"BLITZ" doppelt hält besser :-(
Servus,
hatte gestern einen rabenschwarzen Tag. War mit meinem Passat unterwegs, dachte ich nehme eine kleine Abkürzung.
Bin schön von der Landstrasse in ein Dörfchen gerauscht (30er Zone) hatte so einen komischen Blitz bemerkt, mir aber dabei nichts weiter gedacht. Naja, als ich dann wieder auf dem Rückweg an der gleichen Stelle durchfahr, blitzt es schon wieder. Nur dieses mal sah ich den Blitzer. Da lief mir gleich der Schweiss an der Stirn herunter.
War da etwa auf der anderen Seite auch einer???????
Ich hab dann umgedreht un nachgeschaut. Tja, so bin ich gestern eben 2mal geblitzt worden. Das erste mal mit min.30km/h über Richtgeschwindigkeit(30er Zone) Das zweite mal mit ca. 20km/h über.
Was erwartet mich da? Hab ich denn Lappen weg? Wieviel? Kohle?
Gruss vom armen Schwein :-(
41 Antworten
ich denke die deutsche strafen sind ohnehin extrem moderat. mit effektiven 83 kmh in der 50er zone geblitzt zu werden, kostet dank 3 kmh abzug nicht mal den führerschein. ich denke viel schneller braucht man wirklich nicht zu fahren.
wir haben hier in der stadt ne wunderbar 2-spurig ausgebaute umgehungsstraße. erlaubt sind 50. und obwohl ich jetzt mehrfach miterlebt habe, dass die polizei nachts um halb 3 (in der woche!) mit dem laser aktiv ist, könnte ich jederzeit da erwischt werden, weil 80 kmh mit automatik und v-power (deutlich leiser eben) zu dieser zeit auf einer leeren straße überhaupt kein tempo ist und ich die geschwindigkeit subjektiv und ohne blick auf den tacho auch nicht fühle.
wenn ich irgendwo kinder am straßenrand sehe, dann gilt generell schrittempo und fuss auf der bremse, auch wenn ich sonst mit den 30er zonen net so genau nehme (je nach tageszeit und verkehrfülle). denn von 30er zonen gibbet mittlerweile viel zu viele und die kinder erfahren leider auch gar keine verkehrerziehung mehr. da könnten nämlich auch die eltern aktiv werden, um das leben ihrer sprösslinge zu schützen. das soll keine entschuldigung für das rücksichtlose verhalten mancher autofahrer sein, aber ich seh hier in den 30er zone nur zu oft, dass die strasse als spielplatz und nicht der spielplatz auf der strassenseite gegenüber genutzt wird.
Moderat ?!
@meyster:
Leider waren es NACH effizientem Toleranzabzug 83km/h, und ich kann mich noch recht gut dran erinnern, 2x beim Rathaus gewesen zu sein, das eine Mal mit ner Flappe, das 2. Mal mit Frohsinn !
Aber es lagen 2 Geschäftsreisen und 2 Wochen Urlaub im Zeittraum, so dass das auch flink abgesetzt war :-)
rak
Zitat:
Original geschrieben von Joker-TDI
Original geschrieben von Rak
ne is nich auch eine alarmierung läst ein zu schnelles fahren nur bedingt zu. auf der fahrt zum gerätehaus kann man zar sonderrechte in anspruch nehmen aber man hat trotzdem mit der erforderlichen vorsicht zu fahren, was ja durch 2x blitzen nicht gegeben ist. außerdem muss man beweisen das ein einsatz war es wird der funkverkehr von der leitstelle gespeichert, somit kann man nicht sagen man war auf dem weg zum einsatz da wird mit sicherheit das tonprotokoll/alarmierungsprotokoll der leitstelle gehört/gesehen wird.ich hab heute auch foto bekommen 36km/h bei erlaubten 30 15€ strafe. tja so isses halt.
@tornardo
tja strafe muss sein. seh ich bei mir wieder
nochmal´s zum thema feuerwehr + sonderrechte: laut auskunft der polizei (hatten da neulich erst nen vortrag) gelten im einsatzfall bei der fahrt zum gerätehaus für den "normalen" feuerwehrmann keine sonderrechte (wenn sie dich aber mit +15 km/h erwischen drücken se meist n auge zu - aber generell kannste dich da net drauf verlassen). und die eigentl. sonderrechte bekommste erst ab nem gewissen dienstgrad, wenn dir erlaubt wird (auch am privat pkw) lichtanlage (blaulicht) und entsprechende akkustische warner zu montieren
Nach Abzug der 3 km/h fährt man noch statt 83 mit 80 Sachen.
innerorts 26-30 km/h zu schnell: 100 €, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Also stimmt die Aussage nicht.
cheerio
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wo hast du diese info her... ab 31 kmh zu schnell gilt fahrverbot. falls die das gesetz nicht im letzten halben jahr geändert haben...
dann aber bitte auch genau lesen:
26 - 30 km/h innerorts 60€ 3 Punkte (1*) Monat
*=Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
also gilt das nur für wiederholungstäter!
ansonsten bleibt es bei den 31 kmh.
AAARGH !
Wer hat sich denn die Tomaten auf die Augenbrauen getackert ?!?!?!
Mein Post hiess irgendwas mit 83 Sachen N-A-C-H Toleranzabzug !!! Und nich davor, wie es 2 Leute attestiert haben. Vielleicht wäre auch eine Vorher 87 und nachher 83 Gegenüberstellung im Fernsehen angebracht um Klarheit zu vermitteln.
N sonniges Wochenende allen !
rak
Zitat:
Original geschrieben von meyster
ich denke die deutsche strafen sind ohnehin extrem moderat. mit effektiven 83 kmh in der 50er zone geblitzt zu werden, kostet dank 3 kmh abzug nicht mal den führerschein. ich denke viel schneller braucht man wirklich nicht zu fahren.
Was soll ich denn aus dieser Aussage interpretieren, was da wo schon abgezogen wurde...? Wenn man effektiv 83 km/h fährt, wieso soll man denn da noch was abziehen? Ziemlich verwirrende Aussage.
🙄 Naja Haarspalterei ist mir zu schwierig.
@ein bißchen Spaß muß sein
Da ist man einmal nicht da, schon werden Witze gemacht 😉
Aber das beruht auf Gegenseitigkeit 😁
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von fake
nochmal´s zum thema feuerwehr + sonderrechte: laut auskunft der polizei (hatten da neulich erst nen vortrag) gelten im einsatzfall bei der fahrt zum gerätehaus für den "normalen" feuerwehrmann keine sonderrechte (wenn sie dich aber mit +15 km/h erwischen drücken se meist n auge zu - aber generell kannste dich da net drauf verlassen). und die eigentl. sonderrechte bekommste erst ab nem gewissen dienstgrad, wenn dir erlaubt wird (auch am privat pkw) lichtanlage (blaulicht) und entsprechende akkustische warner zu montieren
hi
an deinem privat pkw darfst du keine blaulichter oder sirenen montieren auch wenn du der oberste fw-chef bist. bei uns hat der KBI(kreisbrandinspektor) einen dienstwagen von der feuerwehr(ELW1 C-Klasse Benz) den er zur verfügung hat, sicher auch privat, der ist aber als fw-auto zugelassen,somit darf da sondersignal drauf, da er ihn zu hause stehen hat kann er von sich aus gleich mit tätütata zum einsatz fahren. ich geb dir recht ich hab beim maschinistenlehrgang etwas falsch verstanden wegen sonderrechten. du darfst wenn du mit deinem privat-pkw vom gerätehaus zum einsatz fährst(leute hinbringen, bei kleineren feuerwehren gibts das mal) sonderrechte in anspruch nehmen aber kein wegerecht(so das alle dir platz machen müssen)! das problem ist aber das für die anderen verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich ist ob du dich auf so einer fahrt befindest. das ist das ganze problem bei der sache.
nur mal so zum besseren verständnis
mfg joker
Hi!
@ Necrite:
Blitzer zu "verstecken" (Mülltonne, Stromkasten) ist meines Wissens nach nicht zulässig, da zur "Verkehrserziehung" geblitzt wird und nicht, um die Stadtkasse aufzubessern. Frag' doch mal beim ADAC nach, vielleicht können die Dir etwas genaueres sagen.
Zum beliebten Thema "Sonderrechte bei der Feuerwehr":
Das ist alles etwas schwammig, Auslegungs- und Ermessungssache.
Im Alarmfall hast Du als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr zwar Sonderrechte, dazu gehört auch das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder das Überfahren einer roten Ampel. Wie weit diese Sonderrechte aber reichen, solltest Du mit Deiner Wehrführung abklären.
Wenn Du allerdings geblitzt wirst, kommt es auf die Gemeinde/Stadt an. Deine Wehrführung kann eine Stellungnahme für Dich schreiben, ob auf diese auch eingegangen wird, hängt von der Gemeinde/Stadt ab. Und von der Verhältnismäßigkeit (60 in 'ner 30er-Zone?).
Ab 21 km/h zuviel (wie in unserem Fall, denken wir zurück an den Anfang) geht das ganze an das KBA, und damit wird es um einiges schwieriger, einen Einsatz geltend zu machen.
Da Du Deine Sonderechte anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht erkenntlich machen kannst, sind diese nur mit äußerster Vorsicht zu nutzen. Und wenn etwas passiert, interessiert es keinen mehr, ob Du zu einem Einsatz musstest.
Sondersignal darfst Du mit Deinem Privat-Kfz auf keinen Fall einfach so nutzen. Dazu benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung oder ein Dienstfahrzeug wie der erwähnte KBI.
Abgesehen davon, wenn man Bockmist baut, muss man dafür gerade stehen.