"Mein" Vorführwagen

Hallo Leut's,
Bin kurz davor mir einen Neuwagen zu kaufen. Ein Autohaus machte mir jetzt ein Angebot, mir einen Wagen nach meinen Wünschen zu bestellen und ihn dann als Vorführer auf sich zuzulassen, ihn aber sofort nach Auslieferung mir zu geben. Ich müsste nur für ein paar Monate mit seinem Kennzeichen fahren und den Wagen nach Ablauf der Frist auf mich ummelden.
Ist das gängige Praxis oder gibt's da Bedenken? Wo könnten da die Fallstricke liegen?
Könnte mir z.B. vorstellen, dass er dann sagt, "pass auf ich hab noch 3 Kunden, Du bekommst ihn erst nächsten Monat"... (also innerhalb der Zeit, wo er unter dem Autohaus läuft) Aber was könnte noch sein, ist ja in dieser Zeit "sein" Auto???
Gruß jaro

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Moin,

Der Händler holt sich auf diese Weise etwas Geld beim Hersteller in Form einer Zulassungsprämie, d.h. er verdient etwas mehr am Auto, als wenn er es direkt an dich verkauft.

LG Kester

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Darüber habe ich mit ihm noch nicht gesprochen, nehme aber an, dass er sie bezahlt und die üblichen Bedingungen gelten (VK mit 1000€ SB).
Das gilt es auf jeden Fall noch zu verhandeln.

was EU-Importe angeht:

1. Die Ausstattungsunterschiede sind am Ende wirklich minimal. Im Zuge der Vereinheitlichung (wegen kostenersparniss) sind die Autos nahezu identisch.

2. wenn es Unterschiede gibt, sind die Deutschen Varianten eher sparsamer ausgestattet.

3. bei einem Importeuer (nicht Vermittler) kannst Du entweder direkt aus dem Katalog bestellen oder er hat eine seperate Preisliste auf der Du schon genau sehen kannst was das Auto hat und was nicht inkl. der Preise.

da wir ja nunmal EU haben und vieles nahezu angeglichen ist, gilt dies auch für Autos. evtl. zulassungsbeschränkungen gibt es auch nicht. Ein Ausstattungsdetail was in NL zugelassen ist, ist es auch in DE.

Der Händler bezahlt die Versicherung...? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Frage nach den SFR ist zu klären. Wer wird hochgestuft...?

Zitat:

@jof schrieb am 27. November 2019 um 12:27:16 Uhr:


Der Händler bezahlt die Versicherung...? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Frage nach den SFR ist zu klären. Wer wird hochgestuft...?

Doch. Der Wagen ist grundsätzlich ein „normaler“ Vorführer und auf den Händler ja auch zugelassen.
Insofern läuft der versicherungstechnisch auch in seinem Fuhrpark mit.

Einziger Unterschied ist, dass der Wagen Für die paar Monate lediglich von einer Person (dem späteren Eigentümer) und von dieser dauerhaft genutzt wird. Das ist genau der Knackpunkt. Der TE will den Wagen zwar kaufen, ist aber für die Zeit, wo er Ihn lediglich nutzt nur Besitzer, nicht Eigentümer.
Wer die Versicherung zahlt würde ich erstmal gar nicht groß in Frage stellen und nur beiläufig mit dem Selbstverständnis, dass das der Händler macht, klären. Alles andere sollte zu einem „Erstaunen“ und der Frage nach weiterer Preisverhandlung führen.

Insofern sollte schon genau lesen, was in den Verträgen dazu steht....im Kaufvertrag wird vermutlich irgendetwas stehen, dass der Käufer den Wagen erst zum Zeitpunkt X erwirbt. Und dann könnte das Insolvenzrecht (bei vorzeitiger Bezahlung) durchaus eine Rolle spielen.

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Die Versicherung konnte doch schon immer unabhängig vom Halter sein. Meist ist es aber anders herum:

Papa zahlt die Versicherung (ist sein Zweitwagen, der dann günstiger ist) und das Auto läuft auf Sohnemann bzw. die Tochter.

Ersetzte Papa durch Käufer und Sohn / Tochter durch das Autohaus. Fertig.

Wird uns der TE sagen,meiner Ansicht nach aber ganz sicher nicht.

Das Autohaus bekommt den Wagen vergünstigt vom Hersteller, da er als Vorführer genutzt wird. Den „Schein“ muss er wahren bzw. anhand der Belege überprüfbar machen.
Daher:
-keine Umschreibungvor dem vom Hersteller gesetzten Haltedauer
- keine andere Versicherung, aus der das „Geschäft“ ersichtlich wird

Also...hab Grad telefönt...
Die Vers.und Steuer zahlt der Händler für 4 Monate, danach melde ich den Wagen auf mich um. Ich bekomme ihn unmittelbar nach Auslieferung.
Vers. ist VK mit 1000€ SB,und Neuwagenschutz bei Verlust oder Totalschaden. die SB sehe ich aber noch nicht so. Da ist noch Verhandlungsspielraum. Den Brief bekomme ich bei Übergabe mit.
Mein Argument mit der möglichen Insolvenz entkräftete er mit den Worten, "es steht doch dann alles im Vertrag"
Stehe der ganzen Sache mitterweile recht aufgeschlossen gegenüber.
Gruß jaro

Das ist gängige Praxis.
Wenn du den Brief bei der Übergabe erhältst und im Vertrag klar definiert wurde das der Wagen bei Zahlung und Übergabe in dein Eigentum übergeht, würde ich das auch entspannt sehen.
Bezüglich der SB solltest du verhandeln. Die 1000,-€ SB sind allerdings ebenso gängige Praxis bei Vorführwagen, sowohl um die Prämie niedrig zu halten und sicher auch um eine gewisse "Hemmschwelle" für den unsachgemäßen Umgang aufzubauen.

Sofern der Vertrag passt ist dann doch alles gut. Hab in meinen Unterlagen von damals noch einmal geguckt. Da war tatsächlich auch der wirkliche Übergabetermin genannt und lediglich die Umschreibung war losgelöst. Also alles fein.

Verhandlungsmasse bei der SB sehe ich wenig. Die Beitragsdifferenz der Versicherung zu 500,— SB wird vermutlich bei grob 25 Euro liegen. Ein einziges Fahrzeug (von 20 + X) anders zu versichern wird zuviel Mühe machen.
Berücksichtigen muss man auch, dass wir über die Vollkasko= selbst verschuldeter Unfall sprechen oder?

Jupp, wie Du schon erwähnt hast, soll ja das "Geschäft" nicht ersichtlich werden.

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