"Belehrung" bei der Polizei
Hallo,
habe heute abend nen Termin bei der Polzei, da sie mal ein Foto von mir gemacht haben mit 29 zu viel außeraorts.
Der Wagen läuft auf meinen Vater und er hat auch angegeben dass er den Wagen gefahren sei.
Nun gestern waren 2 nette Herren bei uns zu Hause - ich war leider nicht da - und hatten das Foto dabei.
Nunja mein Vater hat halt gesagt: huubs das bin ja gar nicht ich, das war mein Sohn.
Ist auch i.O. so.
Nun hat der nette Herr vorhin angerufen - ich au wieder net da- und hat gesagt ich müssen heute abend noch persönlich zu Belehrung bei im auf dem Revier hier 500 m weiter antanzen.
Jetzt interessiert mich halt mal was da passiert dass ich mich drauf einstellen kann...
Muss ich da was unterschreiben ?
Kann ich da gleich das Messprotokoll beantragen ?
Wenn ja lohnt sich das überhaupt das Messprotokoll geben zu lassen ?
Wollt ich nur mal wissen, weil hab doch noch probzeit *heul*
So, muss noch n paar Stunen schaffen dann bin ich wieder da...
Gruß Ralf
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Du hast eine Fahrerlizenz der (alten) Klasse "2" (nun "C"😉? Da greift die sog. Besitzstandsregelung. Unter der Voraussetzung, dass Du das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, wird Dir Dein LKW-Führerschein anstandslos (d.h. ohne Beibringen eines ärztl. Gutachten) umgeschrieben ... so hatte ich das verstanden. Gleiches gilt für die alte Fahrerlaubnis ( Kl. 3) für LKW bis 7,5 t - eben diese Gewichtsbeschränkung MUSS auf den Scheckkarten-Führerschein umgeschrieben werden - ohne Altersbeschränkung! Denn es geht nicht an, dass sich der Umfang der (B)-Fahrerlaubnis verschlechtert.
Dann ist das jetzt NEU. Ich weiß bisher nur davon, daß der Führerschein nicht 1 zu 1 umgeschrieben wird. Ich habe Klasse 3, gemacht 1988. Deshalb habe ich auch bisher den Führerschein nicht umgeschrieben und riskiere jede Woche 400 Euro Geldstrafe.
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Dann ist das jetzt NEU. Ich weiß bisher nur davon, daß der Führerschein nicht 1 zu 1 umgeschrieben wird. Ich habe Klasse 3, gemacht 1988. Deshalb habe ich auch bisher den Führerschein nicht umgeschrieben und riskiere jede Woche 400 Euro Geldstrafe.
Hallo Totti-Amun,
dazu ist die Behörde verpflichtet.
Habe meinen 1996 gemacht und vor ca. 3 Jahren gegen den neuen eingetauscht.Beim beantragen habe ich die Dame darauf hingewiesen das ich alle Klassen übertragen haben möchte.
Hat alles geklappt.
Der Führerschein wird also 1:1 umgeschrieben.
Habe jetzt folgende Klassen:
B
C1
BE
C1E
CE
M
L
auf T hab ich verzichtet, wann fahre ich schon mal Trecker:-)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Jazzbluegolf
Hallo Totti-Amun,
dazu ist die Behörde verpflichtet.
Habe meinen 1996 gemacht und vor ca. 3 Jahren gegen den neuen eingetauscht.Beim beantragen habe ich die Dame darauf hingewiesen das ich alle Klassen übertragen haben möchte.
Hat alles geklappt.
Der Führerschein wird also 1:1 umgeschrieben.Habe jetzt folgende Klassen:
B
C1
BE
C1E
CE
M
L
auf T hab ich verzichtet, wann fahre ich schon mal Trecker:-)Gruß
Na, das hört sich doch gut an. Werde dann nächste Woche mal zum Strassenverkehrsamt...
@Totti-Amun: 1991 erhielt ich Klasse 3 (bis 7,5 t). 1994 kam Klasse 2 (bis 40 t) hinzu. Zudem habe ich noch etwa 20 Jahre bis zum 51. Lebensjahr.
Daher bin ich überzeugt, dass ich mich mit meinem rosa Schein (auch nach acht Jahren LKW-"Abstinenz"😉 sofort auf einen 5-achsigen 40t-Sattelzug schwingen darf - an Orten. wo der alte Schein noch seine Gültigkeit besitzt und ohne irgendetwas umschreiben zu müssen. Bei einer etwaigen Umschreibung auf den aktuellen EU-Führerschein, behielte ich alle Fahrlizenzen bei (eben, wegen der sog. "Besitzstandsregelung"😉.
Ich kann im dt. Führerscheinrecht nirgends etwas finden, was dem entgegen spräche. Eine anders geartete Praxis der Führerscheinstellen, hätte demzufolge keinerlei rechtliche Grundlage.
Klärt mich bitte auf (auch @Jan 72), sofern ich mich da irre.
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Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@Totti-Amun: 1991 erhielt ich Klasse 3 (bis 7,5 t). 1994 kam Klasse 2 (bis 40 t) hinzu. Zudem habe ich noch etwa 20 Jahre bis zum 51. Lebensjahr.
Daher bin ich überzeugt, dass ich mich mit meinem rosa Schein (auch nach acht Jahren LKW-"Abstinenz"😉 sofort auf einen 5-achsigen 40t-Sattelzug schwingen darf - an Orten. wo der alte Schein noch seine Gültigkeit besitzt und ohne irgendetwas umschreiben zu müssen. Bei einer etwaigen Umschreibung auf den aktuellen EU-Führerschein, behielte ich alle Fahrlizenzen bei (eben, wegen der sog. "Besitzstandsregelung"😉.
Ich kann im dt. Führerscheinrecht nirgends etwas finden, was dem entgegen spräche. Eine anders geartete Praxis der Führerscheinstellen, hätte demzufolge keinerlei rechtliche Grundlage.
Klärt mich bitte auf (auch @Jan 72), sofern ich mich da irre.
Du darfst sogar mit der alten Klasse 3 ein gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen;-)
Zitat:
Original geschrieben von Jazzbluegolf
Du darfst sogar mit der alten Klasse 3 ein gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen;-)
Ich glaube, noch mehr...
Ich meine 7,49t + 11t Hänger, oder täusche ich mich?
Ich habe schon lange 'ne Karte, weil mir mein rosa Scheinchen geklaut wurde. Da wurde alles übernommen und ich darf immernoch bis 7,5t fahren. (alte Klasse 3)
Allerdings habe ich gehört, daß die da gern schummeln und man beim Abholen sofort prüfen sollte, ob's auch wirklich 1:1 ist.
@Totti-Amun: Nun, das tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers darf das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts des LKW betragen - Voraussetzung: LKW und Anhänger verfügen über eine gesonderte Druckluftbremsanlage (gespeist vom LKW).
Das kann auch sein, meine Eintragung sieht so in etwa aus:
CE(C1E>12000kg, L<3)
Kleiner als 3 bezieht sich entweder auf den Achsabstand des Hängers oder auf die Länge.
Bin mir nicht ganz sicher, da ich mich mit dem Thema noch nie so auseinander gesetzt habe.
Gruß
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Jazzbluegolf
...auf T hab ich verzichtet, wann fahre ich schon mal Trecker:-)
Warum tust du so etwas??? Eines Tages stehst du vor so einem Gerät und würdest gerne mal ne Runde drehen....
Traktor fahren ist voll lustig. Ich darf im Herbst manchmal fahren... Weingebiet 🙂 Das macht sooooooooo einen Spaß. Das ist viel besser als Autofahren. >schwärm<
@ totti
1.also das wäre mir neu, dass die niederlande den rosa schein nicht aktzeptieren.. den einzigen, den die nicht anerkennen müssen iss der uralte graue führerschein.. der rosane iss in allen ländern anzuerkennen. unsere leute von der firma sind jedes we in holland und davon hat niemand die neue karte.. fahren alle noch mit rosa durch die gegend und das gab auch noch nie probleme.
2. der rosane wird 1:1 übertragen, es dürfen dir keine nachteile durch das umschreiben entstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Sataan1976
@ totti
1.also das wäre mir neu, dass die niederlande den rosa schein nicht aktzeptieren.. den einzigen, den die nicht anerkennen müssen iss der uralte graue führerschein.. der rosane iss in allen ländern anzuerkennen. unsere leute von der firma sind jedes we in holland und davon hat niemand die neue karte.. fahren alle noch mit rosa durch die gegend und das gab auch noch nie probleme.
Ist aber leider so. Der ADAC werkelt an dem Thema auch schon seit längerem, auch die Strassenverkehrsämter kennen das.
Du mußt direkt vor Ort 400 Euro bezahlen, kannst es aber über einen Rechtsstreit zurückfordern und hast in der Regel dann auch Erfolg, wegen des geltenden EU-Rechts. Trotzdem erkennen die Niederlande den Rosa-FS nicht an!
Stimmt. Nur bis 3,5t ist der Alte dort anerkannt. In Ösiland ist das auch so. Mein Bruder musste seinen umschreiben lassen, weil die dort immer Stress gemacht haben, wenn er am Sprinter nen Hänger hatte. Er hat alle Klassen, bis auf Bus und das wurde auch alles so ohne Probleme übernommen. Hat er vor knapp 2 Jahren umschreiben lassen.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Stimmt. Nur bis 3,5t ist der Alte dort anerkannt. In Ösiland ist das auch so.
Ich meine, der ist grundsätzlich nicht mehr anerkannt...
In Ösiland war das so. In Holland ist mein Bruder auch sehr oft, hat da aber nie Probleme mit den Bullen gehabt, deshalb kann ich da nix genaues zu sagen.