"Belehrung" bei der Polizei

VW Vento 1H

Hallo,
habe heute abend nen Termin bei der Polzei, da sie mal ein Foto von mir gemacht haben mit 29 zu viel außeraorts.
Der Wagen läuft auf meinen Vater und er hat auch angegeben dass er den Wagen gefahren sei.
Nun gestern waren 2 nette Herren bei uns zu Hause - ich war leider nicht da - und hatten das Foto dabei.
Nunja mein Vater hat halt gesagt: huubs das bin ja gar nicht ich, das war mein Sohn.
Ist auch i.O. so.
Nun hat der nette Herr vorhin angerufen - ich au wieder net da- und hat gesagt ich müssen heute abend noch persönlich zu Belehrung bei im auf dem Revier hier 500 m weiter antanzen.

Jetzt interessiert mich halt mal was da passiert dass ich mich drauf einstellen kann...

Muss ich da was unterschreiben ?
Kann ich da gleich das Messprotokoll beantragen ?
Wenn ja lohnt sich das überhaupt das Messprotokoll geben zu lassen ?

Wollt ich nur mal wissen, weil hab doch noch probzeit *heul*

So, muss noch n paar Stunen schaffen dann bin ich wieder da...

Gruß Ralf

47 Antworten

vielleicht haste ja glück und erwischt ne weibliche rennleitung..

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


vielleicht haste ja glück und erwischt ne weibliche rennleitung..

scheiße mann ey der sah zwar echt geil aus aber schwul war er trotzdem net- und meine freundin saß draußen im auto.

scheiße.

musst so nen belehrungswisch unterschreiben und er hat das foto angeschaut und hat gesagt dass ich das drauf bin und das er das weiter gibt dann nach Stuttgart zur polizei.
war ganz nett.
er hat irgendwas gefasselt dass solange ich das nächste halbe jahr nicht nochmal über 25 kmh die geschwindigkeit überschreite evtl. ich nicht mal zur nachschulung gehen muss..

mein fahrlerer hat aber gesagt:
punkte = nachschulung

Zitat:

Original geschrieben von chucky1111


mein fahrlerer hat aber gesagt:
punkte = nachschulung

Meine Meinung...

Mein Bruder musste auch bei 25km/h über erlaubt zur Nachprüfung ( war noch in der Probezeit). Hauptsache der Bulle sah gut aus. 🙂 Hat nur leider nichts gebracht, was 😉

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Und Nachschulung

Also, wenn du mehr als 20 Km/h zu schnell fährst,
musste zur Nachschulung...
Sprech da aus erfahrung...
Und die Nachschulung hat bei mir so um die 350 € gekostet...

CYA

Markus

als die mich ge****t hatten ( wegen unzulässigen umbauten in der probezeit ) hatte der depp auch gesagt nene da müssen sie nicht zur nachschulung.. 3 wochen später oder so kam die anhörung vor der aufforderung zur nachschulung.. 1a.. naja.. wer bockmist baut muss auch dafür grade stehen... meine 4 jahre sind in 2 monaten vorbei.. endlich 🙂

Absolut korrekt, ab 20 km/h außerorts zu schnell gibts Punkte und somit Nachschulung in der Probezeit. Zum Glück hab ich meine Probezeit schon rum gebracht. Ohne Punkte 🙂

Zitat:

Original geschrieben von chucky1111


wie hübsch der doch sei vielleicht ist er ja schw....

Zitat:

Original geschrieben von aTz3


als die mich ge****t hatten

Wo wohnt ihr bzw. wo fahr ihr immer lang ? Rotlichtviertel ;-) ?

Für solche Fälle empfehle ich euch einen schönen aufkleber für die heckscheibe :

"Mein Arsch bleibt Jungfrau!" :-)

Zitat:

Original geschrieben von checker01


"Mein Arsch bleibt Jungfrau!" :-)

Hehe... 😁

Wie gut, daß ich seit fast 14 Jahren aus der Probezeit raus bin... Jaja, so lange gibts das schon. Allerdings damals ohne Probezeit Verlängerung...

Ja, meine ist auch schon ein paar Jahre her. Find ich aber gut, dass die diese Verlängerung eingeführt haben. Damit werden echt nur die bestraft, die's verdient haben 🙂 bzw. die sich erwischen lassen 🙂

Ich bin gerade einem echt fiesen Blitzer entgangen... das hat bestimmt 2 mm Profil gekostet...

Zitat:

Original geschrieben von VR6 Nicky


Ja, meine ist auch schon ein paar Jahre her. Find ich aber gut, dass die diese Verlängerung eingeführt haben. Damit werden echt nur die bestraft, die's verdient haben 🙂 bzw. die sich erwischen lassen 🙂

Ich bin gerade einem echt fiesen Blitzer entgangen... das hat bestimmt 2 mm Profil gekostet...

Ich finde auch jede Änderung gut, die nach mir kommt... 😁

Einzig jetzt die blöde Führerscheinbeantragung des Scheckkarten-Führerscheins. Da verschlechtern wir uns ja (LKW bis 7,49t). Leider muß ich den wohl trotzdem beantragen, da ich jede Woche nach Holland fahre und die unseren rosa Schein nicht mehr akzeptieren...

Die Karte ist doch schön handlich. Nur blöd, wenn man damit keinen LKW mehr fahren darf 🙂

Zitat:

Original geschrieben von VR6 Nicky


Die Karte ist doch schön handlich. Nur blöd, wenn man damit keinen LKW mehr fahren darf 🙂

Darf man schon, aber leider nur bis zu einem bestimmten Alter.

Und das ist die Sauerei, ich habe ja schließlich meinen Führerschein damals für alles bezahlt...

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Einzig jetzt die blöde Führerscheinbeantragung des Scheckkarten-Führerscheins. Da verschlechtern wir uns ja (LKW bis 7,49t).

Du hast eine Fahrerlizenz der (alten) Klasse "2" (nun "C"😉? Da greift die sog. Besitzstandsregelung. Unter der Voraussetzung, dass Du das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, wird Dir Dein LKW-Führerschein anstandslos (d.h. ohne Beibringen eines ärztl. Gutachten) umgeschrieben ... so hatte ich das verstanden. Gleiches gilt für die alte Fahrerlaubnis ( Kl. 3) für LKW bis 7,5 t - eben diese Gewichtsbeschränkung MUSS auf den Scheckkarten-Führerschein umgeschrieben werden - ohne Altersbeschränkung! Denn es geht nicht an, dass sich der Umfang der (B)-Fahrerlaubnis verschlechtert.

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