? Vandalismus im Parkhaus

Hallo,

Bekannten ist kürzlich folgendes passiert:

Auto am (privaten) Flughafenparkplatz abgestellt. Nach der Rückkehr (1 Woche) festgestellt, dass der (fast neue) Wagen rundum zerkratzt war und (mit Tritten) zerbeult.

Vermutlich mehrere tausend Euro Schaden und ggf Probleme beim Wiederverkauf (Nachlackierung).

Nun scheint dafür nur die Vollkasko aufzukommen.
Bringt es was, einen Rechtsanwalt zu nehmen und zu versuchen, den Parkplatzbetreiber in Regress zu nehmen?

Vermutlich steht in den Einstellbedingungen, dass die Abstellung auf eigenes Risiko erfolgt etc.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Sxhade nur, dass Mosel Manfred nicht der TE ist.

Somit laufen die Gutmenschen-Aggressions-Besserwisser-Vorwürfe der letzten beiden Schreiber leider ins Leere.

Augen auf kann ich da nur sagen.

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 3. September 2018 um 13:55:12 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 3. September 2018 um 06:33:52 Uhr:


Am Flugplatz? Sollte da nicht auch mit etwas Glueck Kameras geben?

^^Das ist doch tatsächlich mal ein Beitrag, mit dem man etwas anfangen kann !

Wenn man nämlich wirklich Glück hat was Kameras betrifft, könnte man vllt auch Glück haben die Täter zu sehen.

Jetzt fragen bestimmt wieder einige:
Glaubst du, die sind so dämlich und lassen sich filmen ??

Man sollte es fast nicht glauben, aber ja, es gibt solche...

Gruß Jörg.

Und dann kommt der Datenschutz um die Ecke und fragt dich, was denkst du wie lange derartige Aufnahmen gespeichert werden dürfen? 😉

Zitat:

@martinb71 schrieb am 3. September 2018 um 10:49:08 Uhr:


Wurde der Schaden dem Parkhausbetreiber bzw. dem Vorort zuständigen Personal angezeigt?

Ja. Es wurden wohl mehrere Wagen beschädigt.
Allerdings keine Videoüberwachung.

Und von dort keine Reaktion?

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 3. September 2018 um 14:24:30 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 3. September 2018 um 13:55:12 Uhr:


^^Das ist doch tatsächlich mal ein Beitrag, mit dem man etwas anfangen kann !

Wenn man nämlich wirklich Glück hat was Kameras betrifft, könnte man vllt auch Glück haben die Täter zu sehen.

Jetzt fragen bestimmt wieder einige:
Glaubst du, die sind so dämlich und lassen sich filmen ??

Man sollte es fast nicht glauben, aber ja, es gibt solche...

Gruß Jörg.

Und dann kommt der Datenschutz um die Ecke und fragt dich, was denkst du wie lange derartige Aufnahmen gespeichert werden dürfen? 😉

Diese Frage kann ich dir nicht beantworten.
Ich kann nur eine Gegenfrage stellen: Wozu sonst Kameras ?

Viele Parkhäuser sind bewacht, bzw überwacht.
Wenn das nicht zur Aufklärung von Straftaten/Vandalismus oä dienen kann/wird, dann wird da irgendwo etwas falsch gemacht....

Gruß Jörg.

Edit: Ich lese grad: Keine Videoüberwachung...

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 3. September 2018 um 13:55:12 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 3. September 2018 um 06:33:52 Uhr:


Am Flugplatz? Sollte da nicht auch mit etwas Glueck Kameras geben?

^^Das ist doch tatsächlich mal ein Beitrag, mit dem man etwas anfangen kann !

Wenn man nämlich wirklich Glück hat was Kameras betrifft, könnte man vllt auch Glück haben die Täter zu sehen.

Jetzt fragen bestimmt wieder einige:
Glaubst du, die sind so dämlich und lassen sich filmen ??

Man sollte es fast nicht glauben, aber ja, es gibt solche...

Gruß Jörg.

Deswegen die Frage, ob es sofort gemeldet wurde. Die Aufzeichnungen werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

peso

Des Weiteren würden Videoaufnahmen, sofern es welche gäbe, auch nur auf Beschluss der Staatsanwaltschaft raus gerückt werden, Datenschutz und so... 😉

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 3. September 2018 um 15:06:54 Uhr:


Des Weiteren würden Videoaufnahmen, sofern es welche gäbe, auch nur auf Beschluss der Staatsanwaltschaft raus gerückt werden, Datenschutz und so... 😉

Das wäre mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung schnell erledigt.

Ansonsten kommt für einen Vandalismusschaden zwar die Vollkasko in Betracht, allerdings kommt dann zur SB noch die Höherstufung in der SF-Klasse.
Wären es Schäden eines gescheiterten Einbruchsdiebstahls, wäre es Sache der Teilkasko. Da käme nur die SB zum Tragen. Aber das wird sich nach den Schilderungen des TE wohl nicht begründen lassen. Da bleibt nur, die VK in Anspruch zu nehmen. Sehr ärgerlich das Ganze.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 3. September 2018 um 08:16:59 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 3. September 2018 um 07:16:22 Uhr:


Woher sollen wir die AGBs des Parkplatzvermieters kennen???

Das ist dein problem :-(

Versuche es mal im netz, ansonsten hinfahren. Könnte aber problematisch werden, wenn nicht sofort gemeldet und angezeigt.

Peso

Mit "Wir " waren wir Forenuser gemeint !!
...
😁

Zitat:

@ceinsler schrieb am 3. September 2018 um 08:52:40 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 3. September 2018 um 07:16:22 Uhr:


Woher sollen wir die AGBs des Parkplatzvermieters kennen???

AGBs sollten eigentlich an jedem Ein.-u. Ausgang ausgehängt sein bzw. auch auf Quittungen stehen.
Augen auf!!

..genau! Augen auf beim Lesen...
Mit "Wir " waren wir Forenuser gemeint !!

... 😁

Welche Parkhaus-AGB sehen denn als Leistung die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs vor? Man schließt in aller Regel einen Mietvertrag über den Stellplatz und das war es. Wenn der TE noch in Erfahrung bringen könnte, wo das Fahrzeug abgestellt war, ließe sich diese Frage sicher schnell klären.

Ich werde mich erkundigen nach dem genauen Ort der Abstellung.

Aber wo ist dann der Mehrwert im Parkhaus? Da kannst du die Karre doch gleich irgendwo im Wohngebiet abstellen und mit der Straba/S-Bahn zum Airport fahren.

Natürlich ist der Schaden der Polizei und dem Personal gemeldet worden.

Aber wenn eh nix zu holen ist, kann man sich den Anwalt auch sparen, die VK bzw den Rabattretter in Anspruch nehmen und das wars dann.

Ärgerlich, dass man trotz Versicherung und ohne Eigenverschulden selbst auf den Kosten hängen bleibt (Verlust des Rabattretters bzw Hochstufung).

Es gibt im Parkhaus nur den "Mehrwert", dort einen freien Platz gefunden zu haben, auf dem man legal längere Zeit sein Auto abstellen darf. Der Mehrwert "Bewachung und Verwahrung" wäre deutlich teurer.

Der Selbstbehalt ist ein einfaches Rechenexempel und eher ein Vorteil für den Versicherten. Kaskoversicherungen ohne Selbstbehalt sind sehr viel teurer.
Ärgerlich ist nicht die Selbstbeteiligung, sondern die Tatsache, dass es solche A..löcher gibt, die aus Jux und Dollerei anderer Leute Eigentum beschädigen.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 3. September 2018 um 15:06:54 Uhr:


Des Weiteren würden Videoaufnahmen, sofern es welche gäbe, auch nur auf Beschluss der Staatsanwaltschaft raus gerückt werden, Datenschutz und so... 😉

Unsinn. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun.

peso

Ich glaube jedes Parkhaus schließt in den AGBs Schadenersatz aus , finanziell zu großes Risiko

Ist ja auch logisch...
Ansonsten müsste es eine Art Einlasskontrolle geben und jedes Fahrzeug exakt kontrolliert und vorhandene Schäden dokumentiert werden. .. .

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