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(falsch adressierte) Verwarnung für ein fremdes PKW (gleiches Kennzeichen wie mein Motorrad)

Themenstarteram 10. November 2023 um 11:00

Hallo, ich habe eine falsch adressierte Verwarnung (Falschparken) für ein fremdes PKW bekommen, der gleiches Kennzeichen hat wie mein Motorrad (geht das überhaupt?). Es gibt kein Beweisfoto und ich bin mir sicher das ich dort nicht parkte bzw. an dem Tag überhaupt nicht gefahren bin.

Was würdet ihr im Feld "Äußerungen zum Sachverhalt" schreiben, um das Thema sofort und endgültig abzuschließen?

Soll ich überhaupt erwähnen dass ich ein Motorrad mit dem Kennzeichen besitze?

Reicht es wenn ich schreibe:"Es handelt sich hier offensichtlich um einen Fehler. Ich bin weder Halter noch Fahrer eines PKWs mit diesem Kennzeichen am 28.10.2023 gewesen."

Ich habe folgendes Bedenken:

Kann es z.B. vom Beamten doch so (fehl-)interpretiert werden dass ich doch ein PKW habe auch wenn das ein Kraftrad sei? Und dann hätte ich noch eine Ordnungswidrigkeit wegen Fehlangaben usw.?

Und wenn ich aber klarstelle, dass ich ein Kraftrad und nicht PKW mit dem Kennzeichen habe, werden dann evtl. weitere Bürokratie runden gedreht, das möchte ich einfach vermeiden.

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29 Antworten

Kann ja auch ein Kennzeichenmißbrauch oder Druckfehler sein.

Man sollte der Behörde schon mitteilen,dass dieses Kennzeichen nicht zu einem PKW gehört.

Ggf wird dann genauer geguckt,wenn das Fahrzeug wieder auftauchen sollte.

Anhand der Druckstücksnummer kann man sehen, zu welchem Kennzeichen das Siegel gehört

Ich mache hier mal zu, bis sich die Bereichsmoderation den Sachverhalt anschaut. Der auslösende Beitrag wurde vorerst entfernt.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Nach der Bereinigung geht es hier weiter.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 10. November 2023 um 12:32:46 Uhr:

Hallo el Comandante, ich würde folgendes schreiben: "Ich besitze keinen PKW mit dem genannten Kennzeichen. Bitte prüfen sie den Sachverhalt".

Dass ein Kennzeichen zweimal ausgegeben wird ist eigentlich nicht vorstellbar.

Hat es schon gegeben!

Wenn im Anschreiben der Fahrzeug-Typ näher beschrieben ist (also offensichtlich ein PKW) würde ich von hinten ein Foto vom Bike machen wo das Kennzeichen drauf ist. Würde abstreiten das ich zum angegebenem Datum und urhrzeit dort mit einem KFZ war und darauf verweisen das mein "Auto" *so* aussieht.

Zitat:

Ich sehe immer wieder dass Mitarbeiter der Verkehrsraumüberwachung/Ordnungsamt die falsch parkenden Fahrzeuge zur Beweissicherung auch fotografieren.

Heute typisch.

Ich habe mal ein Knöllchen für Falschparken bekommen. Leider war die erfasste Parkposition *sehr* schlecht festgehalten worden. Da wo ich gestanden haben sollte konte definitiv kein Fahrzeug getsanden haben ... es hätte ein Helikopter sein müssen der über poller hinwegfliegt. Da ich schreibfaul war habe ich kurzerhand angerufen ... man rezitierte alles schön nochmal. Ich habe dann nach der Ortskunde gefragt ... die nur wage aber vorhanden war. Habe dann geschildert das es eben völlig unmöglich ist dort hin ein Auto zu bewegen. Da hat man Kurzerhand das Knöllchen aus dem System genommen. Es gab ja nun keine tragfähige Beweislast. Das hätten auch 10 Ordnungskräfte sagen können, bei einer Ortsbesichtigung hätten alle doof geguckt. Mit dem kopf habe ich dennoch geschüttelt. ... ich stand an dem tattag tatsächlich aber 100m weiter! ... mußte ich aber keinem sagen :D

BTW: und wenn das mit dem Doppelten Kennzeichen sich als wahr heraustellt würde ich in jedem Fall auch dafür noch die Zulassungsbehörde kontaktieren.

Es gibt ja Ähnlichkeiten, da muss sich keiner wundern.

HH A 1234 und H HA 1234 z.B. Einmal Hamburg, einmal Hannover.

Es gibt ja keinen Trennstrich mehr, da kann man sich auch mal vertun.

Bei mir hat es schon gereicht, dass die elektronische Parkscheibe oben links im Fenster sitzt und die Mitarbeiterin die übersehen hat. Dabei hatte ich einige Wochen vorher (da war das Teil neu verklebt) extra mal die Lady gefragt, ob sie die da oben sehen würde.

Da reichte ein Foto mit Knöllchen und Parkscheibe und schon war der Vorgang erledigt.

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