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Wirtschaftlicher Totalschaden unrepariert Was ist bei neuen Schaden oder Einbruch

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 8:18

Hi,

ich wollte mal was fragen was ich noch nicht so ganz verstehe und wäre schön wenn man mir das einer erklären kann.

Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden Versicherung hat den Restwert ausgezahlt. Auto ist weiterhin fahrtüchtig und kann betrieben werden. Was kriegt man jetzt von der VErsicherung wenn nochmal einer rein fährt?

Das nächste ist wenn jemand die teure Anlage oder die Alus klaut Fahrzeug wäre als beispiel mit Vollkaskoversicherung versichert und Zubehör bis 200€. bekommt man dann den Zeitwert der Audio Anlage ersetzt und lediglich den Restwert des KFZ´s.

Vielen lieben dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Du hälst dich aber für richtig schlau oder ?

Wenn man von einem Thema nicht viel Ahnung hat ist das ja eigentlich nicht so schlimm. Abr wenn man dann noch voller Inbrunst nach dem ersten falschen Beitrag einen zweiten ebenso falschen hinterher schiebt und dann auch noch Usern, die sich beruflich jeden Tag mit dieser Materie hier beschäftigen "nicht begeifen" zu unterstellen, dann ist das eigentlich nur noch peinlich.

Besser du schreibst jetzt nichts mehr.

17 weitere Antworten
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Mein Studium hatte ich u.a. mit Taxifahren finanziert. Und da spielte sich eines Nachts (gegen 2.00 Uhr morgens) folgender Dialog zwischen einem Fahrer und dem Chef ab:

Zentrale, was ist, wenn einer einfach so abhaut?

Wie, einfach abhaut?

Ja ohne zu bezahlen.

Wenn die Geld haben zu Saufen, haben die auch Geld zum Taxi fahren.

Einige Minuten später:

Zentrale, ich fahr jetzt vom Bahnhof noch H....

Grunzton (der Chef lag im Bett, schlief und bediente im Halbschlaf Telefon und Funkgerät)

wieder einige Minuten später:

Zentrale, der ist einfach so abgehauen, ohne zu bezahlen.

 

Jeder, absolut jeder, wusste, was da gelaufen war.

Und genau daran erinnerte mich Deine Frage.

Also, nichts für ungut, aber solche zumindest zweideutigen Fragen würde ich hier nicht stellen.

Gruß

Peter

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 15:31

Nee bei uns war nur beim Erhalt des Geldes einiges defekt im Haushalt jetzt hab ich fast alles wieder zusammen gespart zum lackieren ich mache mir nur die ganze Zeit sorgen was passiert wenn so etwas ist ich pflege mein Auto ja immer noch weiter und will es nicht verkaufen. Und investiere gerade noch in einige Teile. Ich hab halt nur die ganze zeit Bammel wenn so ein volldepp mir die Karte jetzt ganz kaputt fährt was ich dann noch habe.

am 16. Mai 2014 um 15:56

Zitat:

Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden Versicherung hat den Restwert ausgezahlt. Auto ist weiterhin fahrtüchtig und kann betrieben werden. Was kriegt man jetzt von der VErsicherung wenn nochmal einer rein fährt?

Naja die Versicherer hat ja sicherlich die Wiederbeschaffungswert (WBW) abzüglich dem Restweg (RW) ausgezahlt. Der RW ist der Wert, den das Auto nach dem Unfall hatte bzw. mit dem es gehandelt wird. Ein Gutachten nach einem zweiten Schaden müsste - zumindest theoretisch - den RW des 1. Schadens als WBW für den 2. Schaden ansetzen. Du bekommst bei einem neuen Schaden somit max. die Differenz zwischen RW(1.Schaden) und RW(2.Schaden).

Das nächste ist wenn jemand die teure Anlage oder die Alus klaut Fahrzeug wäre als beispiel mit Vollkaskoversicherung versichert und Zubehör bis 200€. bekommt man dann den Zeitwert der Audio Anlage ersetzt und lediglich den Restwert des KFZ´s.

Diebstahl ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Regulierung des Schadens hat dabei mehere Höchstgrenzen:
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
In den AKB vereinbartes Sublimit für Multimedia.
Bereicherungsrechtlich der Zeitwert der Anlage.

Beste Grüße

Phaeti, der der Meinung ist, dass man es sich auf verkneifen kann anderen Betrugsabsicht vorzuwerfen...

Zitat:

Original geschrieben von ChrisA6Avant

...

Was kriegt man jetzt von der VErsicherung wenn nochmal einer rein fährt?

...

Das steht dann im Gutachten.

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 16:40

Vielen dank für die ausführliche antwort. Hab mich beim zubehör vertan ist bis 2000€ versichert. Okay dann geht man auf jeden fall schon mal nicht ganz leer aus.

Dann muss ich mich sputen mit dem lackieren jetzt demnächst. Wenn der Schaden behoben wird reicht ein einfaches Foto mit Tageszeitung der Versicherung oder meine mal gelesen zu haben man fährt zu dem Gutachter der das Unfallgutachten ertsellt hat und lässt sich quitieren das die Schäden behoben sind. Richtig?

Und nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Zitat:

man fährt zu dem Gutachter der das Unfallgutachten ertsellt hat und lässt sich quitieren das die Schäden behoben sind. Richtig?

So habe ich das bei meinen Hagelschäden gemacht, auf die Nummer mit der Tageszeitung würde ich mich nicht verlassen. Das würde in meinen Augen definitiv nicht anerkannt.

am 16. Mai 2014 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von ChrisA6Avant

Wenn der Schaden behoben wird reicht ein einfaches Foto mit Tageszeitung der Versicherung oder meine mal gelesen zu haben man fährt zu dem Gutachter der das Unfallgutachten ertsellt hat und lässt sich quitieren das die Schäden behoben sind. Richtig?

Ein Farbfoto mit der Tageszeitung kann m.E. maximal ausreichen, wenn der gutachterlich festgestellte Schaden rein oberflächlich ist. Ansonsten kannst Du damit lediglich die kosmetische Aufbereitung des Fahrzeuges nachweises nicht aber die sach- und fachgerechte Reparatur.

Ruf dich einfach vorher bei der Versicherung an und frag nach wie die es haben wollen.

Zitat:

Ansonsten kannst Du damit lediglich die kosmetische Aufbereitung des Fahrzeuges nachweises nicht aber die sach- und fachgerechte Reparatur.

Nee - damit kann man nur nachweisen, dass es baugleiche Autos ohne diese Schäden gibt... :D

"Phaeti, der der Meinung ist, dass man es sich auf verkneifen kann anderen Betrugsabsicht vorzuwerfen..."

Sorry, war so nicht meine Absicht. Nur Hinweis, dass manch eine Frage zum falschen Zeitpunkt gestellt, sehr zweideutig sein kann. Wenn jetzt tatsächlich der gefragte Fall eintreten sollte, was dann?

Gruß

Peter

 

Also, Du hast Geschrieben das der Wagen Totalschaden war und die Versicherung Dir den Restwert ausgezahlt hat nur hat dies bisher keiner berücksichtigt, das ist aber Wichtig!

Denn rein Rechtlich gehört der Wagen jetzt der Versicherung, der Restwert wird normalerweise von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen, behält man den Wagen ist das OK, Verkauft man ihn für mehr als den Restwert so ist das auch OK und Dein Gewinn findet sich jedoch kein Käufer der den Restwert zahlt kann man diesen Restwert von der Versicherung Verlangen! Dann aber gehört der Wagen dem Versicherer, ist der Restwert Relativ gering verzichtet die Versicherung oft auf das Eigentumsrecht denn die wollen den Schrott ja auch nicht auf dem Hof haben!

Was aber Deine Stereoanlage und Deine Alus angeht die hat die Versicherung Dir doch schon gezahlt, bei der Begutachtung werden all diese Zubehörteile mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet!

Manch schlauer geht nach der Begutachtung hin und holt sich Felgen und Radio das ist aber Streng genommen Diebstahl denn der Restwert ist ja auch mit diesem Zubehör Kalkuliert worden und somit darf dieses Zubehör auch nicht nachträglich Entfernt werden.

Da müsstest Du vorab dem Gutachter sagen das Du diese Teile noch abbaust, nur wärste dann schön Blöd weil das den Fahrzeugwert wieder Drückt!

Spätere Schäden wird Dir diese Versicherung Höchstwahrscheinlich nicht Begleichen es sei denn Du könntest die Instandsetzung des Wagen nachweisen!

Nur mal Ehrlich, die Versicherung hat den Wagen inclusive Restwert voll bezahlt wie gesagt Radio und Felgen gehören dazu!

Wird der Wagen oder auch nur Teile davon geklaut oder Beschädigt entsteht Dir doch kein Schaden!

Das will vielleicht nicht jeder verstehen ist aber Logisch.

Leider gibt es immer noch sogenannte Autobumser die genau so vorgehen da wird der Wagen ständig wo anders Versichert und mehrmals Abgerechnet nur sind die Versicherer auch nicht so Doof wie Volkstümlich angenommen und Erwischen daher immer Öfter schwarze Schafe wobei Versicherer immer noch einen Großteil der Prämien für Versicherungsbetrug Zahlen!

Die Versicherungen sind nicht die Bösen, die Bösen sind die Menschen die die Versicherungen Betrügen denn die Betrügen auch jeden Versicherungsnehmer (Kunden) denn wegen diesen Betrügereien stiegen jedes Jahr die Beiträge!

Hennaman

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Also, Du hast Geschrieben das der Wagen Totalschaden war und die Versicherung Dir den Restwert ausgezahlt hat nur hat dies bisher keiner berücksichtigt, das ist aber Wichtig!

Denn rein Rechtlich gehört der Wagen jetzt der Versicherung, der Restwert wird normalerweise von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen, behält man den Wagen ist das OK, Verkauft man ihn für mehr als den Restwert so ist das auch OK und Dein Gewinn findet sich jedoch kein Käufer der den Restwert zahlt kann man diesen Restwert von der Versicherung Verlangen! Dann aber gehört der Wagen dem Versicherer, ist der Restwert Relativ gering verzichtet die Versicherung oft auf das Eigentumsrecht denn die wollen den Schrott ja auch nicht auf dem Hof haben!

Was aber Deine Stereoanlage und Deine Alus angeht die hat die Versicherung Dir doch schon gezahlt, bei der Begutachtung werden all diese Zubehörteile mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet!

Manch schlauer geht nach der Begutachtung hin und holt sich Felgen und Radio das ist aber Streng genommen Diebstahl denn der Restwert ist ja auch mit diesem Zubehör Kalkuliert worden und somit darf dieses Zubehör auch nicht nachträglich Entfernt werden.

Da müsstest Du vorab dem Gutachter sagen das Du diese Teile noch abbaust, nur wärste dann schön Blöd weil das den Fahrzeugwert wieder Drückt!

Spätere Schäden wird Dir diese Versicherung Höchstwahrscheinlich nicht Begleichen es sei denn Du könntest die Instandsetzung des Wagen nachweisen!

Nur mal Ehrlich, die Versicherung hat den Wagen inclusive Restwert voll bezahlt wie gesagt Radio und Felgen gehören dazu!

Wird der Wagen oder auch nur Teile davon geklaut oder Beschädigt entsteht Dir doch kein Schaden!

Das will vielleicht nicht jeder verstehen ist aber Logisch.

Leider gibt es immer noch sogenannte Autobumser die genau so vorgehen da wird der Wagen ständig wo anders Versichert und mehrmals Abgerechnet nur sind die Versicherer auch nicht so Doof wie Volkstümlich angenommen und Erwischen daher immer Öfter schwarze Schafe wobei Versicherer immer noch einen Großteil der Prämien für Versicherungsbetrug Zahlen!

Die Versicherungen sind nicht die Bösen, die Bösen sind die Menschen die die Versicherungen Betrügen denn die Betrügen auch jeden Versicherungsnehmer (Kunden) denn wegen diesen Betrügereien stiegen jedes Jahr die Beiträge!

Hennaman

Der Restwert ist und bleibt Eigentum des Geschädigten respektive im Kaskoschaden des Versicherungsnehmers.

Hier geht daher nichts in das Eigentum des Versicheres über.

Der Restwert wird lediglich von der Entschädigungleistung abgezogen hier also:

Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Dem zu Folge ist es auch kein Diebstahl, wenn aus dem Fahrzeug etwas ausgebaut wird. Bestenfalls ist das ein Probem zwischen dem jetzigen Besitzer und dem (Restwert) Käufer, welcher den Restwert auf eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Zustand geboten hat.

Vekaufen kann das Fahrzeug lediglich der Eigentümer.

 

Lediglich bei einer Totalentwendung geht das Fahrzeug in das Eigentum des Versicherers über, frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige.

Zum Restwert:

Der Restwert ist der sogenannte Händlereinkaufswert (EK). Versichert ist der Händlerverkaufswert (VK) der sogennte Wiederbeschaffungswert.

Dem zu Folge würde bei einem erneuten Schadensfall wieder eine Ermittlung de Wiederbeschaffugnswertes erfolgen also:

EK + Handelsspanne = VK = Wiederbeschaffungswert.

So wäre es zumindest fachlich richtig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Also, Du hast Geschrieben das der Wagen Totalschaden war und die Versicherung Dir den Restwert ausgezahlt hat nur hat dies bisher keiner berücksichtigt, das ist aber Wichtig!

Denn rein Rechtlich gehört der Wagen jetzt der Versicherung, der Restwert wird normalerweise von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen, behält man den Wagen ist das OK, Verkauft man ihn für mehr als den Restwert so ist das auch OK und Dein Gewinn findet sich jedoch kein Käufer der den Restwert zahlt kann man diesen Restwert von der Versicherung Verlangen! Dann aber gehört der Wagen dem Versicherer, ist der Restwert Relativ gering verzichtet die Versicherung oft auf das Eigentumsrecht denn die wollen den Schrott ja auch nicht auf dem Hof haben!

Was aber Deine Stereoanlage und Deine Alus angeht die hat die Versicherung Dir doch schon gezahlt, bei der Begutachtung werden all diese Zubehörteile mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet!

Manch schlauer geht nach der Begutachtung hin und holt sich Felgen und Radio das ist aber Streng genommen Diebstahl denn der Restwert ist ja auch mit diesem Zubehör Kalkuliert worden und somit darf dieses Zubehör auch nicht nachträglich Entfernt werden.

Da müsstest Du vorab dem Gutachter sagen das Du diese Teile noch abbaust, nur wärste dann schön Blöd weil das den Fahrzeugwert wieder Drückt!

Spätere Schäden wird Dir diese Versicherung Höchstwahrscheinlich nicht Begleichen es sei denn Du könntest die Instandsetzung des Wagen nachweisen!

Nur mal Ehrlich, die Versicherung hat den Wagen inclusive Restwert voll bezahlt wie gesagt Radio und Felgen gehören dazu!

Wird der Wagen oder auch nur Teile davon geklaut oder Beschädigt entsteht Dir doch kein Schaden!

Das will vielleicht nicht jeder verstehen ist aber Logisch.

Leider gibt es immer noch sogenannte Autobumser die genau so vorgehen da wird der Wagen ständig wo anders Versichert und mehrmals Abgerechnet nur sind die Versicherer auch nicht so Doof wie Volkstümlich angenommen und Erwischen daher immer Öfter schwarze Schafe wobei Versicherer immer noch einen Großteil der Prämien für Versicherungsbetrug Zahlen!

Die Versicherungen sind nicht die Bösen, die Bösen sind die Menschen die die Versicherungen Betrügen denn die Betrügen auch jeden Versicherungsnehmer (Kunden) denn wegen diesen Betrügereien stiegen jedes Jahr die Beiträge!

Hennaman

Der Restwert ist und bleibt Eigentum des Geschädigten respektive im Kaskoschaden des Versicherungsnehmers.

Hier geht daher nichts in das Eigentum des Versicheres über.

Der Restwert wird lediglich von der Entschädigungleistung abgezogen hier also:

Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Dem zu Folge ist es auch kein Diebstahl, wenn aus dem Fahrzeug etwas ausgebaut wird. Bestenfalls ist das ein Probem zwischen dem jetzigen Besitzer und dem (Restwert) Käufer, welcher den Restwert auf eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Zustand geboten hat.

Vekaufen kann das Fahrzeug lediglich der Eigentümer.

 

Lediglich bei einer Totalentwendung geht das Fahrzeug in das Eigentum des Versicherers über, frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige.

Zum Restwert:

Der Restwert ist der sogenannte Händlereinkaufswert (EK). Versichert ist der Händlerverkaufswert (VK) der sogennte Wiederbeschaffungswert.

Dem zu Folge würde bei einem erneuten Schadensfall wieder eine Ermittlung de Wiederbeschaffugnswertes erfolgen also:

EK + Handelsspanne = VK = Wiederbeschaffungswert.

So wäre es zumindest fachlich richtig.

Aber Sachlich Falsch,

man kann es Begreifen oder auch nicht, ich habe doch gar nicht gesagt das der Restwert der Versicherung gehört, den Restwert ( Geld) hat der Versicherte vom Versicherer bekommen, üblicherweise bekommt er diesen vom Aufkäufer!

Da er den Restwert aber vom Versicherer bekommen hat gehört der Wagen dann eigentlich dem Versicherer, ich habe aber auch geschrieben das der Versicherer üblicherweise auf den Schrott verzichtet!

Wird ein Restwert festgesetzt ist dies der Wert des Wagens zum Zeitpunkt der Begutachtung mit Sämtlichem Zubehör , diese Fahrzeuge werden von den Versicherern oder auch von Gutachtern in die sogenannte RestwertBörse gesetzt aber ohne Preis, die Händler geben dann auf diese Fahrzeuge Verbindliche Gebote ab, dann ist es doch nur Logisch das ich den Wagen dann nicht noch Ausschlachte und der Aufkäufer bekommt nur noch einen Teil dessen auf das er Geboten hat! In diesem Falle wäre der Aufkäufer Beschissen denn er muss das Abgegebene Gebot Erfüllen!

Und die Formel EK+Handelsspanne = VK = Wiederbeschaffungswert ist ja Putzig aus welchem Märchenbuch ist die denn?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Zeitwert des Wagens dieser wird nach DAT festgestellt sollte der Wagen zu Alt sein und nicht mehr in der DAT geführt werden geht man vom üblichen Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge aus!

Jeder Händler kauft nach seinen Preisverhandlungen Fahrzeuge an da gibt es keine festen Einkaufspreise und es gibt auch keine feste Handelsspanne da jeder anders Kalkuliert, der eine hat nen Aschenplatz mit Fähnchen der andere einen Glaspalast!

Hennaman

Du hälst dich aber für richtig schlau oder ?

Wenn man von einem Thema nicht viel Ahnung hat ist das ja eigentlich nicht so schlimm. Abr wenn man dann noch voller Inbrunst nach dem ersten falschen Beitrag einen zweiten ebenso falschen hinterher schiebt und dann auch noch Usern, die sich beruflich jeden Tag mit dieser Materie hier beschäftigen "nicht begeifen" zu unterstellen, dann ist das eigentlich nur noch peinlich.

Besser du schreibst jetzt nichts mehr.

Woher weist Du Schlumpf denn was mein Beruf sein könnte,

aber ich Tippe mal das Du weder aus der Versicherungsbranche noch aus der Kaufmännischen kommst.

Alleine Deine Kaufmännische Gleichung hat meine Lachmuskeln überdehnt!

Da zeigt sich wer keine Ahnung hat!

Du Bietest zB bei ebay auf einen Artikel, zahlst den Artikel und bei Lieferung stellst Du fest es ist nur ein Teil dessen was Du gekauft hast, wie würde man das nennen? Na kommst Du drauf?

Betrug heisst das Zauberwort

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