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unfall auf betriebsgelände

Themenstarteram 20. August 2010 um 23:07

hallo,

einem freund wurde letztens in einen unfall verwickelt.

dies geschah auf dem betriebsgelände unserer nachbar firma.

wir fahren alle die selbe rchtung raus aus diesem komplex.

keinem ist bis jetzt aufgefallen dass dieseig eine einbahnstr. ist.

er ist also falsch in die einbahnstr. gefahren.

der durchgang dort war eng da viele lkw dort zum laden standen und auc einige paletten stapel rumlagen.

der staplerfahrer sagt er hat ihn nicht gesehen obwohl er ihn hinten an der felge getroffen hat.

also müsste er das halbe auto schon gesehen haben.

was denkt ihr was hier passiert?

die leute von dieser firma haben alle zunächst gesagt ja klar die versicherung muss das übernehmen etc.

bis einer auf die idee kam das dies eig eine einbahnstr. ist.

die aber von jedem nicht als solche angesehen wird sprich lkw und pkw fahren da rein raus wie sie möchten.

Hoffe ich konnte euch die situation klar schildern

Gruß

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13 Antworten
am 21. August 2010 um 4:00

Zitat:

Original geschrieben von Prins24

Hoffe ich konnte euch die situation klar schildern

Da hoffst du vergebens. Ich habe nur Bahnhof Einbahnstrasse verstanden. Was für ein Komplex? War der Unfall nun auf dem Werksgelände oder nicht? Welche Rolle spielt der Stapler?

Fragen über Fragen.

Mfg Zille

Der Staplerfahrer ist seinem Freund an die hintere Felge angefahren!

Hat er doch gesacht!

 

Was ist denn passiert?

Wenn das Auto gegen die Fahrrichtung fährt, wird er wohl den Schaden selbst blechen müssen,

vielleicht hat ja dein Freund VK.

 

Nur weil es alle tun, muß es nicht richtig sein!

Das Fahren gegen die Fahrtrichtung.

 

Viktor

Themenstarteram 21. August 2010 um 9:59

ja klar muss das nicht richtig sein aber das der stapler fahrer sagt er hätte nur nach rechts geschaut weil er davon ausgeht das es ne einbahnstr ist.

obwohl er genau weiß das sich da keiner drann hält ist keine aussage genug.

oder?

ja war auf dem werksgelände

die polizei hat gesagt es wäre auf dem privat gelände passiert und sie könnten hier nichtmachen.

vk hat er nicht

Zitat:

Original geschrieben von Prins24

die polizei hat gesagt es wäre auf dem privat gelände passiert und sie könnten hier nichtmachen.

was sollen die da auch machen?!

die "schuld" stellt nicht die polizei, sondern ein richter fest......

am 21. August 2010 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Prins24

die polizei hat gesagt es wäre auf dem privat gelände passiert und sie könnten hier nichtmachen.

was sollen die da auch machen?!

die "schuld" stellt nicht die polizei, sondern ein richter fest......

Da es kein öffentl. Straßenraum ist kann die Polizei nichts machen (keine Unfallaufnahme, keine Ahndung der OWi, kein Unfallbereicht...), eins können sie jedoch tun: sie können beim Austausch der Personalien für die zivilrechtl. Regulierung helfen.

@ TE:

dein Freund wird wohl seine VK in Anspruch nehmen dürfen und hoffen das am Stapler kein Schaden ist.

Und am Rande erwähnt: Ausschilderung auf einem Privatgrundstück sind eh für die Katz und nur ne reine Empfehlung für den besseren Ablauf der Situation. Also könnten auch auf den Staplerfahrer Kosten zukommen. Aber das wird alles in einem Zivilprozess geklärt werden.

am 1. September 2010 um 9:50

soweit ich das weis haben staplerfahrer auf dem betriebsgelände immer vorfahrt. zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen.

ich hatte schon 2 unfälle mit dem stapler, 1x mit einem UPS fahrzeug, der hat sich ohne rücksicht hinter den rückwärtsfahrenden stapler gestellt, UPS durfte den schaden selbst bezahlen

und 1x hatte ich einen unfall auf öffentlichen strassen, dort hat mein chef allerdings den schaden selbst bezahlt

am 1. September 2010 um 9:56

Hey,

wenn es auf dem Gelände war kann es ja keien Einbahnstrasse gewesen sein ?

Man sollte meinen in der Fahrschule lernt man sich an Schilder zu halten, was soll denn die Aussage "die anderen machen das auch so", das ist ja wie im Kindergarten :D Zumal man bei sowas leicht Vorsatz unterstellen kann.

Hier stellt sich erst einmal die grundsätzliche Frage, warum das regelwidrige Verhalten von der Betriebsleitung nicht unterbunden wurde.

Danach ist zu festzustellen, ob es sich bei der besagten Unfall-Fahrt um eine betrieblich bedingte Fahrt oder um eine Privatfahrt handelt.

Schade, daß hier nichts mehr an Information 'rüberkommt...:(

Der Stabler ist versichert.

Die anderen Fahrzeuge auch. Auch wenn der Unfall sich nicht auf öffentl. Straßenland zugetragen hat ist dennoch den jeweilige Versicherer in der Haftung. Ein Verschulden ist abzuleiten.

Die Schadenanzeige ist "ganz normal" wie bei allen Schaden an den jeweiligen Versicherer zu übersenden. Der Versicherer prüft selber die Haftung und die mögliche Regulierung, ggf. die Abwehr unberechtiger Ansprüche.

Zitat:

Original geschrieben von krad24com

Der Stabler ist versichert.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wie kommst du auf diese Aussage?

Ein Stabler kann versichert sein, muss es aber nicht zwingend sein!

krad24com meint sicherlich die betriebliche Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von krad24com

Der Stabler ist versichert.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wie kommst du auf diese Aussage?

Ein Stabler kann versichert sein, muss es aber nicht zwingend sein!

Ok. war vielleicht etwas vorschnell ans gute geglaubt.

ich ging davon aus, dass es ein nichtöffentliche gewerbegrundstück ist, der stapler bis 6 km/h schnell ist und dementsprechend beitragsfrei in der Betriebshaftpflicht der firma mitversichert ist,.. aber stimmt schon,... pauschal ist dies nicht zusagen !

der hinweis einbahnstrasse zeigt eher ein halböffentl. grundstück an,.. die geschwindigkeit des staplers ist ebenfalls nicht benannt,... dennoch schliesst dies die haftungsfragen nicht aus,..

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