ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. "Nur für Export od. an Händler" - warum ?

"Nur für Export od. an Händler" - warum ?

Themenstarteram 24. Januar 2008 um 14:39

Hallo,

die Frage hat nichts mit Finanzierung zu tun, ich habe aber keinen passenderen Abschnitt dafür gefunden.

Häufig ist bei Gebrauchtwagen-Verkaufsanzeigen angegeben "Nur für Export oder an Händler". Was steht denn dahinter? Ist es evtl. Indiz darauf dass das Fahrzeug Notgeflickt wurde und Verkäufer (wenn auch Händler) auf jeden Fall Gewährleistun ausschliessen will? Gibt es andere plausible Erklärungen? TÜV und AU sind bei manchen dieser Anzeigen noch da - daran kann es nicht liegen...

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2008 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

Die Luft wird immer dünner für >Trickser<. Den Kunden und den ehrlichen Händler freut es.

Gruß,

Joschi

Das ist an sich richtig, aber:

Es gibt tolle Autos, die aber wegen eben jener Gewährleistungsbürde nach Usbekistan und Konsorten gekarrt werden.

Ein Beispiel: In irgendeiner Zeitschrift war neulich mal eine Kaufberatung deutscher 12 Zylinder Oberklasse - "Youngtimer".

Diese Prügel vom Schlage 7er BMW, S-Klasse, Audi A8... haben dann so in etwa 10 Jahre und 200000 Autobahnkilometer auf dem Buckel, sind an sich top fit und sind zum Preis eines Kleinwagen zu haben.

Diese Fahrzeuge haben inzwischen eine wunderbar anwachsende Liebhaberschaft gefunden.

ABER:

Man kriegt diese Dinger kaum noch im Handel, weil sich kein Händler den Schuh anziehen will, im Falle eines Motorschadens mal eben mit 20000€ einzustehen.

Also gehen diese Schmuckstücke ins Ural oder sonstwohin wo sie dann eben verheizt werden.

Eine Oldtimerszene wie heute wirds in 30 Jahren mit heutigen Autos mangels "Material" kaum geben können.

Es betrifft also nicht nur die TRICKSER.;)

 

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Solange das Auto noch in einem gewissen Rahmen ist, kannst du Gewährleistung bekommen. Zumindest bei "nichtPremium" Autohäusern die nen 2500 € Auto an privat auch als Dienstleistung verstehen - und könnte auch für die Werkstatt was bringen und evtl. Anschlußkäufe...

(Rahmen ist im Prinzip die Garantieversicherungsgesellschaft - 180.000 km / 12 Jahre bis zu der nen Abschluß möglich ist)

Dürfte im Gegensatz zu einem Privatverkauf eben etwas mehr kosten, denn rate mal wer die Garantieversicherung und den Kundendienst zahlt.

 

Im Kundenauftrag muß nichts schlechtes sein, hab momentan noch 3 Autos rumstehen, die auf die 1 Jahr Haltedauer fürs Abwracken warten. Kannst du 2 für 2600 € haben und einen für 4.600 €. nicht verhandelbar.

Eben nen 100er drüber was die Prämie(n) bringen würden. Ich kann die für den Preis nicht ankaufen, aber im Prinzip sind sie es noch wert.

Die Autos stehen bei mir rum, mit PRIVATVERKAUF, Daten, Preis, Telefonnummer.

Entweder kaufts einer oder sie werden verschrottet sobald sie ein Jahr zugelassen waren.

 

Das macht eben auch den Unterschied zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis und dem Privatverkaufspreis.

Kundendienst,

HU, AU,

Aufbereitung,

evtl. Reparaturen,

Garantieversicherung

und leben will man ja auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von Tom041963

"Nur an Händler oder Export" ist, wie meine vorredner bereits erwähnt haben, die einzige Möglichkeit für den entsprechenden Händler die Gewährleistung auszuschließen. Das heist aber nicht, daß Du so ein Fahrzeug nicht kaufen kannst. Du mußt Dir bloß darüber im Klaren sein, daß Du im Fall des Falles keine Garantie hast.

Hier sollte man allerdings beachten, daß "Gewährleistung" und "Garantie" zwei unterschiedliche Dinge sind, die nichts miteinander gemein haben. Garantie ist stets eine freiwillige Leistung des Anbieters, während es für die Gewährleistung gesetzliche Richtlinien gibt, welche diese in bestimmten Konstellationen zwingend vorschreiben.

@Drahkke,

siehst Du, wieder was dazu gelernt, aber irgentwie hatte ich das schon mal gehört. So ist das nun mal mit der deutschen Sprache. Umgangssprachlich ist es für mich das selbe, im rechtlichen Sinn hast Du natürlich recht.

MfG Thomas

Hallo zusammen,

ein weiteres Problem mit der Gewährleistung (aus Käufersicht).

Die Urteile vieler Gerichte fallen längst nicht mehr so käuferfreundlich aus wie zu Beginn der Beweislastumkehr im Jahre 2002, sondern (für mein Empfinden) realistischer.

Ab einer gewissen Laufleistung/einem gewissen Alter oder auch beidem in Kombination mit einem relativ günstigen Kaufpreis wird oft alles mögliche als Verschleiss angesehen, auch wenn es sich nicht um ein "Bastlerfahrzeug" handelt.

 

Deshalb traut sich ein mit mir befreundeter Gebrauchtwagenhändler nun auch wieder das Risiko, ältere Gebrauchte in der 3000EUR-Preislage zu verkaufen. Im Schadensfall geht er -bis auf Ausnahmen- das Risiko eines Rechtsstreits ein und "fährt" bis jetzt ganz gut damit.

Drahkke, die Gewährleistung (Du meinst wirklich "nur" Gewährleistung und nicht Garantie??) kann sich im Schadensfall lohnen - dennoch, Du hast dafür ja auch "bezahlt".

Für dieses Fahrzeug selbst im Topzustand wird kein Händler im Einkauf mehr als 200,300 EUR ausgeben, plus vielleicht nochmal 200 für HU/AU, Aufbereitung, und Kleinreparaturen.

Für einen Opel Kadett besteht im Exportmarkt überhaupt keine Nachfrage mehr - hier ist es also wieder umgekehrt, den Händler kann den Wagen nicht im Ausland loswerden....

Bei einem Preis von knapp 1500 EUR kalkuliert der Händler mögliche Reparaturen grosszügig mit ein.

Wenns jedoch hart auf hart kommt, hättest Du bei einem 19 Jahre alten Fahrzeug vor Gericht wenig Erfolgsaussichten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Wenns jedoch hart auf hart kommt, hättest Du bei einem 19 Jahre alten Fahrzeug vor Gericht wenig Erfolgsaussichten.

Dessen bin ich mir bewußt. Ich hätte den Wagen auch nicht gekauft, wenn es nicht schon mein 3. Kadett wäre und mir die Stärken und Schwächen dieses Typs daher bekannt sind.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. "Nur für Export od. an Händler" - warum ?