(keine) baustellenabsicherung
am freitag war ich auf der a81 unterwegs, ungefähr auf der hälfte zwischen würzburg in richtung stuttgart. die autobahn ist hier freigegeben und ich fuhr mit gut 200 km/h auf der rechten spur und wurde gerade überholt, wobei der überholende bmw nicht so ganz aus dem knick gekommen ist. während dieses vorgangs, in einer rechtskurve, baute sich vor mir ohne jede vorankündigung ein baustellenfahrzeug auf und und auf der rechten fahrspur stand(!) ein pritschenwagen. nach links konnte ich nicht, habe voll gebremst und wohl auch dank abs/esp die spur gehalten. der pritschenwagen hats minimal vor mir geschafft, sich auf den standstreifen zu "retten", wobei ichs da auch schon auf die linke spur geschafft hab, der überholende war natürlich vorbei.
eine wirklich heikle situation! ist euch ähnliches auch schon passiert? und angenommen, hier hätte es gekracht- wer wäre da schuld gewesen?
liebe grüße
Beste Antwort im Thema
...absicherungspflicht hin oder her...ein stauende ist auch nicht sonderlich gekennzeichnet und du darfst trotzdem nicht schuldlos reinkacheln...das ist eben das risiko beim schnellfahren...und du nimmst eine gefährdung anderer billigend in kauf...deshalb glaube ich an eine nicht zu knappe hauptschuld in diesem fall...
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
und warum hälst du dich nicht daran?🙄Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wenn man keine Ahnung hat gilt eins : Einfach mal den Brabbel halten....
Wieder ein Experte für die Igno-Liste 😁 .
Tatsache ist weiter: Ohne die näheren Angaben kann der Fall nicht beurteilt werden, alles andere ist die hier übliche Spökenkiekerei .
Man kann zwar nicht alles beurteilen aber trotzdem ist es eine Tatsache daß er erstens schon mal eine Teilschuld bekommen würde weil er über 130 km/h gefahren ist und dann wird es mit Sicherheit noch negativ ausgelegt weil er die Kurve nicht ganz überblicken konnte. Auch wenn die Baustelle nicht, oder evtl. noch nicht richtig abgesichert war muß jeder Verkehrsteilnehmer rechtzeitig anhalten können.
Doch wie "25plus" schon richtig gesagt hat halten sich oftmals die wenigsten daran.
...ja nee...is klaar...
...eine baustelle muss gesichert sein...keine frage...ich bin mir aus der schilderung des to nicht so ganz sicher, ob da nun eine baustelle war, oder ob ein pritschenwagen lediglich auf der rechten spur war...ob das baustellenfahrzeug (wenn es denn unterschiedlich zum pritschenfahrzeug war) gerade mit der absicherung der baustelle beschäftigt war...ist schon irgendwie komisch...das brennt der to mit 200 in eine kurve...dort steht ein baustellenfahrzeug und ein pritschenwagen...der pritschenwagen schafft es, aus dem stand noch rechtzeitig auf den standstreifen zu wechseln...hmm...ich weiss nicht...bestimmt hab ich ja was nicht verstanden...
...die gesetzeslage ist hier aber doch recht deutlich, oder?...sollte es sich um eine nicht gesicherte baustelle gehandelt haben, dann wird das sicherlich konsequenzen für die baufrima haben...wenn die sicherungspflicht vernachlässigt wurde (hier kanns schon schwer werden)...die schuldfrage ist hier dennoch recht eindeutig?...du darfst halt numal nicht zu jeder zeit volle kanne rumkacheln in dem tiefen vertrauen darauf, dass jede gefahrenstelle abgesichert ist...aber typisch ist, für die eigenen fehlleistungen noch jemanden finden zu müssen, der noch schulder ist als der schuldige...aber das ist ja durchaus legitim...ich kann ja auch immer so argumentieren, dass wenn der unfallgegener nicht auf der strasse gewesen wäre, dann wäre es nie zur kollision gekommen...hmm...nicht von der hand zu weisen, oder?....
Andi_08 hat es zuerst angesprochen. Das Sichtfahrgebot gilt immer und es bedeutet, daß man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können muß. Im Grunde genommen hat sich der TE nicht an das Tempolimit gehalten.
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zuerst natürlich vielen dank an alle für die rege diskussion und vor allem für die sachlichen beiträge.
zur situation: es war früher nachmittag, demnach hell und die fahrbahn war trocken, kein regen. also sehr gute witterungs- und sichtverhältnisse. die kurve war tatsächlich nicht perfekt einsehbar. die gleiche situtation auf gerader fahrbahn wäre mit sicherheit weniger heikel gewesen, aber auch nicht ohne: schließlich stand hier ein hindernis auf der rechten fahrspur(!), nicht standspur- diese war auch blockiert.
es handelte sich auf der standspur um ein fahrzeug mit aufbau mit einem großen mit weißem pfeil auf blauem grund der im 45 grad winkel nach unten links zeigte. also die aufforderung die spur links daneben zu benutzen.
auf dieser spur, logischerweiser der rechten fahrspur, befand sich der pritschenwagen. hier saß auf jeden fall jemand am steuer, sonst hätte der sich nie so schnell vom fleck bewegen können. ich habe auch noch gesehen, wie der wagen auf die standspur gefahren wurde, sehr abrupt: den arbeitern wird in diesem moment klar geworden sein wie gefährlich das war an dieser stelle auf der autobahn zu "campen".
fragt mich nicht, was die da gemacht haben. vielleicht haben die ja auch teile weggeräumt, ein totes viech oder was auch immer.
zum thema nicht angepasste geschwindigkeit: wenn ich mir vorstelle, jemand wäre mit richtgeschwindigkeit angekommen, aber weniger fahrerfahrung- oder nicht wie ich mit einem nagelneuen audi vollgestopft mit sicherheit-schnickschnack wie abs, esp usw. - dann wäre es womöglich weniger glimpflich ausgegangen... auch wenn das natürlich spekulation ist.
Zitat:
Original geschrieben von donesco
zum thema nicht angepasste geschwindigkeit: wenn ich mir vorstelle, jemand wäre mit richtgeschwindigkeit angekommen, aber weniger fahrerfahrung- oder nicht wie ich mit einem nagelneuen audi vollgestopft mit sicherheit-schnickschnack wie abs, esp usw. - dann wäre es womöglich weniger glimpflich ausgegangen... auch wenn das natürlich spekulation ist.
Und auch der hätte sich nicht an den Grundsatz gehalten auf halber überschaubarer Strecke anhalten können zu müssen. An diesen Grundsatz kann man sich mit jeder noch so alten Gurke halten!
das problem bei bab-fahrten ist, nach einer gewissen zeit verliert sich leicht das gefühl für die tatsächlich gefahrene geschwindigkeit.
das passiert zumindest mir: strecke gut ausgebaut, wohlmöglich kaum verkehr, der wagen läßt auch mit 200+ noch entspanntes fahren zu.
das muß man sich regelmäßig die tatsächliche geschwindigkeit selbst bewußt machen. desto mehr man sich das antrainiert, desto öfter ist man langsam genug für die jeweilige situation 😉
Zitat:
das problem bei bab-fahrten ist, nach einer gewissen zeit verliert sich leicht das gefühl für die tatsächlich gefahrene geschwindigkeit.
das passiert zumindest mir: strecke gut ausgebaut, wohlmöglich kaum verkehr, der wagen läßt auch mit 200+ noch entspanntes fahren zu.
das muß man sich regelmäßig die tatsächliche geschwindigkeit selbst bewußt machen.
da kann ich dir vom grundsatz her natürlich zustimmen. und trotzdem ist mir die nachlässigkeit der arbeiter an der besagten stelle ein rätsel! soviel schlampigkeit im sonst so korrekten süddeutschland 😉
@donesco
Vielleicht hat für dich die Situation sogar etwas gutes gehabt und du achtest das nächste mal eher auf die Geschwindigkeit.
Bei mir war es auf jeden Fall so. Da ich ja beruflich die verschiedensten Autos fahre war ich auch schon ab und zu mit einem AMG SL unterwegs, den man fast automatisch schneller fährt. Genau da ist mir in einer langezogenen Kurve so etwas ähnliches passiert, nur daß damals ein Stau war. Nur durch die guten Bremsen des Mercedes und ein Ausweichen auf dem Pannenstreifen ist nichts passiert.
Aber seit dem denke ich auf jeden Fall immer daran die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen....
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
das problem bei bab-fahrten ist, nach einer gewissen zeit verliert sich leicht das gefühl für die tatsächlich gefahrene geschwindigkeit.
das passiert zumindest mir: strecke gut ausgebaut, wohlmöglich kaum verkehr, der wagen läßt auch mit 200+ noch entspanntes fahren zu.
Hm. also mir passiert das nie und ich bin im Jahr knapp 50.000 Kilometer unterwegs und davon viel auf der BAB.
Ich fahre gerne schnell und auf der BAB ist meine Reisegeschwindigkeit, wenn es denn geht, 200.
Aber wenn ich >200, eigentlich schon wenn ich >140 fahre, dann hab ich beide Hände am Lenker und bin wirklich voll konzentriert.
Da unterhalte ich mich in der Regel auch nicht mit meinem Beifahrer, wenn jemand dabei ist.
Wenn ich sülzen möchte, dann fahre ich langsamer und rechts rüber.
Aber ich glaube schon, daß das ein Problem ist.
Viele Leute denken sie können gut Autofahren, weil sie auf der BAB über 200 schaffen ... das was der TE geleistet hat, daß nenne ich gut Autofahren!
Trotzdem wäre er bei einem Unfall sicher auch dran gewesen, wie bereits mehrfach hier geschrieben, vorausgesetzt natürlich, er hätte den Crash überlebt ...
Zitat:
Und auch der hätte sich nicht an den Grundsatz gehalten auf halber überschaubarer Strecke anhalten können zu müssen. An diesen Grundsatz kann man sich mit jeder noch so alten Gurke halten!
Ich hoffe mal, dass ihr in Deutschland auf einer Autobahn nicht auf halbe Sicht fahren müsst...
Zitat:
Original geschrieben von peterkremser
Ich hoffe mal, dass ihr in Deutschland auf einer Autobahn nicht auf halbe Sicht fahren müsst...Zitat:
Und auch der hätte sich nicht an den Grundsatz gehalten auf halber überschaubarer Strecke anhalten können zu müssen. An diesen Grundsatz kann man sich mit jeder noch so alten Gurke halten!
Wenn man sich dran hält, passiert einem nichts. Hält man sich nicht dran KANN einem etwas passieren.
Zitat:
Original geschrieben von h2-fanatiker
Wenn man sich dran hält, passiert einem nichts. Hält man sich nicht dran KANN einem etwas passieren.Zitat:
Original geschrieben von peterkremser
Ich hoffe mal, dass ihr in Deutschland auf einer Autobahn nicht auf halbe Sicht fahren müsst...
Man kann es auch übertreiben.
Nicht umsonst lernt man in der Fahrschule das hier:
Grundsätzlich darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke (Fahren auf Sicht) gehalten werden kann.
Auf Straßen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, darf nur so schnell gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke (Fahren auf halbe Sicht) gehalten werden kann.