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1,5m Abstand bei Tempo 217 auf der BAB

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 21:39

Ein Bekannter fährt an einem Samstag mit seinem Kfz auf der BAB und erleidet einen Defekt am Motor so das er nicht weiterfahren kann. Er ruft seinen Kumpel Bernd an und bittet Bernd um Hilfe.

Bernd läßt nicht lange auf sich warten, er taucht mit einem Pickup + Abschleppstange auf. Das defekte Auto aus bis zur nächsten Abfahrt zu fahren und anschließend eine Werkstadt zu suchen (ca 16 km bis zur nächsten Abfahrt).

Während der Fahrt gibt Bernd mit seinem Pickup vollgas. An einer Autobahnbrücke kommen die beiden unbemerkt in eine Abstandsmessung.

 

Zwei Wochen später bekommt mein Bekannter Post von der Polizei, in dieser befindet sich ein Anhörungsbogen mit den Vorwurf: "...weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit von über 150...", Messergebnis: 217 km/h, Abstand ca. 1,5m, Messstrecke 57m, Bild mit Auto + Kennzeichen von A hängt dem Anhörungsbogen an. Video liegt der Autobahn PI vor.

Die Abschleppstange ist durch die Höhe des Pickups und den Winkel der Aufnahme nicht erkennbar. 

Frage:

1. Was soll mein Bekannter in den Anhörungsbogen schreiben?

2.Mit was kommt man günstiger weg? Also sollte mein Bekannter zugeben das er den Abstand nicht eingehalten hat oder ist es besser wenn Bernd zugibt das eine Abschleppstange zwischen den Fahrzeugen war?

3. Bewegt man sich hier schon im Straftatbreich?

4. Das Kfz von meinem Bekannten ist mit 167 km/h im Kfz-Schein eingetragen. Könnte mn über die Schiene "Dekra-Gutachten" komplett aus der Sache raus kommen?

 

(PS: bevor Fragen diesbezüglich auftauchen: Es wird "angenommen das mein Bekannter einen Seat Ibiza und Bernd einen Dodge SRT10 fährt)

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2008 um 22:42

Kommt ein Ossi in den Sommerferien mit seinem Trabi in die Schweiz.

Er hält an einer Autobahntankstelle um aufzutanken. Suchend irrt er nach 2-Takt-Most umher und sieht einen gelben Porsche.

Mit offenem Mund bleibt er davor stehen.

Kommt der Porsche-Besitzer (Jungmanager) mit locker über die Schulter gehängter Jacke und fragt:

"Toller Wagen nicht?"

Der Trabi-Fahrer:

"Oh ja! Die Kiste läuft sicher schneller wie 80. Wissen Sie, mir gehört der Trabi dort drüben, er läuft nur 80. Ich träume davon, mal mit 100 Stundenkilometern über die Schweizer Autobahn zu brausen."

Porsche-Fahrer:

"Kein Problem! Ich habe ein bisschen Zeit und ein Abschleppseil hinten im Wagen. Ich hänge Sie hinten an und dann fahren wir ein bisschen 100 oder gar mehr. Wenn's Ihnen zu schnell geht, müssen Sie einfach Signal mit der Lichthupe geben!"

Trabi-Fahrer:

"Das ist ja wie Geburtstag!"

Okay, die Zwei hängen den Trabi hinten an und fahren los.

Der Trabi-Fahrer geniesst's in vollen Zügen, hält sogar den Ellenbogen locker zum Fensterchen raus.

Plötzlich braust ein roter Ferrari daher und überholt die 2 mit über 200 Sachen.

In dem Moment kennt der Porsche-Fahrer nichts mehr und drückt voll auf's Pedal.

In der selben Zeit, an der nächsten Autobahntankstelle bedient gerade Giovanni, der italienische Tankwart einen Kunden. Er schaut auf die Autobahn raus und erstarrt, lässt alles liegen und eilt zu seinem Chef rein:

"Scheffe, scheffe, igge Welt nigge mehr versten. Igge saffe draussen an Tanggestelle, da gumme di rote Ferrari, fahre über ssweihunddred, daintten gelbe Porssse und ganze dahinnten graue Trabi, Lichthupe, Hupe wie wilde!

Un die Saukerle lasse Fahrer von Trabbi nix übberholen..."

 

 

Sorry, konnts mir net verkneiffen ^^

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am 31. Januar 2008 um 22:42

Kommt ein Ossi in den Sommerferien mit seinem Trabi in die Schweiz.

Er hält an einer Autobahntankstelle um aufzutanken. Suchend irrt er nach 2-Takt-Most umher und sieht einen gelben Porsche.

Mit offenem Mund bleibt er davor stehen.

Kommt der Porsche-Besitzer (Jungmanager) mit locker über die Schulter gehängter Jacke und fragt:

"Toller Wagen nicht?"

Der Trabi-Fahrer:

"Oh ja! Die Kiste läuft sicher schneller wie 80. Wissen Sie, mir gehört der Trabi dort drüben, er läuft nur 80. Ich träume davon, mal mit 100 Stundenkilometern über die Schweizer Autobahn zu brausen."

Porsche-Fahrer:

"Kein Problem! Ich habe ein bisschen Zeit und ein Abschleppseil hinten im Wagen. Ich hänge Sie hinten an und dann fahren wir ein bisschen 100 oder gar mehr. Wenn's Ihnen zu schnell geht, müssen Sie einfach Signal mit der Lichthupe geben!"

Trabi-Fahrer:

"Das ist ja wie Geburtstag!"

Okay, die Zwei hängen den Trabi hinten an und fahren los.

Der Trabi-Fahrer geniesst's in vollen Zügen, hält sogar den Ellenbogen locker zum Fensterchen raus.

Plötzlich braust ein roter Ferrari daher und überholt die 2 mit über 200 Sachen.

In dem Moment kennt der Porsche-Fahrer nichts mehr und drückt voll auf's Pedal.

In der selben Zeit, an der nächsten Autobahntankstelle bedient gerade Giovanni, der italienische Tankwart einen Kunden. Er schaut auf die Autobahn raus und erstarrt, lässt alles liegen und eilt zu seinem Chef rein:

"Scheffe, scheffe, igge Welt nigge mehr versten. Igge saffe draussen an Tanggestelle, da gumme di rote Ferrari, fahre über ssweihunddred, daintten gelbe Porssse und ganze dahinnten graue Trabi, Lichthupe, Hupe wie wilde!

Un die Saukerle lasse Fahrer von Trabbi nix übberholen..."

 

 

Sorry, konnts mir net verkneiffen ^^

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul

...würde ich mal behaupten, daß man die Abstandsunterschreitung vom Tisch bekommen sollte, weil der Seat nicht annähernd in der Lage ist eine solche Geschwindigkeit zu erreichen.

Mit den 506 PS des Zugfahrzeuges schafft der Seat das wohl in jedem Fall...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mit den 506 PS des Zugfahrzeuges schafft der Seat das wohl in jedem Fall...

Hallo Drahkke,

natürlich schafft er das mit dem Dodge als Zugfahrzeug. Aber doch praktisch als Passagier. Deshalb bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 31. Januar 2008 um 22:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das man die BAB mit dem Schleppverband an der nächsten Ausfahrt verlassen muß, hat schon seine Gründe...

Soweit ich weiß deshalb, weil diese Art Gespann idR eher sehr langsam ist und die Hersteller in den Bedienungsanleitungen etwas von 50 oder 80 km/h als Maximum vorschreiben.

leute, wieso geht ihr überhaupt noch darauf ein?

wieder mal ein Bekannter, der angeblich etwas getan hat, was fast unmöglich ist.

dient vermutlich dazu, dass wir uns hier auslassen, während der TE wiedermal nur den ersten beitrag schreibt.

Hallo Toni,

ich habe hier nicht so den totalen Überblick, aber wenn ich zufällig mal etwas von Pepperduster gelesen habe, hatte ich nicht den Eindruck, daß er auf Krawall aus ist. Deshalb habe ich hier überhaupt, wenn auch nicht sonderlich aussagekräftig, geantwortet. Die Geschichte ist abgefahren, klingt aber für mich nicht unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Ne, war jetzt nicht auf pepperduster bezogen, aber auf die art von freds.

naja, und möglich scheint mir das nicht zu sein. niemand würde mit 200km/h ein anderes auto abschleppen.

am 31. Januar 2008 um 23:57

Ich würde Herrn Bekannten raten sich warm anzuziehen:

 

Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen

ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),dieses ergibt sich aus

§ 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung....

 

Dann mal viel Glück! Und ich schliesse mich der Meinung an, dass Herr Bekannter das KFZ-führen ganz sei lassen sollte, mit 200 km/h abschleppen ist völlig daneben! :mad:

Heiße Story.

Wenn das man nich im Megathread publik wird …

am 1. Februar 2008 um 2:40

Zitat:

Original geschrieben von Leitplanke05

 

Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen

ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),dieses ergibt sich aus

§ 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung....

§ 43 ist hier völlig falsche Baustelle!

mfg. Matt

am 1. Februar 2008 um 4:38

eine geschwindigkeit ist in der stvo nicht angegeben. wahrscheinlich gibts nur eine vom hersteller der abschleppvorrichtung. mal abgesehen von kumpel oder nicht. bei so einer aktion von denen wuerde ich mir keinen kopf machen und hier posten. die sollen sehen wie sie kommen. alles hat seine grenzen! und was die gemacht haben ist jenseits von gut und bøse

 

gruss

am 1. Februar 2008 um 7:13

Also in Österreich und in Schweden darf man mit höchstens 40 km/h abschleppen. In Belgien sind es 25km/h.

In Deutschland wird glaube ich nur eine Empfehlung ausgesprochen. Die liegt bei 30 km/h.

am 1. Februar 2008 um 7:28

Mit einer guten Stange kann man ruhig mit 50 bis 60 km/h abschleppen, wenn beide Fahrer erfahren sind - da passiert nichts. Halte ich auch für sinnvoll auf der BAB.

Falls die Geschichte des TE wirklich stimmt, gehört der Fahrer des abschleppenden Fahrzeuges ins Gefängnis - keine Frage.

mfg. Matt

Nette Geschichte - mehr nicht.

Ist aber immer wieder schön wie sehr sich die Gemüter über groben Unfug aufregen.

Der ex-GoGo und jetzt Trabbi-Witz war das der beste Beitrag für mich.

P.S.:

Der Seat meines Bekannten fährt 270 km/h. :D

Glauben kann ich die Geschichte auch nicht.

Sollte sie wider erwarten stimmen, drohen für den Abstand mindestens 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Das gibts nämlich bei dem Tempo für 10 Meter. Drunter gibt es keine Einteilung mehr. Das liegt dann im Ermesssen des Richters.

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