"kleiner" Wildunfall bei Winterauto - wie vorgehen?
Hallo,
hatte letzten Donnerstag mit meinem Winterauto einen kleinen Wildunfall (Ibiza 6L - Wert geschätzt 1500 €).
Polizei hat Unfall aufgenommen und bestätigt, habe ihn vorsorglich auch der Versicherung angekündigt, da Teilkasko vorhanden. Bin bei der LVM, habe aber zum Jahreswechsel gekündigt.
Mir ersichtliche Schäden:
- zwei Plastik Gitter in Stoßstange gebrochen
- Stoßstange leicht gestaucht und kleiner Lackabplatzer
- Halterung Scheinwerfer rechts gebrochen
Technisch funktioniert noch alles. Reparieren (lassen) würde ich wohl nichts.
Was meint ihr, lohnt es sich den Schaden zu melden? Falls ja, wie muss ich nun vorgehen. Die LVM wird mich ja vielleicht nicht unabhängig beraten ;-)
- Wie schnell muss ich eine KV erstellen lassen?
- Ist es problematisch, dass ich die Versicherung wechsle? Bin aktuell nur SF1, da mein Sommerwagen über einen Vertrag von meinem Vater läuft.
- trage ich ein Kostenrisiko, wenn ich den Schaden melde?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@27239 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:06:26 Uhr:
Ich sag nur SF1 und Jahresfahrleistung, das kann im Dezember schon lustig werden und Kosten produzieren ;-)
SF1 ist in dem Fall nicht relevant. Ist ja kein KH sondern TK Schaden.
Jahresfahrleistung führt lediglich dazu, dass der eigentliche Tarifbeitrag für die wirkliche Fahrleistung nacherhoben wird.
So, don't worry und rechne fiktiv ab.
31 Antworten
Kannste auszahlen lassen
mal keine Panik, die werden dir den Schaden schon normal bearbeiten. Vertrags und Schadenabteilung sind getrennt.
Melde den Schaden und dir wird geholfen, eine Hochstufung gibt es in Teilkasko nicht, musst nur bei der Jahresfahrleistung aufpassen. Nicht das du dort dir selbst ein Bock schiesst.
SF1 ist egal, da Teilkasko.
Kostenrisiko hast du nur, wenn du jetzt selbst irgendwelche Kosten produzierst, z.B. Gutachter (auch wenn das einige hier vehement anders sehen), Anwalt, Reparatur.
Schaden melden, Versicherung machen lassen, Geld abzügl. evtl. Selbstbeteiligung einsacken, fertig.
Viel kannst du bei dem Fahrzeug aber auch nicht erwarten.
Ich sag nur SF1 und Jahresfahrleistung, das kann im Dezember schon lustig werden und Kosten produzieren ;-)
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DANKE!
Die Jahresfahrleistung ist passend angesetzt, das gibt keine Probleme.
Werde morgen mal meinen Versicherungsmakler anrufen.
Ich habe nun ja über ein bekanntes Portal Versicherung gewechselt. Muss ich da noch tätig werden?
"habe ihn vorsorglich auch der Versicherung angekündigt" - interessant, wie lange vorher wusstest du denn, dass du einen Wildunfall haben würdest?
Mal im Ernst:
Schaden melden, mit Kopie des Protokolls, Weisung der Versicherung abwarten. Reicht denen ein Kostenvoranschlag? Oder wollen die den Schaden selbst begutachten lassen? Beim Kaskoschaden schicken die den SV.
Nettosumme abzgl. Selbstbeteiligung auszahlen lassen und die Halterung des Scheinwerfers reparieren.
Nutzungsausfall, Kostenpauschale usw. - ist beim Kaskoschaden nicht drin.
Zitat:
@lenny1988 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:07:56 Uhr:
DANKE!Die Jahresfahrleistung ist passend angesetzt, das gibt keine Probleme.
Werde morgen mal meinen Versicherungsmakler anrufen.
Ich habe nun ja über ein bekanntes Portal Versicherung gewechselt. Muss ich da noch tätig werden?
Dann frage gleich nach, welcher SFR beim Wechsel bestätigt wird,
und prüfe den Tarif beim Portal. Der Schaden wird sicher ohne Probleme bearbeitet.
Zitat:
@27239 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:06:26 Uhr:
Ich sag nur SF1 und Jahresfahrleistung, das kann im Dezember schon lustig werden und Kosten produzieren ;-)
SF1 ist in dem Fall nicht relevant. Ist ja kein KH sondern TK Schaden.
Jahresfahrleistung führt lediglich dazu, dass der eigentliche Tarifbeitrag für die wirkliche Fahrleistung nacherhoben wird.
So, don't worry und rechne fiktiv ab.
Nein, brauchst bzgl. der neuen Versicherung nicht tätig werden. Antrag ist dort doch schon korrekt gestellt, oder wünschen die weitere Auskünfte?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:12:25 Uhr:
Nein, brauchst bzgl. der neuen Versicherung nicht tätig werden. Antrag ist dort doch schon korrekt gestellt, oder wünschen die weitere Auskünfte?
Antrag ist korrekt gestellt. Bei den Verleichsportalen wird ja gefragt, ob innerhalb eines gewissen Zeitraumes ein Schaden reguliert wurde, daher die Frage.
Wenn der Antrag vor Unfall gestellt wurde, hast Du korrekt beantwortet und Du musst nicht nachmelden.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:12:10 Uhr:
Zitat:
@27239 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:06:26 Uhr:
Ich sag nur SF1 und Jahresfahrleistung, das kann im Dezember schon lustig werden und Kosten produzieren ;-)SF1 ist in dem Fall nicht relevant. Ist ja kein KH sondern TK Schaden.
Jahresfahrleistung führt lediglich dazu, dass der eigentliche Tarifbeitrag für die wirkliche Fahrleistung nacherhoben wird.
So, don't worry und rechne fiktiv ab.
Mit SF1 meinte ich nur die höheren Unterschiede im Fahrleistungsverstoß,
liegt hier aber wie schon oben geschrieben nicht vor.
Habe leider öfter Fälle, da geben die Kunden munter 9000 km an und fahren plötzlich 30.000, die Nachzahlung der jährlichen Differenz ist dann höher als die Schadenzahlung. 😁
Ok, da ist in SF1 der Unterschied im Tarifbeitrag schon höher. Daher haste recht
Was ist ein "Fahrleistungsverstoß" - Ergebnis dieser dämlichen Autokorrektur?