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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 1. Februar 2017 um 15:08:21 Uhr:

 

Es heißt auch nicht Ampel, sonder Lichtsignalanlage (LSA), Lichtzeichenanlage (LZA) oder in einigen

Ich habe weder studiert so wie du

noch bin ich Richter oder Sachverständiger wie zB du

und weiß auch dass ich nicht über eine rote Ampel gehen kann :eek::cool:!

Schau mal deine schlauen Diskussionspartner an die laufen über eine rote Ampel :p:rolleyes:!

 

Tschüss

am 1. Februar 2017 um 22:38

Ohh man, lauft doch einfach unter der Ampel durch. :D

Edit fehler

https://www.youtube.com/watch?v=PKr1BgZ_dHQ

Wenn ich den Beitrag sehe krieg ich das kotzen.

Kein Wort das das Opfer Betrunken über Rot gegangen ist und er nicht wie kurz vorher gezeigt mit 150 sondern "nur" mit 100 unterwegs war und er durch seine Verletzung wahrscheinlich eh nie wieder Motorrad fahren kann.

Die Angehörigen wissen natürlich über Alpi´s absichten besser bescheid als Gericht + Gutachter und RTL nutzt natürlich jede kleine Lücke um ein Gesicht zu liefern.

Zu dem Foto kann ich nur sagen. ohne Kontext nicht zu bewerten. Kann alles sein von echter Häme bis Wut gegenüber Leuten die ihn zu Massen den Tod und schlimmeres Gewünscht haben.

Selbst für RTL nen Tiefpunkt.

 

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 1. Februar 2017 um 23:38:19 Uhr:

Ohh man, lauft doch einfach unter der Ampel durch. :D

Oh Mann,

bist du auch so ein Studierter

der glaubt einem Proleten erklären zu müssen was eine Signalanlage ist,

dann lauf du doch unter dem 'Rotlicht' durch oder lese was ich sagte, denn nur so Schlaue [wie du] laufen über eine Ampel :cool:!

Tschüss

am 2. Februar 2017 um 0:03

Stimmt olli132, da könnt man echt kotzen.

 

Wär das betrunkene Opfer "voll behindert stehengeblieben wie ein Reh, Alter" dann wäre er wohl nicht "zerfallen wie Lego" und würde noch leben.

Und dein Alpi hätte vllt. erst im kommenden Juni einen 15-jährigen um 22:23 Uhr umgefahren.

Achso Scheisse, was hat ein 15-jähriger um diese Uhrzeit noch auf der Strasse zu suchen? Um 22 Uhr ist doch Schicht im Schacht. :(

*Schade dass seit Montag meine Magen-Darm-Grippe vorbei ist*

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 2. Februar 2017 um 01:00:40 Uhr:

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 1. Februar 2017 um 23:38:19 Uhr:

Ohh man, lauft doch einfach unter der Ampel durch. :D

Oh Mann,

bist du auch so ein Studierter

der glaubt [...]

Richtig wäre:

Oh Frau,

bist du auch so eine Studierte

die glaubt [...]

 

Soviel Höflichkeit kann die nette Hexe sicher erwrten. ;)

am 2. Februar 2017 um 6:36

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 1. Februar 2017 um 23:28:50 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 1. Februar 2017 um 15:08:21 Uhr:

 

Es heißt auch nicht Ampel, sonder Lichtsignalanlage (LSA), Lichtzeichenanlage (LZA) oder in einigen

Ich habe weder studiert so wie du

noch bin ich Richter oder Sachverständiger wie zB du

und weiß auch dass ich nicht über eine rote Ampel gehen kann :eek::cool:!

Schau mal deine schlauen Diskussionspartner an die laufen über eine rote Ampel :p:rolleyes:!

 

Tschüss

Ich kann mich nicht um alles kümmern. Mein Spezialgebiet sind die "wie" - "als" - Fehler. Diese zu korrigieren bin ich hier voll ausgelastet.

Ich finde es gut, dass Du Dich darum kümmerst.

Ich hatte ja gehofft, Du würdest Dich vielleicht auch ein wenig um den relativen Anschluss kümmern und das "dass", da wäre ebenfalls Handlungsbedarf.

am 2. Februar 2017 um 8:10

Eieiei,

der diesjährige Winterkoller ist ja wirklich schlimm.

Och, ich glaube, da ist noch Luft.....

aber btt - weiß man schon, ob das Urteil von den beteiligten Parteien so akzeptiert wird oder ob der der Prozess in die nächste Runde geht?

Ob das weiter geht,

ich denke schon; so wie ich verstanden habe

sind die Rechtsverdreher des Alpi nicht ganz einverstanden

da das eigenverschulden des [nun]toten nach Meinung der Verteidiger nicht ausreichend berücksichtigt wurde, denn der Fußgänger war sehr betrunken und ist eben bei Rot über die Ampel gegangen :p.

Ob die STA was gegen das Urteil macht

keine Ahnung, aber das wird man schon noch erfahren.

 

Tschüss

Kurz und knapp - das Urteil geht ok und der Verurteilte dürfte vermutlich "geheilt" sein.

Gruß

Frank

Zitat:

@olli132 schrieb am 2. Februar 2017 um 00:35:10 Uhr:

Kein Wort das das Opfer Betrunken über Rot gegangen ist und er nicht wie kurz vorher gezeigt mit 150 sondern "nur" mit 100 unterwegs war und er durch seine Verletzung wahrscheinlich eh nie wieder Motorrad fahren kann.

Das war ja auch insofern irrelevant, als daß es keinerlei Einfluß auf seine Intentionen vor, während und nach dem Prozeß hatte.

Ja wie es wohl weiter geht,

ich bin da auch gespannt, der Weser-Kurier liefert einen lesenswerten Bericht,

da steht uA.

Kritik an Polizei:

Warum wurde Alpi so spät aus dem Verkehr gezogen?

Müsst ihr lesen,

ist sehr interessant

mir ist nur immer nicht klar

warum der Motorrad fahrende Polizeibeamte

nicht irgend wie ein gegriffen hat, ich dachte ein Polizeibeamter ist immer im Dienst :confused:.

 

Nach verursachtem tödlichen Unfall:

Alperen T. muss noch nicht ins Gefängnis.

Ja er ist zZt auf freiem Fuß, er durfte das Gerichtsgebäude am Dienstag ohne Handschellen verlassen, das liegt daran, dass die Richter den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hatten. Das Gericht sah keine Gründe mehr für die weitere Untersuchungshaft.

Er wird voraussichtlich auch noch eine ganze Weile auf freiem Fuß bleiben.

Zitat:

Selbst wenn das Urteil gegen Alperen T. bereits in einer Woche rechtskräftig wird, vergeht also bis zu seinem Haftantritt aller Wahrscheinlichkeit nach ein Vierteljahr. Wesentlich länger dauert es, wenn Revision eingelegt wird. Auch dieses Verfahren dauert ein Vierteljahr. Anschließend entscheidet der Bundesgerichtshof, was im Normalfall weitere sechs bis sieben Monate dauert.

Auch dieser Bericht ist lesenswert.

Und hier bin ich ähnlicher Meinung:

Zitat:

@olli132 schrieb am 2. Februar 2017 um 00:35:10 Uhr:

Kein Wort das das Opfer Betrunken über Rot gegangen ist und er nicht wie kurz vorher gezeigt mit 150 sondern "nur" mit 100 unterwegs war

Seinen eigenen Schaden

sowohl materiell als auch körperlich

muss der Raser seinem Eigenverschulden anlasten;

im Weser Kurier ist ein Spaßvogel in der Diskussion der von Schadenersatz spricht :eek:.

 

Seine Anwälte werden vermutlich eruieren

ob das 'schuldhafte Verhalten' des toten Fußgängers

in der Urteils-Findung wirklich ausreichend bewertet wurde :confused:.

 

Tschüss

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