"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)
Hallo Leute,
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!
(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?
Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung
Zitat:
Wer hatte schon mal Stress deswegen?
Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.
Zitat:
Kennt jemand Gerichtsurteile?
Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?
In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.
Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.
So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.
111 Antworten
Jetzt wird hier schon seit 5 Seiten diskutiert. Warum fragst du nicht einfach beim Bauamt nach, ob die Einfahrten genehmigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein wird der Eigentümer aufgefordert den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen. Damit löst sich dann auch schon dein Problem ohne ein Knölchen zu riskieren.
Zitat:
@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 23:22:01 Uhr:
Für Typen wie dich habe ich eine ganz einfache Lösung..... am Stapler kurz die langen Gabeln montiert und die Kiste versetzt. Kostet nix und ist in 5 Minuten erledigt.
Schon klar, hat ja auch jeder 'n Stapler und Gabelverlängerungen auf'm Hof zu stehen. Ganz zu schweigen, daß man mit Flurförderzeugen nicht (unbedingt) aufs öffentliche Straßenland darf. Lese doch bitte gewissenhaft:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 28. Januar 2015 um 23:04:15 Uhr:
[...] Inzwischen habe ich aber mal gebimmelt und gefragt, ob es ein Problem darstellen würde, negativ.[...]
Mich wundert, daß ich von einem, der sich offenbar über alle Regeln hinwegsetzt, hier so angegangen werde, weil ich in Einzelfällen mal zivilen Ungehorsam praktiziere. Grüße...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 11:29:47 Uhr:
Mich wundert, daß ich von einem, der sich offenbar über alle Regeln hinwegsetzt, hier so angegangen werde, weil ich in Einzelfällen mal zivilen Ungehorsam praktiziere. Grüße...
Es sind halt die falschen Regeln, über die Du Dich hinwegsetzt. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe...
Wobei ich mich nicht vor eine deutlich erkennbare Einfahrt, egal ob weiß, grau oder schwarz, stellen würde.
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Januar 2015 um 08:58:51 Uhr:
[...] Damit löst sich dann auch schon dein Problem [...]
... hätte aber das nächste: "Guck mal, da drüben ist wieder der Anscheißer!" Ich möchte doch nur wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, falls ich von diesen Leuten mal "angeschissen" werden sollte. Und das ist geklärt worden.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:38:22 Uhr:
[...] Es sind halt die falschen Regeln, über die Du Dich hinwegsetzt. [...]
Na dann handle ich doch richtig, wenn ich mich über "falsche" Regeln hinwegsetze. Ist doch besser als wenn ich das bei "richtigen" Regeln tun würde. So meinst Du das doch, oder? Und genau das meine ich auch: das Aufweichen von demokratisch beschlossenen Regeln durch persönliche dem Selbstzweck dienende Interpretationen.
Ob jeder einen Stapler hat ist mir relativ egal. Ich habe einen und wenn Du mir die Zufahrt zuparkst, dann brauche ich da weder Stadt noch Polizei..........und geht es mit dem Stapler nicht, dann nehme ich halt den Radlader.
Gleiches würde ich übgrigens auch machen, wenn Du mich aus Korinthenkackerei am Umzug oder den Baumfällarbeiten behindern würdest.
Rechtlich ist das Umsetzen eines Fahrzeugs wie wenn ich das Dreirad vom Sohn unseres Nachbarn zur Seite stelle. Sollange nichts beschädigt wird, ist alles halb so wild.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 11:49:17 Uhr:
Na dann handle ich doch richtig, wenn ich mich über "falsche" Regeln hinwegsetze. Ist doch besser als wenn ich das bei "richtigen" Regeln tun würde. So meinst Du das doch, oder? [...]Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:38:22 Uhr:
[...] Es sind halt die falschen Regeln, über die Du Dich hinwegsetzt. [...]
Ganz so meinte ich das nicht. Eher in dem Sinne, dass Deine Definition von "falschen" Regeln eben eine andere ist, als die Definition von anderen.
So ähnlich wie bei den vielen Threads, bei denen jede Tempolimitierung bzw. deren Überwachung als Regelerotik und Drangsalierung empfunden wird, die Bestrafung für Linksspurschleicher aber nicht hoch genug sein kann...
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:49:58 Uhr:
Ob jeder einen Stapler hat ist mir relativ egal. Ich habe einen [...] und geht es mit dem Stapler nicht, dann nehme ich halt den Radlader. [...]
Mann, was Du alles hast! Stelle doch mal eine Inventarliste hier ein, damit alle noch mehr staunen können😰!
Da wir beide aber vermutlich in ähnlichen Branchen arbeiten tätig sind, liefere ich demnächst ein weiteres Beispiel aus der beruflichen Tätigkeit, wo ich richtig Stress gemacht habe (muß erst noch Fotos raussuchen und bearbeiten). Da konnte eine Baufirma 4 Wochen lang nicht mit Fahrzeugen und Erdbaumaschinen aufs Grundstück. Die haben richtig Probleme mit ihrem Termin bekommen, ich jedoch keine.
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:49:58 Uhr:
Ob jeder einen Stapler hat ist mir relativ egal. Ich habe einen und wenn Du mir die Zufahrt zuparkst, dann brauche ich da weder Stadt noch Polizei..........und geht es mit dem Stapler nicht, dann nehme ich halt den Radlader.Gleiches würde ich übgrigens auch machen, wenn Du mich aus Korinthenkackerei am Umzug oder den Baumfällarbeiten behindern würdest.
Rechtlich ist das Umsetzen eines Fahrzeugs wie wenn ich das Dreirad vom Sohn unseres Nachbarn zur Seite stelle. Sollange nichts beschädigt wird, ist alles halb so wild.
Du scheinst zuviel Geld zu haben.
Ob man es nun akzeptieren will oder nicht, hier in D gibt es für (fast) alles Regeln. Aus den unterschiedlichsten Gründen meinen aber viele, sie gelten nur für alle anderen, nicht für sich selbst. Wie oft habe ich das schon gesehen, Absperrung für einen Umzug bestehend aus 2 Stühlen und einer Schnur. Nach Deiner Ansicht wäre das ja auch Korinthenkackerei, wenn ich sowas nicht beachten würde.
Wofür brauche ich da Geld?
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 12:49:16 Uhr:
Wofür brauche ich da Geld?
Für Strafe, Schadenersatz, Rechtsanwalt und Gerichtskosten.
Hier das versprochene weitere exemplarische Beispiel, leider schon nach Beendigung unserer Baumaßnahme. Und glaube mir @f355, auch Du wirst irgendwann Deinen Meister finden.
Bild 4: Die illegale Zufahrt, der Gehweg wurde durch die Baufirma zerfahren. Vorn, im Bereich des unbefestigten Streifens wo die beiden Straßenkappen mit der Umpflasterung sind, war 4 Wochen lang eine "meine" offene Baugrube.
Bild 5: Die legale Zufahrt des Nachbarn. Der hat für die 4 Wochen eine schöne 40t-Brücke über der Baugrube eingebaut bekommen und konnte jederzeit rein und raus. Die Pieker mit dem Flatterband sind nicht von mir.
Aha.............und jetzt kannst mir sicher auch noch erklären, wofür ich Schadenersatz zahlen soll.
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 14:06:12 Uhr:
Aha.............und jetzt kannst mir sicher auch noch erklären, wofür ich Schadenersatz zahlen soll.
Mach das mal mit dem Porsche des Immobilienmaklers oder Top-Managers, Du wirst staunen, was der alles in Rechnung stellt.
Egal, ob Dreirad, Fahrrad, Motorrad, alter Audi..........oder Porsche. Wo kein Schaden ist, gibts auch keinen Schadenersatz.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 29. Januar 2015 um 00:28:18 Uhr:
Hochkant, dass sie eine Behinderung für Fußgänger darstellen oder flach zum Herstellen einer ausreichend tragfähigen Gehwegüberfahrt gem. behördlicher Anforderungen? [...]Zitat:
@Mischkolino schrieb am 28. Januar 2015 um 23:04:15 Uhr:
Hier aber wurden Aufgrabungen vorgenommen und Betonplatten gelegt.
Nein/ja/nein. Im öffentlichen Straßenland hat man außer Reinigung und Schneeräumung überhaupt nicht selbst Hand anzulegen. Und jetzt widersprichst Du Dir auch langsam selbst, denn ein Rohr zum Offenhalten des Tores könnte man ja auch plan mit dem Gehweg abschließen lassen. Also Mosaikstein raus, Rohr in die Erde gedroschen bis es bündig ist und fertig. Das könnte dann allerdings unter Hochspannung stehen und auch aus diesem Grund ist
jedeeigenmächtige Aufgrabung untersagt. Schon das Anheben einer Gehwegplatte ist eine Aufgrabung.
In Berlin gibt es natürlich eine Menge geduldeter Mißstände, weil die Ämter überlastet und mittellos sind, und regelmäßige Kontrollen nur noch in Parkraumbewirtschaftungszonen stattfinden. Grüße...