"neu für alt"-Regulierung bei Haftpflichtschaden widersprechen?

Hallo Gemeinde,

hatte im März einen Haftpflichtschaden am Auto, bei dem ein anderer PKW rückwärts in das Heck meines geparkten Fahrzeuges gefahren ist und mit der Anhängerzugvorrichtung/Anhängerkupplung ein entsprechend großes Loch in meinen Stoßfänger gestanzt hat.

Nachdem sich der Selbstregulierungswille des Verursachers in Luft aufgelöst hat... war ich dann vor 2 Wochen beim Gutachter. Gutachten war schnell fertig und bei der Versicherung des Verursachers.

Nun unterscheidet sich der Endbetrag im Gutachten von dem Betrag, den der Versicherer ermittelt und überwiesen hat. Im Gutachten ist ein Punkt "NFA/VORTEILSAUSGLEICH VON LACKIERUNG" mit einem Abzug von 40,- € von den Nettoreparaturkosten veranschlagt.

Im Schreiben der Versicherung werden von den fast mit Nettoendbetragbetrag des Gutachters (NFA schon abgezogen) identischen "kalkulierten Reparaturkosten" abermals 40,- € "Abzug neu für alt" abgezogen.

Der Wagen war nie bei einem Gutachter des Versicherers. Die von ihm ermittelten Reparaturkosten unterscheiden sich von denen des Gutachters bei einem fast vierstelligen Betrag nur um 2,- €. Damit könnte ich leben. Aber warum wird der Abzug zweimal berechnet? Und wann ist so ein Abzug angebracht?

Ich fand im Netz eine Erklärung dazu.

Zitat:

Der Lack im Schadenbereich ist zwar zehn Jahre alt, aber intakt. Weil es für den Geschädigten keinen Anlass zu einer Nach- oder Neulackierung gab, hat er durch die schadenbedingte Lackierung keinen messbaren und zeitnahen Vorteil. Ein Neu-für-alt-Abzug ist nicht berechtigt.

Ich hatte nun bis zum Schadenfall keinen Anlaß zu einer entsprechenden Nach- oder Neulackierung.

Handelt es sich um einen Rechenfehler des Versicherers oder um einen Denk-/ Verständnisfehler bei mir? Oder beides?

Beste Antwort im Thema

"NFA" gibt es nicht in KH.

Das sind prozentuale Abzüge. Diese finden nur Berücksichtung in einem Kasko- Schaden.

Im KH- Schaden spricht man von Abzügen für eine Wertverbesserung .

Diese werden in gerundeten Euro- Beträgen angegeben.

Abzüge NFA werden in Prozenten angegeben und begründen sich in den Bedingungen der jeweiligen AKB`s

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. November 2016 um 09:56:47 Uhr:



Zitat:

@100avantquattro schrieb am 22. November 2016 um 15:51:54 Uhr:



Da der Abzug aber schon auf dem Gutachten (des freien und selbst gewählten Gutachters) stehen... wäre wohl auch der mein Ansprechpartner.

Ob der Gutachter wirklich frei und unabhängig ist?
Abgesehen vom ungerechtfertigten Abzug der 40,- € irritiert mich der im Gutachten zu Grunde gelegte Stundenverrechnungssatz von 76,- €. Welche Audi-Werkstatt arbeitet dafür? Gibt es in Deiner Region keine UPE-Aufschläge, keine Verbringungskosten?

Okay. Den Gutachter habe ich ja selbst gewählt. Hatte keinen Hinweis darauf gefunden, daß er für oder im Sinne einer bestimmten Versicherung arbeitet. Ich will auf keinen Fall eine Unzufriedenheit mit der gezahlten Summe signalisieren, denn diese ist ca. doppelt so hoch wie das, was ich als Gesamtwert meines Autos betrachtet hätte. Ich bin vor dem Gutachten von 200-300,- € ausgegangen, die man mir zugestehen würde und die für eine Stoßstange vom Verwerter und eine Lackierung sicher ausgereicht hätten.
Ich werde sicher auch nicht beim Gutachter deswegen vorsprechen, denn ich denke, daß er meinen Wagen schon recht gut hat dastehen lassen. Korrekt finde ich es in meinem speziellen Fall dennoch nicht. Finde aber auch keine konkreten und verbindlichen Richtlinien für die Anwendung dieser Regel.
Aber den nochmaligen Abzug der "neu-für-alt"-Pauschale von der ja schon um diesen Betrag geminderten Nettoschadensumme durch den Versicherer werde ich so nicht hinnehmen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. November 2016 um 09:56:47 Uhr:


... im Gutachten zu Grunde gelegte Stundenverrechnungssatz von 76,- €. Welche Audi-Werkstatt arbeitet dafür? ....

Bei mir in der Gegend liegt der Verrechnungssatz bei Audi Vertragswerkstätten zwischen 130 und 145 € - ist halt nicht ganz das doppelte.

Habe jetzt Rückmeldung von der Versicherung bekommen.
Die haben den Stundensatz nach unten hin geändert und 2 Stoßstangenhalter aus der Rechnung genommen, von denen sie annehmen, daß diese nicht beschädigt sind oder sein sollten.
Den neu-für-alt-Abzug haben sie großzügigerweise ungekürzt aus dem Gutachten übernommen. Muß ich nicht verstehen. Wenn die Summe der verbauten Neuteile durch das Weglassen von Teilen geringer wird... sollte sich doch auch der Abzug reduzieren.

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