"Turbo-Rolf" oder "Sind wirklich immer die Raser schuld ?"
Ich verfolge jetzt schon seit einiger Zeit diesen Prozess um diesen vermeindlichen Mercedes-Raser und hätte gerne mal andere Meinungen dazu gehört.
Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, das er sicherlich wegen überhöhter Geschwindigkeit und auch wegen diverser anderer Vergehen im Straßenverkehr eine übergebraten bekommen sollte, jedoch hat er sicher nicht der Frau gesagt "Vereiß Dein Lenkrad und fahr Dich am Baum kaputt"
Meines Erachtens war die Frau der Situation nicht gewachsen und ist zum größten Teil selber Schuld, das Sie und Ihr Kind tot sind.
Klingt zwar hart, aber wenn ich jedesmal in die Bäume fahren würde wenn von hinten jemand drängelt, wäre ich schon 100mal tot gewesen, genauso wie ich umgekehrt schon 100mal zum Mörder geworden wäre, weil ich mich mit 180 KM/h jemandem mit Tempo 100 genähert habe.
Wären die alle in die Bäume gerauscht sähe es bei mir genauso übel aus.
Interessanterweise wird hier aber nur der Mercedesfahrer verteufelt und nicht die leider verstorbene Frau kritisiert, die meines Erachtens vollkommen falsch und überreagiert hat.
Ich meine, Blinker rechts setzen und nach dem Überholen wieder einscheren sollte doch jeder können, oder ??
Beste Antwort im Thema
Es ist von der Unschuld eines Verdächtigen (anders kann man den Betroffenen nach wie vor wohl nicht bezeichnen) auszugehen, bis dessen Schuld zweifelsfrei (!) bewiesen ist; "Im Zweifel für den Angeklagten". Diese beiden Grundsätze sind die Wichtigsten eines (unseres) Rechtssystems, das dieses von "Unrechtssystemen", z. B. Diktaturen, unterscheidet.
Soweit mir bekannt, gibt es bis heute weder wirkliche Tatzeugen noch Beweise i. S. der Strafprozeßordnung für die vermutete (!) Straftat von Rolf S. Bewiesen (!) ist lediglich, daß das Fahrzeug von Rolf S. das Unfallfahrz. nicht berührt hat. Lt. div. Sachverstänigen (na ja) gibt es Indizien, daß Rolf S. zur betreffenden Zeit, im Bereich der Unf.stelle gewesen sein kann. Davor?, dahinter? - darüber entscheiden schon bei 100 km/h Sekunden.
Zu welchem Zeitpunkt exakt (!) passierte der Unfall? Waren die beiden Autos zur Unfallzeit ganz allein auf der li. Spur im Unfallbereich? Wo sind die Beweise? Indizien sind kein Beweis!
Ich fahre oft lange Strecken auf der Autobahn. Wenn möglich, auch schnell. Es ist unvorstellbar, was unterwegs alles so passiert. Es stehen einem permanent die Haare zu Berge. Die wirklich gefährlichen Situationen sind fast nie plötzlich von hinten auftauchende "Raser". Ist nicht i. O., aber meist leicht zu regeln. Wenn ich nicht gleich nach rechts kann, setze ich kurz den re. Blinker und der Übereilige hinter mir weiß, bei nächster Gelegenheit bin ich weg. Erledigt.
Aber: 50 ... 100 m vor mir. Tochter fährt am Wo.ende solo zu Muttti, oder so. Rechts;110, 120 km/h; plötzlich, ich muß jetzt (!) schnell noch den LKW überholen, geht ja sonst nie wieder - oft auch ohne erkennbaren Grund - Tempoerhöhung auf 125 km/h und links rüber. Blinken? Wozu? Bei 180 km/h auf der vor mir leeren li. Spur habe ich schlagartig ein Problem. Also heftig bremsen - aber so, daß mir von hinten keiner rein donnert - und den immer kleiner werdenden Abstand zum "125 km/h-Töchterlein" so ausnutzen, daß Keinem was passiert. Selten, die Ausnahme? Von wegen! Auf jeder Berlin-Tour mind. 5 ... 6 mal pro Strecke. Grundsätzlich!
So könnte es doch auch gewesen sein, oder? Siehe Anfang!!
Das dt. Straßenverkehrsrecht gilt für alle! Für die sog. "Raser", aber auch für die "Bummler", die Geistesabwesenden, Gedankenlosen und - im Wortsinne - die Rücksichtslosen!
Rolf S. war (vermutlich) mit einem CL 600 mit 200 auf der li. Spur der A5 unterwegs. Wenn Verkehrslage und Beschilderung das hergeben, warum nicht?! Das ist erlaubt! Das ist keine Straftat! Eine moralische Rechtssprechung gibt es bei uns nicht. Gott sein Dank, oder eher nicht (s. Herr Esser + Co.)!?
Das Wechseln von der re. auf die li. Autobahnspur ohne zu Blinken und ohne sich zu Vergewissern, daß der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet und nicht behindert (!) wird, ist ein Verstoß geg. die StVO. Möglicherweise auch Ursache für einen resultierenden Unfall.
Was hatte die Fahrerin mit 130 km/h (oder so) auf der li. Spur verloren, wenn die re. doch so frei war, daß sie so plötzlich nach re. wechseln konnte, daß sie die Kontrolle über ihr Auto verlor?
Eigener Fahrfehler, Unaufmerksamkeit, Verkettung unglücklicher Umstände - alles möglich. Die Folgen - von was auch immer - sind bitter und furchtbar. Keine Frage!
Die Medien (alle!) haben eine große Verantwortung übernommen. Das Leben von Rolf S. ist zerstört. Was, wenn er wirklich völlig unbeteilgt war und unschuldig ist? Das Leben der Faherin ist beendet. Was, wenn sie selbst tragischerweise nicht ganz unschuldig an diesem Unfall war? Dann wären Lehren zu ziehen (s. mein Erlebnisbericht!!!), die die Medien hätten wirksam verbreiten können. Vielleicht hätte dies einen einzigen ähnlichen Unfall verhindert und einem einzigen Menschen das Leben gerettet. Dann wäre das Leid nicht umsonst gewesen.
Was hat dieser, eigentlich ganz normale Rechtsfall, in dieser Art und Weise in den Medien zu suchen? Was soll der ganze Irrsinn? Will man die Menschen mit dieser Medienhatz von anderen Schweinereien in "diesem, unseren Lande" ablenken? Oder sollte getestet werden, wie weit man unser Rechtssystem beim derzeitigen Übergang von der Scheindemokratie zur Diktatur verbiegen und mißbrauchen kann?
So weit ich weis, ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. Bin gespannt, was bei der z. Zt. laufenden Revision rauskommt?!
Zum Schluß: Obacht! Gehirn benutzen! Auf der Straße und im Alltag!
797 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
"Bewußt fahrlässig" gibt es als juristischen Terminus nicht. Diese Handlungsweise nennt man "Vorsatz".
Ja, aber das trifft es meiner Meinung nach nicht richtig in diesem Fall.
Schliesslich ist er natürlich bewusst zu dicht aufgefahren (also vorsätzlich), aber der Unfall ist eben nicht vorsätzlich entstanden, sondern fahrlässig.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
"Bewußt fahrlässig" gibt es als juristischen Terminus nicht. Diese Handlungsweise nennt man "Vorsatz".
Falsch!
Hier kann man sich schlau machen.Zitat:
Original geschrieben von Patrick74
Falsch!
Hier kann man sich schlau machen.
*lol* - aber wenn man sich dort richtig schlau macht *gg*, muss man Drahkke zustimmen (obwohl man sowas auch wissen kann 😉)
...
Mfg
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
*lol* - aber wenn man sich dort richtig schlau macht *gg*, muss man Drahkke zustimmen (obwohl man sowas auch wissen kann 😉)
...
Mfg
Schreddi
Dennoch bleibt es Fahrlässigkeit!
Wenn man (bewusst) ein Risiko eingeht, und es passiert etwas, dann ist das (grobe) Fahrlässigkeit.
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Die Aussage von Drahkke ("Bewußt fahrlässig" gibt es als juristischen Terminus nicht. Diese Handlungsweise nennt man "Vorsatz".) wird durch die Ausführungen, auf die ich hingewiesen habe, nicht widerlegt?
Schreddi, das erkläre doch mal.
Zitat:
Original geschrieben von 16V_Fan
Na Ihr seid mir ein paar Korinthenkacker...
Die "Korinthen" sind das "A und O" der Juristerei....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die "Korinthen" sind das "A und O" der Juristerei....
Schlimmer, sie führt den Rechtsstaat abSurdum.
Wir haben zum Wohle der Gemeinschaft, mal Gesetze erlassen, gebildete Menschen, suchen nach Lücken in diesen Gesetzen, um sie dann zu Ihrem Vorteil auszunutzen.
Sicher findet man diese Lücken zum Teil als angenehm, wenn man mal selber in diese Lücke rauscht. Aber Grundsätzlich sollte der Gesetzgeber das nicht unterstützen.
Ich gebe mal ein Beispiel: Ein BVG Bus wurde auf der Berliner A100 mit 160 geblitzt, der Mann hatte grosse Not zu beweisen, das ein BVG Bus eine Vmax. 100 hat und er auf keinen Fall so schnell gefahren sein kann. Seine persönliche Tacho Scheibe zeigte auch eine Vmax von 65km/h.
Also warum muss ein solcher Schwachsinn erst vor Gericht gehen?
Hier war ein Anwalt des Staates der Meinung das es ja sein könne, das ein BVG Linienbus auch mal sehr schnell gefahren wurde. Er war nicht in der Lage mal den Hersteller, (MAN, MB, oder Scania) zu fragen ob ein Bus in der Lage ist 160km/h zu fahren. Nein sie haben den Fahrer vor Gericht gebracht.
Schon der Beamte der die Fotos und Vmax auswertet muss doch über diesen Unsinn stolpern.
Ach ja, der Fahrer wurde natürlich frei gesprochen, die Kosten zum Verfahren zahlen wir alle und die an diesem Tag gemachten Fotos von evtl. zu schnell fahrenden Autos waren für die Tonne.
Re: "Turbo-Rolf" oder "Sind wirklich immer die Raser schuld ?"
Zitat:
Original geschrieben von 16V_Fan
Ich verfolge jetzt schon seit einiger Zeit diesen Prozess um diesen vermeindlichen Mercedes-Raser und hätte gerne mal andere Meinungen dazu gehört.
Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, das er sicherlich wegen überhöhter Geschwindigkeit und auch wegen diverser anderer Vergehen im Straßenverkehr eine übergebraten bekommen sollte, jedoch hat er sicher nicht der Frau gesagt "Vereiß Dein Lenkrad und fahr Dich am Baum kaputt"
Meines Erachtens war die Frau der Situation nicht gewachsen und ist zum größten Teil selber Schuld, das Sie und Ihr Kind tot sind.
Klingt zwar hart, aber wenn ich jedesmal in die Bäume fahren würde wenn von hinten jemand drängelt, wäre ich schon 100mal tot gewesen, genauso wie ich umgekehrt schon 100mal zum Mörder geworden wäre, weil ich mich mit 180 KM/h jemandem mit Tempo 100 genähert habe.Wären die alle in die Bäume gerauscht sähe es bei mir genauso übel aus.
Interessanterweise wird hier aber nur der Mercedesfahrer verteufelt und nicht die leider verstorbene Frau kritisiert, die meines Erachtens vollkommen falsch und überreagiert hat.Ich meine, Blinker rechts setzen und nach dem Überholen wieder einscheren sollte doch jeder können, oder ??
Also ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber ich bin voll und ganz deiner Meinung. Wenn man auf der Autobahn fährt und einer mit einer extrem hohen Geschwindigkeit ankommt, dann darf man keine Angst bekommen und das Lenkrad verreißen. Man sollte das Lenkrad generell nie verreißen. Ich weiß auch nicht, wie die Leute immer auf so einen Gedanken kommen. Der "Turbo-Rolf" hat ja auch rechtzeitig bremsen können. Deswegen kapier ich nicht, was im Kopf der Frau vorgegangen ist. ich will den Fahrer des Mercedes jetzt nicht in Schutz nehmen. Ich finde, dass es schon krank ist, mit über 280 oder 300 km/h (weiß nicht, wie schnell er gewesen sein soll) über die Autobahn zu brettern. Aber na ja, das war ja nicht richtig illegal. Illegal war nur das zu dichte Auffahren und das sollte auch bestraft werden. Die Presse bauscht das alles viel zu sehr auf und gibt dann nur dem Mercedes-Fahrer die Schuld. Dabei finde ich dass die Frau, die am Steuer des anderen PKW's war, die meiste Schuld trifft. Ich würde mal so sagen, dass sie mindestens 70% der Schuld zu tragen hat. Hilft jetzt nur nichts mehr, weil sie leider tot ist. Aber ich sehe das nunmal so.
Nicht nur die Medien lassen sich von diesem Unsinn leiten. Selbst Gerichte geben TR an dem Unfall zu 100% Schuld.
"sie hat keinen Fahrfehler begangen" so das Urteil.
Ich sagte das schon mal, der Unfall wäre genau so gelaufen, wenn ein Tier über die AB gerannt wäre. Für eine Fahrerin die so schreckhaft ist und so wenig Erfahrungen hat, ist sie viel zu schnell gefahren.
Re: Re: "Turbo-Rolf" oder "Sind wirklich immer die Raser schuld ?"
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Illegal war nur das zu dichte Auffahren und das sollte auch bestraft werden.
Wobei das Strafmaß aber auch die Folgen dieses illegalen Handels angemessen berücksichtigen muß.
Zitat:
Original geschrieben von 16V_Fan
Was bitte sind denn die Folgen ???
Tja, ich glaube Drahkke meint mit den Folgen den Tod von zwei Personen (waren doch zwei die bei dem Unfall gestorben sind oder???)
Wenn ich falsch liege, korrigiere mich bitte.
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Tja, ich glaube Drahkke meint mit den Folgen den Tod von zwei Personen (waren doch zwei die bei dem Unfall gestorben sind oder???)
Genauso meine ich das.
Wer einen derartigen Fahrstil an den Tag legt, nimmt derartige Folgen zumindest billigend in Kauf und kann sich nicht später aus der Verantwortung stehlen, weil jemand anders auf Grund mangelnder Praxis seinen Wagen nicht mehr unter Kontrolle bekommt. Der § 1 der StVO gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer.