[b]Wandlung vollzogen[b]
Hallo,
also wie schon bei der Eröffnung des Threads geschrieben....meine Wandlung ist vollzogen.
Ich habe am 02.07.2009 meinen Polo 1,2 70 PS Dreizylinder vom 🙂 abgeholt und bereits bei der ersten Fahrt bemerkt, dass auf dem Lenkrad ein Vibrieren bzw. Zittern ist.
Natürlich bin ich davon ausgegangen das da eine Unwucht in den Reifen war, und da ich ja auf meinen Stahlfelgen schon die Winterreifen hatte, dachte ich mir...ok wenn ich jetzt meine neuen Alufelgen von ATU 7,5 x 17 Autec Ethos schwarz mit 215/40/17 Reifen (TÜV Einzelabnahme) drauf bekomme, dann werde ich die Reifen nochmals zum Wuchten zum 🙂 geben.
Das geschah dann auch...Winterreifen wurden nochmals gewuchtet.
Dann kam es ......ich fuhr mit meinen neuen Alufelgen und was war wieder immer bei 80-100 kmh kam das Vibrieren bzw. Zittern auf der Lenkung....wieder zu ATU die wuchteten nochmals alle Reifen.
Das Vibrieren war immer noch...bei ATU wurde dann nochmals elektronisch am Fahrzeug gewuchtet....V...immer noch. Dann wurden neue Reifen bestellt ...V..immer noch...
Ok, das muss am Fahrzeug liegen.
Zum 🙂 zurück und das Anliegen berichtet.....
Aussage: Das liegt am Wuchten...😕
Räder wurden nochmals gewuchtet.....und da es Fremdfelgen waren muss man das natürlich auch bezahlen...aber da gab es Ärger und ich musste diese Rechnung nicht bezahlen.
Nach dem Wuchten ....V. immer noch da.
Es wurden dann noch andere Alufelgen von VW POLO 6R montiert....und das V. war dann mal (echt komisch), weg.😕
Laut 🙂 sollte ich doch lieber zu Original VW Alufelgen greifen...Ok zum Kompromiss bereit....ATU nahm komplett die Alufelgen zurück und ich bekam mein komplettes Geld wieder....
Also wirklich ATU ist schon spitze ...(Es wurden wieder meine Winterreifen mit Stahlfelgen montiert) !!
Also bekam ich dann die Syenit schwarz gedreht 7 x 16 auf 215/45/16 Reifen.
Felgen wurden montiert.......Probefahrt und was war.... V....war immer noch... 🙄
Toll ich gab meine Wunschfelgen zurück, da es ja angeblich an den Fremdfelgen lag und jetzt hatte ich es auch mit Original VW Alufelgen (zumindest gefallen mir die Felgen auch und ich muss sagen der Fahrkomfort ist mit 16 Zoll Felgen schon besser)!!!
Als nächstes wurden neue Antriebswellen eingebaut.....Probefahrt....V. war immer noch !!!
Ich hatte in dieses Auto kein Vertrauen mehr, vor allem hatte ich keine Freude mehr mit diesem Auto zu fahren, da bei jeder Fahrt ich nur auf das Lenkrad schaute ...wann kommt das V......!!!
Jetzt wurde es mir zu blöd nach 1000x wuchten und etlichen Werkstattaufenthalten wollte ich eine Wandlung.
Autohaus sagte zu und nach kurzer Zeit auch VW.
Ich bestellte mir keinen Dreizylinder mehr, da ich dann bei mehreren Autohäusern Dreizylinder Probegefahren bin und alle dieses Vibrieren bzw. Zittern (zwar nicht so stark) auf dem Lenkrad hatten immer bei Geschwindigkeit (80-100 kmh).
Aber Achtung: Scheinbar Temperaturabhängig, denn wie es kalt wurde, war auch dieses V. weg bzw. besser.
Übrigens war schon in mehreren Zeitschriften über Motorvibrationen des Dreizylinders berichtet worden.....Ich möchte hier nicht den Dreizylinder schlecht machen aber für mich ist dieses Thema abgehakt.
Also bestellte ich mir dann den Vierzylinder 1,4 85 PS, der jetzt, hoffe ich im Januar (ohne V und Z) geliefert wird.
Aber, ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten, eine Wandlung ist kein Spass .....
Das Auto wurde im November abgegeben und wir haben uns jetzt einen 20 Jahre alten Polo für die Übergangszeit gekauft, da jede Delle und Kratzer zzg. zur Nutzungsentschädigung abgezogen wird.
Jetzt setze ich alle Hoffnung auf den Vierzylinder !!!
Viele Grüße
TwinPolo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ompre
Nutzungsentäschädigung? Die wurde doch gestrichen soweit ich das in erinnerung habe. Mach dich da noch mal schlau drüber. Ich kann mich aber auch Irren.
Nein, da müsstest Du genau das gleiche Auto nehmen mit gleicher Motorisierung, Ausstattung also sozusagen eine Kopie. Ich habe mir ja jetzt den 1,4er bestellt.
TwinPolo
29 Antworten
Hallo!
Könntest du das Vibrieren / Zittern einmal genauer beschreiben? Rein bildlich kann ich mir darunter nichts genaues vorstellen, da du ja im Eingangsbeitrag beschriebst, dass du auch visuell auf ein Vibrieren des Lenkrades gewartet hast.
Ich selbst habe ebenfalls den 70PS Dreizylinder und fahre fast täglich auf der Autobahn (entsprechend dann über 100 km/h) und kann jetzt rein gefühlsmäßig aus der Erinnerung an bisherige Fahrten nichts vergleichbares feststellen. Sicherlich ist der Motor im Stand rauher, aber dann vibriert ja auch das gesamte Auto und nicht nur das Lenkrad - das wird ja nicht gemeint sein. Ist es von der Intensität vergleichbar?
Vielen Dank bereits für die Antwort!
Wie soll man das beschreiben? Das Lenkrad schlägt in Pfeilrichtung aus. Vor dem Wechsel der Gelenkwellen waren es bei mir ca. 5mm in jede Richtung. Jetzt nur noch 2 mm, aber immer noch gut sichtbar.
Das passiert auch hauptsächlich bei Geradeausfahrt. Ansonsten ist nur ein "Pulsen" im Lenkrad vorhanden. Am Besten mit Tempomat bei gleichbleibend 100 km/h geradeaus laufen lassen. Da wird es bei mir am deutlichsten.
Hallo TwinPolo, (oder wer sonst noch helfen kann)
ich habe auch einen Dreizylinder Polo gewandelt, bzw. ich bin gerade dabei.
Ich muss als Nutzungsentschädigung 0,67 % pro 1.000 KM zahlen.
Bei der Rechnung, die ich letzte Woche erhalten habe war keine Kapitalverzinsung dabei.
Meine Frage:
Ist die 0,67 % bei Ihnen auch gewesen?
Haben Sie eine Kapitalverzinsung erhalten und wenn ja mit wieviel Prozent?
Die Informationen wären schon echt hilfreich, da mein Autohaus sich etwas anstellt.
Danke für eine Info.
Grüße
rotenrosen
0.67%? Das ist zu viel. Beim Polo sollten es höchstens 0,5% sein!! Bei 0,67% geht das Autohaus also davon aus, dass der Polo in seinem Autoleben gerade mal 150000 schafft! Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß!
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Danke für die schnelle Antwort,
ich dachte, dass eher ein Dieselfahrzeug mit 0,5 oder weniger
bewertet wird. Habe nirgendwo einen Polo gefunden, der gewandelt wurde und
der weniger als 0,67 % hatte.
rotenrosen
Zitat:
Meine Frage:
Ist die 0,67 % bei Ihnen auch gewesen?
Haben Sie eine Kapitalverzinsung erhalten und wenn ja mit wieviel Prozent?Die Informationen wären schon echt hilfreich, da mein Autohaus sich etwas anstellt.
Danke für eine Info.
Grüße
rotenrosen
Hallo zusammen,
da ich aktuell auch eine Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrages ...) mit einem Opel Corsa D 1.3 CDTI hinter mir habe, kann ich eventuell ein wenig helfen.
Da sich mein Opel Händler trotz 38 Werkstattaufenthalten leider sehr unkooperativ verhalten hat, musste ich den Weg über einen ADAC Vertragsanwalt wählen. Letztendlich wurde die Wandlung nach ca. 2 Monaten Papierkrieg von Opel direkt genehmigt. Der Anwalt hat 0,4% Nutzungsentschädigung gefordert und wir haben uns auf 0,5% geeinigt. Ich muss aber erwähnen, dass da auch ein wenig Glück im Spiel war.
Mein Anwalt meinte vorher, bei einem KLEINWAGEN entscheidet das Gericht im Streitfall fast immer auf 0,67% Nutzungsentschädigung! (hätte ich aber, trotz ca. 700€ mehr Nutzungsentschädigung auch akzeptiert. Ich konnte den Opel nicht mehr sehen 🙄 ...)
An Kapitalverzinsung habe ich 5% bekommen. Aber Achtung, der Betrag errechnet sich vom Netto- Kaufpreis. (also ohne Mehrwertsteuer ...)
Für alle nachträglich erworbenen Extras, wie z. B. Winterreifen, Navigationssystem "Festeinbau", Anhängerkupplung, Mittelarmlehne, hochwertige Original- Fussmatten habe ich den Betrag 1:1 ausgezahlt bekommen. (da Wertsteigernde Extras, wurde vom Anwalt so gefordert ...) Kleinigkeiten und Teile ohne Rechnung, sowie Service- Kosten wurden nicht anerkannt.
MfG. >1<
Danke für die Infos,
ich habe zur Zeit die ganzen Rechnungen nach Wolfsburg geschickt, die wollten die ganze Sache jetzt prüfen.
Bin mal gespannt was die mir anbieten.
Bin leider nicht im Rechtsschutz, aber ich glaube die Anwaltskosten muss das Autohaus übernehmen.
Ich hoffe ich bekomme die Sache ohne Anwalt über die Bühne.
Danke nochmal.
Grüße
rotenrosen
Zitat:
Original geschrieben von rotenrosen
Danke für die Infos,ich habe zur Zeit die ganzen Rechnungen nach Wolfsburg geschickt, die wollten die ganze Sache jetzt prüfen.
Bin mal gespannt was die mir anbieten.Bin leider nicht im Rechtsschutz, aber ich glaube die Anwaltskosten muss das Autohaus übernehmen.
Ich hoffe ich bekomme die Sache ohne Anwalt über die Bühne.Danke nochmal.
Grüße
rotenrosen
Rechtschutz ist immer gut, niemals darauf verzchten, dann lieber auf Ausstattung. Versicherungen gibt es solche und solche, aber Risiko-LV, BU mit vernüftiger Rente und so dumm es sich anhört derzeit, eine LV, Rechtschutz Familie, ADAC, Gebäude mit Elementar, etc. ( habe sicher einiges vergessen) sind ein Muss, dann lieber woanders einschränken.
Zitat:
Original geschrieben von rotenrosen
Danke für die Infos,ich habe zur Zeit die ganzen Rechnungen nach Wolfsburg geschickt, die wollten die ganze Sache jetzt prüfen.
Bin mal gespannt was die mir anbieten.Bin leider nicht im Rechtsschutz, aber ich glaube die Anwaltskosten muss das Autohaus übernehmen.
Ich hoffe ich bekomme die Sache ohne Anwalt über die Bühne.Danke nochmal.
Grüße
rotenrosen
Ich möchte dir nicht die Hoffnung nehmen, aber ohne einen Rechtsbeistand hätten wir die Fahrzeugwandlung wahrscheinlich nicht genehmigt bekommen.
Der Hauptgrund für unsere Fahrzeugwandlung war ein immer wiederkehrender Fehler in der Motorsteuerung. (Glühkerzen Kreislauf ...) Eigentlich hätten wir dem Händler nur zweimal die Gelegenheit der Nachbesserung gewähren brauchen. Letztendlich mussten wir 7! Nachbesserungsversuche wegen dem gleichen Fehler hinnehmen.
Da zum Schluss noch ein Software Update im Motorsteuergerät vorgenommen wurde, meinte der Händler der Fehler wäre nun endgültig behoben. Zum Glück hatte ich selbst die Möglichkeit den Fehlerspeicher mit OP-Com auszulesen. (ähnlich wie VCDS ...) Natürlich war der Fehlereintrag danach erneut im Fehlerspeicher und der Wagen lief wie ein Sack Muscheln.
Jeder Händler hat im Normalfall seine eigenen Rechtsanwälte, deshalb endet der Streit fast immer vor Gericht. Mir hat der Opel Händler direkt gesagt. "nur wenn das Gericht im Fall einer Klage der Fahrzeugwandlung zustimmt, bekomme ich von Opel in Rüsselsheim die weiteren Kosten erstattet".
Den eigentlichen Rechtsstreit deckt auch die Rechtsschutzversicherung des Händlers, falls er vor Gericht verliert. Der Händler muss den Wagen aber wieder als Gebrauchtwagen, mit erheblichen Wertverlust, verkaufen. Einzig und alleine um diese Kosten geht es bei einer Fahrzeugwandlung.
In meinem Fall hat Opel in Rüsselsheim, auf Grund der Beweislage, in letzter Minute der Fahrzeugwandlung zugestimmt und es ist nicht zur Klage oder einem Beweisaufnahmeverfahren gekommen.
Man sollte sich die AGB's im Kaufvertrag zur Sicherheit genau durchlesen. Ein Antrag auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages kann nur in dem Zeitraum der Hersteller bezogenen Garantie erfolgen. (im Normalfall, bis maximal zwei Jahre ab Erstzulassung ...) In meinem Fall hatte ich nur noch ein Zeitfenster von ca. 3 Monaten.
Gruss, >1<.
P.S. Eigentlich wäre es bei uns nie ein Opel Corsa D geworden. Leider steckte der Polo 6R im Jahr 2009 noch in den Kinderschuhen und hatte, wegen der Abwrackprämie, erhebliche Lieferzeiten. Da es unbedingt ein moderner CR Diesel werden sollte und der Polo 6R nur mit dem kleinsten 75PS TDI Motor erhältlich war, haben wir auf Grund der nur 6 Wochen Lieferzeit, bei dem Corsa D zugeschlagen.
Nach 3 Monaten und ca. 4000km Laufleistung wollten wir den Corsa D, wegen der vielen Mängel, bei VW in Zahlung geben und doch einen Polo 6R "Team" als 3 Türer mit 90PS bestellen. Das Angebot von VW waren "überaus üppige" 10.000€ für den Corsa. 🙄 (Kaufpreis 3 Monate zuvor als Neuwagen ca. 18.000€ + nachträgliche verbaute Extras im Wert von 2.000€ ...)
Unser Rechtsschutzpaket für Privat, Berufs und Verkehrsrechtsschutz haben wir bei der DEVK abgeschlossen. Trotzdem haben wir uns einen ADAC Vertragsanwalt genommen. (auf Grund der Erfahrung im Bereich Fahrzeugwandlung ...)
Bei mir ist alles schon klar, die Wandlung ist schon von Wolfsburg genehmigt und das neue Fahrzeug
habe ich auch schon.
Die Rechnung (Verrechnung) hat so lange auf sich warten lassen.
Jetzt gehts nur noch darum was muss ich bezahlen. Wie hoch ist der Nutzungsanteil und wie hoch und von welchem Betrag (Netto, Brutto, ohne Überführung, ...) erfolgt die Kapitalverzinsung.
Wie ich gelesen habe muss ich auf jeden Fall Nutzungsgebühr bezahlen, da ich nicht den gleichen Wagen bei der Wandlung gewählt habe. Aber die Kapitalverzinsung hat mein Autohaus vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von rotenrosen
Bei mir ist alles schon klar, die Wandlung ist schon von Wolfsburg genehmigt und das neue Fahrzeug
habe ich auch schon.Die Rechnung (Verrechnung) hat so lange auf sich warten lassen.
Jetzt gehts nur noch darum was muss ich bezahlen. Wie hoch ist der Nutzungsanteil und wie hoch und von welchem Betrag (Netto, Brutto, ohne Überführung, ...) erfolgt die Kapitalverzinsung.Wie ich gelesen habe muss ich auf jeden Fall Nutzungsgebühr bezahlen, da ich nicht den gleichen Wagen bei der Wandlung gewählt habe. Aber die Kapitalverzinsung hat mein Autohaus vergessen.
Glückwunsch, dann hast du schon mal den schwierigsten Teil überstanden!
Ich war in der Annahme, die Sache ist bei dir noch am Laufen und der Händler spielt auf Zeit.
Gehe mal von 0,67% Nutzungsentschädigung aus. Sollten es wie bei mir nur 0,5% werden, Glück gehabt!
Die Kapitalverzinsung steht dir auf alle Fälle zu! Bei mir waren es die schon erwähnten 5% vom Nettokaufpreis. In Klammern steht hinter dem Text noch " vgl. insoweit Reinking/Eggert a. a. O., Rdn. 606 " was immer das auch bedeutet? Nach ca. 21 Monaten Haltedauer und einem Nettokaufpreis von ca. 15.100€ ergab sich die Summe von ca. 1300€ für die Kapitalverzinsung.
Zur Not kannst du das Geld einklagen! Du bist im Recht und deshalb trägt normalerweise der Händler die Gerichtskosten. Soweit wird es aber nicht kommen, denn der Händler ist sich der Sache schon bewusst.
Gruß, >1<.
Du machst mir ja Mut!
Was war im Nettoverkaufspreis drin? Auch die Zulassungskosten?
Oder wurden die vorher abgezogen?
Zitat:
Original geschrieben von rotenrosen
Du machst mir ja Mut!Was war im Nettoverkaufspreis drin? Auch die Zulassungskosten?
Oder wurden die vorher abgezogen?
Mut, im positiven oder negativen Sinn?
Der Gesamt-Bruttopreis ist der Rechnungspreis der Bestellung! (mit Anschlussgarantie, Überführungskosten und Zulassung ...)
Davon gehen für die Kapitalverzinsung die 19% Mehrwertsteuer runter. Das ist dann die Netto Basis für die Verzinsung.
Bei der Nutzungsentschädigung wird etwas anders gerechnet. Da zählt der Gesamtkaufpreis mit Mehrwertsteuer, aber für die Garantieverlängerung wird mit einem anderen Steuersatz gerechnet. Welcher Steuersatz das ist? (wahrscheinlich zählt die als Versicherung, welche anders versteuert wird ...)
Gruß, >1<.
Nein, ich meine Mut im positiven Sinne.
Danke für die Infos von dir, das wird hilfreich sein wenn
sich Wolfsburg bei mir meldet.
Ich werde berichten wie sich mein Fall weiter entwickelt.
Danke dir und bis später dann
rotenrosen
Zitat:
Original geschrieben von Micha-kr86
0.67%? Das ist zu viel. Beim Polo sollten es höchstens 0,5% sein!! Bei 0,67% geht das Autohaus also davon aus, dass der Polo in seinem Autoleben gerade mal 150000 schafft! Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß!
Das ist ein guter Wert 150tkm. Gerade beim 60/70Pser.
Wenn ich von der Robustheitsauslegung ausgehe sind 150tkm schon zuviel 😉
Daher würde ich das mit 0,67 als ok betrachten.