"Turbo-Rolf" oder "Sind wirklich immer die Raser schuld ?"

Ich verfolge jetzt schon seit einiger Zeit diesen Prozess um diesen vermeindlichen Mercedes-Raser und hätte gerne mal andere Meinungen dazu gehört.

Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, das er sicherlich wegen überhöhter Geschwindigkeit und auch wegen diverser anderer Vergehen im Straßenverkehr eine übergebraten bekommen sollte, jedoch hat er sicher nicht der Frau gesagt "Vereiß Dein Lenkrad und fahr Dich am Baum kaputt"

Meines Erachtens war die Frau der Situation nicht gewachsen und ist zum größten Teil selber Schuld, das Sie und Ihr Kind tot sind.
Klingt zwar hart, aber wenn ich jedesmal in die Bäume fahren würde wenn von hinten jemand drängelt, wäre ich schon 100mal tot gewesen, genauso wie ich umgekehrt schon 100mal zum Mörder geworden wäre, weil ich mich mit 180 KM/h jemandem mit Tempo 100 genähert habe.

Wären die alle in die Bäume gerauscht sähe es bei mir genauso übel aus.
Interessanterweise wird hier aber nur der Mercedesfahrer verteufelt und nicht die leider verstorbene Frau kritisiert, die meines Erachtens vollkommen falsch und überreagiert hat.

Ich meine, Blinker rechts setzen und nach dem Überholen wieder einscheren sollte doch jeder können, oder ??

Beste Antwort im Thema

Es ist von der Unschuld eines Verdächtigen (anders kann man den Betroffenen nach wie vor wohl nicht bezeichnen) auszugehen, bis dessen Schuld zweifelsfrei (!) bewiesen ist; "Im Zweifel für den Angeklagten". Diese beiden Grundsätze sind die Wichtigsten eines (unseres) Rechtssystems, das dieses von "Unrechtssystemen", z. B. Diktaturen, unterscheidet.

Soweit mir bekannt, gibt es bis heute weder wirkliche Tatzeugen noch Beweise i. S. der Strafprozeßordnung für die vermutete (!) Straftat von Rolf S. Bewiesen (!) ist lediglich, daß das Fahrzeug von Rolf S. das Unfallfahrz. nicht berührt hat. Lt. div. Sachverstänigen (na ja) gibt es Indizien, daß Rolf S. zur betreffenden Zeit, im Bereich der Unf.stelle gewesen sein kann. Davor?, dahinter? - darüber entscheiden schon bei 100 km/h Sekunden.

Zu welchem Zeitpunkt exakt (!) passierte der Unfall? Waren die beiden Autos zur Unfallzeit ganz allein auf der li. Spur im Unfallbereich? Wo sind die Beweise? Indizien sind kein Beweis!

Ich fahre oft lange Strecken auf der Autobahn. Wenn möglich, auch schnell. Es ist unvorstellbar, was unterwegs alles so passiert. Es stehen einem permanent die Haare zu Berge. Die wirklich gefährlichen Situationen sind fast nie plötzlich von hinten auftauchende "Raser". Ist nicht i. O., aber meist leicht zu regeln. Wenn ich nicht gleich nach rechts kann, setze ich kurz den re. Blinker und der Übereilige hinter mir weiß, bei nächster Gelegenheit bin ich weg. Erledigt.

Aber: 50 ... 100 m vor mir. Tochter fährt am Wo.ende solo zu Muttti, oder so. Rechts;110, 120 km/h; plötzlich, ich muß jetzt (!) schnell noch den LKW überholen, geht ja sonst nie wieder - oft auch ohne erkennbaren Grund - Tempoerhöhung auf 125 km/h und links rüber. Blinken? Wozu? Bei 180 km/h auf der vor mir leeren li. Spur habe ich schlagartig ein Problem. Also heftig bremsen - aber so, daß mir von hinten keiner rein donnert - und den immer kleiner werdenden Abstand zum "125 km/h-Töchterlein" so ausnutzen, daß Keinem was passiert. Selten, die Ausnahme? Von wegen! Auf jeder Berlin-Tour mind. 5 ... 6 mal pro Strecke. Grundsätzlich!

So könnte es doch auch gewesen sein, oder? Siehe Anfang!!

Das dt. Straßenverkehrsrecht gilt für alle! Für die sog. "Raser", aber auch für die "Bummler", die Geistesabwesenden, Gedankenlosen und - im Wortsinne - die Rücksichtslosen!

Rolf S. war (vermutlich) mit einem CL 600 mit 200 auf der li. Spur der A5 unterwegs. Wenn Verkehrslage und Beschilderung das hergeben, warum nicht?! Das ist erlaubt! Das ist keine Straftat! Eine moralische Rechtssprechung gibt es bei uns nicht. Gott sein Dank, oder eher nicht (s. Herr Esser + Co.)!?

Das Wechseln von der re. auf die li. Autobahnspur ohne zu Blinken und ohne sich zu Vergewissern, daß der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet und nicht behindert (!) wird, ist ein Verstoß geg. die StVO. Möglicherweise auch Ursache für einen resultierenden Unfall.

Was hatte die Fahrerin mit 130 km/h (oder so) auf der li. Spur verloren, wenn die re. doch so frei war, daß sie so plötzlich nach re. wechseln konnte, daß sie die Kontrolle über ihr Auto verlor?

Eigener Fahrfehler, Unaufmerksamkeit, Verkettung unglücklicher Umstände - alles möglich. Die Folgen - von was auch immer - sind bitter und furchtbar. Keine Frage!

Die Medien (alle!) haben eine große Verantwortung übernommen. Das Leben von Rolf S. ist zerstört. Was, wenn er wirklich völlig unbeteilgt war und unschuldig ist? Das Leben der Faherin ist beendet. Was, wenn sie selbst tragischerweise nicht ganz unschuldig an diesem Unfall war? Dann wären Lehren zu ziehen (s. mein Erlebnisbericht!!!), die die Medien hätten wirksam verbreiten können. Vielleicht hätte dies einen einzigen ähnlichen Unfall verhindert und einem einzigen Menschen das Leben gerettet. Dann wäre das Leid nicht umsonst gewesen.

Was hat dieser, eigentlich ganz normale Rechtsfall, in dieser Art und Weise in den Medien zu suchen? Was soll der ganze Irrsinn? Will man die Menschen mit dieser Medienhatz von anderen Schweinereien in "diesem, unseren Lande" ablenken? Oder sollte getestet werden, wie weit man unser Rechtssystem beim derzeitigen Übergang von der Scheindemokratie zur Diktatur verbiegen und mißbrauchen kann?

So weit ich weis, ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. Bin gespannt, was bei der z. Zt. laufenden Revision rauskommt?!

Zum Schluß: Obacht! Gehirn benutzen! Auf der Straße und im Alltag!

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Warum fühlt ihr (diejenigen werden wissen, dass sie gemeint sind) euch denn gleich persönlich angegriffen, wenn einer auf der AB pennt? Das wäre mir ja viel zu stressig - gemütlich Blinker links, Spurwechsel, dahinter Lichthupe, dann gemütlich Blinker nochmal links, Spurwechsel, Überholen, Blinker rechts, zwei Spurwechsel, fertig.

MfG, HeRo

P.S: Hupen kann man auf der AB vergessen. Entweder die Autos sind so laut oder so gut gedämmt, dass davon bei normalem Tempo nichts mehr im Innenraum ankommt. Mich hat gestern ein Fahrzeug der Polizei mit Martinshorn überholt, den hab ich bei 130 erst gehört, als er neben mir war.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Wenn die rasante Annäherung von Zeugen erkannt wurde, dann hat die Unfallursache mit Sicherheit nichts damit zu tun, dass die Mutter durch ihr Kind abgelenkt war.

Hervoragendes Beispiel für eine einseitige Auslegung.

Eine rasante Annäherung ist zunächst eine vollkommen neutrale Beschreibung. Sie beschreibt nur einen starken Geschwindigkeitsunterschied.
In dem Moment, wo wie hier ein Bedrängen geschildert wird, kommt u.U. erst eine vorwerfbare Handlung hinzu.

Exkurs:
Ein kurzes, vorübergehendes Einfahren in den Sicherheitsabstand stellt regelmäßig kein Bedrängen dar,
sondern erst ein längeres, massives Einfahren in den Sicherheitsabstand.
Letzteres geht mit massivem Geschwindigkeitsüberschuß nicht.

Weiterhin stellt sich die Frage, warum die tödlich verunglückte Mutter das sich rasant annähernde Fahrzeug nicht bemerkt hat und warum Sie dann so heftig reagiert hat.

Aus dem Nichts kommt auch ein schnell fahrendes Fahrzeug nicht, d.h. mit regelmäßiger Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (und das muss man auf der mittleren und linken Fahrspur) sieht man ein solches Fahrzeug selbst bei 150 km/h Geschwidigkeitsdifferenz je nach Streckenverlauf 30 bis 120 Sekunden und mehr vorher.
Auch könnte keine Überholsituation vorgelegen haben, d.h. die Mutter könnte versäumt haben nach einem Überholvorgang wieder dem Rechtsfahrgebot zu folgen.
Immerhin hat die Mutter eine heftige Lenkbewegung eingeleitet ohne dabei ein rechts fahrendes Fahrzeug zu gefährden oder zu rammen.

Typisch könnte folgender Hergang gewesen sein:
Der Fahrer des schnellen Wagens verläst sich sehr lange darauf,
dass das vor ihm fahrende Fahrzeug ihn sieht und die Spur rechtzeitig freigibt,
und dann wurde es sehr schnell knapp mit den bekannten schrecklichen Folgen.

Hier sind vermutlich zwei nicht optimal gefahren.
Nur das alles ist Spekulation.

Zitat:

Original geschrieben von Downfire


Vorallem was ich am krassesten finde: Warum werden permanent Links-fahrer eigentlich so wenig bestraft? Ich glaube ein Verwarngeld von 15Euro ist die Strafe.

Wer andere behindert bekommt inzwischen 40 EUR und 1 Punkt,

das entspricht der kleinsten Strafe für ein Abstandsdelikt (5/10 Tacho-Abstand ab Tempo 80).

Hier hat der Gesetzgeber reagiert und eine saubere Lösung gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Er ist rechtskräftig veruteilt. Er hat also die alleinige Schuld bekommen, was ist daran verwerflich, wenn hier jemand der gleichen Meinung ist, wie ein ordentliches Gericht.

Er ist - eines Vergehens - für schuldig befunden worden, das ist richtig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er der alleinige Verursacher war. Ein mögliches? Mitverschulden des anderen konnte das - sein - Strafmass reduziert haben... 😉

Zitat:

Am 25. Juli 2005 strahlte die ARD eine Dokumentation zu den Vorgängen um den Unfall unter dem Titel Der Tag, als ich zum „Todes-Raser“ wurde aus. Darin wird das gesamte Geschehen noch einmal von den heutigen Erkenntnisstandpunkten aus beleuchtet, und vor allem auf die vielen strittigen und widersprüchlichen Punkte in den Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen eingegangen. Die Autoren kommen in ihrer Reportage zu dem Schluss, daß eine Täterschaft des letztendlichen verurteilten Rolf Fischer zumindest fragwürdig, wenn nicht gar auszuschließen ist. Auch stünden sich bei einer besonderen Tragik eines strafwürdigen Geschehens in einer demokratischen Gesellschaft eine durch Medien aus Gewinnsucht mit Nachdruck betriebene (forcierte) öffentliche Vorverurteilung einer Person einerseits und eines der wesentlichen, ethischen Fundamente der Strafprozessordnung welches da lautet: "in dubio pro reo" beziehungsweise "Im Zweifel für den Angeklagten" andererseits immer miteinander unvereinbar gegenüber.

Quelle: Wikipedia

...

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Ich hab solche Fahrmanöver selber schon gesehen. Es gibt Leute, die so fahren.

Dann hast Du einen Knick in der Pupille. 😁 😉

Mit 200 ungebermst bis auf 5m auf ein mit 100 vorausfahrendes Fahrzeug zufahren geht nicht, jedenfalls nicht kollisionsfrei!
Einen Sekundenbruchteil später muss es krachen, und zwar heftigst.

So kann´s bei Turbo-Rolf also nicht gewesen sein...

😉

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Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Er ist rechtskräftig veruteilt. Er hat also die alleinige Schuld bekommen, was ist daran verwerflich, wenn hier jemand der gleichen Meinung ist, wie ein ordentliches Gericht.

Verurteilt: Ja, aber in einem Indizienprozeß.

Alleinige Schuld:

Es lag mindestens ein offensichtlicher Fahrfehler der Toten vor.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Das die Frau ihm plötzlich vor der Nase ausgeschert ist, war wohl nicht der Fall, sonst wäre es auch bei der Gerichtsverhandlung erwähnt worden.

Offensichtlich hat die Frau aber auch gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen,

d.h. man konnte erwarten, dass Sie wieder einschert (Rechtsfahrgebot),

sich aber auch nicht zwingend darauf verlassen (Rücksichtnahme).

Das genau macht die Fahrlässigkeit aus.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Ich hab solche Fahrmanöver selber schon gesehen. Es gibt Leute, die so fahren.

Eine brutale Vollbremsung von 250 auf 100 km/h benötigt unter idealen Bedingungen mit modernster Technik rund 180 bis 200 Meter.

Dieser Vorgang nimmt bei 180 m 3,64 Sekunden in Anspruch.

Die Äußerung von 400.000 km ist typisch für Menschen, die keine Erfahrung mit höheren Geschwingkeiten haben.
Das sind dieselben Autofahrer, die mal eben nach links ziehen und sich wundern warum hinten urplötzlich der Stress mit der Lichthupe ausbricht.

In Wahrheit haben Sie den kiritschen Punkt unterschritten.
Damit habe sie sich, den Schnellfahrer und ggf. weitere Verkehrsteilnahmer in Gefahr gebracht.
Die Verantwortung wollen Sie alleine beim Schnellfahrer abladen.
Das ist naiv und rücksichtslos.

Solche Fahrer stellen nach meiner Erfahrung aufgrund ihres fehlenden Verständnisses für Fahrphysik mit 180 km/h ein wesentlich größeres Gefährdungspotential dar als geübte Schnellfahrer mit 250 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Eine brutale Vollbremsung von 250 auf 100 km/h benötigt unter idealen Bedingungen mit modernster Technik rund 180 bis 200 Meter.
Dieser Vorgang nimmt bei 180 m 3,64 Sekunden in Anspruch.

Offensichtlich finde ich in diesem Fall gar nichts - auch nicht den Verstoß der Frau gegen das Rechtsfahrgebot. Nichtmal die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind bekannt - die Frau fuhr ganz links, wird also deutlich über 100km/h unterwegs gewesen sein, sonst hätte sie dort nicht überholt (in der Mitte fuhr ein Transporter, diese sind idR mindestens mit 100km/h unterwegs, auch mit Anhänger)

Aber diese Einschätzung ist typisch für intolerante Schnellfahrer, die das Tempo des Überholers vor ihnen auf der Überholspur nicht einschätzen können - und sich dann wundern, dass er

a) überhaupt überholt "Soll er doch mit 100 hinter dem rechts herfahren, er fährt ja sowieso nicht schneller" oder
b) nicht schon längst wieder von der linken Spur verschwunden ist "Der ist doch schon lange vorbei"

und dass es dabei knapp wird, weil sie sehr spät bremsen (und ihre eigene Geschwindigkeit womöglich nicht richtig einschätzen)

Gut, wenn dann der Vordermann doch nach rechts fahren kann - auch in den Sicherheitsabstand hinein. Schlecht, wenn er das - wie in diesem Fall - übertreibt.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Das kann man dann aber doch als Nötigung auslegen.
...
Wozu das Winken? Typischer Fall von Verkehrserzieher?
...
Und das ist erst recht Nötigung und solche Leute werden zu Recht der fahrlässigen Tötung verurteilt, wenn etwas passiert.

@400.000 km,

Drängeln bleibt Drängeln und damit hast Du im letzten Beispiel im Extremfall (Todesfolge) vollkommen Recht.

Verstößt jemand wie in Pattis Beispiel massiv gegen das Linksfahrgebot,
so kann er mit der Lichthupe nicht genötigt werden.
Es ist laut StVO vorgesehen, die Lichthupe einzusetzen um die Überholabsicht anzuzeigen.
Vereinfachend:
Genötigt werden kann nur ein "Anständiger".
Der gegen das Rechtsfahrgebot Verstoßende und den rückwärtigen Verkehr Behindernde ist aber nicht anständig!
Er begeht eine OWI (40 EUR, 1 Punkt).

Verkehrserzieher gehen bekanntlich mit (meist passiver) Gewalt gegen den zu Erziehenden vor.
Was soll bitte am Winken erziehend oder gar mit Gewalt verbunden sein?

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Schliesslich guckt man nicht kontinuierlich in den Innenspiegel. Der gute Autofahrer alle 10 - 15 Sekunden, der Durchschnittsautofahrer nur alle paar Minuten, da hätte man sich genauso erschreckt, ohne vorher abgelenkt zu sein.

Zu Deiner Information:

Ein Autofahrer hat laut StVO ständig den Verkehr zu beobachten, also auch den rückwärtigen und den seitlichen.

Wer sich "nur alle paar Minuten" um seine (rückwärtige) Umgebung kümmert,
verstößt massiv gegen seine Sorgfaltspflichten als Fahrer eines Kfz.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Offensichtlich finde ich in diesem Fall gar nichts - auch nicht den Verstoß der Frau gegen das Rechtsfahrgebot. Nichtmal die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind bekannt - die Frau fuhr ganz links, wird also deutlich über 100 km/h unterwegs gewesen sein, sonst hätte sie dort nicht überholt (in der Mitte fuhr ein Transporter, diese sind idR mindestens mit 100km/h unterwegs, auch mit Anhänger)

Um Dir die Offensichtlichkeit aufzuzeigen:

Wird ein Fahrzeug plötzlich und massiv nach rechts gezogen,

so wird es mit den sich dort befindlichen Fahrzeugen kollidieren.

Da das hier nicht der Fall war, war also auf den 2 Spuren rechts neben der jungen Mutter kein Auto.

Auch berichtet kein Zeuge von einer Notbremsung, d.h. keiens der Fahrzeuge Rechts war so nahe am Geschehen dran, dass es sich von der schleudernden Mutter gefährdet fühlte.

Rechts war also offensichtlich alles frei.

Man könnte auch noch die Frage stellen, warum der Kleintransporter in der Mitte fuhr.
War rechts ein LKW, der sich aber nicht als Zeuge zur Verfügung stellte (=Unfallflucht)?
Oder war Rechts ganz frei ?

wenn Du hier eien sinnvolle Antwort hast,
können wir uns Dene folgenden haltlosen Annahmen mal genauer anschauen ... 😉

Offensichtlich ist meiner Meinung nach, das die gute Frau egal wie, egal warum falsch reagiert hat. Das Leben ist hart, ungerecht und manchmal enden Fehler so, wie in diesem Fall!

Ob 1 Mio. Nordkoreaner und zig Millionen Afrikaner verhungern wird kaum wahrgenommen. Und ein Schicksal über Jahre breitgetreten... So ist das in Deutschland...

ich finde raser beobachten den verkehr viel besser als die die nur rumschleichen.

raser sind viel konzentrierter. hat man doch gesehen. wer hat den ufall gebaut? der dumme schleicher hats verbockt. und nun muss der raser büßen.

ich rase weiter auf der autobahn und schubs die autos von der strecke.

Wenn man Rasen und Schleichen wie folgt richtig definiert und dabei beachtet, dass so schnell wie erlaubt und möglich zu fahren weder als Schleichen noch Rasen zu bezeichnen ist und damit so gefahren eigentlich auch niemanden zu irgend etwas genötigt werden kann … (abgesehen in seinem Kopf) ...

… gilt

Rasen: … schneller als gefahrlos möglich und erlaubt zu fahren und dabei andere grundlos zu gefährden …

… und…

Schleichen: … langsamer als erlaubt und möglich zu fahren und dabei andere grundlos zu behindern…

... treffen real lt. StVO wohl an Regelmissachtern 1% Schleicher auf 99% Raser

wahr und meistens außer acht gelassen ist allerdings, dass Raser alle Normalfahrer als Schleicher bezeichnen und entsprechend handeln (Gefahr/Unfälle herbeiführen/produzieren) und Schleicher alle Normalfahrer für zu schnell erachten und ausbremsen wollen.

wer bei dieser Konstellation nun mehr Unfälle produziert/provoziert lässt sich einfach ableiten … von 100 Unfällen (nur Raser- und Schleicherunfälle … keine anderen Unfallproduzenten) sind es also 99 Raser und ein Schleicher …

Unfallträchtig ist, dass 99 Raser von sagen wir als Beispiel 1000 Normalfahrern auf ihrer Strecke absolute Rücksicht und Vorrangigkeit ihres Geltungsbedürfnisses erwarten und 1 Schleicher von 1000 Normalfahrern eine Schleichfahrt hinterher erwartet, deshalb so viele Raserunfälle und kaum oder gar keine Schleicherunfälle.

„Raser beobachten den Verkehr“ … klasse Spruch … sollte man in Wikipedia übernehmen 😁 … ein Raser der den Verkehr beobachtet gibt’s nicht, denn sonst würde er niemals rasen und damit wäre er kein Raser … sondern ein Schnellfahrer ... und dagegen ist nichts einzuwenden 😉 .. ein Schleicher dagegen beobachtet den Verkehr genau … wie sonst sollte er wissen, wann es Zeit ist zu schleichen (nämlich dann wenn einer hinter ihm ist) und wann er gemütlich normal fahren oder gar rasen kann (nämlich dann, wenn keiner zum Ärgern da/bzw. nur vor ihm ist)

Übrigens zu dem OT … Nordkoreaner wie auch Afrikaner (wer schon mal dort war) rasen weniger, als Deutsche … wenn damit schon angefangen wird … und Atomprodukte fallen in D auch mehr an/oder werden transportiert als in NK und Afrika (incl. Atommacht Südafrika) zusammen…

Zitat:

Original geschrieben von VentoGL75


ich finde raser beobachten den verkehr viel besser als die die nur rumschleichen.

raser sind viel konzentrierter. hat man doch gesehen. wer hat den ufall gebaut? der dumme schleicher hats verbockt. und nun muss der raser büßen.

ich rase weiter auf der autobahn und schubs die autos von der strecke.

😕 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Kwan


Offensichtlich ist meiner Meinung nach, das die gute Frau egal wie, egal warum falsch reagiert hat. Das Leben ist hart, ungerecht und manchmal enden Fehler so, wie in diesem Fall!

woher nimmst Du die Sicherheit, dass Du nicht auch ausweichen wirst, wenn links neben Dir ein Fahrzeug auf Deine Seite ungebremst rüberzieht (im Volksmund den Schleicher erziehen), nachdem es Dich durchs Drängeln bereits halb auf die rechte/mittlere Fahrspur gedrängt hat und nun kurzzeitig ohne Dir Zeit zum Spur wechseln zu lassen, die linke Fahrspur mit Dir teilt... also wenn Du Dein Lenkrad nicht festhältst und damit einem Aufprall nicht ausweichen wirst, gut ... fliegst wohl ab ... wenn Du aber ausweichst fliegst vielleicht ab, vielleicht nicht ... falls doch hast Du Deiner Meinung nach aber den Fehler für den Abflug und Deinen möglichen Tod (weil Dein Auto nicht die neuesten Sicherheitssysteme an Board hat) zu verantworten ...

... Spuren des Abdrängens von Links ohne Berührung dank Deiner schnellen Ausweich-Reaktion sieht man nicht ... dann ist für alle anderen klar ... da ist einer (Du im Beispiel) wegen seinem (Deinem im Beispiel) eigen Fahrfehler abgeflogen 😉 … der dich abgedrängt hat kann nix dafür, denn Du hattest nichts links zu suchen, wenn einer schneller ist …

versteh´st was ich damit meinen will? 😉

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


... treffen real lt. StVO wohl an Regelmissachtern 1% Schleicher auf 99% Raser

Schon mal etwas von Normalverteilung gehört?

Ausgehend vom Normalverhalten (Mehrzahlverhalten) gibt es in etwa gleich starke Abweichungen in beide Richtungen ("Raser" bzw. "Schleicher"😉.

Eine ungleiche Abweichung nach der Verteilung 99:1 gibt es nicht.
Die gibt es nur aus Sicht des "Abnormalen".
Der empfindet im Beispiel die Mehrheit als bedrohlich.

Rückschlüsse auf Deine Wahrnehmung bieten sich hier wissenschaftlich gesehen vermutlich an. 😉

Bei tatsächlich verhängten Bußgeldern könnte ich mir eine solche Realität vorstellen.
Private Anzeigen gehen meist so ("Raser"😉 oder so ("Schleicher"😉 den Bach herunter.

Anders als den Abstandssünder kann selbst die Polizei einen behindernden Linksfahrer letzlich nur durch Nachfahren und Filmen belegen.

Die meisten Abstandsünder ("Raser" & "Drängler"😉 erwischt man bekanntlich durch stationäre Blitzer.
Bei ProViDas als verbleibende technische Möglichkeit hat man diese potentielle Zielgruppe noch nicht erkannt.
Obwohl man da auf 10 km jede Menge Punkte und EUR abgreifen könnte:
Nach jedem neu überholtem Kfz fängt ein neues Delikt an ... 😁

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