversuch ist nicht geplant.

Angaben über zul. Höchstgeschw. beim Abschleppen (nicht Hängerbetrieb!) gibts nicht, nur Empfehlungen. Ich pers. halte auf Bundesstr. 60 und auf BAB 80 für angemessen, schon um kein größeres Hindernis darzustellen. BAB muß man ja sowieso an der nächsten Ausfahrt runter - ist auch gut so!

mfg. Matt

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