[TÜV] Mercedes C180 - TÜV nicht bekommen u.a. wegen Lenkradprobleme
Hallo zusammen,
der alte Mercedes C180 meiner Eltern hat keinen TÜV bekommen. Es geht mir vorrangig um einen Punkt der mich wundert:
Der Gummimantel des Lenkrads lässt sich in der oberen Lenkradkurve (ca. im Bereich 11 - 13 Uhr) bewegen. Soll heißen, der Gummimantel klebt an dieser Stelle nicht mehr 100% fest am Lenkrad.
Kann dieser Punkt Grund genug sein, dass man nicht durch den Tüv kommt?
Danke und Gruß,
JSS
Beste Antwort im Thema
Das Lenkrad kann man sehr wohl sehr einfach aus- und einbauen. Dazu muss allerdings der Airbag raus und das darf ein Laie nicht. Eine KFZ-Werkstatt wird dir aber sicherlich ein von dir beschafftes Lenkrad ohne Airbag für 20 € umbauen und den originalen Airbag wieder verbauen.
Den Lenkungsdämpfer kannst du in 10 Minuten selbst tauschen und kostet so um die 25 €. Die Schrauben sind sehr gut zugänglich und danach fährt sich das Auto merklich besser.
31 Antworten
Zitat:
@400.000km schrieb am 12. März 2019 um 19:50:53 Uhr:
Genau, zumindest hab ich schon mehrmals gehört, dass der TÜV die Lenkradüberzüge auch bemängelt.
Es gibt Bezüge auch mit ABE, wenn die keine ABE haben, => Erheblicher Mangel.
Zitat:
@Goify schrieb am 12. März 2019 um 13:11:33 Uhr:
Eine KFZ-Werkstatt wird dir aber sicherlich ein von dir beschafftes Lenkrad ohne Airbag für 20 € umbauen und den originalen Airbag wieder verbauen.
Soweit ich weiß dürfen gebrauchte Airbags nicht wieder verbaut werden und müssen nach 14 Jahren ausgetauscht werden. Das wird in einer Werkstatt also eventuell ein Problem.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. März 2019 um 21:44:23 Uhr:
Soweit ich weiß dürfen gebrauchte Airbags nicht wieder verbaut werden und müssen nach 14 Jahren ausgetauscht werden.
Du irrst. Eine Pflicht zum Austausch gibt es nicht und der Airbag bleibt ja im Auto.
Zitat:
Soweit ich weiß dürfen gebrauchte Airbags nicht wieder verbaut werden und müssen nach 14 Jahren ausgetauscht werden. Das wird in einer Werkstatt also eventuell ein Problem.
Nein, stimmt beides nicht. Der Handel ist aber auch nur zwischen Fachkundigen mit entsprechender Ausbildung erlaubt. Deshalb findet er in der Praxis eher selten statt. In der Altautoverordnung steht auch nur drin, dass gebrauchte Airbags nicht für die Produktion von Neufahrzeugen verwendet werden dürfen, ansonsten keine Einschränkung.
Die 14 Jahre habe ich noch nie gehört. Vielleicht hat das mal einer empfohlen, aber Gesetz/Vorschrift ist das nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Nein, stimmt beides nicht. Der Handel ist aber auch nur zwischen Fachkundigen mit entsprechender Ausbildung erlaubt. Deshalb findet er in der Praxis eher selten statt. In der Altautoverordnung steht auch nur drin, dass gebrauchte Airbags nicht für die Produktion von Neufahrzeugen verwendet werden dürfen, ansonsten keine Einschränkung.
Und genau in der Ausbildung lernt und unterschreibt man, dass man keine Airbags unbekannter Herkunft / gebrauchte Airbagkomponenten, dessen Funktionssicherheit man logischer Weise nicht garantieren kann, einbauen darf.
Ergo: Airbag => gebraucht => Wertlos
Airbags und Steuergeräte, etc. NUR NEU !
https://www.autoscout24.de/.../
Wobei ich den Beitrag bedenklich finde, da wenn der eh nur durch eine ausgebildete Kraft ausgetauscht werden darf, diese das Prozedere kennen sollte.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. März 2019 um 22:18:39 Uhr:
https://www.autoscout24.de/.../Wobei ich den Beitrag bedenklich finde, da wenn der eh nur durch eine ausgebildete Kraft ausgetauscht werden darf, diese das Prozedere kennen sollte.
In dem Artikel steht nur fachlich falscher Blödsinn drinnen.
Ich konnte jedenfalls als Fachmann nicht eine richtige Zeile finden !!!
Deswegen bedenklich. Den wird irgendjemand verfasst haben, der nebenbei mal etwas aufgeschnappt hat. Solch einen Beitrag zu veröffentlichen, bei einem Bauteil, welches eh nur ausgebildete Kräfte tauschen dürfen, finde ich schon grob fahrlässig. Das liest nun irgendein Bastler und kommt nachher wirklich noch auf die Idee, dass er den Airbag selbst tauschen kann. Der Sinn des Artikels bleibt aus.
Zitat:
Und genau in der Ausbildung lernt und unterschreibt man, dass man keine Airbags unbekannter Herkunft / gebrauchte Airbagkomponenten, dessen Funktionssicherheit man logischer Weise nicht garantieren kann, einbauen darf.
Ergo: Airbag => gebraucht => Wertlos
Airbags und Steuergeräte, etc. NUR NEU !
Das ist auch total sinnvoll und ich würde es nicht anders machen.
Es gibt allerdings keine Gesetz, welches es verbietet.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. März 2019 um 22:18:39 Uhr:
https://www.autoscout24.de/.../Wobei ich den Beitrag bedenklich finde, da wenn der eh nur durch eine ausgebildete Kraft ausgetauscht werden darf, diese das Prozedere kennen sollte.
Der Artikel ist lustig. Wer kann mir mal die Batterien zeigen, die das Aufblasen des Airbags einleiten :-)
Also der Artikel ist von einem technischen Laien geschrieben.
Ich glaube die 14 Jahre kommen wie folgt zu Stande:
Der größte Airbag Hersteller Takata gibt wohl 15 Jahre Auslösegarantie auf seine Airbags. Daraus leiten einige Hersteller einen Serviceintervall von 14 Jahren ab (Auto steht als Neuwagen ja noch ein bisschen auf dem Werksgelände und beim Autohändler rum, bevor es verkauft wird). Es ist nicht so, dass er danach nicht mehr funktioniert, aber die 15 Jahre werden garantiert.
Es gibt aber keine Vorschrift, ihn zu wechseln. Wer den Wechsel nach 14 Jahren ignoriert hat kein scheckheftgepflegtes Auto mehr. Ich glaube aber schon, dass dieser auch nach 20 Jahren und mehr noch tadellos funktioniert. Es gibt auch entsprechende Tests, die es bestätigen.
Mein Auto ist mittlerweile über 14 und Fahrer und Beifahrerairbag haben ich wechseln lassen. Bei Kopf- und Seitenairbag vertraue ich darauf, dass sie wahrscheinlich noch funktionieren. Die waren vor 20 Jahren sowieso recht selten.
Airbag wird doch nicht gewechselt. Sein alter bleibt doch drin, wenn der Kranz gewechselt wurde.
Gruß M
Zitat:
Das ist auch total sinnvoll und ich würde es nicht anders machen.
Es gibt allerdings keine Gesetz, welches es verbietet.
Es braucht dazu auch kein eigenes Gesetz. Die Rechtslage ergibt sich zum einen aus dem Umstand, dass nur geschultes Fachpersonal an Airbaganlagen arbeiten darf, zum anderen daraus dass diese Leute Ihre Arbeit Fachgerecht erledigen müssen.
Fachgerecht heißt eben nach den anerkannten Regeln der Technik und danach darf man keine gebrauchten Airbagkomponenten verbauen, da man die Funktionssicherheit nicht sicher stellen kann.
Wahrscheinlich gibt es dazu sogar eine VDI Norm...
Ein extra Gesetz ist daher nicht nötig.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. März 2019 um 06:43:27 Uhr:
Airbag wird doch nicht gewechselt. Sein alter bleibt doch drin, wenn der Kranz gewechselt wurde.Gruß M
Eben. Sein alter ist gebraucht. Er wird ausgebaut, liegt als Gebrauchtteil daneben, und wieder eingebaut. Somit aus meiner Sicht wie ein Gebrauchtteil jeglicher anderer Herkunft zu handhaben.
Ob es ein Mechaniker trotzdem macht, müsste man erfragen - theoretisch nicht, eher ein Mechaniker privat.
Es muss nicht alles durch Gesetze geregelt sein, wie zuvor bereits geschrieben wurde. Wenn das Vorgehen jedes Handwerks in Gesetze gefasst werden müsste, dann hätten wir noch mehr Gesetze und noch weniger, die durch das Wirrwarr durch steigen. Also lasst die anerkannten Regeln der Technik im Handwerk ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 13. März 2019 um 09:31:22 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. März 2019 um 06:43:27 Uhr:
Airbag wird doch nicht gewechselt. Sein alter bleibt doch drin, wenn der Kranz gewechselt wurde.Gruß M
Eben. Sein alter ist gebraucht. Er wird ausgebaut, liegt als Gebrauchtteil daneben, und wieder eingebaut. Somit aus meiner Sicht wie ein Gebrauchtteil jeglicher anderer Herkunft zu handhaben.
Ob es ein Mechaniker trotzdem macht, müsste man erfragen - theoretisch nicht, eher ein Mechaniker privat.(...)
D.h. wenn irgendwas an der Lenksäule/Lenkrad gemacht werden muss bei dem das Lenkrad abmontiert wird, dann sollte/müsste ja dann jedesmal ein neuer Airbag verbaut werden....mag ich nicht ganz glauben (was nicht heißen sol, daß es so ist).
Ich habe schon bei zwei Fahrzeugen, in der jeweiligen Markenwerkstatt, das Lenkrad tauschen lassen und es wurde immer mein alter Airbag verbaut.
Da sollte sich ein Mechaniker zu äußern. Nach meinem Verständnis jedoch schon, außer wenn dieser da ein nicht demontiert werden muss.
Wäre natürlich interessant für eine Achsvermessung, wenn das Lenkrad umgesetzt werden muss und der Airbag vor der Zentralschraube sitzt.