"Flexible" Versicherung/Erstvertrag
Hallo,
ich fahre zwar schon seit 2005 aber ich hatte leider noch nie ein Auto auf mich selbst registriert bzw. versichert. D.h ich wäre wahrscheinlich ein SF1/2 und habe bisher nie etwas mit Autoversicherungen zu tun gehabt.
Ich wollte nun ein Auto kaufen und überlege mir eine Vollkasko zu nehmen. Das ist wie es sich herausgestellt hat extrem teuer aber ich hätte einige Sachen vor, die es evtl. doch sinnvoll machen. Deswegen wollte ich erstmal hier fragen.
1. Ist es möglich eine Versicherung beliebig zu ändern solange ich bei dem gleichen Versicherer bleibe oder ist man an irgendwelche Daten gebunden? Kann ich z.B mitten im Frühling einen VK Tarif nehmen, sich dann anders entscheiden und im Herbst auf eine TK wechseln? Gehen auch kleinere Änderungen (z.B wenn die gefahrenen Kilometer doch mehr bzw. weniger sind als zuerst gedacht) eines Tarifs zu einem beliebigen Zeitpunkt oder muss man da immer den 1.1 bzw. 29.11 abwarten?
2. Es gibt soweit ich verstehe immer "vollwertige" Versicherungen und deren "Direktversicherer" Ableger, die im Internet abgeschlossen werden und weiter auch nur übers Internet funktionieren. Die Kommunikation stelle ich mir da etwas schwierig vor, vor allem wenn es mal zum Unfall kommen sollte. Im Zusammenhang mit meiner ersten Frage würde ich hier gerne wissen, ob man so etwas auch mit den "direkten" machen kann oder braucht man für solche Fälle lieber einen Berater/Filialmitarbeiter?
3. Welche Versicherungen sind gut bzw. _nicht_ empfehlenswert sind, wenn man ins Ausland reist? Mit Italien müsste, denke ich, keine Versicherung ein Problem haben aber ich würde z.b gerne auch nach Norwegen oder Russland verreisen (evtl. sogar jenseits des Urals, also den nicht-europäischen Teil). Gibt es etwas sinnvolles für Russland (Am besten VK, am besten sogar mit Diebstahlversicherung) oder braucht man sich da keine Mühe bei der Suche zu machen und versichert das Auto für die Urlaubszeit lieber gleich bei einer russischen Versicherung?
4. Was passiert wenn ich das Km-Limit überschreite? Zahlt die Versicherung im Fall gar nicht? Wenn ich z.b 15tkm im Jahr zum Pendeln etc verbrauche und mich spontan entscheide mal einen Ausflug nach Rom oder Madrid zu machen, muss ich das sofort melden?
5. Ich höre immer wieder, dass man Fahrsicherheitstrainings anrechnen kann, habe aber noch in keinem Tarifrechner dazu etwas gesehen - außer bei der ADAC Versicherung, die aber so teuer ist, dass man es gleich vergessen kann. Ich habe mal eins gemacht, ist aber schon 12 Jahre her, ich könnte nochmal ein Training machen, falls es die kosten senken würde. Wisst Ihr da mehr?
6. Mein Vater ist bei der HUK, wenn ich im Tarifrechner der HUK angebe, dass ein Vertrag für ein Elternteil besteht, ändert es am Ende gar nichts - ist das normal für einen Erstvertrag? Dann hätte die Huk für mich gar keine Vorteile bei mir oder kann man evtl doch irgendwie mit dem Betreuer in der Versicherung verhandeln? Was meint Ihr überhaupt zur huk?
7. Was braucht man überhaupt für Unterlagen um eine Versicherung abzuschließen. Muss man den Fahrzeugbrief/Schein dabei haben oder die VIN kennen? Ich möchte mir z.B ein Auto kaufen, das im Moment abgemeldet ist, und würde es -falls es geht- schon vorher versichern, damit ich es am gleichen Tag schon anmelden kann.
Beste Antwort im Thema
Du kannst den SF vom Zweitwagen übernehmen, der Vertrag deines Vaters für sein Auto bleibt davon unberührt
Kannst die jahre übernehmen, die du einen FS hast, also max 12
9 Antworten
Wenn dein Vater bei der HUK ist, soll er dein Fahrzeug mit der verbesserten Zweitwageregel auf sich versichern und er muß auch der Halter sein, dann beginnt dieser Vertrag mit SF4 (48%). Weitern müssen die Fahrer beider Fahrzeuge älter wie 23 sein.
Bei der HUK kann man auch unterjährig Verträge ändern.
Jenseits des Ural(Asiat. Teil) hast du aber keinen Versicherungsschutz in der Kasko
Unterjährig vk zu tk wechseln ist nicht immer möglich. Bei der huk kannst du unterjährig z.b von tk auf vk aufstocken. Aber nicht die vk unterjährig beenden. Das geht immer nur zur hauptfalligkeit.
Die internetversicherer sind beim unfall 24/7 per hotline erreichbar
Km Überschreitungen muss man melden und geld nachzahlen. Wenn man es nicht tut und es raus kommt wird oft eine strafzahlung fällig
Fuer die anmeldung brsuchste erstmal eine evb und wahrscheinlich ein termin beim lbv. Fahrgestellnummer und typ (typenschlussel nummer)
Man kann auch unterjährig von der VK in die TK wechseln, zumindest bei der HUK Coburg
Also HUK wäre hier sicherlich die erste Anlaufstelle... Oder Du versuchst es über einen Makler, aber auch dort optimalerweise mit Deinem Vater/Eltern...
Die meisten Versicherer akzeptieren Umwandlung VK in TK auch unterjährig...
Hinsichtlich Deinen Rußlandplänen würde ich mich an Spezialisten wenden (z.B. tourinsure.de), da Du bei allen mir bekannten Versicherern hier auf Granit beißen wirst...
Zum Zulassen brauchst Du vom Versicherer lediglich die eVB... Hier aber vorher ein Angebot erstellen lassen und bei der EVB auch auf vorläufigen Versicherungsschutz in der Kasko achten...
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Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. April 2017 um 19:28:47 Uhr:
Man kann auch unterjährig von der VK in die TK wechseln, zumindest bei der HUK Coburg
Sicher ? Hab zwar nur tk bei der huk24 aber kann online nichtmal unterjährig die sb ändern - steht zum ablauf 1.1.2018 möglich.
Ebenso die tk zu beenden - erst zum 1.1.2018
Schutzbrief ausschliessen geht auch erst zur hauptfalligkeit.
Hab ja geschrieben HUK Coburg nicht HUK24
Danke für eure Antworten.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. April 2017 um 11:33:20 Uhr:
Wenn dein Vater bei der HUK ist, soll er dein Fahrzeug mit der verbesserten Zweitwageregel auf sich versichern und er muß auch der Halter sein, dann beginnt dieser Vertrag mit SF4 (48%). Weitern müssen die Fahrer beider Fahrzeuge älter wie 23 sein.
Bisher war es auch uhngefähr so - meine Autos wurden auf ihn zugelassen. Deswegen habe ich nach 12 Jahren Führerschein immer noch keine SF. Aber ich wollte den Wagen auf mich versichern und zulassen, damit ich auch selbst endlich ein Paar SF Stufen gut machen kann und nicht bis ins hohe Alter SF1/2 bin und ich will meinen Vater auch nicht jedes mal nerven, wenn ich irgendwas mit dem Auto vorhabe (Verkauf, Reise, etc).
Soweit ich weiss kann man auch SF Stufen von jemanden übernehmen. Geht es auch so, dass ich z.B die Zweitwagen Einstufungen meines Vaters übernehme und er fährt weiter mit seinem Auto oder muss er für eine Weitergabe auf ein Auto verzichten?
Du kannst den SF vom Zweitwagen übernehmen, der Vertrag deines Vaters für sein Auto bleibt davon unberührt
Kannst die jahre übernehmen, die du einen FS hast, also max 12
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. April 2017 um 19:56:16 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. April 2017 um 19:28:47 Uhr:
Man kann auch unterjährig von der VK in die TK wechseln, zumindest bei der HUK Coburg
Sicher ? Hab zwar nur tk bei der huk24 aber kann online nichtmal unterjährig die sb ändern - steht zum ablauf 1.1.2018 möglich.
Ebenso die tk zu beenden - erst zum 1.1.2018
Schutzbrief ausschliessen geht auch erst zur hauptfalligkeit.
Seltsam. Bei mir kann im Prinzip jedes Merkmal geändert werden. Hab selbst bereits die SB angepasst. Wirksamkeit immer zum nächsten Tag. Auch Huk24.