=> Xenon-Standlichlampen Serie bei CLS??

Mercedes CLS C219

hi leute,

Habe gestern mit einem Audi A3 Fahrer gesprochen, der hatte Standlicht-Lampen die ganz genau wie Xenon ausgesehen haben. er hat gesagt er habe sie aus Deutschland von ebay, er kannte, oder besser wollte mir den Namen der Firma aber nicht sagen. er meinte nur, dass der CLS diese Standlicht-Lapen serienmäßig hat.

wisst ihr vielleicht ob das stimmt oder wo ich diese Art von Lampen herbekomme???

danke

25 Antworten

Kleiner Tipp:

Guck mal ins CLS-Forum. Da ist jemand, der seinen CLS nicht mehr lieb hat. Vielleicht überlässt er Dir günstig seine Funzeln?

😁😁😁

Von Ebay das sind schlichtweg leuchtdioden-Standlichtbirnchen!!die sehen nach xenonart aus bzw haben weisses Licht und nicht wie die orginal birnchen diesen gelblichen schimmer!
Ps.er sagte dir die Herstellerfirma wahrscheinlich nicht weil die leuchtdioden ILLEGAL sein sollen,also ohne E-kennzeichnung oder TÜV zulassung.Ich alerdings würde mir die auch holen-sieht nicht schlecht aus!irgendjemand hier im 203er Forum hat die auch eingebaut und mal Bilder davon einestellt gehabt,sah nicht schlecht aus!

Zitat:

Original geschrieben von ex 190


Von Ebay das sind schlichtweg leuchtdioden-Standlichtbirnchen!!die sehen nach xenonart aus bzw haben weisses Licht und nicht wie die orginal birnchen diesen gelblichen schimmer!
Ps.er sagte dir die Herstellerfirma wahrscheinlich nicht weil die leuchtdioden ILLEGAL sein sollen,also ohne E-kennzeichnung oder TÜV zulassung.Ich alerdings würde mir die auch holen-sieht nicht schlecht aus!irgendjemand hier im 203er Forum hat die auch eingebaut und mal Bilder davon einestellt gehabt,sah nicht schlecht aus!

Hallo,

sie sind mit Sicherheit nicht zugelassen. Formell erlischt die Betriebserlaubniss.

Schönen Sonntag
Hellmuth

So einfach funktionieren die LED's im W203 aber nicht.

Diese benötigen einen geringeren Strom als die original Birnchen. Somit bekommst du im KI eine Fehlermeldung und die LED's werden nach dreimaligem Aufblinken abgeschaltet.

Du müßtest also zu den LED's parallel einen Widerstand anschließen, der den übrigen Strom "verbraten" kann. Und dabei wird sogar ein Hochlast - Widerstand glühend heiß.

Ähnliche Themen

Ja das sieht schon echt gut aus! Aber mein Tipp, lass die Finger davon! Ist es dir das bisschen aussehen wert, das deine Betriebserlaubnis erlischt?

Durch den Einbau von LED's erlischt doch keine BE !!!

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Durch den Einbau von LED's erlischt doch keine BE !!!

Doch, das ist ein illegaler Eingriff in die Beleuchtungstechnik und somit erlischt die BE deines Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Durch den Einbau von LED's erlischt doch keine BE !!!

Die Leuchtmittel haben kein E Prüfzeichen. Woher auch. Damit sind sie nicht für die Verwendung im Bereich der StVZO zugelassen. Indem du nicht geprüfte Teile in die Beleuchtungseinrichtungen deines Autos einbaust erlischt deren Betriebserlaubnis. Diese gilt nämlich nur unter der Einschränkung, dass zugelassene Leuchtmittel verwendet werden.

Klar?

Wär ja zu schön, wenn jeder da irgend einen Mpll reindrehen darf. Wer sagt dass Urs seine Lämpli nicht blenden? Vielleicht tuns Achmed seine nicht, aber letztlich darf dem Laien nicht das Recht zugesprochen werden, die Tauglichkeit solcher Birnen zu beurteilen.
Und wie siehts eigentlich aus, wenn dir einer aufs Auto fährt und sagt, er habe dein Standlicht nicht gesehen? Tja... Wenn die LED den passenden Winkel nicht ausleuchtet...

Also hiermal der §19 (2) StVZO:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht audrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Somit scheiden Nr. 1 und 3 aus und es bleibt nur noch die Gefährdungsvariante übrig.

"Gefährdung ist das Herbeiführen einer Lage, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet."

Also somit scheidet auch die Gefährdungsvariante aus.

Wenn du die LED's einbaust, liegt lediglich eine Owi in Form eines Verstoßes gegen §49a StVZO vor. ("An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein..."😉

Klar?

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Durch den Einbau von LED's erlischt doch keine BE !!!

Doch!

@flipper1986

Der CLS hat wie die C-Klasse als Standlichter W 5 W - Lämpchen ( so steht es jedenfalls in der Betriebsanleitung ).

Denke nicht, daß DC verschiedene Versionen dieses Lämpchens führt.

Mit Gruß aus Wien

Also nochmal (Vielleicht kapiert ihrs dann):
Durch den Einbau von LED's erlischt keine BE, sondern es liegt nur eine Verstoß gegen §49a StVZO vor!!!

Solangsam kotzt es mich echt an, dass Leute meinen, sie müssten hier zu jedem Thema ihren Senf beigeben, obwohl sie von manchen Sachen überhaupt keine Ahnung haben!!

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Also hiermal der §19 (2) StVZO:

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Durch den Einbau nicht bauartgeprüfter Beleuchtungseinrichtungen ist eine Irritierung oder Blendung des Gegenverkehrs sehr wohl zu erwarten.

Bei einem Standlicht werden es die meisten wohl mit einer Verwanrung oder Mängelkarte gut sein lassen.

es gibt auch W5W lämpchen, die nicht gelblich sondern eher bläulich leuchten (von philips z.b.). diese haben i.d.R. das notwendige prüfzeichen. beim aktuellen a3 gibt es übrigens immer eine warnmeldung beim verbau von LEDs dank minderspannung (auch mit widerständen lässt sich das nicht umgehen).
das mit den LEDs war wohl auch nur eine vermutung...

Deine Antwort
Ähnliche Themen