Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. "ET43" Eintragen oder Nicht?

"ET43" Eintragen oder Nicht?

Audi A4 B6/8E, Audi
Themenstarteram 23. Januar 2009 um 19:43

Hallo Leute,

das Thema wurde schon zig mal durchgekaut aber nie wirklich beantwortet.

Zu meiner Frage: In dem alten Fahrzeugschein steht u.a. die 235/45 R17 ET 45. Ich habe nun einen neuen Fahrzeugschein in dem ja so gut wie nix mehr drin steht. Mittlerweile fahre ich schon seit einem Jahr mit 235/45 R17 ET43 (auch original Audi) herum und mich schon bei einigen AH durchgefragt, ob man da noch irgend eine Bescheinigung dazu mitführen muss oder ob es beim TüV eingetragen werden muss oder ob die mir ne Bescheinigung geben können, in dem steht, dass diese Felge mit der "ET 43" auch an meinem Model verbaut wurde. Die Antworten fielen meist dürftig aus und brachten kein Ergebnis.

Wer kann mir eine klare Antwort dazu geben? TüV und AH geben nur wirre Antworten.

Ähnliche Themen
38 Antworten

Also ich kann dir sagen,daß ich vor kurzem auch die 17 Zoll

S-Line Felgen mit ET 43 hab eintragen lassen,oder lt.Tüv eintragen

müssen.Im alten Brief war lediglich ET 45 eingetragen,somit währe

mit ET 43 meine Betriebserlaubniss erloschen.

Zitat:

Original geschrieben von highwayflash

 

Ich werde mich weiter zu diesem Thema schlau machen, so dass wir mal eine 100 %-ige Aussage haben.

Wenn´s aber jemand weiß... bitte schreiben!!!

Schöne Grüße Highwayflash

Steht doch schon oben: Die COC Papiere kann jeder TÜV, Reifenhändler, Audidealer und vor allem die Polizei anhand der Fahrgestellnummer für jedes Auto individuell ausdrucken. Was dadrin steht, zählt. Ob andere Autos mit irgendwelchen anderen Rädern heute oder früher mal rumgefahren sind, spielt absolut keine Rolle.

DEIN COC-Papier+DEIN Auto= DEINE Räder.

Eigentlich ganz einfach...

Themenstarteram 25. Januar 2009 um 17:55

Sooo... habe neue Erkenntnisse!!!

Die 17" ET 43 (S-Liner) um die es hier geht bedürfen wahrscheinlich doch keinen Extra-Eintrag beim TÜV.

Die Felgen haben beim KBA eine Zulassung und wenn in diesem Auszug mein Audi mit der entsprechenden EG-Typgenehmigung enthalten ist, dann ist alles Ok. Bedingung ist jedoch, dass das Fahrwerk original geblieben ist. Sobald schon etwas herum gebastelt wurde ist eine Eintragung erforderlich.

Hab ich ein Glück...

Das ganze sieht dann wie in der angehängten Datei aus.

 

Jetzt mal langsam! Das sind 2 Paar Schuhe: Das KBA gibt zunächst einmal eine Zulassung für die (Audi-)Felge heraus. Es ist ja auch unstrittig, dass die Felge am 8E verbaut werden KANN. Wenn die Größe identisch ist mit der in den COC-Papieren, dann ist alles fein. Ansonsten muss der TÜV ran. Der schaut dann, ob 1. die Felge die o.a. Zulassung hat und 2. prüft dann, ob die Dimension (also hier: ET43) für das Fzg. möglich ist. Sonst müsste ja die Polizei in den Listen des KBA schauen, ob dein Auto da aufgeführt ist. Das wird nicht praxistauglich sein.

Also: Die vom KBA freigegebene Audifelge darf nur in einer Dimension gefahren werden, die in den COC-Papieren aufgeführt ist. Ansonsten: TÜV-Abnahme. Meist genügt eine mitzuführende Bescheinigung des TÜV, dass Felge mit der Dimension gefahren werden darf. Erst wenn zusätzlich noch am Fahrwerk was verändert wurde, muss das ganze auch in die Papiere eingetragen werden. So ist es auch mit den ABE: Bei vielen Rädern heißt das ja nicht, ranschrauben und gut, sondern nur, dass - ähnlich wie die KBA-Liste - die Felge eine allg. Betriebserlaubnis hat, also Material etc. ok ist. Entweder steht dann in der ABE, dass die Felge gefahren werden darf OHNE TüV-Abnahme (dann aber immer nur mit orig. Reifendimensionen gem. COC-Papieren) oder man muss sowieso zur TÜV-Abnahme.

Themenstarteram 25. Januar 2009 um 19:23

Jede Felge hat doch genau eine KBA-Zulassungnummer. Eine Felge mit ET 32 hat ne andere Zulassungsnummer als die mit ET 43. Oder nicht?

Wenn in dieser KBA Zulassung für genau diese Felge (7,5Jx17 ET 43) mein Fahrzeug enthalten ist, dann muss ich doch das nicht noch einmal beim TüV abnehmen lassen.

Die Reifengröße ist bei mir unverändert zu den ET 45-igern 235/45 R17 und stehen ja sowieso im alten Fahrzeugschein drin.

Zitat:

Original geschrieben von highwayflash

Jede Felge hat doch genau eine KBA-Zulassungnummer. Eine Felge mit ET 32 hat ne andere Zulassungsnummer als die mit ET 43. Oder nicht?

Muss nicht... Aber sicher weiß ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von highwayflash

Hallo Leute,

das Thema wurde schon zig mal durchgekaut aber nie wirklich beantwortet.

Zu meiner Frage: In dem alten Fahrzeugschein steht u.a. die 235/45 R17 ET 45. Ich habe nun einen neuen Fahrzeugschein in dem ja so gut wie nix mehr drin steht. Mittlerweile fahre ich schon seit einem Jahr mit 235/45 R17 ET43 (auch original Audi) herum und mich schon bei einigen AH durchgefragt, ob man da noch irgend eine Bescheinigung dazu mitführen muss oder ob es beim TüV eingetragen werden muss oder ob die mir ne Bescheinigung geben können, in dem steht, dass diese Felge mit der "ET 43" auch an meinem Model verbaut wurde. Die Antworten fielen meist dürftig aus und brachten kein Ergebnis.

Wer kann mir eine klare Antwort dazu geben? TüV und AH geben nur wirre Antworten.

EWG-Übereinstimmungserklärung (COC):

http://www.vw-transport.de

 

Themenstarteram 25. Januar 2009 um 19:41

Vielen Dank für deinen Tipp JK18J

Ich kenne diese Seite. Dort kann ich mir die COC-Bescheinigung bestellen. Es ist aber nicht sicher, ob darin diese Felge drin steht weil diese Bescheinigung nur meine Fahrzeugdaten (Herstellungsdatum) betreffen und ich ja etwas "Neues" hinzufügen will.

Und... es kostet mich vll Geld (weil Zweitbescheinigung). Das könnt ich ja dann auch für eine evtl. unnötige Eintragung verschwenden.

Ich mach mich mal bei der Quattro GmbH schlau...

am 25. Januar 2009 um 19:45

Habe für meinen Winterpolo einen Satz BBS- Serienfelge G40 bekommen. Letzte Woche war ich beim TÜV und habe nachgefragt ob ich diese eintragen muß- Antwort: Nein.

Alle Rad Reifenkombinationen die für ein Fahrzeug jemals ausgeliefert wurden dürfen gefahren werden- ohne Eintragung. Auch wenn diese nicht im neuen Schein aufgeführt sind.

Also wenn et43 und et 45 auf dem B6 jemals verbaut wurden, dürfen auch beide gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von log in

Alle Rad Reifenkombinationen die für ein Fahrzeug jemals ausgeliefert wurden dürfen gefahren werden- ohne Eintragung. Auch wenn diese nicht im neuen Schein aufgeführt sind.

Auch wenn es noch so viele hier schreiben: DAS STIMMT SICHER NICHT!:mad:

Themenstarteram 25. Januar 2009 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zitat:

Original geschrieben von log in

Alle Rad Reifenkombinationen die für ein Fahrzeug jemals ausgeliefert wurden dürfen gefahren werden- ohne Eintragung. Auch wenn diese nicht im neuen Schein aufgeführt sind.

Auch wenn es noch so viele hier schreiben: DAS STIMMT SICHER NICHT!:mad:

@ 3dition: Bitte nicht verwechseln. Der Kollege meint sicher die Rad/Reifenkombinationen die im alten Fzg.-Schein standen. Und da hat er ja recht. Wenn das nicht stimmen sollte, dann hat sich unser lieber Vater Staat ja wirklich eine Goldgrube geschaffen.

Das stimmt nur dann, wenn die im alten Brief eingetragenen Felgen auch in den neuen COC-Papieren stehen - wenn also die Freigaben identisch sind. Es stimmt aber nicht, wenn man als Begründung schreibt, "Hauptsache, jemals verbaut". Sonst würde meine Aussage, ich dürfe einfach so die Motorisierungen wechseln ohne TÜV-Abnahme WEIL JA AUCH MAL SO AUSGELIEFERT WURDE, stimmen. Zwar wird man Räder, die für einen anderen A4 freigegeben sind, i.d.R. ohne große Schwierigkeiten abgenommen bekommen, aber man muss sich eine Freigabe für das jeweilige Fzg holen.

Und ich fürchte, dass viele hier glauben, nur weil es jemals an einem A4 werksseitig dran war, darf man es auch an jeden anderen schrauben. Beim TFSI und anderen mit der großen Bremse passen z.b. einige original 16-Zoll-Felgen gar nicht dran!

Das "einfach dran und fertig" kann schon deshalb nicht sein, weil die einzelnen Motorisierungen und Ausstattungen z.T. enorme Gewichts-/Achslast- und somit Radlastunterschiede haben.

Also was hier gemutmasst wird ist absoluter Misst.

Was meint ihr wohl, wieso in den alten KFZ Scheinen diverse Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen waren?

Nur die dort eingetragenen sind friegegeben! Wenn ihr einen neuen Schein habt, wird nicht umsonst emfpohlen, den alten trotzdem mitzuführen! Immer der Fahrer ist in der Beweispflicht, nicht die Polizei.

Und was meint ihr, wieviel Teile sich ändern können? Z.B. die Bremsanlage: Sie ist sogar innerhalb von Modellreihen eines Baujahres unterschiedlich. Woher soll die KBA der Felge (die bei der Herstellung augestellt wurde) alle diese Änderungen vorhersehen und somit eine generelle Freigabe sein?

Da beisst sich doch die Schlange in den Schwanz. Es geht nur so, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung die Komponenten des Fahrzeuges aufeinander abgestimmt werden und dann eingetragen werden. Wird später etwas verändert, muss es wieder abgenommen und ggfs. eingetragen werden. Nicht anders. Und dazu zählen kleine Veränderungen wie die Einpresstiefe genau so wie große Veränderungen wie z.B. ein Sportfahrwerk.

Grüße,

Hauser

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 14:50

Hallo Gemeinde,

hier ist nun die Antwort: NEIN ich brauche Sie nicht eintragen (*)

Speziell handelte es sich um 17" S-Line Alufelgen mit ET 43 mit der Teilenummer 8E0601025AC.

Die Frage war, ob ich diese ohne Eintragung fahren darf, ohne die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug zu verlieren.

Mein Fahrzeug ist ein A4 Avant 1,9 TDi mit 96 kW Baujahr 2004.

Habe heute die lang ersehnte Antwort (den KBA-Auszug der Felgen) von der Quattro GmbH bekommen.

Vielen Dank noch einmal den Kundendienstmitarbeitern für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

(*) Das Fahrzeug muss original sein (also ohne nachträgliche Fahrwerksumbauten) ansonsten ist eine Abnahme natürlich notwendig.

Wenn jemand diesen KBA-Auszug benötigt, dann PN an mich...

Ein schönes Wochenende an alle...

Du musst dann aber diese Bescheinigung mitführen?! Das ist ja dann sowas wie oben als "Herstellerfreigabe" bezeichnet. Alternativ - aber nicht kostenlos - eine entsprechende Bescheinigung des TÜV.

Jedenfalls bleibt es doch immer noch so, dass ich nur fahren darf, was in meinen Papieren steht oder durch zusätzliche Papiere für mein Fzg freigegeben wird.

Allein, dass es schon mal in dem Schein eines älteren A4 gestanden hat, spielt nach wie vor keine Rolle.

Oder meintet ihr das mit dem "alten Schein", wenn ihr für ein und dasselbe Auto vom alten auf den neuen Schein umgestiegen seid? Das wäre dann ja was anderes, aber ich wüsste nicht, warum jmd. mit altem Schein plötzlich den neuen bekäme?! Oder muss man bei älteren Autos mit altem Schein neuerdings die neue Papiere kaufen - also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 statt Fzgbrief und Fzgschein?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. "ET43" Eintragen oder Nicht?