ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. [Frage] Wirtschaftl. Totalschaden - selbstverschuldet/Vollkasko/was springt raus? Tipps

[Frage] Wirtschaftl. Totalschaden - selbstverschuldet/Vollkasko/was springt raus? Tipps

Themenstarteram 28. April 2016 um 9:22

Hallo allerseits,

ich hatte gestern einen klassischen Auffahrunfall mit meiner B-Klasse 170 Automatik/Benziner (BJ 08/2007, ca. 90 tsd km). Ich bin selbstverschuldet und in jemand reingefahren. Ich habe Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung.

Der Sachverständiger meiner Versicherung hat sich das Auto bereits angeschaut und hat ein Gutachten erstellt (dieses habe ich aber noch nicht erhalten). Ich konnte aber schon sehen, dass er den Wiederbeschaffungswert meiner B-Klasse auf rund 8900 € angesetzt hat. Der Schaden bzw. Reparaturkosten belaufen sich auf rund 9600 €, bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich muss mein Auto aber noch abbezahlen (Finanzierungskauf, es fehlen noch 4000 €).

Meine Frage an Euch: Was lohnt sich in so einem Fall zu tun? Die Versicherung zahlt mir ja nicht den Schaden. Was kann ich von der Versicherung rausholen? Gilt hier die klassische Rechnung: Wiederbeschaffungswert 8900 € - Restwert? Den Restwert habe ich leider noch nicht gesgat bekommen.

Muss ich beim Wiederbeschaffungswert noch die MwSt. abziehen? Wie sieht es mit der MwSt. beim Restwert aus?

Ich hätte nämlich jetzt gerechnet: 8900 € WBW - Restwert (ungefähr gedacht) evtl. von 3000 € = 5900 €.

5900 € - Selbstbeteiligung von 500 € = 5400 € die ich von der Versicherung erhalte? Seh ich das richtig?

Ich könnte dann noch das Auto für 3000 € oder mehr je nachdem wer es kauf weiterverkaufen oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 13:20:09 Uhr:

 

Man könnte mit dem Gutachter auch sprechen wenn der statt neu gebrauchtteile und/oder statt Fachwerkstatt freie Werkstatt oder Werkstatt der Versicherung nimmt, könnte die Reparatur günstiger werden und unter den WB fallen.

Nur so als Idee, falls Du lieber reparieren lassen willst. ;)

Warum sollte der Gutachter etwas tun, was seinem Auftraggeber schadet?!

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Auszug aus den üblichen AKB:

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Möglicherweise wäre das eine Überlegung wert. Du müsstest also die SB + 700.- Euro selbst zahlen. Vielleicht findest Du eine Werkstatt, die günstiger als gem. Gutachten fachgerecht repariert.

Themenstarteram 28. April 2016 um 10:07

Danke für die Antwort aber ich glaube am Ende komme ich schlechter dabei raus.

Dann kommen aus meiner Tasche 1200 € und das Auto ist selbst dann repariert wohl nicht mehr viel wert. Bzw. der Verkaufswert wird nicht mehr hoch sein. Ich würde gern das bestmögliche hier herausholen. Kann mir evtl. jemand meine Aufrechnung bestätigen oder liege ich komplett falsch?

Warte das schriftliche Gutachten mit exakten Angaben ab.

am 28. April 2016 um 10:30

Was ändert sich dann, wenn er das hat?

Diese Frage von dir, ich staune.

am 28. April 2016 um 11:02

Erkläre es doch.

Muss ich beim Wiederbeschaffungswert noch die MwSt. abziehen? Wie sieht es mit der MwSt. beim Restwert aus?

Wenn Du Vorsteuerberechtigt bist, sonst nicht! ;)

Ich hätte nämlich jetzt gerechnet: 8900 € WBW - Restwert (ungefähr gedacht) evtl. von 3000 € = 5900 €.

5900 € - Selbstbeteiligung von 500 € = 5400 € die ich von der Versicherung erhalte? Seh ich das richtig?

Ja!

Ich könnte dann noch das Auto für 3000 € oder mehr je nachdem wer es kauf weiterverkaufen oder?

Du kannst versuchen das FZG privat zu verkaufen oder Du gibst es dem, der bei der Restwertbörse am meisten geboten hat (s.h. Gutachten).

Man könnte mit dem Gutachter auch sprechen wenn der statt neu gebrauchtteile und/oder statt Fachwerkstatt freie Werkstatt oder Werkstatt der Versicherung nimmt, könnte die Reparatur günstiger werden und unter den WB fallen.

Nur so als Idee, falls Du lieber reparieren lassen willst. ;)

Themenstarteram 28. April 2016 um 11:50

Vielen Dank @GustavSturm... reparieren muss ich mir wirklich überlegen und die Kosten mal gleichstellen..

damit ich dann auch wirklich weiß inwiefern sich das lohnt.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 12:30:40 Uhr:

Was ändert sich dann, wenn er das hat?

Er weiß dann z.B. dass die Versicherung ein Restwertangebot über 5.000 Euro hat und kann sich seine bisherigen Überlegungen in die Haare schmieren.....

Vermutlich wird es wirtschaftlich das sinnvollste sein, das Auto dem von der Versicherung benannten Käufer zu überlassen und insgesamt den WBW zu kassieren.

Themenstarteram 28. April 2016 um 12:14

@lemonshark: bedeutet es dann, wenn ein Käufer für den Restwert sagen wir mal 5000 € bietet...

ich dann den kompletten WBW erhalten? Im Endeffekt könnte ich aber evtl. mehr rausholen wenn ich das Auto privat irgendwo verkaufe und die mir vllt sgaen wir mal 5500 € dafür anbieten..

dann kommt ja meine obige rechnnung wieder zum Einsatz 8900 € WBW - 5000 Restwert = 4900 € -500 Selbstbeteiligung = 4400 € + ich verkaufe dann das Auto privat oder eben an dem der das Restwertangebot gemacht hat.

8900 € - 5000 € sind nach Adam Riese 3900 €

Themenstarteram 28. April 2016 um 13:03

@comd.. ja habe mich vertippt.. die Frage ist nur grundsätzlich ob ich so rechnen kann und ob es eher realistisch ist, dass das Restwertangebot im Gutachten gut genug ist.. oder als Erfahrung her eher Privatverkauf eher mehr dabei rausspringt.. es ging mir eher darum..

Also der Restwert im Gutachten ist das was der höchste in der Restwertbörse für Dein FZG bietet.

Wenn Du das was die Versicherung zahlt + Restwert aus dem Gutachten nimmst erhältst Du WBW - SB.

Du kannst versuchen das FZG auch privat zu verkaufen. Bekommst DU mehr, machst Du Gewinn. Bekommst DU weniger machst Du Verlust.

Im Normalfall kommt man am besten weg, wenn man das Angebot der Restwertbörse nimmt. Der der geboten hat ist daran einige Tage gebunden, also nicht zu lange warten! ;)

Themenstarteram 28. April 2016 um 13:26

alles klar, vielen Dank @ GustavSturm.. war immer davon ausgegangen, dass ich das FZG privat (durch Erfahrung evtl. mancher Leute) besser verkaufen kann, als auf das Angebot der Restwertbörse einzugehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. [Frage] Wirtschaftl. Totalschaden - selbstverschuldet/Vollkasko/was springt raus? Tipps