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[Frage] Wirtschaftl. Totalschaden - selbstverschuldet/Vollkasko/was springt raus? Tipps

Hallo allerseits,
ich hatte gestern einen klassischen Auffahrunfall mit meiner B-Klasse 170 Automatik/Benziner (BJ 08/2007, ca. 90 tsd km). Ich bin selbstverschuldet und in jemand reingefahren. Ich habe Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung.
Der Sachverständiger meiner Versicherung hat sich das Auto bereits angeschaut und hat ein Gutachten erstellt (dieses habe ich aber noch nicht erhalten). Ich konnte aber schon sehen, dass er den Wiederbeschaffungswert meiner B-Klasse auf rund 8900 € angesetzt hat. Der Schaden bzw. Reparaturkosten belaufen sich auf rund 9600 €, bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich muss mein Auto aber noch abbezahlen (Finanzierungskauf, es fehlen noch 4000 €).
Meine Frage an Euch: Was lohnt sich in so einem Fall zu tun? Die Versicherung zahlt mir ja nicht den Schaden. Was kann ich von der Versicherung rausholen? Gilt hier die klassische Rechnung: Wiederbeschaffungswert 8900 € - Restwert? Den Restwert habe ich leider noch nicht gesgat bekommen.
Muss ich beim Wiederbeschaffungswert noch die MwSt. abziehen? Wie sieht es mit der MwSt. beim Restwert aus?
Ich hätte nämlich jetzt gerechnet: 8900 € WBW - Restwert (ungefähr gedacht) evtl. von 3000 € = 5900 €.
5900 € - Selbstbeteiligung von 500 € = 5400 € die ich von der Versicherung erhalte? Seh ich das richtig?
Ich könnte dann noch das Auto für 3000 € oder mehr je nachdem wer es kauf weiterverkaufen oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 13:20:09 Uhr:



Man könnte mit dem Gutachter auch sprechen wenn der statt neu gebrauchtteile und/oder statt Fachwerkstatt freie Werkstatt oder Werkstatt der Versicherung nimmt, könnte die Reparatur günstiger werden und unter den WB fallen.
Nur so als Idee, falls Du lieber reparieren lassen willst. ;)

Warum sollte der Gutachter etwas tun, was seinem Auftraggeber schadet?!

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Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 13:20:09 Uhr:



Man könnte mit dem Gutachter auch sprechen wenn der statt neu gebrauchtteile und/oder statt Fachwerkstatt freie Werkstatt oder Werkstatt der Versicherung nimmt, könnte die Reparatur günstiger werden und unter den WB fallen.
Nur so als Idee, falls Du lieber reparieren lassen willst. ;)

Warum sollte der Gutachter etwas tun, was seinem Auftraggeber schadet?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. April 2016 um 17:36:24 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 13:20:09 Uhr:



Man könnte mit dem Gutachter auch sprechen wenn der statt neu gebrauchtteile und/oder statt Fachwerkstatt freie Werkstatt oder Werkstatt der Versicherung nimmt, könnte die Reparatur günstiger werden und unter den WB fallen.
Nur so als Idee, falls Du lieber reparieren lassen willst. ;)

Warum sollte der Gutachter etwas tun, was seinem Auftraggeber schadet?!

1. Schadet es dem Versicherer nicht

2. Ein Gutachter muss neutral sein, egal wer ihn beauftragt.

3. Wer nicht mit dem Gutachter spricht, ist selbst schuld. Man kann ihn auf wertsteigernde Dinge hinweisen, die er vielleicht nicht weis. Z.Bsp. kürzlich erfolgte Reparaturen, Scheck-Heft, 2. Satz Reifen mit Alu-Felgen, usw.!

;)

Das die Bank noch ca. 4000 Euro bekommt ist wohl auch klar oder?? Brief liegt doch sicher dort?
LEjockel

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 18:03:33 Uhr:


1. Schadet es dem Versicherer nicht

Wenn die Versicherung nun anstelle von (um bei den Zahlen des TE zu bleiben) 5.400 Euro nun näherungsweise 8.400 Euro bezahlen muss (Rep-Kosten bis an den WBW gedrückt, abzüglich SB), dann hat die Versicherung dadurch einen Nachteil vo 3.000 Euro.

Daran hat die Versicherung bestimmt kein Interesse.

Zitat:

2. Ein Gutachter muss neutral sein, egal wer ihn beauftragt.

genau, und deswegen gibt es auch keinerlei Weisungen von der Versicherung an den von ihr beauftragten Gutachter. Erst recht nicht im Kasko-Fall....

Habe jetzt genauere Infos erhalten.
WBW: 8900 €
Restwert liegt bei 3800 Eur.

Grundsätzlich ist hier die Frage, ob ich vom WBW noch die 19 % abziehen muss?
also 8900 € - 19 % MwSt. = 7479 €
- Restwert 3800 € - 500 € Selbstbeteiligung = 3179 € die ich von der Versicherung erhalte.
Wenn ich das Auto dann noch verkaufe für 3800 € habe ich insgesamt: 6979 €, ist miene Rechnung hier richtig?
Ich verstehe das mit der MwSt. nicht ganz. Wenn ich dann später ein Auto vom Händler gebraucht kaufe, kann ich mir ein Auto holen das mit MwSt. ausgewiesen ist , davon die MwSt. dann abziehen oder wie kann ich das verstehen?

Im Gutachten sollte etwas stehen ob das Fahrzeug "Regelbesteuert", "Differenzbesteuert" oder "Steuerneutral" gehandelt wird.
Was ist hierzu vom Gutachter aufgeführt?

Was steht denn im Gutachten zum Thema MwSt?
Ein Fahrzeug in der Preisklasse ist vermutlich differenzbesteuert.
Bei einer fiktiven Abrechnung werden dir also 2,5% des WBW als MwSt-Anteil abgezogen (ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, ob die 2,5% noch aktuell sind?)
Wenn du ein Ersatzfahrzeug erwirbst was mehr kostet als der im Gutachten ausgewiesene WBW, dann rechnest du unter Vorlage der Rechnung konkret ab und bekommst den vollen WBW (abzüglich Restwert und SB natürlich) ausgezahlt.

Es steht momentan was ich sehen kann folgendes:
Reparaturkosten ohne MwSt. 7502,25
MwSt. 19% = 1425,43
Reparaturkosten inkl. MwSt. 8927,68
WBW differenzbesteuert 2,5 % 8341,46 €
WBW MwSt. 8550,00 €
Selbstbeteiligung 500,00 €
Restwert fehlt mir hier leider noch aber der wird wohl bei 3800 Euro rum liegen.
Da ich noch 4000 Euro vom Auto abzahlen muss wird mir am Ende nicht mehr viel bleiben. Muss dann natürlich Geld nochmal einsetzen um mir einen neue gebrauchten zu kaufen.
Die andere Überlegung ist, dass ich den Schaden privat reparieren lasse (komme ich günstiger von weg), allerdings handelt es sich dann um einen Unfallwagen.
Wenn ich mir dann einen gebrauchten beim Händler kaufe, wie verhält sich das hier mit der MwSt? Kann mir das jemand erklären.

Solltest du ein anderes Fahrzeug erwerben und dabei eine Rechnung erhalten in der MWSt oder eine Differenzbesteuerung ausgewiesen iist, erhältst du diese bis zur Höhe von 8850 - 8341,46 = 208,54 von der Versicherung auf Antrag zurück.
In allen Fällen eines Fahrzeugkauf ab 8550 Euro Brutto mit Differenzbesteuerung oder Mehrwertsteuer in der Rechnung erhälst du den Höchstbetraq von 208,54 Euro zurück.
Fahrzeugkauf über 6000 Euro inkl. 146,34 Differenzbesteuerung.
Hier erhälst du nur die tatsächlich angefallene Steuer über 146,34 zurück.
Evtl. kann noch jemand das Beispiel ergänzen für:
Fahrzeugkauf über 6000 Euro inkl. 957,98 Mehrwertsteuer.
Gibt es hier 208,54 oder 146,43 zurück?
Bei dem Baujahr des Autos (BJ 08/2007) wäre evtl. auch bereits die Steuerneutralität gegeben.
Dann würdest du in jedem Fall (selbst ohne Ersatzbeschaffung/bei fiktiver Abrechnung) WBW 8550 - SB 500 - Restwert x = 8050 Euro - Restwert x erhalten.

Hätte nochmals eine Frage.
Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse.. was erhalte ich dann?
Die 8341,46 € - 500 € SB von der Versicherung? Das Auto ist dann aber immer noch meins oder? Ich könnte es dann nochmals für 3800 € verkaufen.. oder sehe ich das falsch...
Oder zieht die Versicherung von den 8341,46 € - 500 € SB noch den Restwert der im Gutachten von der Restwertbörse ist der bei 3800 € liegt noch ab? im Endeffekt bleiben mir dann die 8341, 46 € aber das Auto ist dann sozusagen weg, richtig?

Die Versicherung zahlt dir die 8341,46 € abzüglich Restwert und abzüglich SB.
Das Auto ist deins und du kannst damit tun was du möchtest, auch zeitnah und unverändert an den Restwertbieter verkaufen.
PS: wer hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Bedeutet: 8341,46 € - Restwert laut Restwertbörse 3888,- € - 500 SB = von der Versicherung erhalte ich: 3953,46 € und das Auto ist in meinen Händen.. ich kann hier an den Höchstbiebtenden der Restwertbörse verkaufen oder eben privat, richtig?
Was hat das mit den Reparaturkosten netto auf sich? Diese kann ich mir nicht auszahlen lassen, nur wen mir jetzt jemand reingefahren wäre bzw. ich nicht selbst schuld gewesen bin..
Es ist auch eine Werkstatt im Gutachten, bei der das Auto nach dem Unfall abgestellt wurde. Wenn ich aber eine Werkstatt finde, die unter dem WBW von 8550 € liegt, dann zahlt das komplett die Versicherung, auch korrekt oder?
Irgendwie scheint es fast so, dass die Reparatur durch die Versicherung besser ist als dass ich privat es machen lasse..womöglich..kommt drauf an was eine private versicherung verlangt.
Vielen Dank für Eure antworten.
P.S. Brief ist noch bei der Bank

Lies mal, was in deinen AKB zum Thema "Was zahlen wir bei Totalschaden" steht.

A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die fu?r die
Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden
Obergrenzen:
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht
repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfu?r erforderlichen
Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
nach A.2.5.1.7 wenn Sie uns dies durch
eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis,
zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder
nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur
bis zur Höhe des um den Restwert verminderten
Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.7 und
A.2.5.1.8)
ist von Generali

Und was ist dir dann evtl. noch unklar?

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