[NEWS] StVo-Novelle ungültig?!?
Zitat:
https://www.t-online.de/.../...as-sind-die-folgen-fuer-autofahrer.html
Den Juristen zufolge verletzt das Bundesverkehrsministerium in seiner Änderung nämlich das Zitiergebot des Grundgesetzes. Es bedeutet: In einer neuen Verordnung muss die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung angegeben werden.Etwas einfacher gesagt, fehlt der Novelle lediglich ein simpler Hinweis, nämlich auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin steht, dass es dem Verkehrsminister erlaubt ist, Vorschriften zu Fahrverboten zu erlassen – so wie in der jüngsten Novelle. Eigentlich eine Lapalie. Aber: Wenn dieser Vermerk fehlt, dann ist das besagte Zitiergebot verletzt. Und damit kann die entsprechende Verordnung nichtig werden. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden.
Bitte hier nicht wieder über Sinn und Unsinn diskutieren.
Es macht absolut nichts wenn so ein Thema mal nicht geschlossen wird!
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
auch hier https://www.iww.de/.../...aenderungen-der-stvo-novelle-wirksam-f130119
Allen Betroffenen wird geraten, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen.
Respekt vor der handwerklich sauberen Arbeit im Hause Scheuer. Mal wieder. Nicht.
439 Antworten
Zitat:
@Tody77 schrieb am 2. Juli 2020 um 07:07:06 Uhr:
...weil es ein Übersehen von Schildern nicht geben kann. Sollte trotzdem ein Schild übersehen werden, muss die Frage über die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges gestellt werden.
Steile These.
In Anbetracht meiner eigenen Erfahrungen und der großen Fläche unseres Landes mit vielen Schildern an vielen Orten würde ich mir ein solches Urteil nicht zutrauen.
Ganz zu schweigen von Themen wie zB mangelhaften Grünschnitt und zugewachsen Schildern.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 00:25:08 Uhr:
Und wir wollen uns nichts vormachen: Jeder der viel Auto fährt, und dann vielleicht noch in unbekannte Regionen, kann schon mal eine 30er Beschränkung übersehen. Mir ist es mehr als einmal passiert.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 00:25:08 Uhr:
Mit Radfahrern hab ich auch schon so einige Erfahrungen machen dürfen.
............
Hm, auf der einen Seite forderst du Führerscheine, Kennzeichen und derartigen Quatsch für Fahrradfahrer weil diese angeblich die Verkehrsregeln nicht kennen und hier hast du "Angst" dass dich Sanktionen treffen obwohl du die Verkehrsregeln kennst aber diese, warum auch immer, "mißachtest" ?!
Manchmal täte einigen einfach mal eine gewisse Selbstreflektion gut.
Nix für ungut ;-)
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Juli 2020 um 07:21:14 Uhr:
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 00:25:08 Uhr:
Und wir wollen uns nichts vormachen: Jeder der viel Auto fährt, und dann vielleicht noch in unbekannte Regionen, kann schon mal eine 30er Beschränkung übersehen. Mir ist es mehr als einmal passiert.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Juli 2020 um 07:21:14 Uhr:
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 00:25:08 Uhr:
Mit Radfahrern hab ich auch schon so einige Erfahrungen machen dürfen.
............Hm, auf der einen Seite forderst du Führerscheine, Kennzeichen und derartigen Quatsch für Fahrradfahrer weil diese angeblich die Verkehrsregeln nicht kennen und hier hast du "Angst" dass dich Sanktionen treffen obwohl du die Verkehrsregeln kennst aber diese, warum auch immer, "mißachtest" ?!
Manchmal täte einigen einfach mal eine gewisse Selbstreflektion gut.
Nix für ungut ;-)
Naja Texte lesen ist eine Sache, diese auch verstehen eine ganz andere, denn wenn Du diesen verstanden hättest, hätte Dir auffallen müssen das ich Verkehrsregeln nicht vorsätzlich mißachte. Und zum Thema Führerschein für Radfahrer ist es leider meine Erfahrung das ich den Eindruck habe das Radfahrer glauben die Verkehrsregeln gelte für sie nicht.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 07:29:05 Uhr:
Naja Texte lesen ist eine Sache, diese auch verstehen eine ganz andere, denn wenn Du diesen verstanden hättest, hätte Dir auffallen müssen das ich Verkehrsregeln nicht vorsätzlich mißachte. Und zum Thema Führerschein für Radfahrer ist es leider meine Erfahrung das ich den Eindruck habe das Radfahrer glauben die Verkehrsregeln gelte für sie nicht.
Habe dir nichts von Vorsatz unterstellt. Aber vielleicht hat der Radfahrer in dem anderen Thread ja auch einfach nur die rote Ampel übersehen ;-).
Wie geschrieben: Ist lediglich "dein Eindruck". Ist im Endffekt dass Selbe als wenn ich dir in obiger Situation hinterher gefahren wäre. Da könnte mein Eindruck dann auch sein: "Kuck dir den Möchtegern an, zu blöd Schilder zu lesen" oder "Typisch Benz-Fahrer, die meinen auch für die gelten Regeln nicht" oder "Der hat sein Führerschein wohl auch im Lotto gewonnen"
Ansonsten fände ich sowohl Führerscheine etc. für Radfahrer einfach quatsch und kaum umsetzbar und Kennzeichen bringen auch rein gar nichts.
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naja, dann kann der bundesrat ja bei der nächsten novelle formal korrekt noch mal alles ein bischen anschärfen. 3 monate führerscheinurlaub bei 15km/h drüber sind eigentlich in ordnung. und dann auch alles brav formal korrekt in die vo reintackern.
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 2. Juli 2020 um 08:03:41 Uhr:
naja, dann kann der bundesrat ja bei der nächsten novelle formal korrekt noch mal alles ein bischen anschärfen. 3 monate führerscheinurlaub bei 15km/h drüber sind eigentlich in ordnung. und dann auch alles brav formal korrekt in die vo reintackern.
Ohne jetzt über irgendwelche Verhältnismäßigkeiten zu streiten. Subjektiv habe ich den Eindruck dass die Verschärfung was bringt. In 70er-Bereichen auf der Landstraße wird jetzt tatsächlich von vielen auch 70-80 km/h gefahren. Das war vorher (selbe Strecke, selbe Uhrzeit) eher nicht der Fall
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Juli 2020 um 08:25:46 Uhr:
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 2. Juli 2020 um 08:03:41 Uhr:
naja, dann kann der bundesrat ja bei der nächsten novelle formal korrekt noch mal alles ein bischen anschärfen. 3 monate führerscheinurlaub bei 15km/h drüber sind eigentlich in ordnung. und dann auch alles brav formal korrekt in die vo reintackern.Ohne jetzt über irgendwelche Verhältnismäßigkeiten zu streiten. Subjektiv habe ich den Eindruck dass die Verschärfung was bringt. In 70er-Bereichen auf der Landstraße wird jetzt tatsächlich von vielen auch 70-80 km/h gefahren. Das war vorher (selbe Strecke, selbe Uhrzeit) eher nicht der Fall
Kann ich bestätigen, seit den neuen Regeln brauche ich 10-30 Minuten länger für Strecken von 50-200 km.
Es schleichen viele noch mehr, machen noch weniger Platz bei 2 Spuren oder mehr und viele fahren teilweise bis zu 10km/h unter Limit .... man wird also ab jetzt noch mehr ausgebremst aber egal, andere bezahlen ja nun mein mehr Gehalt - also die Kunden 😁
Zitat:
Die Überschreitung ist ein Vorsatz, weil es ein Übersehen von Schildern nicht geben kann.
So einfach ist es nicht wirklich. Ich bin vor vielen Jahren mal in eine 30er Zone gezogen. Das hatte ich nicht immer verinnerlicht, als ich mit dem Auto von meiner Wohnung aus losgefahren bin. Und da wird bei DIESER Fahrt schlicht kein Schild übersehen.
Ist auch nicht gut, aber der pauschale Vorwurf des Vorsatzes ist damit aus der Welt.
Zitat:
@hit1038 schrieb am 2. Juli 2020 um 08:47:19 Uhr:
Kann ich bestätigen, seit den neuen Regeln brauche ich 10-30 Minuten länger für Strecken von 50-200 km.
Es schleichen viele noch mehr, machen noch weniger Platz bei 2 Spuren oder mehr und viele fahren teilweise bis zu 10km/h unter Limit .... man wird also ab jetzt noch mehr ausgebremst aber egal, andere bezahlen ja nun mein mehr Gehalt - also die Kunden 😁
Naja, wenn ein Geschäftsmodell darauf aufbaut dass mehr oder Minder Regelverstöße einkakuliert sind ist es eh zum scheitern verurteilt :-)
Zitat:
Die Überschreitung ist ein Vorsatz, weil es ein Übersehen von Schildern nicht geben kann.
Falsch - das nennt man "Augenblicksversagen" und das ist kein Vorsatz....
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Juli 2020 um 09:58:33 Uhr:
Naja, wenn ein Geschäftsmodell darauf aufbaut dass mehr oder Minder Regelverstöße einkakuliert sind ist es eh zum scheitern verurteilt :-)
es ist kein Geschäftsmodell, Anfahrtskosten oder entsprechende Pauschalen realistisch zu kalkulieren; in Zeiten steigenden Verkehrs, Staus etc. muss man höheren Zeitaufwand - aus welchen Gründen auch immer der entsteht - natürlich entsprechend an den Kunden weitergeben....
welches Geschäftsmodell wäre es denn, die oft kritisierten Anfahrtskosten i.S. des Kunden niedrig zu halten und damit sich selber unter Zeitdruck zu setzen und seinen Führerschein zu riskieren ?!
Gruß rmx
Interessanterweise ist das Verkehrsrecht das einzige Recht im juristischen Bereich, bei dem man von vornherein von Vorsatz ausgeht. Im jeden anderen juristischen Bereich muss der Vorsatz zunächst bewiesen werden. Und selbst wenn man jemanden tötet und vorher eine Pulle Schnaps trinkt wirkt sich dies mildernd auf die Sanktion aus.
Na sei es drum. Fakt ist, was die Fahrverbote betrifft ist diese Novelle fehlerbehaftet und hier muss, Gott sei Dank, nach der alten Regelung geahndet werden.
Jetzt muss diese Novelle das ganze Prozedere nochmal komplett durchlaufen und wird dann hoffentlich in einer Version verabschiedet die mehr Sinn und Verstand hat.
Dann mach(t) doch mal den Selbstversuch:
Fahr(t) mal einen Tag lang genau nach TL und guck(t) nach den anderen VT.
Danach können wir noch mal über Vorsatz oder Augenblickversagen reden, aber meine Beobachtungen zeigen, dass es so viel Augenblickversagen nicht geben kann.
In Hamburg wird auf den mehrspurigen Straßen nicht selten Tacho 70 - 80 gefahren und da kann mir keiner erzählen, dass das kein Vorsatz ist.
klar wird eine moderate Überschreitung von Vielen systematisch begangen, solange es dafür überschaubare Sanktionen gibt; eine Verschärfung war da evtl. sinnvoll;
trotzdem geht bei der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten das Maß so langsam verloren und Autofahrer kann man ja auch so bequem sanktionieren, dass schon Pläne bestehen, auch ganz andere Verstösse ausserhalb des Strassenverkehrs mit Führerscheinentzug zu sanktionieren;
Zitat:
@Tody77 schrieb am 2. Juli 2020 um 07:07:06 Uhr:
Die Überschreitung ist ein Vorsatz, weil es ein Übersehen von Schildern nicht geben kann. Sollte trotzdem ein Schild übersehen werden, muss die Frage über die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges gestellt werden.
Nicht genau darauf zu achten wo Schilder stehen ist Fahrlässigkeit, weil man damit rechnen muss, dass unter Umständen doch ein relevantes Schild auftaucht. Vorsätzliches "Übersehen" setzt ein bewusstes Ignorieren der Umgebung voraus....und selbst das wäre noch schwer als Vorsatz zu bezeichnen.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 10:14:20 Uhr:
Interessanterweise ist das Verkehrsrecht das einzige Recht im juristischen Bereich, bei dem man von vornherein von Vorsatz ausgeht. Im jeden anderen juristischen Bereich muss der Vorsatz zunächst bewiesen werden.
Auch im Verkehrsrecht muss ein Vorsatz bewiesen werden. Im Normalfall läuft es auf Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit hinaus.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 10:14:20 Uhr:
Interessanterweise ist das Verkehrsrecht das einzige Recht im juristischen Bereich, bei dem man von vornherein von Vorsatz ausgeht.
Quatsch. Basis ist immer eine Ahndung als fahrlässige Tat. Nur bei ganz groben Verstößen oder mehreren hintereinander aufgestellten Schildern wird Vorsatz angenommen.